Verdienst

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Re: Verdienst

Beitragvon DerLima » Sa 29. Mai 2010, 22:37

@Leo: wie soll das gehen? Bei mir steht das für 05/2012 auf der Agenda... Ab da bekomme ich die Übergangsgebührnisse.
Gerne auch per PN...
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Re: Verdienst

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 29. Mai 2010, 22:43

Leopard2a6bravo hat geschrieben:
Aber ihr müsst euch ja nicht gleich so anpöbeln. :nein:
Ich hatte auch niemanden angepöbelt. Ich habe ihn nur darauf hingewiesen, dass das Netto unterschiedlich sein kann.
Wenn ich mich deswegen als Klugscheisser betiteln lassen muß... Ich weiß ja nicht.

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Re: Verdienst

Beitragvon Gesetzwahrer » Sa 29. Mai 2010, 22:50

Der freundliche beim BFD hat mir das gesagt. So tief stecke ich da noch nicht drinne, bei mir gehen die Anwärterbezüge erst 01.09. los und ich bin dann noch 14 Monate vor DZE. Er meinte aber, dass sei die beste Variante. Eine Kameradin von den Sanis sagte, die andere Varinate wäre besser, ich glaube, da muss man von Erfahrungswerten zehren.
Ghostrider1 hat geschrieben: Ich hatte auch niemanden angepöbelt. Ich habe ihn nur darauf hingewiesen, dass das Netto unterschiedlich sein kann.
Wenn ich mich deswegen als Klugscheisser betiteln lassen muß... Ich weiß ja nicht.
Das stimmt und ich habe auch nicht verstanden, wo das Problem liegt, auch das mit dem "tollen Vorgesetzten" kann ich nachvollziehen. Aber begib dich doch nicht auf das gleiche Niveau.
carpe diem...
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Re: Verdienst

Beitragvon Ghostrider1 » So 30. Mai 2010, 13:00

Hm, du beginnst schon während deiner Zeit. Ich hatte meine 6 Jare fertig. Und bin nach dem Dienst bei der Feldjägerei zur Polizei. Da ist es mit 2 Lohnsteuerkarten hinter relativ einfach, eine Steuererkläung zu machen.

Würde mich aber auch mal interessieren, wie dieses "Gegenrechnen" funktioniert. Denn als BW'ler wirst du aus dem Bundestopf bezahlt, als LaPo vom Land. Wird man dann auch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen? Bei manchen Konstellationen ist das der Fall.

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Re: Verdienst

Beitragvon General » So 30. Mai 2010, 13:18

Dietmar hat geschrieben:
Ghostrider1 hat geschrieben:Ich spreche da aus Erfahrung.
Ja, ja, Du bist ja auch toll und ein Experte :flehan: !? Spiel Dich hier nicht so auf, keiner mag Klugscheißer...
Sonst gehts aber noch oder? Hier hat sich keiner aufgespielt! Hier wurde jediglich ein Erfahrungswert weitergegeben...
:stupid:

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Re: Verdienst

Beitragvon haris » Mo 31. Mai 2010, 09:09

@ General:

Anders kenne ich es aber von ihm auch nicht :nein:

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Re: Verdienst

Beitragvon Polisman » Di 1. Jun 2010, 23:38

@Interessierte:

Ihr bekommt Übergangsgebührnisse nach den §§ 11 u. 11a SVG von der WBV und Anwärterbezüge.

Die Übergangsgebührnisse sind steuerpflichtig und werden für die Dauer einer geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform auf 90 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats erhöht. Sollte aus der Bildungsmaßnahme ein Einkommen (ist ja hier der Fall) erzielt werden, vermindern sich die Übergangsgebührnisse um 15 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn die Einkünfte höher sind als der Betrag dieser Verminderung.

Hierzu muss am Anfang der Ausbildung von der Personalverwaltung der Polizei eine Bescheinigung für die WBV ausgestellt werden (bekommt Ihr von der WBV zugestellt mit Erhalt der ersten Ü-Gebührnisse), die Ihr dann umgehend zurück schickt.
Dann bekommt Ihr daraufhin einen Bescheid mit den jeweiligen Höchstbessungsgrenzen und eine Belehrung über die Anzeigepflicht nebst Rechtsbehelf. Diesen genau durchlesen, denn dort steht drin, bis zu welchem Betrag ihr "Hinzuverdienen" dürft.
Ab diesem Moment läuft dann, dank elektronischer Übermittlungsmethoden, alles automatisch zwischen dem Landesbesoldungsamt (LBesA) und der WBV. Soll heißen: Übersteigen die Anwärterbezüge den festgelegten Höchstbetrag, werden die Dienstbezüge automatisch mit der nächsten Abrechnung gekürzt. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes o.ä., müssen jedoch nach wie vor angezeigt werden.

Nicht hinzu zählen Reisebeihilfen, Trennungsgeld und Lernmittelerstattung seitens des BFDs, d.h. diese Gelder werden nicht von den Ü-Gebührnissen oder Anwärterbezügen abgezogen.

Welche Lohnsteuerkarte man für welches Einkommen einsetzt muss man letztendlich selber wissen. Eine Berechnungshilfe bietet da der folgende Link:
Abgabenrechner des BMF
Ab wann eine Einkommensteuererklärung notwendig ist, steht auch immer auf dem Mantelbogen des entsprechenden Formulares.

Grüße...


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