Einstellung Vorstrafe

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Bundespolizei!

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Einstellung Vorstrafe

Beitragvon FunGoo » Mo 13. Jan 2014, 18:32

INFO: Ich habe mir schon mehrere Beiträge dazu angeschaut, aber keine endgültige Antwort gefunden.

Hallo, dank vieler Tipps habe ich heute meinen zweiten Teil des EAV mit einem "geeignet" bestanden. Vor dem Vorstellungsgespräch wurde noch eine Belehrung zu Strafverfahren durchgeführt.

Da ich noch nicht volljährig bin, sagt mir der PVB, dass ich den "blauen Zettel" mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten möglichst schnell wieder zurück zu schicken.
Bei dem Zettel, mit Angaben zu vorhanden Ermittlungen habe ich "Ja" angekreuzt, da ich einmal mit 15 oder 14 einen Ladendiebstahl begangen habe => Anzeige. Ebenfalls wurde ich vor 2 Jahren als Beschuldigter vorgeladen, was letztendlich bei der Polizei als eingestellt gekennzeichnet wurde, weil ich dort keine Schuld hatte und mit der Tat nichts zutun hatte => Einstellung des Ermittlungsverfahren.

Nun soll ich zu dem blauen Zettel, auf einem extra Papier Stellung zu meine "Taten" schreiben.

Meine erste Frage bis hierhin wäre: Ist der Ladendiebstahl bei der Einstellung einen Ausschlussgrund?

Desweiteren muss ich nun Stellung zu dem eingestellten Ermittlungsverfahren nehmen, oder wird das nicht als Aktenvermerk dargestellt?

Zurzeit bin ich 17 Jahre, mir sagte damals der Polizeibeamte beim Ladendiebstahl, dass meine Akte mit 18 gelöscht werde und ich eine neue bekäme. Ist dem so?
Was ich ja vielleicht machen könnte, am Donnerstag bin ich als Zeuge zur Polizei wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" eingeladen. Dort könnte ich doch den Polizisten fragen, wie und weshalb meine Akte auszufüllen ist, oder? Den könnte ich ja auch fragen, ob meine Akten noch vorhanden wären.


Naja tut mir Leid, wenn ich zu viele Fragen gestellt habe, aber ich mache mir Sorgen, dass wenn ich den Arzt und die endgültige Einladung habe, dass ich dann aufgrund dessen scheitere..

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon MICHI » Mo 13. Jan 2014, 18:42

Warum dann ein neuer Thread und die Frage nicht in einem bestehenden Thema gestellt?
Gruß
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Thunfisch019
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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon Thunfisch019 » Mo 13. Jan 2014, 20:10

Bei dem Zettel, mit Angaben zu vorhanden Ermittlungen habe ich "Ja" angekreuzt, da ich einmal mit 15 oder 14 einen Ladendiebstahl begangen habe => Anzeige. Ebenfalls wurde ich vor 2 Jahren als Beschuldigter vorgeladen, was letztendlich bei der Polizei als eingestellt gekennzeichnet wurde, weil ich dort keine Schuld hatte und mit der Tat nichts zutun hatte => Einstellung des Ermittlungsverfahren.
Geht es dabei um den selben Vorfall oder um 2 verschiedene?
Nun soll ich zu dem blauen Zettel, auf einem extra Papier Stellung zu meine "Taten" schreiben.

Meine erste Frage bis hierhin wäre: Ist der Ladendiebstahl bei der Einstellung einen Ausschlussgrund?
Ich glaube pauschal kann man das nicht beantworten. Hierauf wird dir niemand ein konkretes Ja oder Nein geben können. Angeben musst du es im Übrigen so oder so.
Zurzeit bin ich 17 Jahre, mir sagte damals der Polizeibeamte beim Ladendiebstahl, dass meine Akte mit 18 gelöscht werde und ich eine neue bekäme. Ist dem so?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Sachen gelöscht werden wenn du 18 wirst. :gruebel: Zumindest nicht gänzlich.
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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon FunGoo » Mo 13. Jan 2014, 20:20

Klar möchte ich das angeben, da es ja schließlich zum sofortigen Rauswurf führt, bei Verschwiegenheit.

