Einstellung Höherer Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Bundespolizei!

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Kaeptn_Chaos
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 14. Feb 2015, 12:05

Ich wünsche mir eine copzone ohne Milker Reinkarnation.
:lah:

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon vanymo » Sa 14. Feb 2015, 12:31

springer hat geschrieben:Deine Posts lesen sich so, als ob Du weniger Interesse an der entsprechenden Arbeit hast, sondern mehr daran interessiert bist, eine möglichst "geile" Karriere hinzulegen und dann mit einem entsprechenden Posten glänzen zu können.
Echt? Mein einziger Karrierewunsch ist eigentlich, irgendwann mal A10 zu werden und vielleicht mal 2 Wochenenden im Monat frei zu haben. Wenn du das als geilen Karrierewunsch ansiehst, bitte. Ich darf aber doch wohl trotzdem meinen Hut vor einer Leistung ziehen, die für mich schon wegen des enormen Arbeitsaufwandes völlig unvorstellbar ist?!

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Sa 14. Feb 2015, 13:23

vanymo hat geschrieben:...Ich darf aber doch wohl trotzdem meinen Hut vor einer Leistung ziehen, die für mich schon wegen des enormen Arbeitsaufwandes völlig unvorstellbar ist?!
Abgesehen davon, dass es hier um den hD der Bundespolizei geht und nicht um den Höheren Dienst allgemein, was ist an diesem Werdegang so "unvorstellbar"?

Gut möglich, dass er das Jurastudium nicht während seiner Dienstzeit als PVB absolvierte, sondern den Job einfach geschmissen hat um nochmal zu studieren. Dann wäre es eine - sicherlich bemerkenswerte - Karriere eines guten Juristen, der mit Eifer bei der Sache ist.
... und hätte trotzdem nichts mit Bundespolizei zu tun. :polizei2:
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon vanymo » Sa 14. Feb 2015, 13:32

Kensei hat geschrieben:Gut möglich, dass er das Jurastudium nicht während seiner Dienstzeit als PVB absolvierte, sondern den Job einfach geschmissen hat um nochmal zu studieren.
Man muss den verlinkten Wiki-Eintrag ja nicht lesen. Doch wenn man darauf verzichtet, sollte man nicht über Sachen spekulieren, die dort klipp und klar beantwortet werden. Er hat neben der Polizei studiert. Und das so gut, dass er danach direkt eine Richterstelle bekommen hat und promovieren konnte. Ja, das finde ich bewundernswürdig und nein, das könnte ich nicht.

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon springer » Sa 14. Feb 2015, 14:24

springer hat geschrieben:@vanymo
Deine Posts lesen sich so, als ob Du weniger Interesse an der entsprechenden Arbeit hast, sondern mehr daran interessiert bist, eine möglichst "geile" Karriere hinzulegen und dann mit einem entsprechenden Posten glänzen zu können.

Da tust Du weder dir noch der Polizei einen Gefallen.

Im übrigen bezweifele ich, dass man - wen man auf Grund seines Psychologiestudiums in den hD eingestellt wird - man Polizist ist / bleibt.
Sorry - warst nicht gemeint, mir sind die Namen durcheinandergekommen

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Sa 14. Feb 2015, 14:57

vanymo hat geschrieben:...Man muss den verlinkten Wiki-Eintrag ja nicht lesen. Doch wenn man darauf verzichtet, sollte man nicht über Sachen spekulieren, die dort klipp und klar beantwortet werden. ...
Wo steht das denn? :polizei13:

Ich lese dort:
...Noch während seiner Zeit im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen begann er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ein Studium der Rechtswissenschaften...
Was ja nicht heißen muss, dass er das gesamte Studium über noch als PVB gearbeitet hat.
Vielleicht war'n die in NRW damals auch scharf auf Juristen im Polizeidienst und haben ihn frei gestellt, oder in Teilzeit arbeiten lassen... who knows.
Hast du genauere Infos?
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon vanymo » Sa 14. Feb 2015, 15:32

Kensei hat geschrieben:Hast du genauere Infos?
Klar.
Eigentlich wollte ich nur in einem kurzen Satz ausdrücken, dass es auch andere Karrieren gibt, als die typische hD Laufbahn. Das sollte nur ein Statement sein und keine tiefgehende Analyse verschiedener Karrierewege. Mir ist es auch völlig wurst, ob jemand Schritt für Schritt die Karriereleiter hochklettert, Umwege macht oder sich erst dreimal umorientiert, bevor er oder sie am Ziel ankommt. Auf das ursprüngliche Thema bezogen, habe ich ein Beispiel gebracht, dass einmal Polizei nicht automatisch dauerhaft Polizei bedeutet, wenn man auch Talent für was anderes hat.

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Sa 14. Feb 2015, 16:51

Das ist ja nichts neues, und trotzdem wird mir aus deinen Verlinkungen nicht deutlich, ob der nu' als Polizist studiert hat oder nicht.

Letztlich aber auch wurscht, da hier ohnehin off topic. Hier geht's um hD Bundespolizei.
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Fr 20. Feb 2015, 19:31

Es ist mal wieder soweit... :polizei2:
Volljuristinnen/Volljuristen für den höheren Polizeivollzugsdienst

Die Bundespolizei stellt zum 1. Juli 2015

Volljuristinnen/Volljuristen
in den höheren Polizeivollzugsdienst ein.

