Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Spiillii » Di 27. Aug 2019, 05:32

Hallo liebes Forum......

Ich bin neu hier und habe eine essenzielle Frage, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bin 23, habe meine mittlere Reife gemacht, zwei Jahre als Rettungssanitäter gearbeitet und bin jetzt im letzten Jahr meiner Notfallsanitäter Ausbildung.

Ich strebe an mich für das Jahr 2021 bei der Polizei in Hessen zu bewerben.

Nun steht folgendes Problem im Raum: Die Ausbildung hat keinen Meisterabschluss, ich habe kein Fachabitur oder Abitur und ich finde keine Informationen über eine Anerkennung des Berufes als Hochschulzugang für Hessen.

Ich habe viel recherchiert, Gesetzte gelesen und mich versucht durch den bürokratischen Dschungel zu arbeiten, jedoch ohne richtig Erfolg zu haben.

Die Frage ist also..... muss ich das Fachabitur nachholen? Gibt es Ausnahmen bei der Polizei oder Tricks um den Studienzugang trotzdem zu bekommen?

Mal davon abgesehen ob ich das EAV schaffe muss ich mir Gedanken machen in welcher Form es danach weiter geht. Fachabitur nachholen kommt für mich eigentlich nicht in Frage, da ich mehr der Praktiker als der Theoretiker bin und mich eher auf Dinge fokussiere die mir auch Spaß machen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Lieben Gruß aus Kassel
Der Spilli

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Konspi » Di 27. Aug 2019, 18:16

Spiillii hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 05:32

Ich bin 23, habe meine mittlere Reife gemacht, zwei Jahre als Rettungssanitäter gearbeitet und bin jetzt im letzten Jahr meiner Notfallsanitäter Ausbildung.

Nun steht folgendes Problem im Raum: Die Ausbildung hat keinen Meisterabschluss, ich habe kein Fachabitur oder Abitur und ich finde keine Informationen über eine Anerkennung des Berufes als Hochschulzugang für Hessen.

Die Frage ist also..... muss ich das Fachabitur nachholen? Gibt es Ausnahmen bei der Polizei oder Tricks um den Studienzugang trotzdem zu bekommen?

Mal davon abgesehen ob ich das EAV schaffe muss ich mir Gedanken machen in welcher Form es danach weiter geht. Fachabitur nachholen kommt für mich eigentlich nicht in Frage, da ich mehr der Praktiker als der Theoretiker bin und mich eher auf Dinge fokussiere die mir auch Spaß machen.
Hallo Spilli,
vorweg - ich bin nicht in der Ausbildung tätig, d.h. mein folgender Beitrag ist nicht verbindlich, sondern beruht primär auf Erfahrung!
Ich finde es aber immer gut, wenn man sich für meinen/unseren Beruf interessiert. Vor diesem Hintergrund habe ich die für mich wesentlichen Aussagen aus Deinem Beitrag zitiert.
Dein angestrebter Beruf als "Notfallsanitäter" wird vermutlich bewusst keinen "meisterähnlichen" Abschluss haben. Und vermutlich deshalb wirst Du auch die Anerkennung für die Laufbahn im g.D. vergeblich suchen.
"Tricks" zur Erlangung des Studienzugangs gibt es hoffentlich nicht, denn es wursteln sich auch schon so genug Azubis bei uns durch die Ausbildung..!
In diesem Zusammenhang möchte ich davor warnen, gerade wenn man sich selbst schon als "Praktiker" betrachtet, in das Polizeistudium einzusteigen. Die gescheiterten Kandidaten sind, soweit mir bekannt, weit überwiegend in der Theorie gescheitert!

Wenn es Dir ernst mit deinem Berufswunsch ist, dann würde ich Dir vorschlagen, hole das Fachabi nach, dann gewöhnst Du Dich schon mal wieder an die "Theorie" bzw. das Lernen. Und wenn Du dabei nicht gerade "Technik" oder "Wirtschaft" wählst, dürfte das auch für einen "Praktiker" zu schaffen sein..!

Alles Gute
konspi
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
"Glück ab"!

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Spiillii » Mi 28. Aug 2019, 00:44

Hallo Konspi,

vor weg vielen Dank für deine Antwort!

Ich persönlich habe großes Interesse an dem Studiengang, dass ein gewisser Abschluss gefordert wird ist auch richtig so.
Ich glaube das ein Fachabitur nicht unbedingt viel über persönliche Struktur während eines Studiums aussagt.

Wenn es nicht anders geht werde ich das Fachabitur natürlich nachholen.

Der Begriff "Praktiker" ist auf den Praktischen teil bezogen, der mir in dem einen Jahr Fachabitur verloren geht.
Die derzeitige Ausbildung ist die höchste Qualifikation unter einem Medizinisch-akademischem-Titel und somit auch eine sehr theoretische Ausbildung.

Nochmal vielen Dank für deine Antwort.

Lieben Gruß

Spilli

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Syzygy » Mi 28. Aug 2019, 01:10

Hallo,

meines Wissens nach bist Du als Notfallsanitäter (unter der Vorraussetzung Du beendest die Ausbildung erfolgreich), 3-jährig im Gesundheitswesen ausgebildet.

