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Re: PDU

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:06
von kakaem
Aufgrund der aktuellen politischen Lage ist jedes Bundeland froh um jeden einzelnen PVB.
Daher würde ich es auch bei anderen Länderpolizeien versuchen.

Re: PDU

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 04:12
von Prometheus91
In meinem Arztbericht stand auch etwas von Migräne drin.

Ich wurde bei der PÄU dazu befragt und musste ein Neurologisches Gutachten erbringen.

Der Neurologe hat ein EEG gemacht und mir Fragen gestellt, konnte nichts feststellen und aus seiner Sicht wäre Migräne ausgeschlossen!


Damit sollte ich doch eigentlich meine EZ bekommen oder seht ihr da ein Problem drin?


Gruß

Re: PDU

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 19:32
von copgun
ich denke das problem ist nicht das wie wir es sehen, sondern die einstellungsbehörde

viel erfolg

Re: PDU

Verfasst: Mo 2. Mai 2016, 10:49
von Wozee
@Prometheus91,

Hast du neue Informationen vom Arzt bekommen?

Habe ein ähnliches Problem wie Du.

Re: PDU

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 14:49
von Liina
Kann mir jemand sagen ob es was bringt wenn ich mir vorab ein Blutbild von meinem Arzt machen lasse um sofort zu wissen ob alles okay ist und somit mit einer zusage rechnen kann ? hab in meinem Job eine mehrmonatige Kündigungsfrist daher ist das wichtig.

zum anderen trage im Alltag Nachtlinsen wie läuft das dann mit dem Sehtest ab ?

Re: PDU

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 16:29
von Lotzinger
Gebt nicht auf, auch wenn es einen langen Atem braucht.

Aufgrund einer "Farbsehschwäche" bzw. einer Farbsinnstörung wurde ich erneut PDU geschrieben.
Nachdem ich 4x hintereinander sämtliche Auswahlverfahren (3x BPOL, 1x LPOL) bestanden habe und danach jedes mal vom Arzt als untauglich eingestuft wurde könnte man meinen es sei Aussichtslos...aber das muss jeder für sich selbst entscheiden ob man weiter macht oder nicht.
Und lasst euch nicht von der Familie oder Freunden irgendetwas einreden "Ach das ist nichts für dich oder es sollte einfach nicht sein..."
Gerade das muss ein Ansporn sein!!!

In diesem Sinne...Kopf hoch!

Re: PDU

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:54
von Yarly
Bei mir wurde ebenfalls erstmalig Migräne diagnostiziert.
Aufgrund dieses ybefundes ist eine Einstellung bzw. Länderwechsel nicht möglich.

Widerspruch einlegen???
Und was macht man dann am besten?

Re: PDU

Verfasst: Mi 25. Jul 2018, 23:32
von DominikCHP
Hallo zusammen :)

Einige Jahre sind vergangen seit dem ich mich wieder melde, derzeit arbeite ich in der Verwaltung (Ausländerbehörde) und bin letztes Jahr zum Inspektor ernannt worden.

Natürlich wird es auch in einer Ausländerbehörde nicht langweilig aber es ist nicht zu vergleichen mit den "good old times" bei der Polizei :) :polizei1:

Neulich bin ich auf ein Urteil des VG Köln vom 05.07.2017 gestoßen, wonach die PDV 300 keine Grundlage dafür ist,
eine Entscheidung über die Polizeidienstuntauglichkeit zu treffen.

Näheres hierzu:

1. Der Sachverhalt
Ein Bewerber für den Polizeidienst war mit der Begründung abgelehnt worden, dass bei ihm eine nach der PDV
300 als „Polizeidienstuntauglichkeit“ zu wertende Krankheit bestand.
Der zuständige Polizeiarzt hatte auf die PDV 300 gestützt erklärt, dass wegen der PDV 300 und der dort
bezeichneten Krankheit der Bewerber nicht in den Polizeidienst übernommen werden könnte.
Dies mit der Begründung, dass es bei der Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit nicht nur um die Beurteilung
der aktuellen Leistungsfähigkeit gehe, sondern auch darum, ob ein Bewerber mit einem gesundheitlichen
Merkmal dauerhaft und eingeschränkt für alle polizeilichen Aufgabengebiete dienstlich eingesetzt werden
könne. Das Verwaltungsgericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung das Land verpflichtet, den Bewerber in den
Polizeivollzugsdienst zu übernehmen.

2. Die Begründung
Das Gericht führt aus, dass die Polizeidienstunfähigkeit „nicht mit den bloßen Hinweis darauf begründet
werden (kann), dass bei einem Einstellungsbewerber eine der in der PDV 300 bezeichneten Krankheiten oder
Gesundheitsbeeinträchtigungen gegeben ist. Das Vorliegen einer in der PDV 300 bezeichneten Krankheit oder
Gesundheitsbeeinträchtigung berechtigt für sich alleine noch nicht zu der Annahme, dass sie nach Maßgabe
des nach aktueller Rechtsprechung anzulegenden strengeren Prognosemaßstabs mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit zu einer Dienstunfähigkeit des Bewerbers vor Eintritt in den regulären Ruhestand führen
wird“.

