Anwärter Bezüge Rückzahlung

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: copgun

Fenggan
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Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Fenggan » Mi 24. Mai 2017, 21:15

Hallo alle zusammen!
Ich habe heute den letzten Abschnitt, die ärztliche Untersuchung, hinter mich gebracht und bin mit meiner Direktzusage für September einfach
nur unfassbar glücklich!
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Moderatoren dieser Seite und an einige Beitragersteller zum Thema Einstellungstest!
-Da war viel wertvolles dabei und mir eine große Hilfe!

Nun zu meiner Frage: ich war bisher für einen anderen Dienstherren als Anwärter im Dienst- da muss ich dann, wenn ich wirklich alles sicher mit der neuen
Laufbahn in der Tasche habe, kündigen bzw. das Dienstverhältnis auflösen.
Hat jemand Infos oder Erfahrungen zu dem Thema für mich?
Besonders im Hinblick auf die Rückzahlung der Anwärter Bezüge :buhu: Muss ich die vollen Bezüge zahlen? Gibt es Ausnahmen? Ratenzahlung?
Bin für jede Info dankbar- google war wenig hilfreich bisher.

Danke im Voraus!

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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon MICHI » Mi 24. Mai 2017, 21:19

Die Suche hier im Forum hilft ungemein.
Gruß
MICHI


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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Controller » Mi 24. Mai 2017, 21:31

Es gibt da eine Bachelorarbeit von Timo Schmid aus dem Jahre 2010/2011,
die war in einem der damaligen Polizeinewsletter verlinkt.

Titel:

Rückforderung von Anwärterbezügen nach
§ 59 Bundesbesoldungsgesetz

die dürfte im Netz verfügbar sein. Vlt hilft sie dir ja.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Fenggan » Do 25. Mai 2017, 11:13

Super, vielen Dank für den Hinweis mit der Bachelor Arbeit- da sind interessante Infos dabei...
Vor allem dieser Abschnitt scheint ja mein Problem genau zu treffen:

"5. Absehen von der Rückforderung

5.4 Der Vorbereitungsdienst wird abgebrochen, um unverzüglich ein
neues Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst
aufzunehmen
Nr. 59.5.5 b BBesGVwV eröffnet für den Anwärter die Möglichkeit, den
Vorbereitungsdienst vorzeitig zu beenden, um unverzüglich ein neues
Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst aufzunehmen.(...)"

Falls jemand einen Fall in der Richtung kennt, wäre ich über jede weitere Info dankbar :flehan:

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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Bones65 » Do 25. Mai 2017, 11:50

Hast du mal mit eurer Personalvertretung Kontakt aufgenommen?
Die kennen sich mit der Materie aus und wissen auch meist, wie die zuständigen Sachbearbeiter so "ticken".
:snoopy:

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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Fenggan » Do 25. Mai 2017, 22:46

Danke das werde ich Mal in Angriff nehmen. Ich möchte nur nicht zu früh das Thema beim alten Dienstherren anschneiden, solange ich ja noch keine 100%ige Sicherheit habe, dass ich dann wirklich im September beim neuen anfangen kann. Oder bedeutet die Direktzusage, dass mir mein Platz definitiv sicher ist? :gruebel:
Wie lange dauert das in der Regel bis ich wieder was vom Eignungsauswahlzentrum höre?

Franconia

Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Franconia » Fr 26. Mai 2017, 07:17

Bei einer Direktzusage bist du natürlich zu 100% dabei, solange der Polizeiarzt nichts dagegen hat.

Diag
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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Diag » Fr 26. Mai 2017, 09:56

Nur zur Sicherheit: Ich würde die schriftliche Bestätigung der Direktzusage abwarten... ;-)

Franconia

Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon Franconia » Fr 26. Mai 2017, 12:30

Richtig

calvinbanani
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Re: Anwärter Bezüge Rückzahlung

Beitragvon calvinbanani » Fr 26. Mai 2017, 19:11

Servus.

Ich bin PK-A in Hessen und uns verlassen am laufenden Band Anwärter. Meist in Richtung NRW, aber auch in alle anderen Bundesländer. Mir fallen spontan mehrere Personen ein.

Sie müssen nichts zurückzahlen, da sie wie du bereits ermittelt hast, unverzüglich eine neue Ausbildung im öD antreten.

Falls noch Fragen offen sind, dann schickst du mir einfach eine PN.

Beste Grüße


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