Grüßt Euch,
habe mich für den mD bei der BPol beworben und Sporttest, Diktat und Interview sehr gut bestanden. Nun steht die ärztliche Untersuchung an. Ich bin soweit gesund, das einzige, was mir sorgen macht, ist die Tatsache, dass meine Hausärztin vor 1 1/2 Jahren eine leichte depressive Episode bei mir diagnostiziert hat. Sie hat mir schon zugesichert, mir dafür nochmal ein Schreib aufzusetzen, in welchem Sie schildert, dass es sich dabei eher um eine pubertäre Verstimmung gehandelt hat, ich in meinem Alltag dadurch nicht beeinträchtigt war und das ganze einmalig aufgetreten ist. Könnte das trotzdem Probleme mit sich ziehen? Habe mich über die guten Ergebnisse im EAV sehr gefreut und eine Karriere bei der Bundespolizei ist mein absoluter Traum, wäre schade und meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig, einen gesunden Menschen deshalb auszuschließen.
Viele Grüße und Danke im Voraus für Eure Antworten!
Polizeidiensttauglich mit vergangener leichter depressiver Episode?
Moderatoren: Oeli, Old Bill, supporter, Holger73
Re: Polizeidiensttauglich mit vergangener leichter depressiver Episode?
HIER stehen ein paar Dinge zu absoluten Ausschlussgründen drinnen. In deinem speziellen Fall wird dir hier leider niemand eine verbindliche Antwort geben können, nicht einmal wenn er als Polizeiarzt zufällig mitlesen sollte.
Das wird auf eine Einzelfallentscheidung rauslaufen. Da wirst du dich wohl loderten übel bis zur Untersuchung gedulden müssen.
Ich meine mich vage erinnern zu können, dass die psychologische Behandlung über einen gewissen Zeitraum erfolgreich abgeschlossen sein muss, nagel mich aber nicht auf die Zeitspanne fest.
Das wird auf eine Einzelfallentscheidung rauslaufen. Da wirst du dich wohl loderten übel bis zur Untersuchung gedulden müssen.
Ich meine mich vage erinnern zu können, dass die psychologische Behandlung über einen gewissen Zeitraum erfolgreich abgeschlossen sein muss, nagel mich aber nicht auf die Zeitspanne fest.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Polizeidiensttauglich mit vergangener leichter depressiver Episode?
Hallo Chriss,
kurz vorab: Ich bin kein Polizeibeamter und hier nur gelegentlicher Zaungast. Aber ich würde Dir raten, Dir keine großen Sorgen zu machen. Gib einfach wie bisher Dein Bestes, alles andere entscheidest Du ja sowieso nicht. Die Diagnose depressive Verstimmung/depressive Phase wird heute sehr häufig im Jugendalter gestellt. Was auch daran liegt, dass Ärzte eben die Zeit, die sie sich dankenswerterweise für einen jungen, pubertätsbedingt etwas unglücklichen Menschen nehmen, irgendwie abrechnen müssen. Das weiß auch der PÄD. Wenn also sonst alles gut ist …
Viel Erfolg und viele Grüße
Kulinka
kurz vorab: Ich bin kein Polizeibeamter und hier nur gelegentlicher Zaungast. Aber ich würde Dir raten, Dir keine großen Sorgen zu machen. Gib einfach wie bisher Dein Bestes, alles andere entscheidest Du ja sowieso nicht. Die Diagnose depressive Verstimmung/depressive Phase wird heute sehr häufig im Jugendalter gestellt. Was auch daran liegt, dass Ärzte eben die Zeit, die sie sich dankenswerterweise für einen jungen, pubertätsbedingt etwas unglücklichen Menschen nehmen, irgendwie abrechnen müssen. Das weiß auch der PÄD. Wenn also sonst alles gut ist …
Viel Erfolg und viele Grüße
Kulinka
Re: Polizeidiensttauglich mit vergangener leichter depressiver Episode?
Also depressive Verstimmungen oder „Episoden“ habe viel junge Menschen mal im Laufe ihres Erwachsenenwerdens. Das ist jetzt nicht so selten. Positiv würde ich verbuchen, dass du nichts von einer Therapie bei Psychiater oder Psychologe schreibst. Hast du das nur mit deiner Hausärztin ausgemacht, ohne das sie dich irgendwohin überwiesen hat? Medikamente hast du auch keine bekommen deswegen? Dann würde ich mir nicht soviele Sorgen machen.
Wenn es schon länger zurück liegt, nicht gravierend war und auch nichts chronisches ist, wäre für mich die Frage, ob du das überhaupt angeben musst. Aber wenn du auf Nummersicher gehen willst, lass deine Hausärztin was schreiben.
Wenn es schon länger zurück liegt, nicht gravierend war und auch nichts chronisches ist, wäre für mich die Frage, ob du das überhaupt angeben musst. Aber wenn du auf Nummersicher gehen willst, lass deine Hausärztin was schreiben.
"Free people will never remain free, if they are not willing, if need be, to fight for their vital interests..."
- John Foster Dulles
- John Foster Dulles
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste