Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes Hessen

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes Hessen

Beitragvon Tresk » Mo 18. Apr 2016, 11:19

Ich habe eine kurze Frage zum Thema Besoldung
In Hessen wurde am 01.03.2014 das neue Besoldungsgesetz eingeführt.

Wie verhält sich die Einstufung wenn man am 01.02.2014 zum Beamten auf Widerruf ernannt wurde und Anfang 2017 fertig wird? Wird hier grundsätzlich in Stufe 1 eingestuft oder in einer Überleitungsstufe?


In welchem Zeitraum vorher können Bundeswehr oder Tätigkeiten om öffentlichen Dienst angerechnet werden?

Danke im voraus

kakaem
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Re: Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes Hessen

Beitragvon kakaem » Mo 18. Apr 2016, 11:26

Das ist sehr kompliziert. Ich habe da keinen Durchblick. Es wurde zuletzt bei vielen Kollegen (ich meine hauptsächlich im PP Frankfurt) festgestellt, dass sie falsch eingestuft wurden. Es gab eine schöne Nachzahlung.
Bundeswehr lässt sich anrechnen. Frag mich aber bitte nicht nach Einzelheiten. Ich denke es ist ähnlich wie bei der Anrechnung bzgl. Beförderung. Demnach darf zwischen Ende Wehrdienst und Tag der Einstellung nicht mehr als ein Jahr liegen. Angabe ist ohne Gewähr.
Ruf einfach bei der zuständigen Stelle (ich meine V3) an.

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Re: Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes Hessen

Beitragvon copgun » Mo 18. Apr 2016, 17:20

Tresk hat geschrieben: Wie verhält sich die Einstufung wenn man am 01.02.2014 zum Beamten auf Widerruf ernannt wurde und Anfang 2017 fertig wird? Wird hier grundsätzlich in Stufe 1 eingestuft oder in einer Überleitungsstufe?
spielt keine rolle, du kommst sofort in stufe 1. die überleitungsstufen galten nur für die "bestandsbeamten". mittlerweile sind alle in den jeweiligen stufen angekommen. vordienstzeiten werden natürlich entsprechend auch mit den stufen berücksichtigt. da aber bei v und wenn du es richtig wissen möchtest bei der bezügestelle nachfragen.
copgun


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