Thema Sehschwäche nach dem Studium

Auswahlverfahren und Ausbildung

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hesse1998
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Thema Sehschwäche nach dem Studium

Beitragvon hesse1998 » Fr 20. Nov 2020, 12:33

Guten Tag CopZone,

Ich habe vor mich bei der Polizei Hessen zu bewerben. Habe mich bereits bei der Bundespolizei beworben, und das EAV und die PÄU bestanden. Nur bei der Sehschwäche war es ein wenig "knapp" würde schätze ich habe auf dem linken Auge den Visus um die 0.3.

Jetzt zu meiner Frage, angenommen ich bestehe das EAV in Hessen wovon ich ausgehen werde.
Wie ist das denn in 5 Jahren wenn ich irgendwann die Lebzeituntersuchung machen muss, man geht ja davon aus das mit dem Alter die Sehschwäche ein wenig stärker wird und es evtl. leicht unter 0.3 werden kann. Ist das kein Problem oder kann ich sofort als PDU eingestuft werden? Wird dort so stark drauf geachtet? Lasern ist auch eine Option aber nur wenn es wirklich Probleme bei der BaL-Untersuchung in Zukunft geben könnte, soweit ich weiß hat die Bundespolizei keine mehr, könnte das in Hessen auch in Zukunft der Fall sein?

MfG hesse1998

Inspektor_GER

Re: Thema Sehschwäche nach dem Studium

Beitragvon Inspektor_GER » Sa 21. Nov 2020, 08:25

hesse1998 hat geschrieben:
Fr 20. Nov 2020, 12:33
soweit ich weiß hat die Bundespolizei keine mehr, könnte das in Hessen auch in Zukunft der Fall sein?
In Hessen wurde die standardmäßige BaL-Untersuchung vor ca. einem Jahr abgeschafft und wird nur noch in begründeten Einzelfällen angeordnet.
hesse1998 hat geschrieben:
Fr 20. Nov 2020, 12:33
Wie ist das denn in 5 Jahren wenn ich irgendwann die Lebzeituntersuchung machen muss, man geht ja davon aus das mit dem Alter die Sehschwäche ein wenig stärker wird und es evtl. leicht unter 0.3 werden kann. Ist das kein Problem oder kann ich sofort als PDU eingestuft werden?
Die "Polizeidiensttauglichkeit" ist nur bei der Einstellung vorgeschrieben. Im weiteren Verlauf, also auch wenn BaL ansteht, reicht die abgeschwächte Form, die sog. "Polizeidienstfähigkeit", aus. Bei dieser werden altersbedingte Verschlechterungen des Körpers berücksichtigt.

Beispiel: Der 59-Jährige Kollege darf immer noch Streife fahren, obwohl er die Anforderungen der "Polizeidiensttauglichkeit" altersbedingt sicher nicht mehr bestehen würde. Da er gem. seines Alters aber noch "polizeidienstfähig" ist, stellt das kein Problem dar.

Problematisch wird es erst, wenn man nicht mal mehr "polizeidienstfähig" ist. Dazu müsste aber eine erhebliche Verschlechterung deines Gesundheitszustands bis zur BaL eintreten.

hesse1998
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Re: Thema Sehschwäche nach dem Studium

Beitragvon hesse1998 » Sa 21. Nov 2020, 13:39

Dann bin ich ja sehr erleichtert, werde das Risiko mit dem Augenlasen lieber nicht eingehen solang meine Augen noch ausreichen sind :-).

Vielen Dank für deine Hilfe Inspektor_GER

Grüße
hesse1998


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