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Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Sa 5. Jul 2014, 15:55
von akordinjsh
Was sind die Konsequenzen bei Nichtbestehen der Bachelorarbeit bezogen auf Besoldun?

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: So 13. Jul 2014, 20:40
von haris
Schau doch mal in die PolLaufbVO M-V...

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Mo 14. Jul 2014, 02:21
von Stahlblau
zeitige Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr oder Geldstrafe

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Mo 14. Jul 2014, 10:28
von haris
Quelle?

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 03:40
von Stahlblau
Qualle!

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 10:28
von haris
Ok, wie ich sehe, bist du nicht in der Lage, deine vorangegangene Aussage sinnvoll zu untermauern. Dazu sei mir dann deshalb folgender Kommentar gestattet: Das ist mitunter der größte Bullshit, den ich je hier gelesen habe.

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 11:01
von suboptimal
Stahlblau hat geschrieben:Qualle!
:gruebel:
spätestens danach hatte ich zumindest den Eindruck, dass die Nummer mit der Freiheitsstrafe 'n Scherz war. ;D

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 11:17
von freed
Ja, unglaublich lustig... :polizei10:

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 11:19
von haris
Finde nicht, dass Scherze bei Nichtbestehen der Bachelorarbeit angebracht sind. Der TE hat eine ernste Frage gestellt, und wenn man dazu keine Ahnung hat, einfach mal ...

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 11:44
von d02
akordinjsh hat geschrieben:Was sind die Konsequenzen bei Nichtbestehen der Bachelorarbeit bezogen auf Besoldun?
Weiterhin Anwärterbezüge.

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 12:15
von haris
Kürzungen sind aber möglich...

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 13:31
von Stahlblau
Als Anwärter wär ich doch in der Lage, diese Frage auf meiner FHöV zu erfragen. Die wird doch ohnehin oft gestellt. Die CopZone Antworten könnten aber auch falsch sein, daher lieber selber mal ins Handbuch schauen :)
Und das es keine zeitige Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gibt, war doch so klar.... daher auch die Qualle. :)

Re: Bachelorarbeit nicht bestanden

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 13:58
von beni
Nichts desto trotz wäre es schön,wenn man hier ernsthaft auf Fragen der User eingehen könnte.
Der TE hat grad wohl andere Probleme,als den Jux an der Sache zu sehen.
natürlich wird er auch noch an seiner FH aufgeklärt,trotzdem darf und soll dieses Forum auch eine zusätzliche Hilfe sein