Das Verwaltungsgericht hat des Weiteren wie folgt ausgeführt:

„Die in den Anlagen zur PDV 300 aufgelisteten Ziffern bezeichnen nämlich Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. körperliche Zustände, bei deren Vorliegen der Dienstherr vor dem Hintergrund der überholten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ... entweder von aktueller Dienstunfähigkeit ausgegangen ist oder prognostiziert hat, dass künftig gehäufte Erkrankungen oder Leistungsschwächen wie auch vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit einem hohen
Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden können.“

Das Gericht führt dann aus, dass dies allerdings nach der neueren Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr der Maßstab ist. Vielmehr muss der Dienstherr im Einzelnen darlegen,
„in wie fern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Dienstunfähigkeit beim
Antragsteller vor Erreichen der Altersgrenze oder einer erheblich geringerer Lebensdienstzeit wegen
über Jahre hinweg auftretender, regelmäßiger krankheitsbedingter Ausfallzeiten besteht.“

Seit meinem Vorfall (Juni 2013) der zur Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit geführt hat, seinerzeit ist mir da die rechte Kniescheibe herausgesprungen aber von selbst wieder in ihre Position zurück gelangt, habe ich keine Probleme mit meinen Knien. Es gab überhaupt keinen Vorfall mehr. Ich hatte dem Leitenden Polizeiarzt Hessen zwar Gegengutachten vorgelegt wonach bescheinigt wurde, dass mein Knie voll belastungsfähig sind, aber das lies ihn unbeeindruckt mit der Begründung, meine assymetrische Knieform sei in der PDV 300 mit aufgeführt und das führe schließlich zur PDU.

Wenn ich mir die Rechtsprechung des VG Köln durchlese mit Bezug auf die Rechtsprechung des BVerwG da habe ich ja wirklich Bedenken zur Feststellung meiner PDU. Aber könnte man denn jetzt tatsächlich noch was gegen vornehmen ? :polizei13: :polizei10:

Re: PDU

Verfasst: Mi 25. Jul 2018, 23:49
von DominikCHP
Zu meinem Beitrag würde ich gerne noch etwas hinzufügen, was ich übersehen habe:

Dies bedeutet, dass der Dienstherr im Einzelnen darlegen muss, in welchem Maße für den Betroffenen aufgrund der vermeintlichen Erkrankung Einschränkungen bestehen und in wie fern diese für die Leistungsfähigkeit und die langfristige Dienstfähigkeit bzw. höhere Ausfallzeiten als Polizeivollzugsbeamter relevant sind.
Gelingt dies nicht, ist das „Zurückziehen“ auf die PDV 300 rechtswidrig.

3. Die Bedeutung
Die Entscheidung stellt zunächst klar, dass entgegen der Auffassung des Landes und der Polizeiärzte die PDV 300 kein „Ausschlussmaßstab“ für die Polizeidienstfähigkeit ist. Vielmehr muss der Dienstherr wenn eine Krankheit in der PDV 300 erfasst ist im Einzelnen darlegen, dass aufgrund dieser Krankheit der Betroffene auf Dauer dienstunfähig wird oder mit erhöhten Ausfallzeiten zu rechnen ist. Kann dies nicht dargelegt werden, liegt keine Polizeidienstunfähigkeit vor.
Die Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für Einstellungsbewerber. Sie hat auch Bedeutung für die
Verbeamtung auf Probe und für die Verbeamtung auf Lebenszeit, soweit insofern vorher gesundheitliche
Beeinträchtigungen auftreten.

Sie ist aber auch für Beamte auf Lebenszeit bedeutsam:
erkrankt ein Beamter während des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit an einer in der PDV 300 genannten Krankheit, reicht allein die Feststellung der Erkrankung und die Bezugnahme auf die PDV 300 nicht zur Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit aus.
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird oder der Lebenszeitbeamte bis zur Pensionierung
über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen wird.
Ist dies nicht der Fall, ist Polizeidienstunfähigkeit ausgeschlossen.

Re: PDU

Verfasst: Sa 8. Sep 2018, 11:53
von Yarly
Hast du das Aktenzeichen hierzu?
Finde es nämlich nicht im Web

Re: PDU

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 14:37
von Inspektor_GER
Interessante Neuigkeit, vielen Dank für die Info!

Ich möchte, da die Begriffe hier ein wenig durcheinandergeworfen wurden, mal auf die Unterscheidung zwischen Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit eingehen, zwischen welchen die PDV300 unterscheidet:

Die Polizeidiensttauglichkeit ist erforderlich, um eingestellt zu werden. Hier legen die Ärzte eng den Maßstab an die PDV300 selbst. Liegt auch nur ein Ausschlussgrund vor, ist man raus (natürlich alles vorbehaltlich der oben geposteten neuen Entscheidung des Gerichts).

Die Polizeidienstfähigkeit richtet sich an bereits eingestellte Polizeibeamte. Die Polizeidienstfähigkeit fordert, dass ein Polizeibeamter grundsätzliche jederzeit auf jedem Posten ohne Einschränkung eingesetzt werden kann (SE-Verwendung natürlich ausgenommen). Die PDV300 fordert hier aber ausdrücklich eine Berücksichtigung altersbedingter Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, welche somit nicht automatisch zu Polizeidienstunfähigkeit führt. Hier haben die Ärzte also schon allein aufgrund der PDV selbst einen größeren Ermessensspielraum als bei der Polizeidiensttauglichkeit.

Weiterhin sieht die PDV300 selbst bei eingetretener Polizeidienstunfähigkeit eine Weiterverwendung im Polizeivollzugsdienst vor, insbesondere wenn der aktuelle Dienstposten dies ermöglicht.

Re: PDU

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 14:41
von Inspektor_GER