[Lies mich] Die Praktika in Hessen

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Challenger
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[Lies mich] Die Praktika in Hessen

Beitragvon Challenger » Di 14. Jun 2011, 18:59

1) Orientierungswoche mit Kurzpraktikum (1. Ausbildungswoche)

Hierbei handelt es sich um eine 'Kennenlernwoche', die aus Vorträgen, Präsentationen und Besichtigungen besteht.

Dazu gehört auch ein Mini-Praktikum im polizeilichen Einzeldienst auf einem Polizeirevier bzw. einer Polizeistation (zwei aufeinanderfolgende Tage, jeweils von 08-16 Uhr). Dieses findet in zivil und unbewaffnet als 'Zuschauer' statt.
Die Anwärter sollen hier die jeweilige Dienststelle, den täglichen Dienstbetrieb und die vorhandenen Führungs- und Einsatzmittel kurz kennenlernen. Auch Streifenfahrten sind möglich und die Anwesenheit bei kleineren Einsätzen ohne Gefährdungspotential (nimmt der Funkwagen einen Einsatz wahr, bei dem Gewalt zu erwarten ist, wird der Anwärter abgesetzt und begibt sich entweder selbst zurück zur Dienststelle oder wird dort abgeholt).

Dienstanzug: Angemessene bürgerliche Kleidung, da die Auslieferung der Uniformteile erst im Zeitraum des Studienabschnitt 1 erfolgt. (In der Regel ist die Ausstattung pünktlich zu Beginn des Grundlagentrainings komplett vorhanden.)


2) Grundlagentraining (ab 22. Ausbildungswoche)

Beginnt nach erfolgreichem Absolvieren der "Grundlagenmodule 1" (fachtheoretisches Semester) und findet in einer der vier hessischen Bereitschaftspolizeiabteilungen statt (Mainz-Kastel/Wiesbaden, Lich, Mühlheim oder Kassel).

Dauer: 19 Wochen.

Dienstanzug: den jeweiligen Modulen entsprechende Dienstkleidung.

Urlaub: Nein.

Leistungsnachweis: Modulbescheinigungen

Das Grundlagentraining beinhaltet die Module

:arrow: Praktische Einsatzlehre (Formaldienst, Funken, Brandschutz etc.)
:arrow: Schießausbildung (Pistole und MP5, aber auch Einweisung Pfefferspray und Teleskopschlagstock)
:arrow: physische Grundlagen (Einsatztraining und Sport)
:arrow: Praktischer Polizeidienst (bestehend aus 8 Teilmodulen).

Bei den 8 Teilmodulen des Moduls Praktischer Polizeidienst handelt es sich im einzelnen um

- "Erste Hilfe"
- "Kraftfahrausbildung"
- "Grundlagen der Fototechnik"
- "Grundlagen der Informationstechnik"
(polizeiliche Computer- und Abfragesysteme u.a.)
- "Praktische Kriminalistik I" (Entgegennahme polizeilich relevanter Sachverhalte, Anzeigenaufnahme u.a.)
- "Praktische Kriminalistik II" (Sicherungs- und Auswertungsangriff, Tatortarbeit mit Spurenkunde, Spurensicherungsmethoden, Fahndung, ED-Maßnahmen etc.)
- "Verkehrsüberwachung" (Verkehrskontrollen planen und durchführen, Ahndung von Verkehrsstraftaten und OWI's u.a.)
- "Verkehrsunfallaufnahme".

Jedes Modul bzw. Teilmodul muß, wie in den fachtheoretischen Semestern, bestanden/abgeschlossen werden (Modulbescheinigung).


3) Grundlagenpraktikum (ab 41. Ausbildungswoche)

Findet nach erfolgreich absolviertem "Grundlagentraining" direkt im Anschluss an dieses auf einem Polizeirevier/einer Polizeistation im polizeilichen Einzeldienst statt.
Mit dem Erhalt des Dienstausweises zu Praktikumsbeginn erhält der Anwärter/die Anwärterin die Erlaubnis ausschließlich im Rahmen des Dienstes die dienstlich bereitgestellten Waffen zu führen.

Dauer: 12 Wochen.

Dienstanzug: Streifendienstuniform.

Urlaub: 4 Wochen nach Vorgabe.

Leistungsnachweis: Leistungsbewertung durch Praxisausbilder ("Bärenführer")

Der Anwärter/die Anwärterin soll durchgängig als "dritter Mann/Frau" eingeschränkt im Wach- und Wechselschichtdienst eingesetzt werden. D.h. es sollen nur "einfache" Einsatzsituationen gefahren und durch den Anwärter/die Anwärterin dementsprechend nur "einfache" Vorgänge bearbeitet/geschrieben werden. Es geht hier hauptsächlich um das einfache Kennenlernen des Ersten Angriffs und realen Umgang mit Bürgern.

Werden in der Bewertung nicht mindestens 5 Punkte erreicht, gilt dieser Ausbildungsabschnitt als nicht bestanden.


4) Aufbaupraktikum (ab 72. Ausbildungswoche)

Beginnt nach erfolgreichem Absolvieren der "Grundlagenmodule 2" (fachtheoretisches Semester). Das Aufbaupraktikum dient der Vertiefung verkehrspolizeilicher Maßnahmen und findet grundsätzlich bei den Verkehrsdiensten der jeweiligen Präsidien statt.

Dauer: 4 Wochen.

Dienstanzug: grundsätzlich Streifendienstuniform.

Urlaub: Nein.

Leistungsnachweis: Nein.


5) Fachpraktikum (ab 98. Ausbildungswoche)

Beginnt nach erfolgreichem Absolvieren der "Fachmodule 1" (fachtheoretisches Semester) und findet in einem der Flächenpräsidien im polizeilichen Einzeldienst (Polizeirevier/Polizeistation) sowie im Ermittlungsdienst (dezentrale Ermittlungsgruppe/Kriminalkommissariat) statt.
Darüberhinaus ist in diesem Zeitraum ein Auslandspraktikum möglich.

Dauer: 24 Wochen.

Dienstanzug: Streifendienstuniform bei S-Dienststellen, Zivilkleidung bei K-Dienststellen.

Urlaub: 4 Wochen nach Vorgabe.

Leistungsnachweis: Leistungsbewertung durch Praxisausbilder ("Bärenführer")

Werden in der Bewertung nicht mindestens 5 Punkte erreicht, gilt dieser Ausbildungsabschnitt als nicht bestanden.
Die Dienststelle des Abschnittes "polizeilicher Einzeldienst" kann von der des Grundlagenpraktikums abweichen.




Bei darüberhinausgehenden Fragen bitte einen gesonderten Thread eröffnen!
Challenger


"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)

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