Demnach muss ich also einfach die Stellungnahme abschicken, sollte ich dann irgendwann zur Einstellung vorgeladen werden, prüfen die den Vorfall ja. Und dann sehe ich ja, ob es ein Ausschlussgrund ist oder nicht.

Zudem Vorfall. Ich habe das mit "Ja" angekreuzt, aber der meinte ich sollte ja zu allen Taten (Sei es ein Mofa, welches frisiert wurde) eine Stellungnahme zu beziehen.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon sartrejp » Mo 13. Jan 2014, 20:43

1. die Einträge werden mit 18 nicht gelöscht

2. der Sachverhalt mit dem Ladendiebstahl wird im Einzelfall geprüft und kann ein Ausschlussgrund sein; bedenke: das ist erst 2-3 Jahre her!

3. auch der eingestellte Fall kann dich ins Aus kicken; dir wurde strafrechtlich zwar nicht der Nachweis der Tatbegehung erbracht, jedoch gilt bei der Einstellung nicht in dubio pro reo sondern eher in dubio wirst du nicht eingestellt.

4. du warst Zeuge eines Widerstands? Lass mich raten...den / die Beschuldigten kennst du persönlich schon länger...


Ich seh da schwarz.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon FunGoo » Mo 13. Jan 2014, 20:51

Zu dem nicht zutreffendem Tatnachweiß ist es so, dass alle in einer Gruppe von 8 als Beschuldigte vorgeladen worden. Jedoch wurde später herausgefunden, dass einer die Tat zugab und somit alle anderen die Beschuldigung fallen gelassen worden und somit das Verfahren eingestellt. (Ist soweit nichts schlimm dran?)

Zu der Zeugenaussage: Nein, ich war so gesehen der Held in der Geschichte. Eine Person unter massiven Drogeneinfluss hatte versucht ein Mädchen zu schnappen und mit einem geklauten Auto wegzufahren. Ich habe durch schnelle Hilfsbereitschaft die Situation klären können und später den Beamten überlassen.

Wenn Du "so sehr" schwarz siehst, dann sag mir bitte wieso? Schließlich wäre nur der EINZIGE Fall, mit dem Ladendiebstahl.

Der Rest ist zunichte gegangen.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon sartrejp » Mo 13. Jan 2014, 20:55

Sieh's mal so: der diebstahl ist ein eigentumsdelikt, mit der tat hast du zum ausdruck gebracht dass es dir egal ist jemandem etwas wegzunehmen, ohne dass er dafür auch wieder etwas bekommt.
das ist erst 2-3 jahre her... es gibt genug bewerber die sowas nicht in ihrer vergangenheit stehen haben.

natürlich sieht's durch die erläuterung der andern punkte nicht mehr "so sehr" düster aus, aber du solltest auch die option mit einplanen, dass du nicht eingestellt wirst. 50:50

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon FunGoo » Mo 13. Jan 2014, 21:00

Ok das verstehe ich. Im nachhinein wird meistens einen auch erst klar, was man in der Vergangenheit versaut hat. :stupid:

Ich plane es aufjedenfall mit ein, aber ich hoffe mal, dass es noch als verjährt angesehen wird.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon Thunfisch019 » Mo 13. Jan 2014, 22:09

Ok das verstehe ich. Im nachhinein wird meistens einen auch erst klar, was man in der Vergangenheit versaut hat
Naja du warst da nach eigener Aussage 14/15... Als ich in dem Alter war, wusste ich was richtig und falsch ist und was ich besser zu lassen habe. Ich wünsche dir zwar viel Glück, aber wenn ich es zu entscheiden hätte würde ich dich ablehnen.
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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon FunGoo » Mo 13. Jan 2014, 22:20