Lt. dieser Webseite: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/hessen/ regelt § 54 Abs. 2 HHG/§ 1 Abs. 1 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen in Hessen den Zugang folgendermaßen:
Das Bestehen der Meisterprüfung berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen. Als der Meisterprüfung gleichgestellte vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung gelten: Fortbildungsabschlüsse nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42 oder 42a Handwerksordnung, wenn der Lehrgang mindestens 400 Stunden umfasst, Fortbildungsabschlüsse nach Seemannsgesetz, ein Fachschulabschluss, vergleichbare landesrechtliche Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe, Abschlüsse vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen wie beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
Dieses Dokument: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Verze ... B_2015.pdf regelt, welche Ausbildungsberufe das sind.

Hier beginnt auf Seite 210 der Abschnitt "2.2 Bundesrechtliche und landesrechtliche Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen" und unter Punkt 12 ist auf Seite 211 dann auch zu finden:
12 Notfallsanitäter/ Notfallsanitäterin
(Voll-/Teilzeit) Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz -
NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348)
APrV für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16.12.2013 (BGBl. I S. 4280)
Damit ist meiner Meinung nach Deine 3jährige Ausbildung im Gesundheitswesen der Meisterprüfung gleichgestellt. Soviel zu meiner Ermittlungsarbeit. ^^

Mit diesen Informationen würde ich beim Einstellungsberater der Polizei Kontakt aufnehmen und mir dessen Ansicht dazu anhören.

Viel Glück. :)
Safety first!

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon copgun » Mi 28. Aug 2019, 15:23

ob dieser antwort bekomme ich meinen mund vor staunen immer noch nicht zu :o :flehan:

sonst wie im thread beschrieben verfahren: einfach an der hpa bei den einstellungsberatern anrufen. die können und werden mit sicherheit eine belastbare antwort für dich haben. viel erfolg und lass uns doch bitte wissen, ob du erfolgreich mit diesem weg warst
copgun

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Spiillii » Fr 30. Aug 2019, 02:16

Hey Sygyzy!!!!!!

vielen vielen Dank für deine Antwort!!!!!😊
Mit sowas umfänglichem habe ich nicht gerechnet.

Ich werde mir die gesetztes Texte ausdrucken und nächste Woche nochmal bei der Einstellungsberatung in Kassel vorstellig!

Ich gebe euch Rückmeldung was das Gesprächsergebnis war.

Nochmal vielen vielen Dank für die intensive Recherche.

Lieben Gruß aus Kassel
Spilli

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Spiillii » Mo 9. Sep 2019, 12:13

Hallo ihr lieben,

ich war heute erneut bei der Einstellungsberatung in Kassel. Leider konnte man mir dort nicht so richtig helfen. :nein: Die Thematik scheint schwieriger als gedacht.

Die Einstellungsberaterin rief bezüglich der Thematik in Wiesbaden bei der HfPV an. Die Damen dort sagte das ich die FOS nachholen muss.
Ich habe nicht so ganz verstanden warum dies so ist.
Auf den Webseiten der Polizei in Hessen steht "ein vergleichbarer Anschluss" oder "..... Vorraussetzung ist die Allgemeine Hochschulberechtigung Hessen". Diese habe ich nach Abschluss der Ausbildung ja, wie ja dank eurer gründlichen Recherche herausgefunden wurde (Mittlerweile hat mir das Ministerium für Wissenschaft und Kunst dieses auch bestätigt).

Ich werde mich bezüglich des Problems nun Mal an das Rektorat der HfPV wenden um die Frage zu klären.

Hierrüber werde ich euch natürlich informieren.

Lieben Gruß

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon Ucpho » Mo 9. Sep 2019, 13:24

Hey Spiillii,

dein Ansinnen ist an sich ja schon etwas eher Spezielles, da die meisten Bewerber den "normalen Weg" über das Abitur oder Fachabitur gehen dürften. Was ich in der Behörde gelernt habe und dir daher gerne mitgebe, ist, bei spezielleren Ansinnen immer die selbst recherchierten Gesetzestexte, Auslegungen und auch Bestätigungen beizulegen.
Das habe ich bspw. in dem Jahr gemacht, als es erstmals einen Urlaubstag zusätzlich für ehrenamtliches Engagement gab. Ich habe den Urlaubsantrag samt Gesetzestext und Bestätigung auf den Dienstweg gebracht und den Urlaubstag ohne besondere Umschweife genehmigt bekommen.
Gleiches würde ich dir letztlich bei deiner Bewerbung raten.

LG

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Re: Gehobener Dienst mit Berufsausbildung?

Beitragvon mistam » Mi 11. Sep 2019, 16:14


Spiillii hat geschrieben: "..... Vorraussetzung ist die Allgemeine Hochschulberechtigung Hessen". Diese habe ich nach Abschluss der Ausbildung ja, wie ja dank eurer gründlichen Recherche herausgefunden wurde (Mittlerweile hat mir das Ministerium für Wissenschaft und Kunst dieses auch bestätigt).
Es sollte mich wundern wenn Du mit einer einfachen Ausbildung eine "allgemeine Hochschulberechtigung" haben solltest und das auch noch vom zuständigen Ministerium bestätigt worden sein soll.
Allenfalls dürftest Du damit eine fachgebundene Studienberechtigung erworben haben. Für eine allgemeine Studienberechtigung solltest Du zusätzlich eine Fortbildung analog zum Meisterbrief benötigen.


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