Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Bundespolizei!

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Tidal
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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Tidal » Mo 2. Dez 2019, 16:31

Is klar😂😂😂 :kuss: :zeitung:

Ja damit hast du selbstverständlich weiterhin Recht. Jedes Bundesland gart sein eigenes Fleisch.

Und die Info die ich Preisgegeben habe ist/isst Gold wie Frank Ribbery.

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Kaeptn_Chaos
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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 2. Dez 2019, 16:33

Absolutes Führungspotential. :applaus:
:lah:

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Controller
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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Controller » Mo 2. Dez 2019, 16:36

Zitate sollte man schon als solche kennzeichnen.

Du ersparst dir das?
Ok. Das lässt Rückschlüsse über deinen Charakter zu.
also ehrlich Leute,

das bleibt so stehen :?: :?: :?: :?:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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PotionMaster
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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon PotionMaster » Mo 2. Dez 2019, 16:49

Tidal hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 11:59
Grundsätzlich geht das Rechtssystem von der Möglichkeit der Besserung und positiven Persönlichkeitsveränderung aus, sodass allein das Begehen einer Straftat nicht automatisch in eine lebenslange Nichteignung für den Polizeiberuf mündet. Derart generalisierende Regelungen werden von den Verwaltungsgerichten regelmäßig als unzulässig bezeichnet. Gefordert sind Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Einzelfalles.

Die persönliche (charakterliche) Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird auf Grundlage der so vorliegenden Erkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung rechtstaatlicher Grundsätze und der von der Verwaltungsgerichtsbarkeit gezogenen Grenzen der Ermessensausübung beurteilt. Beim Entscheidungsprozess werden eine Vielzahl von Variablen berücksichtigt, wie u. a. die Deliktsart, die Tathandlung, Vorbereitung und Planung, kriminelle Energie, Mittäterinnen und Mittäter, das Alter zum Tatzeitpunkt, inzwischen verstrichene Zeit, Gesamtzahl der Taten, Nachtatverhalten, Verhalten im Ermittlungsverfahren und Persönlichkeitsentwicklung seit der Tat. Die getroffene Entscheidung führt zur Ablehnung oder Weiterbearbeitung der Bewerbung.

Für die Beurteilung der persönlichen Eignung ist es weitgehend unerheblich, ob ein Gericht es für erforderlich gehalten hat, eine Verurteilung auszusprechen. Die weit überwiegende Zahl der Ablehnungen wegen charakterlicher Nichteignung erfolgt auf Grundlage von Ermittlungsverfahren, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben.

Es ist folglich auch nicht auszuschließen, dass Personen in den Polizeidienst eingestellt worden sind, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, wenn

diese Tat nach Berücksichtigung der oben genannten Umstände
- insbesondere weil sie möglicherweise 15 oder 20 Jahre zurück liegt – keinen sinnvollen Rückschluss auf die heutige persönliche Eignung zulässt, die allein an dieser Stelle zu prüfen ist oder
die entsprechenden Einträge im Bundeszentralregister und den polizeilichen Datensammlungen aufgrund bestehender Löschfristen gelöscht sind und die Taten daher hier gar nicht bekannt geworden sind. Wer allerdings in der Ausbildungszeit eine Straftat begeht, bekommt die Kündigung von der Polizei.
Mir ist nicht ganz klar, inwiefern das neue Informationen sind oder es im Widerspruch zu dem steht, was hier regelmäßig gesagt wird?

Auch kann ich nicht ganz sehen, inwiefern in deiner Ablehnung nun dagegen verstoßen wurde. Du schreibst doch selbst, dass du bei deiner ersten Bewerbung eingeladen wurdest. Was doch darlegt, dass man nicht automatisch wegen einer Vorstrafe von einer Nichteignung (auch nicht auf Dauer, denn das war ja sogar vor deiner zweiten Bewerbung) ausgeht.
Nun kann es, wie hier auch schon angedacht wurde, eben im Rahmen der Abwägung eine Einstellung zu viel gewesen sein. Viel mehr wird dir hier wohl keiner dazu sagen können bei der derartigen Informationslage.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Tidal » Mo 2. Dez 2019, 17:09

Bitte nicht wundern wenn ich auf gewisse Beiträge nicht mehr mit voller Ernsthaftigkeit antworten kann.

Polizist sein hin oder her.

Hier sind wohl Leute ohne Privatleben geschweige denn menschliche Eigenschaften unterwegs. Ihr seid hier in eurer Privaten Zeit unterwegs und rattert ewig jenes Auswendig gelerntes hier runter, in einer Schreibweise, die weder sympathisch noch hilfreich ist (Ausnahmen gibt es glücklicherweise).

Ich würde behaupten, dass der Großteil etwas Zielführende Antworten gegeben hat. Darunter fallen auch die Leute, die nicht immer hilfreiche Antworten hier abgeben oder theoretisch wie praktisch sich immer wieder wiederholen.

Ich nehme an es ist ein wenig trotz seitens der betroffenen.
—————————————————————

Ich fühle mich auch garnicht angegriffen oder sonstiges. Mir fällt es jedoch sehr schwer auf Dauer gewisse, eingemeißelte, angebliche Standpunkte ernstzunehmen.

Ich habe das ganze Forum bezüglich des Themas durchforstet und es sind oft die Gleichen, die hier auf teilweise leicht gebildetem Niveau pöbeln und ausgrenzen statt einfach mal vorsätzlich zu helfen oder falls die Mittel dazu fehlen, einfach ruhe zu geben.

Ich beende das an dieser Stelle auch jetzt.

Tidal
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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Tidal » Mo 2. Dez 2019, 17:16

PotionMaster hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 16:49
Mir ist nicht ganz klar, inwiefern das neue Informationen sind oder es im Widerspruch zu dem steht, was hier regelmäßig gesagt wird?

