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Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 22:32
von Axion
Nabend zusammen,
Ich würde gerne eine wohl eher merkwürdige Frage zum Thema Einstellung in den Polizeivollzugsdienst an die Community richten. In meinem Fall betrifft es das Land Hessen.
Ich habe mich dazu entschieden, trotz fortgeschrittenem Alter, dass ich nach wie vor mehr als alles andere zur Polizei möchte. Leider wurde das Höchstalter von 34 auf 32 herab gesetzt, was mir nun mein Vorhaben verhageln würde.
Ich werde einen Tag vor dem Einstellungstermin 33 Jahre alt, bin also einen Tag zu alt... Wie groß sind meine Chancen das wegen einem Tag ein Auge zugedrückt wird?


Vielen Dank schon mal für eure Zeit und eure Antworten,

Ein recht verzweifelter Axion

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 07:29
von Fusle
Hast du Kinder?
Weil:

3. das 33. Lebensjahr nicht vollendet hat.
(2) Bewerberinnen und Bewerber, die
wegen einer Betreuung mindestens eines
mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-
benden Kindes unter 18 Jahren oder we-
gen der tatsächlichen Pflege eines nach
ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen
nahen Angehörigen von einer Bewerbung
vor Vollendung des 33. Lebensjahres ab-
gesehen haben, können bis zur Vollen-
dung des 38. Lebensjahres eingestellt
werden.

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Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 11:51
von kakaem
Abgesehen von den Ausnahmen gilt:

"Höchstalter 32 Jahre am Tag der Einstellung" (siehe Website unter Einstellungsvoraussetzungen).
Tag der Einstellung = 1. Tag Ausbildungsbeginn.

Solltest Du nicht unter die Ausnahmen fallen, so gilt dies auch für dich. So bitter es wg. einem Tag auch ist.

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 11:57
von Aldous
Auch wenn die Ausnahme der Kinder wegen nicht für dich gilt, würde ich mich mit solchen Fragen an die Einstellungsbehörde und nicht an ein Forum, wo Hans-Wurst schreiben kann, wenden.

Ein Anruf bringt oftmals mehr Sicherheit. :polizei2:

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 15:47
von Axion
Ich werde garantiert noch direkt das Gespräch suchen, allerdings wollte ich mich hier mal vorab informieren. Lese seit einiger Zeit still mit und fand vieles sehr informativ und kompetent.
Und irgendwie kennt doch immer einer einen, der einen kennt der schonmal sowas hatte :polizei2:
Danke euch schon mal für die Antworten.

http://www.altersdiskriminierung.de/the ... hp?id=6522

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 16:03
von kakaem
Das ist jetzt nicht gegen den TE - Ersteller gerichtet, aber langsam geht mir der EUGH (wie auch andere Gerichte auf Bundes-/Landesebene) mit seinem Regulierungswahn auf die Nerven.....

Am besten sämtliche schulische, körperliche und auch andere Voraussetzungen abschaffen. Dann werden halt 100.000 Bewerber getestet. Und diejenigen, die dann durch das Sieb fallen, können sich ja gerne einklagen.....

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 16:15
von Liina
Es gibt halt nun mal Grenzen und die gibt es überall und die sind für alle gleich ( hätte mich ja in Bayern auch einklagen können 3 cm zu klein und 10 Monate zu alt und das mit 25!)

Das ist im übrigen genau das was eine Polizei ausmacht jeder gibt ein Stück Freiheit ab und bekommt dafür durch Gesetze (Grenzen) seine Sicherheit. Wenn also jemand gegen die Polizei klagt würde ich mit über die persönliche Eignung Gedanken machen.

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 16:30
von Aldous
Liina hat geschrieben:Es gibt halt nun mal Grenzen und die gibt es überall und die sind für alle gleich ( hätte mich ja in Bayern auch einklagen können 3 cm zu klein und 10 Monate zu alt und das mit 25!).
Es gibt aber einen Unterschied zwischen 300 Tagen + 3 cm und 1 Tag. Man kann bei einem einzigen Tag durchaus hinterfragen - ich setze die Kenntnis über den Grund der Altersgrenze voraus - ob diese da noch gegeben sind oder messbar ins Gewicht fallen. Bei den von dir genannten Eigenschaften sieht das schon wieder anders aus.

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 17:27
von asgar
Davon ab ist der Klageweg absolut legitim und sagt absolut nuscht über die persönliche Eignung aus.

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 18:43
von Axion
kakaem hat geschrieben:Das ist jetzt nicht gegen den TE - Ersteller gerichtet, aber langsam geht mir der EUGH (wie auch andere Gerichte auf Bundes-/Landesebene) mit seinem Regulierungswahn auf die Nerven.....

