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Probezeit bei der hessischen Polizei

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 09:10
von Fabio
Servus,

Ich hab jetzt schon öfters widersprüchliche Angaben bezüglich der Probezeit bei der hessischen Polizei gehört. Also nach dem Studium. Einerseits hört man drei Jahre, andererseits aber auch zwei Jahre. Gibt es irgendwo etwas, wo das genau definiert wird bzw wie das in Hessen gehandhabt wird?

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Re: Probezeit bei der hessischen Polizei

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 09:27
von Challenger
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :lupe:
§ 3 Abs. 2, S. 1 Hessische Laufbahnverordnung hat geschrieben:Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.

Re: Probezeit bei der hessischen Polizei

Verfasst: Di 28. Apr 2015, 20:49
von P30
Fabio hat geschrieben:Ich hab jetzt schon öfters widersprüchliche Angaben bezüglich der Probezeit bei der hessischen Polizei gehört. Also nach dem Studium. Einerseits hört man drei Jahre, andererseits aber auch zwei Jahre. Gibt es irgendwo etwas, wo das genau definiert wird bzw wie das in Hessen gehandhabt wird?
Challenger hat geschrieben:Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :lupe:
§ 3 Abs. 2, S. 1 Hessische Laufbahnverordnung hat geschrieben:Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.
Und die "Mindestprobezeit beträgt ein Jahr", was bedeutet, Fabio, dass es hier leider keine 100% feste Aussage gibt. Es ist durchaus möglich, dass die Probezeit verkürzt wird, z.B. durch Anrechnung von Dienstzeiten, oder auch verlängert wird.

Re: Probezeit bei der hessischen Polizei

Verfasst: Di 19. Mai 2015, 19:04
von Hessen78
Ein Probezeitverkürzung ist bei den PK derzeit äußerst selten, genauer gesagt ist mir im PP FFM kein derartiger Vorgang in letzter Zeit bekannt. Anrechnung von vorheriger Dienstzeit bei der Beförderung in die A10 dagegen schon. Es gibt also öfters mal POKs, die noch BaP sind, auch wenn das erst einmal komisch klingt.

Man kann also schon sagen, dass die Probezeit in aller Regel drei Jahre beträgt. Absolute Ausnahmen mögen die Regel wie gewöhnlich bestätigen, nur rechnen würde ich damit nicht.

Re: Probezeit bei der hessischen Polizei

Verfasst: Di 19. Mai 2015, 19:12
von Diag
Die Ablehnungen der Verkürzung sind an Kreativität kaum zu überbieten. ;-)