Ob das ein Problem ist oder nicht kann ich dir nicht sagen. Frag am besten deinen Einstellungsberater.osmodiaii hat geschrieben: ↑Sa 17. Feb 2018, 11:07Ich habe noch eine Frage. Bei meiner jetzigen Beschäftigung habe ich noch ca. 900 Überstunden. Mein Unternehmen kann oder möchte mich aber nicht 6 Monate freistellen. Ist es möglich neben der Ausbildung, das alte Beschäftigungsverhältnis auf Teilzeit laufen zu lassen? Die Überstunden, mit ca 30 pro Monat, über die Ausbildung zu beziehen bis diese aufgebraucht sind (nur beziehen, keine neuen Stunden aufbauen)? Oder gibt es da Komplikationen bzgl. des Beamtenverhältnisses.
Im schlimmsten Fall müsste ich mir die Rest Stunden auszahlen lassen, was natürlich steuerlich gesehen nicht optimal wäre. Ich vermute, es wären so knapp 20 Monate bis die Stunde aufgebraucht sind.
Vielen Dank in vorraus.
Ein Beamtenrechtliches Problem sollte es allerdings nicht geben. Du hast ja ein Recht auf Nebentätigkeit sofern diese deinen Job bei der Bupo nicht beeinträchtigt. Wie man das allerdings genau deichseln muss keine Ahnung ich denke aber es ist durchaus möglich.
Insbesondere weil es ja nur eine "schein" Einstellung ist und du ja nicht wirklich da Arbeitest.