Hessische Polizei 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: copgun

mistam
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 08:00

Ja, C. Dir sagt ja immer Vieles etwas. Eine solche Regel ist schon deshalb wichtig, weil zwischen Zusage und Einstellungstermin teilweise noch einige Monate liegen, in denen Erkenntnisse zum Leumund oder zur Tauglichkeit gewonnen werden könnten. Aber Du darfst Dich natürlich an dem gewählten Begriff abarbeiten.
Very, das macht keinen Unterschied. Kein Gericht zwingt die Polizei eine offenkundig falsche Entscheidung gegen nunmehr besseres Wissen "durchzuziehen". Eine andere Frage ist, ob möglicherweise Schadenersatz zu leisten ist.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Controller » Fr 18. Aug 2017, 15:55

mistam, vermische und verwurschtle doch nicht alles zu einem Gemenge.

Es ist doch eher so, dass den IM, plötzlich und unerwartet das Verlangen traf, die Zügel bezgl. der Einstellungsmodalitäten anzuziehen.
Informierte Kreise verneinen selbstredend ein Zusammenhang mit der tödl. Messerattacke in Wiesbaden und ministeriellen Zukunftsängsten; es ist natürlich keinerlei Aktionismus zu erkennen.

Zeitgleich aber völlig unbeeinflusst durch das IM, offenbart sich der Einstellungsbehörde, das etwas getan werden muss und so tut man dann halt.

Wie man nun einem Gericht erklären will, aus einer Anzeige nach § 123 Stgb, wegen betrunkenem Sitzen auf einem Baugerüst als 17 jähriger Jugendlicher, zu schließen, dass der Bewerber für den Polizeidienst ungeeignet ist - im Zusammenhang mit der o.g. Konstellation - zumal er zuvor bereits die schriftliche Zusage und daher auch die Eignung in Händen hielt :gruebel:

ich bin gespannt und richtig ist es, undurchsichtige Entscheidungsprozesse einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.

Und noch mehr gespannt bin ich, welche weiteren Fälle da abgelehnt wurden, der Minister bleibe ja sehr vage und hielt sich bedeckt.
Die Opposition will einen Berichtsantrag stellen, um nähere Infos zu bekommen.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 17:05

Nun C., ich glaube erwähnt zu haben, dass ich zu den Einzelfällen keine Stellung nehmen kann, weil mir - wie Dir vermutlich auch - die Sachverhalte nur rudimentär bekannt sind.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 17:06

Ich versuchte lediglich klar zu stellen, dass aus einer Einstellungszusage kein Anspruch auf tatsächliche Einstellung abzuleiten ist.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Controller » Fr 18. Aug 2017, 17:16

joh

und ich freue mich, dass die Gerichte nunmehr beginnen,
bislang völlig undurchsichtige Entscheidungsprozesse verstärkt zu kontrollieren. :ja:
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 17:17

Dem IM steht es ansonsten selbstverständlich zu, als Aufsichtsbehörde die Einstellungsvorsussetzungen zu korrigieren. Schlechter Zeitpunkt, klar. Schadenersatz - möglich. Ablehnung rechtswidrig - im Einzelfall denkbar. Maßnahme der erneute Prüfung an sich rechtswidrig - auf keinen Fall.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 17:20

Das tun sie schon immer. Zumindest in Berlin. Da sind sie aber auch nicht undurchsichtig. Die hier geschilderten übrigens auch nicht. IM sagt, die Pol wertet zu lasch bei der Beurteilung der persönlichen Eignung. Die Pol bewertet neu auf Grundlage der Ansage des IM. Was ist da undurchsichtig?

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Controller » Fr 18. Aug 2017, 17:34

lol, Berlin ...jaja :zustimm:

wenn ich so überlege, wer da durch die Vordertür rein durfte
da bekommt die Hintertür ne richtige Bedeutung :polizei3:
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 17:35

Schön, dass du mal wieder deine Hörensagendetailkenntnisse ins Spiel bringst.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Diag » Fr 18. Aug 2017, 20:14

Brrrrr

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Challenger » Fr 18. Aug 2017, 23:02

Hausfriedensbruch ist natürlich auch nicht Hausfriedensbruch.

Wenn man im Nachhinein aus der KAS die Akte zieht (was man vorher vielleicht nicht unbedingt gemacht hätte) und sich der Bericht dann nachteilig für den Bewerber liest, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Wie bei sämtlicher Berichterstattung ist also auch hier das Warten auf nähere Infos von Vorteil.
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Lincoln » Sa 19. Aug 2017, 12:45

In einem Beitrag vom Juni steht drin: Zitat "Jugendstraftäter sollen eine zweite gesellschaftliche Chance bekommen und nicht lebenslang unter den Folgen leiden müssen", erklärte das Ministerium."

http://www.hessenschau.de/politik/poliz ... n-100.html

Das finde ich richtig, denn im Jugendalter war nicht jeder immer brav, aber jetzt jemanden eine nachträgliche Absage erteilen, wegen einer Jugendsünde "Betrunkenheit auf dem Gerüst" und ihm deswegen keine Chance zu geben ist sehr hart.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Diag » Sa 19. Aug 2017, 13:14

Das wäre halt zu klären, was "Betrunkenheit auf Gerüst" neben dem Hausfriedensbruch beinhaltete. An sich finde ich so etwas auch nicht dramatisch.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Lincoln » Mi 30. Aug 2017, 16:49

Gibt's mittlerweile Neuigkeiten über die Bewerber oder vom Innenministerium?

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Diag » Fr 8. Sep 2017, 19:35

Lincoln hat geschrieben:Gibt's mittlerweile Neuigkeiten über die Bewerber oder vom Innenministerium?
Ja: http://www.hessenschau.de/gesellschaft/ ... n-100.html

Zwei kamen mit ihren Eilanträgen durch.


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