Am besten sämtliche schulische, körperliche und auch andere Voraussetzungen abschaffen. Dann werden halt 100.000 Bewerber getestet. Und diejenigen, die dann durch das Sieb fallen, können sich ja gerne einklagen.....
Wenn mir jemand beim EAV sagt das ich zu doof bin oder absolut nicht fit genug, ok. Aber wenn ich alle Tests erfolgreich hinter mich gebracht hab, wieso ist das Alter relevant?
Liina hat geschrieben:(...)Wenn also jemand gegen die Polizei klagt würde ich mit über die persönliche Eignung Gedanken machen.
Wenn die Polizei jemanden für ungeeignet einstuft weil er sich mit seinen Rechten als Bürger dieses Landes auseinander gesetzt hat und weiß wie er diese für sich in Anspruch nehmen kann, stellt sich eher eine andere Frage denke ich :polizei1:

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 20:29
von copgun
mal ernsthaft, irgendwo muss halt eine grenze gezogen werden... dann spielt es keine rolle ob 1 tag oder 20 jahre. ich kenne deine persönlichen gründe und verhältnisse nicht, aber warum hast du dich nicht einfach ca 16 jahre früher beworben? aber klagt ihr mal schön, da hätte ich besseres zu tun. davon ab, ich würde, um auf deine ursprungsfrage zu kommen, einfach mal an der hpa anrufen. da wird man es dir mit sicherheit sagen können.

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 20:59
von Fusle
Axion hat geschrieben:
Wenn mir jemand beim EAV sagt das ich zu doof bin oder absolut nicht fit genug, ok. Aber wenn ich alle Tests erfolgreich hinter mich gebracht hab, wieso ist das Alter relevant?
Blöde Frage, aber hier hat man schon viel gesehen, beim EAV warst du noch nicht?


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Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 21:02
von Kaeptn_Chaos
Das Alter ist relevant, weil das Land in dich investiert und du mit zunehmenden Lebensalter nicht zwingend geeigneter für den Job und seine Herausforderungen wirst.

Weder Discoschlägerei noch früh/spät/nacht wird dir mit 50 leichter fallen. Und es wird nicht für jeden den geheizten Platz mit grünen Teppich geben.

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 22:37
von Axion
Nein beim EAV war ich noch nicht.
Warum ich mich nicht schon früher beworben hab, kann ich beim besten Willen nicht wirklich beantworten, auch wenn ich diesen Beruf schon immer ausüben wollte. Ist aber auch irrelevant wie ich finde.

Ich verstehe einfach nicht, wieso es so unterschiedliche Altersbegrenzungen gibt, wenn doch eine Altersgrenze so relevant ist. Selbst mein Einstellungsberater meinte, dass weder die BMI Begrenzung noch das Höchstalter für ihn Sinn ergeben, da die Tests entscheidend sein sollten/sind.
Auch gibt es Länder, zumindest weiß ich es von den USA, in denen es keine Altersgrenzen gibt, da fällt man halt durch wenn man die Tests aufgrund seines Alters nicht mehr besteht und wird nicht direkt zu Beginn des Alters wegen ausgesondert. Ist schon irgendwie diskriminierend, oder etwa nicht?!

Naja, ich denke nicht das eine Diskussion darüber Sinn macht bzw zielführend ist, noch das ihr erfahrenen CopZone'ler wirklich Lust darauf habt (genau aus diesen Gründen :D)
Jedenfalls bedanke ich mich für eure Zeit und eure Beiträge. Ich werde wohl einfach nochmal meinen Einstellungsberater "nerven", ist nen echt Klasse Typ, vielleicht kann er was in Erfahrung bringen :zustimm:

Re: Problematik geändertes Höchstalter

Verfasst: Di 21. Jun 2016, 22:48
von Aldous
Axion hat geschrieben:Aber wenn ich alle Tests erfolgreich hinter mich gebracht hab, wieso ist das Alter relevant?
Es ist schon sehr relevant, da dein Dienstherr viel Geld in dein Studium investiert und daraus natürlich auch einen Nutzen ziehen will. Wenn die volle Verwendungsdauer sich dann auf 15 Jahre + 5 Jahre eingeschränkte Verwendung beschränkt, ist das natürlich schlechter als bei einem 20 Jährigen. Weiterhin ist das auch nicht im Sinne des Bewerbers, was seinen Pensionsanspruch angeht, wenn er sich erst mit derartig hohem Alter bewirbt.

Bei diesen Faktoren ist der eine Tag allerdings marginal, deshalb macht der Anruf klug.