Grüß Gott,
kurze Frage:
Ich hatte einen Unfall in Ägypten. Ambulante Behandlung im Krankenhaus; Rechnung: 1200€.
Die Versicherung übernimmt in diesem Fall 50%.
Wie sieht es mit der Beihilfe aus? Weiß jemand, ob die da was übernehmen? Hab keinen Zusatzschutz etc.
Besten Dank!
Kollegiale Grüße
PPSH
Edit: Ach wie schön. Ich bin bei der Signal und habe da einen sogenanten AEB Zusatztarif, der mich 3€ im Monat extra kostet. Durch ihn sind Ablehnungen der Beihilfe mitversichert. Sollte die sich wehren, übernimmt die Beihilfe die abgelehnten Kosten. Genauso wie bei Heilpraktikern (Brille) und Behandlungsmaterial beim Zahnarzt.. das sind die Dinge, die die Beihilfe am häufigsten nicht übernehmen.
Wenn die 600€ von der Beihilfe nicht übernommen werden, macht es halt die Signal.
Einmal Signal, immer Signal
Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Ausland
Moderator: copgun
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Schau doch mal in den FAQ der Beihilfe.
Ansonsten: Bei Auslandsreisen würde ich immer eine Auslandskrankenversicherung (z. B. beim ADAC) abschließen. Kostet aufs Jahr gesehen fast nix und man hat keinen Ärger bei Problemen.
Ansonsten: Bei Auslandsreisen würde ich immer eine Auslandskrankenversicherung (z. B. beim ADAC) abschließen. Kostet aufs Jahr gesehen fast nix und man hat keinen Ärger bei Problemen.
- very
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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Enorm unauffällige Schleichwerbung.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
ja, da hast du schon recht, könnte man so deuten, aber ich bin dort versichert und sehr zufrieden. soll ich mich da jetzt zurückhalten? den beitrag sehen 50 leute...very hat geschrieben:Enorm unauffällige Schleichwerbung.
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Hier sind etwas mehr als 50 Personen angemeldet und derartige Tarife sind nicht nur der Signal vorbehalten. Den BET sollte jede gute Versicherung anbieten.
Ob die allerdings fürs Ausland gilt, ist zu prüfen.
Ggf. benötigst du eine Auslands-KV (sollte rund 1€ mehr pro Monat kosten), die 100% abdeckt.
Ob die allerdings fürs Ausland gilt, ist zu prüfen.
Ggf. benötigst du eine Auslands-KV (sollte rund 1€ mehr pro Monat kosten), die 100% abdeckt.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Meine Kosten für den Arztbesuch im nicht-europäischen Ausland hat die Beihilfestelle wie hier Zulande auch zu 50% übernommen.
Gruß
Gruß
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Übrigens: Google-Suche nach "Beihilfe Hessen" führt nach 2 Klicks beim ersten Treffer hier hin:Diag hat geschrieben:Schau doch mal in den FAQ der Beihilfe.
Ich scheine was falsch zu machen hier im Forum. Bei mir dauert die Eingabe der Fragestellung idR länger als die eigentliche Problemlösung...Auslandsbehandlung
Im Ausland entstandene Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall und nur insoweit und bis zur Höhe, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland beim Verbleiben am Wohnort entstanden und beihilfefähig gewesen wären.
Für die Vergleichsberechnung sind spezifizierte Belege erforderlich, die übersetzt sein müssen.
Sofern die Krankheitsaufwendungen eines Behandlungsfalles 1.000 € nicht übersteigen oder Aufwendungen für ambulante Behandlungen sowie für stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem Land der Europäischen Union entstanden sind, sind diese ohne Beschränkung auf die Kosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beihilfefähig (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 HBeihVO).
Die Einschränkungen gelten nicht bei dringenden Behandlungen auf einer Dienstreise sowie bei einer vorherigen Anerkennung der Notwendigkeit auf Grund amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens.
Kosten des Rücktransports eines im Ausland Erkrankten sind nicht beihilfefähig.
Da unter Umständen hohe Eigenbelastungen entstehen können, empfiehlt sich in jedem Fall vor Antritt einer Auslandsreise der Abschluss einer Auslandskranken- bzw. Rückholversicherung.
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Diag... du wolltest doch ja auch keine Werbung für eine Versicherung machen; )
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
nie im leben sollte das werbung sein
aber nunja, dieses google ding zu bedienen ist auch wirklich nicht einfach
aber nunja, dieses google ding zu bedienen ist auch wirklich nicht einfach
copgun
Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
copgun, ich denke, Google und dieses Internet werden sich ohnehin nicht durchsetzen.
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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus
Wer hat meinen subtilen Beitrag gelöscht? *grrrr*
:-)
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