Anwärtersonderzuschlag?
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Anwärtersonderzuschlag?
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es zusätzlich zu Anwärterbezügen auch noch einen Anwärtersonderzuschlag bei der BPOL gibt.
Wenn ja, kriegt den Sonderzuschlag ausnahmslos jeder Anwärter oder hängt das von der familiären oder wirtschaftlichen Lage ab?
Ich würde auch gerne wissen, wie viel Geld ein Anwärter monatlich im Durchschnitt erhält.
Ich bin weder duch die SuFu noch in den Gesetzbüchern fündig geworden. Lediglich im §59 BBesG steht, dass Anwärter Bezüge als auch Anwärtersonderzuschläge erhalten. Dennoch steht auf der Homepage von BPOL nichts darüber.
Danke für eure Antworten
kann mir jemand sagen, ob es zusätzlich zu Anwärterbezügen auch noch einen Anwärtersonderzuschlag bei der BPOL gibt.
Wenn ja, kriegt den Sonderzuschlag ausnahmslos jeder Anwärter oder hängt das von der familiären oder wirtschaftlichen Lage ab?
Ich würde auch gerne wissen, wie viel Geld ein Anwärter monatlich im Durchschnitt erhält.
Ich bin weder duch die SuFu noch in den Gesetzbüchern fündig geworden. Lediglich im §59 BBesG steht, dass Anwärter Bezüge als auch Anwärtersonderzuschläge erhalten. Dennoch steht auf der Homepage von BPOL nichts darüber.
Danke für eure Antworten
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Moin,
mD: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... &r=0&zkf=0
gD: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... &r=0&zkf=0
1118.72 € schon während des Studiums .. nett ...
mD: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... &r=0&zkf=0
gD: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... &r=0&zkf=0
1118.72 € schon während des Studiums .. nett ...
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Ja das kenne ich schon. Bei der o.g. Summe handelt es sich um die monatliche Ausbildungsvergütung. Aber da gibt es noch einen Anwärtersonderzuschlag. Dieser Sonderzuschlag wird nicht, soweit ich weiß, auf einer Berechnungstabelle aufgeführt. Die Anwärtersonderzuschläge werden von Dienstherrn auf freiwilliger Basis gewährt. Also wenn es einen solchen Zuschlag gäbe, dann würde die Tabelle so aussehen:Prooctor hat geschrieben:Moin,
mD: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... &r=0&zkf=0
gD: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... &r=0&zkf=0
1118.72 € schon während des Studiums .. nett ...
Besoldungsgruppe AW A 7, Stufe 0, Tabelle 01.03.2015 - 29.02.2016?
Monatsbeträge
Grundgehalt: 1103.99 €
Lohnsteuer: - 30.58 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 0.00 €
Abzüge gesamt: - 30.58 € (Anteil: 2.8%)
Monats-Brutto: 1103.99 €
netto bleiben: 1073.41 € (Steuerjahr 2015)
1073,41 € + Anwärtersonderzuschlag (z.B. 400 €) = 1473,41 Euro monatlich.
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Ich bin davon ausgegangen, dass du damit allgemein die Besoldung meinst.Ich würde auch gerne wissen, wie viel Geld ein Anwärter monatlich im Durchschnitt erhält.
Ein Kollege von der BPol kann dich da bestimmt weiter helfen.
lg
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Das ist nett von dir. Aber selbst einer von der Einstellungskommission konnte mir den Umfang der Bezüge nicht konkret sagen. Er meinte, dass man sowas wie ein Anwärtersonderzuschlag bekommt, aber dies solle nicht als eine Zusatzleistung betrachtet werden.Prooctor hat geschrieben:Ich bin davon ausgegangen, dass du damit allgemein die Besoldung meinst.Ich würde auch gerne wissen, wie viel Geld ein Anwärter monatlich im Durchschnitt erhält.
Ein Kollege von der BPol kann dich da bestimmt weiter helfen.
lg
Komischerweise bekommt man aber laut BBesG solcheine Zusatzleistung, die nicht auf der Homepage der BPOL zu sehen ist.
Danke trotzdem für deine Bemühung. Vlt. meldet sich jemand, der diesbezüglich mehr Ahnung hat.
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
- Zuchtbulle
- Constable
- Beiträge: 48
- Registriert: Di 27. Mai 2014, 02:31
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Im Justizvollzug NRW bekommt man z.Z. A7 Anw. + Gitterzulage + 514,47 € (Anwärtersonderzuschlag = 50% des Anwärtergrundbetrages).
Vllt. ist das bei euch ähnlich. Gruß ZB
Vllt. ist das bei euch ähnlich. Gruß ZB
„Ein Kompromiß ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Parteien damit gleich unzufrieden sind.“
(Henry Kissinger)
(Henry Kissinger)
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Nein, gibt es nicht!