Thunfisch019 hat geschrieben: Naja du warst da nach eigener Aussage 14/15... Als ich in dem Alter war, wusste ich was richtig und falsch ist und was ich besser zu lassen habe. Ich wünsche dir zwar viel Glück, aber wenn ich es zu entscheiden hätte würde ich dich ablehnen.
Das kannst du so auch nicht behaupten. :polizei2:
Weder hast du Akteneinsicht, noch hast du meine Punkte bisher eingesehen, richtig?
Ich verstehe dich trotzdem.

Zu dem Alter. Jetzt sei mal ehrlich zu dir selbst. Im Alter von 14 Jahren hat jeder (Das kannst du nicht leugnen) Jugendstreiche gespielt. Zumal dies auch Situationsbedingt ist.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon Gast » Mo 13. Jan 2014, 22:25

FunGoo hat geschrieben:Zu dem Alter. Jetzt sei mal ehrlich zu dir selbst. Im Alter von 14 Jahren hat jeder (Das kannst du nicht leugnen) Jugendstreiche gespielt. Zumal dies auch Situationsbedingt ist.
Mit der Argumentation "Jugendstreiche" wäre ich etwas vorsichtig. Das könnte so wirken, als ob du eine Straftat verharmlosen möchtest.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon Conexxion » Mo 13. Jan 2014, 22:28

FunGoo hat geschrieben:Zu dem Alter. Jetzt sei mal ehrlich zu dir selbst. Im Alter von 14 Jahren hat jeder (Das kannst du nicht leugnen) Jugendstreiche gespielt. Zumal dies auch Situationsbedingt ist.
Sagst du das dann auch zum 14 jährigen Straftäter, mit dem du dich im Dienst befassen musst?

Ich zumindest kenne etliche Personen, die ihre Jugend ohne diese "Streiche" (Straftaten) verbracht haben...

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon FunGoo » Mo 13. Jan 2014, 22:31

Okay, dann habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich verstehe die Angelegenheit. Ich kann halt letztendlich nur hoffen.

Es ist nun halt passiert und man kann es leider nicht rückgängig machen.

Trotzdem danke, dass ihr mir soweit weiterhelfen konntet.

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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon Criss_mitchel » Di 14. Jan 2014, 00:32

Also als Jugendstreich würde ich es nicht bezeichnen.
Wie der Kollege vorher schon sagte Recht und Unrecht kann man in dem Alter schon unterscheiden.
Ich würde dich generell aber nicht ablehnen. Gerade wo man ja auch zumindest aus deiner Schilderung eine postivie Entwicklung sieht. Natürlich ist es auch
abhängig was in der Akte steht usw.

Das mit dem was eingestellt wurde sehe ich es anders als mein Vorredner ich kenne selber Leute die trotz einem eingestellten KV Delikt eingestellt wurden.
Also da sehe ich es schon so das wenn du in dem Fall nicht bestraft wurdest und jmd anders der Täter war ( du warst ja auch nicht Angeklagter sondern erstmal "nur" Verdächtiger) es da keinen Grund dich halt in Form einer nicht Einstellung zu bestrafen.

Aber der Ladendiebstahl da kann man sich schon sorgen machen.

Trotzdem viel Erfolg

Baumtalent
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Re: Einstellung Vorstrafe

Beitragvon Baumtalent » Mi 15. Jan 2014, 14:30

Ganz ehrlich, einfach bewerben das EAV durchstehen..
am Ende kannst du einfach aufschreiben was du getan hast in deiner Vergangenheit und unterzeichnest ein Blatt mit der Einverständnis das die BPOL deine Akten einsehen dürfen und können etc..

Je nach häufung der Delikten und anderen Auffälligkeiten entscheiden sie was mit dir geschieht..


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