Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Ausland

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Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Ausland

Beitragvon andymang » Mi 20. Mai 2015, 14:44

Grüß Gott,

kurze Frage:

Ich hatte einen Unfall in Ägypten. Ambulante Behandlung im Krankenhaus; Rechnung: 1200€.
Die Versicherung übernimmt in diesem Fall 50%.

Wie sieht es mit der Beihilfe aus? Weiß jemand, ob die da was übernehmen? Hab keinen Zusatzschutz etc.
Besten Dank!
Kollegiale Grüße
PPSH :)

Edit: Ach wie schön. Ich bin bei der Signal und habe da einen sogenanten AEB Zusatztarif, der mich 3€ im Monat extra kostet. Durch ihn sind Ablehnungen der Beihilfe mitversichert. Sollte die sich wehren, übernimmt die Beihilfe die abgelehnten Kosten. Genauso wie bei Heilpraktikern (Brille) und Behandlungsmaterial beim Zahnarzt.. das sind die Dinge, die die Beihilfe am häufigsten nicht übernehmen.
:zustimm:
Wenn die 600€ von der Beihilfe nicht übernommen werden, macht es halt die Signal.
Einmal Signal, immer Signal :applaus:

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon Diag » Mi 20. Mai 2015, 16:53

Schau doch mal in den FAQ der Beihilfe.

Ansonsten: Bei Auslandsreisen würde ich immer eine Auslandskrankenversicherung (z. B. beim ADAC) abschließen. Kostet aufs Jahr gesehen fast nix und man hat keinen Ärger bei Problemen.

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon very » Mi 20. Mai 2015, 17:52

Enorm unauffällige Schleichwerbung.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

Kaeptn_Chaos, Juli 2008

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon andymang » Mo 25. Mai 2015, 00:06

very hat geschrieben:Enorm unauffällige Schleichwerbung.
ja, da hast du schon recht, könnte man so deuten, aber ich bin dort versichert und sehr zufrieden. soll ich mich da jetzt zurückhalten? den beitrag sehen 50 leute...

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon coco_loco » Mo 25. Mai 2015, 07:46

Hier sind etwas mehr als 50 Personen angemeldet und derartige Tarife sind nicht nur der Signal vorbehalten. Den BET sollte jede gute Versicherung anbieten.
Ob die allerdings fürs Ausland gilt, ist zu prüfen.
Ggf. benötigst du eine Auslands-KV (sollte rund 1€ mehr pro Monat kosten), die 100% abdeckt.
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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon opo » Mo 25. Mai 2015, 09:20

Meine Kosten für den Arztbesuch im nicht-europäischen Ausland hat die Beihilfestelle wie hier Zulande auch zu 50% übernommen.

Gruß
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon Diag » Mo 25. Mai 2015, 09:31

Diag hat geschrieben:Schau doch mal in den FAQ der Beihilfe.
Übrigens: Google-Suche nach "Beihilfe Hessen" führt nach 2 Klicks beim ersten Treffer hier hin:
Auslandsbehandlung


Im Ausland entstandene Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall und nur insoweit und bis zur Höhe, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland beim Verbleiben am Wohnort entstanden und beihilfefähig gewesen wären.

Für die Vergleichsberechnung sind spezifizierte Belege erforderlich, die übersetzt sein müssen.

Sofern die Krankheitsaufwendungen eines Behandlungsfalles 1.000 € nicht übersteigen oder Aufwendungen für ambulante Behandlungen sowie für stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem Land der Europäischen Union entstanden sind, sind diese ohne Beschränkung auf die Kosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beihilfefähig (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 HBeihVO).

Die Einschränkungen gelten nicht bei dringenden Behandlungen auf einer Dienstreise sowie bei einer vorherigen Anerkennung der Notwendigkeit auf Grund amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens.

Kosten des Rücktransports eines im Ausland Erkrankten sind nicht beihilfefähig.

Da unter Umständen hohe Eigenbelastungen entstehen können, empfiehlt sich in jedem Fall vor Antritt einer Auslandsreise der Abschluss einer Auslandskranken- bzw. Rückholversicherung.
Ich scheine was falsch zu machen hier im Forum. Bei mir dauert die Eingabe der Fragestellung idR länger als die eigentliche Problemlösung...

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon coco_loco » Mo 25. Mai 2015, 12:49

Diag... du wolltest doch ja auch keine Werbung für eine Versicherung machen; )
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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon copgun » Mi 27. Mai 2015, 13:00

nie im leben sollte das werbung sein :pfeif:

aber nunja, dieses google ding zu bedienen ist auch wirklich nicht einfach :nein:
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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon coco_loco » Mi 27. Mai 2015, 13:01

copgun, ich denke, Google und dieses Internet werden sich ohnehin nicht durchsetzen. :)
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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon Diag » Mi 27. Mai 2015, 13:33

Wer hat meinen subtilen Beitrag gelöscht? *grrrr*
:-)

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Re: Kostenübernahme Beihilfe Hessen im außereuropäischen Aus

Beitragvon copgun » Mi 27. Mai 2015, 20:58

dieser google wars bestimmt
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