Keinerlei Anwärtersonderzuschlag wie zB im Justizvollzug einiger BL und die es früher auch mal im Polizeivollzug teilweise gab.
Für Lebensältere gibt's da finanziell was bei der LaPo Berlin, oder eben Bayern, wo man ratztfatz POW(A5) und BaP innerhalb der Ausbildung ist und im SoPro zB auch noch schneller fertig ist...
Das Bundesbesoldungsgesetz sieht nur für Möglichkeit vor. Gibt es trotzdem nicht.
Könnte bei akutem Bewerbermangel im Raum stehen zB!
Keinerlei Anwärtersonderzuschlag wie zB im Justizvollzug einiger BL und die es früher auch mal im Polizeivollzug teilweise gab.
Für Lebensältere gibt's da finanziell was bei der LaPo Berlin, oder eben Bayern, wo man ratztfatz POW(A5) und BaP innerhalb der Ausbildung ist und im SoPro zB auch noch schneller fertig ist...
Das Bundesbesoldungsgesetz sieht nur für Möglichkeit vor. Gibt es trotzdem nicht.
Könnte bei akutem Bewerbermangel im Raum stehen zB!
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Im Gesetz steht aber folgendes:
§ 63 Anwärtersonderzuschläge
(1) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungmit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen zu regeln. Anwärtersonderzuschläge dürfen grundsätzlich nur vorgesehen werden für Anwärter solcher Laufbahnen, in denen außer der für die Laufbahngruppe allgemein vorgeschriebenen Vorbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine berufsförderliche Ausbildung oder Tätigkeit oder sonstige besondere Einstellungsvoraussetzungen gefordert werden. Anwärtersonderzuschläge können auch dann gewährt werden, wenn neben einem durch Prüfung abgeschlossenen Vorbereitungsdienst ein zusätzlicher Vorbereitungsdienst gefordert wird.
(2) In der Rechtsverordnung kann die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
(3) Die Anwärtersonderzuschläge dürfen zusammen mit dem Anwärtergrundbetrag das Anfangsgehalt (Grundgehalt der ersten Stufe und Familienzuschlag) des Amtes nicht übersteigen, das dem Anwärter nach erfolgreichem Abschluß des Vorbereitungsdienstes und bestandener Prüfung auf Probe übertragen werden soll.
§ 63 Anwärtersonderzuschläge
(1) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungmit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen zu regeln. Anwärtersonderzuschläge dürfen grundsätzlich nur vorgesehen werden für Anwärter solcher Laufbahnen, in denen außer der für die Laufbahngruppe allgemein vorgeschriebenen Vorbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine berufsförderliche Ausbildung oder Tätigkeit oder sonstige besondere Einstellungsvoraussetzungen gefordert werden. Anwärtersonderzuschläge können auch dann gewährt werden, wenn neben einem durch Prüfung abgeschlossenen Vorbereitungsdienst ein zusätzlicher Vorbereitungsdienst gefordert wird.
(2) In der Rechtsverordnung kann die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
(3) Die Anwärtersonderzuschläge dürfen zusammen mit dem Anwärtergrundbetrag das Anfangsgehalt (Grundgehalt der ersten Stufe und Familienzuschlag) des Amtes nicht übersteigen, das dem Anwärter nach erfolgreichem Abschluß des Vorbereitungsdienstes und bestandener Prüfung auf Probe übertragen werden soll.
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Und wie trifft das auf die BPol zu? Und was ist, wenn der Bundesminister des Innern eben einfach keine Verordnung für nötig befindet?
- Holger73
- Moderator
- Beiträge: 899
- Registriert: Mo 21. Dez 2009, 22:40
- Wohnort: wo die Sonne immer scheint
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Es ist eine "Kann"-Bestimmung und die wurde meines Kenntnisstanders nach ab April 1996 nicht mehr für erforderlich gehalten.
(Ich war Oktober '96 Quereinsteiger und somit Leidtragender:-( )
Grüße
(Ich war Oktober '96 Quereinsteiger und somit Leidtragender:-( )
Grüße
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."
(Kohlmayer)
(Kohlmayer)
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Du hast Recht Holger denn auf der Homepage von GDP konnte ich diesen Link finden:
http://www.gdpbundespolizei.de/wp-conte ... ternet.pdf
Ganz rechts unten die Nummer 4, da steht es nämlich auch so drin, wie du das sagst. Es ist wirklich eine Kann-Bestimmung.
Trotzdem wäre es interessant zu erfahren, in welchen Fällen die BPOL von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch macht
http://www.gdpbundespolizei.de/wp-conte ... ternet.pdf
Ganz rechts unten die Nummer 4, da steht es nämlich auch so drin, wie du das sagst. Es ist wirklich eine Kann-Bestimmung.