Auch kann ich nicht ganz sehen, inwiefern in deiner Ablehnung nun dagegen verstoßen wurde. Du schreibst doch selbst, dass du bei deiner ersten Bewerbung eingeladen wurdest. Was doch darlegt, dass man nicht automatisch wegen einer Vorstrafe von einer Nichteignung (auch nicht auf Dauer, denn das war ja sogar vor deiner zweiten Bewerbung) ausgeht.
Nun kann es, wie hier auch schon angedacht wurde, eben im Rahmen der Abwägung eine Einstellung zu viel gewesen sein. Viel mehr wird dir hier wohl keiner dazu sagen können bei der derartigen Informationslage.

Danke PotionMaster.
Aber für mich sind es neue Informationen gewesen und diese habe ich hier im Forum so zusammengefasst noch nicht gelesen. 1-2 Aspekte wurden hier und da vielleicht mal erwähnt, das war es aber auch.

Ich finde mein Thread ist dahingegen der informationsreichste mit Bezug auf das Thema *Charakterliche Nichteignung*.

Also für alle die zukünftig das Problem haben sollten, gern auf diesen Thread verweisen.



Mit freundlichen Grüßen

Danke Ciao

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon mistam » Mo 2. Dez 2019, 19:06


Tidal hat geschrieben:Das Zitieren erspare ich mir, die Quelle sollte ausreichen, wir können ja alle logisch schlussfolgern.
Du hast doch schon zitiert! Schön wäre es nun gewesen, wenn Du das auch so gekennzeichnet und die Quelle genannt hättest.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Tidal » Di 3. Dez 2019, 08:51

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 16:33
Absolutes Führungspotential. :applaus:
Auch ein DGL darf kein Humor haben? Etwas verzerrtes Menschenbild würd ich sagen. Komisch das in NRW alle zur Führungskraft ausgebildet werden. Also nichts besonderes mehr.
Zuletzt geändert von Tidal am Do 19. Dez 2019, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon mistam » Di 3. Dez 2019, 09:29

Controller hat geschrieben:
Zitate sollte man schon als solche kennzeichnen.

Du ersparst dir das?
Ok. Das lässt Rückschlüsse über deinen Charakter zu.
also ehrlich Leute,

das bleibt so stehen :?: :?: :?: :?:
Nun, wenn es nicht für nötig gehalten wird, Regeln einzuhalten und eigene Vorstellungen über diese allgemeingültigen Regeln gestellt werden, ist das schon Ausdruck einer "speziellen" Persönlichkeit.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon 1957 » Di 3. Dez 2019, 09:51

Nein, in NRW werden nicht alle zur Führungskraft ausgebildet. Da musst du. Etwas missverstanden haben.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Old Bill » Di 3. Dez 2019, 10:31

Tidal hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 08:51
Etwas verzehrtes Menschenbild
Das haben Kannibalen auch. Leg' doch einfach deinen Widerspruch ein und lasse uns an dem Ergebnis teilhaben wenn es so weit ist statt hier "deinen" Thread, der ja deinen Angaben zufolge Anderen noch weiterhelfen soll, selbst kaputtzuschreiben.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon DerLima » Di 3. Dez 2019, 10:40

Hallo Tidal,

also, wenn du dich im Einstellungsverfahren genauso gibst, wie du es hier machst, dann zweifel ich nicht an deiner charakterlichen Nichteignung.
- einhalten von Regeln: nur nach eigenem Gutdünken
- aktzeptanz anderer Meinungen: nur wenn sie dem eigen Bild entsprechen
- zulassen von Korrekturen und Kritik: nein, lieber pöbeln
- einnehmen der Fremdsicht: auf gar keinen Fall
...

Zusammenfassend kann dir nur ein Verwaltungsgericht eine rechtsverbindiche Antwort auf die Frage geben.
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projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Holger73 » Mi 4. Dez 2019, 11:25

Sorry das ich mich erst jetzt als zuständiger Mod melde, hatte im Privatleben viel zu tun.

Das Moderieren hätte ich am 02.12. am Stein des Anstosses nicht in Erwägung gezogen wenn ich denn online gewesen wäre.
Controller vestehe das nicht falsch, im Nachgang werde ich bestärkt. Mistam und Lima haben es schön zusammengefasst, KC seine Wertung deckt sich mit meiner.
Ich lasse den Thread trotzdem offen in der Hoffnung, dass eventuell ein Ergebnis von seiten Tidals gepostet wird ob Widerspruch eingelegt wurde und vllt. sogar das Ergebniss desselben.

Grüße Holger
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."

(Kohlmayer)

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon Tidal » Mi 4. Dez 2019, 12:20

Wird folgen sobald ich neue Infos habe.

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Re: Charakterlich nicht geeignet - Widerspruch

Beitragvon human » Mi 18. Dez 2019, 17:11

Tidal hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2019, 11:52
Wenn Bewerber gegen die Mindestgröße klagen und damit auch noch durch kommen.
Natürlich werde ich als, bereits angehöriger, dann auch den Rechtsweg einschlagen. Zumal steht es einem ja zu.

Ich finde das ist ein typischer Fall, in dem eine Person die Sozial gut dasteht, kriminalisiert wird. Sogenanntes Labeling.
Mal abgesehen von einem Mangel an Selbstreflexion:
Die Wartezeit für deinen Aufstieg bzw. Wechsel zur BPol könntest du nutzen, um an deiner Schriftsprache zu feilen. So ein Mindestmaß an Rechtschreib- und Grammatikkenntnissen wäre auch als PK bei der BPol nicht schlecht.


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