Besuchen in Brühl
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Besuchen in Brühl
Hallo. Mein Freund macht seit diesem Jahr eine Ausbildung bei der Bundespolizei im gD. Bald kommt er nach Brühl und hat sich dort für eine Gemeinschaftswohnung angemeldet. Also ein Zimmer alleine, aber Bad und Küche wird geteilt. Da ich bisher noch keine richtige Antwort gefunden habe, frage ich nochmal direkt.
Ist es möglich, dass ich mal ein paar Tage bei ihm übernachten kann, obwohl er von der Bundespolizei eine Wohnung mietet? Und kann ich ihn ohne Besucher-Pass als Überraschung in Brühl besuchen? Momentan im Afz darf ich dies ja glaube nicht..
Lg
Ist es möglich, dass ich mal ein paar Tage bei ihm übernachten kann, obwohl er von der Bundespolizei eine Wohnung mietet? Und kann ich ihn ohne Besucher-Pass als Überraschung in Brühl besuchen? Momentan im Afz darf ich dies ja glaube nicht..
Lg
Re: Besuchen in Brühl
Besuchen darfst du ihn.
Übernachten nur nach Anmeldung und Genehmigung
Übernachten nur nach Anmeldung und Genehmigung
Zuletzt geändert von vladdi am Mo 6. Nov 2017, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Besuchen in Brühl
Besucher können bei der Hausverwaltung angemeldet werden und dürfen dann zumeist auch übernachten, die Hausmeister stellen für diese Zwecke sogar zusätzliche Matratzen bereit. Auch wenn dies in diesem Fall wohl nicht erforderlich ist.
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Re: Besuchen in Brühl
das wird sicher eine schöne Überraschung
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Besuchen in Brühl
Wissen?vladdi hat geschrieben:Besuchen darfst du ihn.
Übernachten nicht.
Erfahrung?
Hören-sagen?
Adaption?
Geraten?
Vielleicht falsch? Denn Physiker sagt das genaue Gegenteil... da wäre interessant, woher deine Meinung stammt.
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Re: Besuchen in Brühl
Physiker und ich haben Recht
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Re: Besuchen in Brühl
Also darf man beim übernachten nicht übernachten?
Re: Besuchen in Brühl
Man darf nicht einfach so übernachten
.... kann aber, wohl jetzt endlich doch, Gäste anmelden und eine Erlaubnis erhalten.
.... kann aber, wohl jetzt endlich doch, Gäste anmelden und eine Erlaubnis erhalten.
Zuletzt geändert von vladdi am Di 7. Nov 2017, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Besuchen in Brühl
Also darf man übernachten. Was du bestritten hast. Weil du es mal wieder nicht wusstest.
Besuchen in Brühl
Offensichtlich nicht. Und da wir hier nicht Schrödingers Katze diskutieren, wäre die richtige Antwort deinerseits gewesen:vladdi hat geschrieben:Physiker und ich haben Recht
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‚Damals durfte man dort nicht übernachten. Das kann sich geändert haben.‘
Aber das ist zu schwer, oder?
Du müsstest jetzt tatsächlich eine Antwort revidieren. Wie so häufig. Entweder, weil du keine Meinung hast oder weil deine Meinung falsch ist.
Sieht man ja auch im Bahnsteigkartenthread.
Du bist wahrscheinlich der einzige User hier, der es schafft sich innerhalb eines einzigen Satzes zu widersprechen.vladdi hat geschrieben:Man darf nicht übernachten
.... kann aber, wohl jetzt endlich doch, Gäste anmelden und eine Erlaubnis erhalten.
Merkst du das eigentlich?
„Darf nicht, aber mit Erlaubnis doch“
Eine Erlaubnis revidiert das ‚nicht dürfen‘ und macht daraus eine: ‚darf‘
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Re: Besuchen in Brühl
Vielen Dank für die Antworten! Ich hoffe, dass alles klappen würde
Re: Besuchen in Brühl
Ich möchte in die Diskussion einwerfen, dass die Bundespolizei an der HS Bund laut meinem Wissen zum Großteil nicht mehr über Einzelzimmer verfügt, sondern die ursprünglichen Einzelzimmer nun mit einem Hochbett versehen worden sind, um jeweils 2 Studierende aufnehmen zu können. Die Umbaumaßnahmen habe ich selbst beobachten können, ob allerdings nur solche Mehrbettzimmer zur Verfügung stehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht kann da jemand mehr zu sagen?
Würde dein Freund nicht alleine wohnen, wäre ein Überraschungs-Übernachtungsbesuch insbesondere für die andere dort lebende Person vielleicht nicht so schön...
Würde dein Freund nicht alleine wohnen, wäre ein Überraschungs-Übernachtungsbesuch insbesondere für die andere dort lebende Person vielleicht nicht so schön...
Re: Besuchen in Brühl
Aus dem ersten Post geht hervor, dass es sich ein Einzelzimmer in einer Gemeinschaftswohnung handelt.
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Re: Besuchen in Brühl
Und die sind normalerweise von Bewohner des gleichen Geschlechtes bewohnt.
Was bei konservativen Denken wieder zu der Antwort "Nein, darfst du nicht" führen kann.
Anderseits bin ich nicht die Hausverwaltung
Was bei konservativen Denken wieder zu der Antwort "Nein, darfst du nicht" führen kann.
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