Trotzdem wäre es interessant zu erfahren, in welchen Fällen die BPOL von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch macht
Mein Bett und ich lieben uns aber der Wecker kommt damit nicht klar!
Re: Anwärtersonderzuschlag?
ich habe eine frage weil ich das nicht verstehe
gibt es in berlin für den md auch einen anwärtersonderzuschlag?
und in den unterlagen steht ab 2 ausbildungsjahr ein zuschlag von 63,69 euro ist das der zuschlag weil der unter polizeizulage fällt daher frage ich einfach würde mich mal intressieren oder gibt es nur den zuschlag bei der BPol??
gibt es in berlin für den md auch einen anwärtersonderzuschlag?
und in den unterlagen steht ab 2 ausbildungsjahr ein zuschlag von 63,69 euro ist das der zuschlag weil der unter polizeizulage fällt daher frage ich einfach würde mich mal intressieren oder gibt es nur den zuschlag bei der BPol??
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Es gibt im mD Berlin kein Sonderzuschlag (wir im gD kriegen zumindest keinen und das Land Berlin muss sparen). Es gibt nur die Polizeizulage nach einem Jahr usw.storm113 hat geschrieben:ich habe eine frage weil ich das nicht verstehe
gibt es in berlin für den md auch einen anwärtersonderzuschlag?
und in den unterlagen steht ab 2 ausbildungsjahr ein zuschlag von 63,69 euro ist das der zuschlag weil der unter polizeizulage fällt daher frage ich einfach würde mich mal intressieren oder gibt es nur den zuschlag bei der BPol??
Re: Anwärtersonderzuschlag?
fab131 hat geschrieben:Es gibt im mD Berlin kein Sonderzuschlag (wir im gD kriegen zumindest keinen und das Land Berlin muss sparen). Es gibt nur die Polizeizulage nach einem Jahr usw.storm113 hat geschrieben:ich habe eine frage weil ich das nicht verstehe
gibt es in berlin für den md auch einen anwärtersonderzuschlag?
und in den unterlagen steht ab 2 ausbildungsjahr ein zuschlag von 63,69 euro ist das der zuschlag weil der unter polizeizulage fällt daher frage ich einfach würde mich mal intressieren oder gibt es nur den zuschlag bei der BPol??
ok vielen dankl für die antwort
Re: Anwärtersonderzuschlag?
Die BPOL macht in gar keinen Fällen davon Gebrauch!
Das ist nicht punktuell für einzelne Personen gedacht.
Wenn müsste das vom Bundesfinanzminister genehmigt werden.
In Berlin gibt es keinen Anwärtersonderzuschlag, ABER ein spezielles Programm für Lebensältere (30-39J)Die können die Ausbildung mD in etwas anderer Form absolvieren und sind dann auch POW in der Ausbildung. Diese dauert auch nur 24Monate!!
Verdienst:
Verdienstbeispiele* mittlerer Polizeivollzugsdienst
Während der Ausbildung:
* Anwärterbezüge für Polizeimeisteranwärter/in (PMA/in)
- ledig 907,14 € - verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst***, keine Kinder 1.018,35 €
* Polizeioberwachtmeister/in (POW/in) –lebensältere Dienstanwärter/in 30- bis 39-Jährige sofern zugelassen-
- ledig, Erfahrungsstufe 1 ; incl. Stellenzulage 1.775,63€
- ledig, Erfahrungsstufe 2 **; incl. Stellenzulage1.844,21
- verheiratet, Ehegatte nicht im ö.D.*** (+111,21 €)
zuzüglich Polizeizulage ab dem zweiten Ausbildungsjahr ab dem dritten Ausbildungsjahr... Usw
Das ist nicht punktuell für einzelne Personen gedacht.
Wenn müsste das vom Bundesfinanzminister genehmigt werden.
In Berlin gibt es keinen Anwärtersonderzuschlag, ABER ein spezielles Programm für Lebensältere (30-39J)Die können die Ausbildung mD in etwas anderer Form absolvieren und sind dann auch POW in der Ausbildung. Diese dauert auch nur 24Monate!!
Verdienst:
Verdienstbeispiele* mittlerer Polizeivollzugsdienst
Während der Ausbildung:
* Anwärterbezüge für Polizeimeisteranwärter/in (PMA/in)
- ledig 907,14 € - verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst***, keine Kinder 1.018,35 €
* Polizeioberwachtmeister/in (POW/in) –lebensältere Dienstanwärter/in 30- bis 39-Jährige sofern zugelassen-
- ledig, Erfahrungsstufe 1 ; incl. Stellenzulage 1.775,63€
- ledig, Erfahrungsstufe 2 **; incl. Stellenzulage1.844,21
- verheiratet, Ehegatte nicht im ö.D.*** (+111,21 €)
zuzüglich Polizeizulage ab dem zweiten Ausbildungsjahr ab dem dritten Ausbildungsjahr... Usw
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