Ihre Aufgaben:
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei sind mit polizeilichen Führungsaufgaben befasst. Sie sind in leitender Funktion im gesamten Aufgabenbereich der Bundespolizei tätig, insbesondere in Führungsfunktionen von Einsatzdienststellen.

Ihr Profil:

Mindestens 15 Punkte aus beiden juristischen Staatsprüfungen
Am Tag der Einstellung darf das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
Sehr gute kommunikative Fähigkeiten, hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement
Deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft
Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Polizeidiensttauglichkeit (wird durch eine polizeiärztliche Untersuchung im Bewerbungszeitraum festgestellt)
Körperliche Eignung (wird durch einen Sporttest im Bewerbungszeitraum festgestellt)
Führerschein der Klasse B
Als Frau mindestens 1,63 m bzw. als Mann mindestens 1,65 m groß

Ihre Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zur Polizeirätin/zum Polizeirat (Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung). Die Probezeit beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.

Interessiert?
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen haben, wenden Sie sich bitte an Polizeihauptkommissar Stefan Mest, Telefon: 0451 – 49 0 55 42 05, E-Mail: bpolak.d4.sb42.2@polizei.bund.de.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an die:
Bundespolizeiakademie
Dezernat 4
Kennwort: höherer Polizeivollzugsdienst
Ratzeburger Landstraße 4
23562 Lübeck

Bewerbungsschluss ist der 17. März 2015 (Poststempel).
http://www.bundespolizei.de/DE/00Aktuel ... isten.html

Viel Erfolg den Bewerbern :zustimm:
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Aldous » Fr 20. Feb 2015, 20:30

Wusste gar nicht, dass es dort auch einen Sporttest gibt. Oder ist das nur ein Hoax? :polizei3:

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon CaveCanem » Di 31. Mär 2015, 12:41

Ebenfalls eine Ausschreibung für den höheren Dienst bei der BPOL:
Juristin/Jurist als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in in der Forschungsstelle für nationales und internationales Polizeirecht

Die Bundespolizei sucht eine/-n
Juristin/Juristen

für eine vielseitige Tätigkeit als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in in der Forschungsstelle für nationales und internationales Polizeirecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei in Lübeck.

Tätigkeitsfeld:

Mitwirkung an Gutachten und Veröffentlichungen
rechtliche Beratung von Dienststellen der Bundespolizei in Fragen des Polizeirechts
Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben der Forschungsstelle

Wir bieten Ihnen:

die Einstellung als befristet Beschäftigte/-r gemäß § 14 TzBfG in Vollzeitbeschäftigung für die Dauer von zunächst einem Jahr
eine sichere Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TVöD
eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
flexible Arbeitszeiten (keine feste Kernzeitenregelung)
bedarfsorientierte Fortbildungsmöglichkeiten

Wir erwarten von Ihnen:

Studium der Rechtswissenschaften, mind. abgeschlossen mit dem ersten juristischen Staatsexamen, vorzugsweise mit der Note "befriedigend"
umfassende Kenntnisse im Öffentlichen Recht, vorzugsweise im Polizei-, Europa- und Völkerrecht
gute IT-Kenntnisse
besonderes Interesse an polizeilichen Sachverhalten

Weitere Hinweise:
Die Einstellung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen. Bei Erfüllung der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbeamtungsmöglichkeit geprüft.

Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Funktion zählt zu einem besonders korruptionsgefährdeten Aufgabengebiet im Sinne der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention. An die Verwendung werden besondere Anforderungen im Sinne der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und den Empfehlungen der Richtlinie gestellt.

Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.

Die gesundheitliche Eignung und die Eignung für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Rahmen des SÜG sind erforderlich.

Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern kein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 10. April 2015 unter Angabe der Ausschreibungsnummer BPOLP Nr. 3-2015 (hD) beim

Bundespolizeipräsidium
Referat 72 – höherer Dienst
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Als Ansprechpartner für personalwirtschaftliche Auskünfte stehen Ihnen Frau Balisch (Telefon: 0331/97997-7234) oder Frau Diwell (Telefon: 0331/97997-7232) auch unter bpolp.ref72.hD@polizei.bund.de zur Verfügung.

Für Auskünfte zum Aufgabenfeld wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Peilert (Telefon: 0451/49055-7211).
http://www.bundespolizei.de/DE/00Aktuel ... -bund.html

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon supporter » Di 7. Apr 2015, 19:21

...aktuelle Ausschreibung ist aber nicht für den Polizeidienst...

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Sa 19. Dez 2015, 08:16

Die aber ... neue Ausschreibung für Volljuristen. Bewerbungsschluss 14.01.16.

http://www.bundespolizei.de/Web/DE/06Ka ... -hPVD.html
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Mi 13. Jan 2016, 19:55

Ausschreibung für eine Einstellung in den hPVD BPOL mit abgeschlossenem Hochschulstudium:

http://www.bundespolizei.de/Web/DE/06Ka ... -hPVD.html

Interessanterweise für eine Vielzahl von Studiengängen. Schön, dass die (Bundes-)Polizei sich für Quereinsteiger scheinbar immer mehr öffnet. :zustimm:
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Pixelfehler » Fr 29. Sep 2017, 15:13

Aktuell gibt es sowohl eine Ausschreibung für Juristen als auch für Quereinsteiger anderer Fachrichtungen.

Kann hier jemand etwas zum EAV sagen bevor ich mich telefonisch erkundige?
Ähnlich dem gD mit erweiterten bzw. umfangreicheren Interviews?
Sporttest sowie PÄU identisch?

Gruß
Pixelfehler


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