Seite 1 von 2

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: So 5. Apr 2009, 15:45
von MICHI
auch in hamburg werden sich die beamtenrechtlichen bedingungen demnächst nach verabschiedung der gesetzeslage verändern.

u. a. wird es auch zu einer änderung der verbeamtung auf lebenszeit kommen.

bisher wurde man mit ende des 27. lebensjahres bal, als älterer bewerber nach beendigung der ausbildung/des studiums mit anschließender einjähriger bewährung.

dieses ändert sich nun dahingehend, dass nach beendetem studium bzw. beendeter ausbildung eine bewährungszeit von 3 jahren ansteht.

somit haben dann die jüngeren bewerber einen vorteil, weil sie bereits vor ihrem 27. lebensjahr bal werden.
den ä#lteren bewerbern entseht dadurch natürlich analog ein nachteil.

ob diese regularien dann auch für bereits in der bewährung oder ausbildung befindlichen kollegen gelten, kann ich nicht sagen, gemunkelt wird es aber.

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: So 5. Apr 2009, 18:01
von cop_1984
Hehe, bei uns in Sachsen ist das auch so.....Ich habe davon profitiert....
Find ich gut diese Regelung.

:!: :!: :!: :!: :!:

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: So 5. Apr 2009, 18:48
von Lights2000
Ähnlich ist es auch für Meck-Pomm ;-D gehöre somit auch zu den Glücklichen vom 01.04.09 :ja: ;-D

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: So 5. Apr 2009, 19:45
von Heinzer
Hi Michi, wie sieht es mit den Kollegen aus, die das Bl nach HH gewechselt haben und die Probezeit aus einem anderen mitgebracht haben?! Es besteht doch Besitzstandswahrung oder bekomme ich jetzt einfach nochmal paar Monate oben druff...kann ja nicht sein :|

viele Grüße

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: So 5. Apr 2009, 22:12
von MICHI
[quote=""Heinzer""]Hi Michi, wie sieht es mit den Kollegen aus, die das Bl nach HH gewechselt haben und die Probezeit aus einem anderen mitgebracht haben?! Es besteht doch Besitzstandswahrung oder bekomme ich jetzt einfach nochmal paar Monate oben druff...kann ja nicht sein :|

viele Grüße[/quote]

das kann ichdir leider nicht beantworten.

dder personalrat äußerte sich bei der kurzunterrichtung aber dahingehend, dass z. b. diejenigen, die jetzt in der ausbildung und bereits älter als 27 sind, obwohl sie bereits eingestellt sind, nun länger warten müssten als ihnen zum zeitpunkt der einstellung bekannt war.

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 05:19
von Heinzer
[quote=""MICHI""][quote=""Heinzer""]Hi Michi, wie sieht es mit den Kollegen aus, die das Bl nach HH gewechselt haben und die Probezeit aus einem anderen mitgebracht haben?! Es besteht doch Besitzstandswahrung oder bekomme ich jetzt einfach nochmal paar Monate oben druff...kann ja nicht sein :|

viele Grüße[/quote]

das kann ichdir leider nicht beantworten.

dder personalrat äußerte sich bei der kurzunterrichtung aber dahingehend, dass z. b. diejenigen, die jetzt in der ausbildung und bereits älter als 27 sind, obwohl sie bereits eingestellt sind, nun länger warten müssten als ihnen zum zeitpunkt der einstellung bekannt war.[/quote]

damn :evil:

Re: Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 08:09
von HaSiBaer
[quote=""MICHI""]
mit anschließender einjähriger bewährung.
[/quote]

Waren (sind) das nicht zwei Jahre nach altem System?! Für m.D. begann die Zeit aber schon während der Ausbildung (letztes Jahr, daher 1 Jahr nach Ausbildungsende), der g.D. durfte die Zeit komplett draußen "absitzen".

Gruß HaSiBär

Re: Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 08:13
von MICHI
[quote=""HaSiBaer""]
Waren (sind) das nicht zwei Jahre nach altem System?! Für m.D. begann die Zeit aber schon während der Ausbildung (letztes Jahr, daher 1 Jahr nach Ausbildungsende), der g.D. durfte die Zeit komplett draußen "absitzen".

Gruß HaSiBär[/quote]

mag sein, k. a. und derzeit keinen zugriff zum nachlesen.

Re: Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 08:17
von hamburgerin
Waren (sind) das nicht zwei Jahre nach altem System?!
Nein, es war definitv 1 Jahr.

LG Bianca

Re: Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 08:47
von HaSiBaer
[quote=""hamburgerin""]
Waren (sind) das nicht zwei Jahre nach altem System?!
Nein, es war definitv 1 Jahr.

LG Bianca[/quote]

Dann Frage ich mich, warum ich (und auch alle meine Mitstudenten) 2 Jahre warten mußten (Bedingung: älter 27 Jahre). Oder hat sich in der Zwischenzeit schon wieder was geändert gehabt.

Gruß HaSiBär

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 09:37
von HaSiBaer
Habe mal etwas im HmbLVOPol und HmbLVO gelesen. Ist etwas unübersichtlich und hat sich in den letzten Jahren wohl auch mehrfach geändert. In meinen (alten) Unterlagen sieht das da noch anders aus.

§ 19 HmbLVOPol (Probezeit und Anstellung LA II)
(2) Für die Probezeit ist § 6 HmbLVO anzuwenden. § 7 HmbLVO ist mit den Maßgaben anzuwenden, dass die regelmäßige Probezeit für Laufbahnbewerber zwei Jahre dauert und für Laufbahnbewerber, die die Laufbahnprüfung II mit einer besseren Note als »befriedigend« bestanden und entsprechende Leistungen während der Probezeit gezeigt haben, die Probezeit bis auf ein Jahr abgekürzt werden kann.
§ 7 HmbLVO (Dauer der Probezeit)
(1) Die regelmäßige Probezeit dauert für
1. Laufbahnbewerber in den Laufbahnen
a) des einfachen und des mittleren Dienstes ein Jahr,
b) des gehobenen Dienstes zwei Jahre und sechs Monate,
c) des höheren Dienstes drei Jahre,
2. andere Bewerber in den Laufbahnen
a) des einfachen und des mittleren Dienstes drei Jahre,
b) des gehobenen und des höheren Dienstes vier Jahre.
(2) Hat der Laufbahnbewerber die die Laufbahnbefähigung vermittelnde Prüfung mit einer besseren Note als »befriedigend« bestanden und entsprechende Leistungen während der Probezeit gezeigt, kann die Probezeit in den Laufbahnen
a) des mittleren Dienstes bis auf neun Monate,
b) des gehobenen und des höheren Dienstes bis auf ein Jahr und sechs Monate
abgekürzt werden.
(3) Bei Laufbahnbewerbern sollen Dienstzeiten im öffentlichen Dienst, die nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet oder für den Erwerb der Laufbahnbefähigung zugrunde gelegt worden sind, auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat.
(4) 1 Bei anderen Bewerbern sollen Dienstzeiten im öffentlichen Dienst auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat. 2 Die in einem Angestellten- oder Arbeiterverhältnis abgeleisteten Zeiten dürfen höchstens bis zur Hälfte der Probezeit nach Absatz 1 Nummer 2 angerechnet werden.
(5) Zeiten, die Beamte als Lehrkräfte oder in den Laufbahnen des höheren Dienstes jeweils nach Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Prüfung oder nach Erfüllung der Voraussetzung für die Anerkennung einer Prüfung als Laufbahnprüfung in einem ihrer Vorbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt haben, können bis zu einem Jahr auf die Probezeit angerechnet werden.
(6) Als Probezeit sind mindestens zu leisten in den Laufbahnen
1. des einfachen und des mittleren Dienstes sechs Monate,
2. des gehobenen und des höheren Dienstes ein Jahr.

Für LA I gibt es keine eigne Probezeit mehr nach HmbLVOPol. Ist in den letzten Jahren gestrichen worden.

Und anrechnen (verkürzen!) tut die Behörde sehr ungern!

Aber jetzt ändert sich das ganze ja schon wieder!

Gruß HaSiBär

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 11:44
von MICHI
es handelt sich aber um eine änderung des hamburgischen beamtengesetzes.

die laufbahnvo wird dann eben entsprechend geändert werden.

Re: Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 13:06
von hamburgerin
[quote=""HaSiBaer""][quote=""hamburgerin""]
Waren (sind) das nicht zwei Jahre nach altem System?!
Nein, es war definitv 1 Jahr.

LG Bianca[/quote]

Dann Frage ich mich, warum ich (und auch alle meine Mitstudenten) 2 Jahre warten mußten (Bedingung: älter 27 Jahre). Oder hat sich in der Zwischenzeit schon wieder was geändert gehabt.

Gruß HaSiBär[/quote]

Ich kann dir nur sagen, was ich jetzt weiß.
Ein Kollege (über 27) hat am 01.02.08 seine Ausbildung im mD beendet und ist am 01.02.09 Bal geworden.
Also ein ziemlich aktuelles Beispiel.
Vielleicht gibt es da auch einfach Unterschiede zwischen mD und gD?
K.A. ...aber da es sich ja jetzt sowieso ändert, bedarf es da wohl auch keine Spekulationen mehr.

LG Bianca

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 13:08
von hamburgerin
Ok, jetzt habe ich auch deine Zitate gelesen..Damit hat sich`s wohl geklärt...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Beamter auf Lebenszeit (Änderung in HH)

Verfasst: Do 16. Apr 2009, 22:28
von MICHI
seitens der gewerkschaften wird derzeit daruf gedrängt, dass eine art besitzstandswahrung stattfindet und diejenigen, die sich bereits in ihrer bewährung befinden und nach "altem recht" eingestellt wurden, entsprechend ernannt werden.