Wiedereinstellung

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Bundespolizei!

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Cop1993
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Wiedereinstellung

Beitragvon Cop1993 » Mi 3. Jan 2018, 21:35

Moin Moin :hallo:

Wie der Betreff vielleicht schon erahnen lässt, geht es um die Wiedereinstellung in den Polizeidienst, bei freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst.
Kurz zu meiner Situation: Ich werde am 01.09 mein Studium im g.D bei der Lapo NRW beginnen. Bis vor einigen Monaten war ich noch Polizeimeister bei der Bpol, habe dort aber aus verschiedenen Gründen meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Nun zu meinem Anliegen: Angenommen ich schaffe das Studium bei der Lapo nicht(Rein hypothetisch, ich gehe schon davon aus, dass ich das Studium bestehen werde, aber man weiß ja nie :D),besteht ja die Möglichkeit auf eine Wiedereinstellung bei der Bundespolizei bzw einer anderen Lapo wo es noch den m.D gibt. Hat das hier im Forum vllt schon mal jemand gemacht? Und wenn ja wie läuft das ganze dann ab, kommt man in die gleiche Dienstgruppe wo man vorher seinen Dienst geleistet hat?Und wie ist die momentane Situation bei den Lapo's mit m.D, nehmen die einen schon ausgebildeten Polizeimeister von der Bpol mit Kussmund?Frei nach dem Motto einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul :gruebel: :polizei3: Oder dürfte das eher schwierig werden, da Verkehrsrecht/lehre bei der Bpol in der Ausbildung ja eher nebensächlich ist und bei der Lapo den Großteil des täglichen Dienst ausmacht :gruebel: :gruebel:

Bitte versteht mich nicht falsch, ich hab wirklich Lust später in NRW als Kommissar meinen Dienst zu versehen und gehe auch davon aus, dass ich das Studium schaffe, aber ich bin halt jemand, der gerne alle Eventualitäten abdeckt und einen Plan B hat.

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Yen » Mi 3. Jan 2018, 22:24

Bei mir im Kurs in NRW war jemand aus Bayern. (m.D.)
Keine 6 Monate später hat er gekündigt und ist in seine alte Dienstgruppe zurück nach Bayern.
Kann mir gut vorstellen, dass es bei der Bpol ähnlich sein dürfte.

In NRW musst du das Studium schon bestehen um hier zu arbeiten.

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 3. Jan 2018, 22:28

Mit Ausnahme der grundsätzlich geltenden einjährigen Sperrfrist sollte auch der Einstieg in eine andere LaPo mD möglich sein. Wobei die für dich ja nicht gelten würde, da du ja bereits aus einer anderen Laufbahn kommst. Insofern ist das für Nachahmer ein ziemlich geiler move.
:lah:

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon calvinbanani » Do 4. Jan 2018, 08:38

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Mi 3. Jan 2018, 22:28
Mit Ausnahme der grundsätzlich geltenden einjährigen Sperrfrist sollte auch der Einstieg in eine andere LaPo mD möglich sein. Wobei die für dich ja nicht gelten würde, da du ja bereits aus einer anderen Laufbahn kommst. Insofern ist das für Nachahmer ein ziemlich geiler move.
Wenn das wirklich so klappen würde, darf das nicht Schule machen. Dann wäre Berlin bald leer.
Ich habe zwar kein persönliches Motiv, aber mich würde interessieren, ob das jemand schon mal durchgezogen hat?

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Cop1993 » Do 4. Jan 2018, 15:42

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Mi 3. Jan 2018, 22:28
Mit Ausnahme der grundsätzlich geltenden einjährigen Sperrfrist sollte auch der Einstieg in eine andere LaPo mD möglich sein. Wobei die für dich ja nicht gelten würde, da du ja bereits aus einer anderen Laufbahn kommst. Insofern ist das für Nachahmer ein ziemlich geiler move.
Die Sperrfrist wäre dann doch sowieso schon längst abgelaufen oder stehe ich jetzt aufm Schlauch ;D :gruebel:

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 4. Jan 2018, 16:03

Ja.
:lah:

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Feuerfurz » Do 4. Jan 2018, 16:15

Die Sperrfrist ist ja nicht abgelaufen. Theoretisch könnte PM aus Berlin sich für den gehobenen Dienst in einem anderen BL bewerben. Dort die Ausbildung anfangen und sich sofort für den mD im selben oder anderem BL bewerben, als Wiedereinsteller. Und somit wär die Sperrfrist umgangen.
Nicht mehr im Polizeidienst.

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 4. Jan 2018, 16:16

So nämlich. :zustimm:
:lah:

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Dynys » Do 4. Jan 2018, 23:33

Also, wenn ich bei der BPol ausgebildet wurde (abgeschlossen) und mich dann für g.d Nrw zum Studium bewerbe, existiert das Sperrjahr nicht, habe ich das richtig verstanden?

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Yen » Fr 5. Jan 2018, 01:49

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann musst du das Studium zum g.D. auch antreten.
Eine Bewerbung alleine reicht nicht aus.

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Dynys » Fr 5. Jan 2018, 06:44

Das ist ja selbstverständlich.

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon vladdi » Fr 5. Jan 2018, 09:10


Cop1993 hat geschrieben:...besteht ja die Möglichkeit auf eine Wiedereinstellung bei der Bundespolizei ...

Und wenn ja wie läuft das ganze dann ab, kommt man in die gleiche Dienstgruppe wo man vorher seinen Dienst geleistet hat?...


Hallo,
der Antrag auf Wiedereinstellung wird geprüft, ob du die gesundheitlichen Anforderungen erfüllst, strafrechtlich keine negativen Verhaltensweise vorlag, wie deine Beurteilung war, als du gegangen bist
Da derzeit ein hoher Bedarf an Personal besteht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das klappen sollte, wenn du korrekt warst. Wenn du kurz vorm Rauswurf standest wird man deinen Antrag kaum annehmen

Du wirst dort hin wiedereingestellt, wo (erhöter) Bedarf ist unter Beachtung deiner sozialen Gründe. Etwa ähnlich der Verteilung nach dem Laufbahnlehrgang, nur dass Härtefallgründe nicht so zwingend sind. Es kann sein, dass du jedoch etwas wählen kannst.

Wenn du in deine alte Inspektion kommst, wirst du nach Bedarf und Planung der Behörde verteilt. Wenn der IL meint, es sei das beste du kommst in die alte DG dann kommst du in die alte DG, wenn die Einschätzung ist, du solltest in eine andere, dann kommst du in eine andere. Wenn der IL gut ist, unterhält er sich vor der Entscheidung mit dir.

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Cop1993 » Fr 5. Jan 2018, 12:34

vladdi hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2018, 09:10
Cop1993 hat geschrieben:...besteht ja die Möglichkeit auf eine Wiedereinstellung bei der Bundespolizei ...

Und wenn ja wie läuft das ganze dann ab, kommt man in die gleiche Dienstgruppe wo man vorher seinen Dienst geleistet hat?...


Hallo,
der Antrag auf Wiedereinstellung wird geprüft, ob du die gesundheitlichen Anforderungen erfüllst, strafrechtlich keine negativen Verhaltensweise vorlag, wie deine Beurteilung war, als du gegangen bist
Da derzeit ein hoher Bedarf an Personal besteht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das klappen sollte, wenn du korrekt warst. Wenn du kurz vorm Rauswurf standest wird man deinen Antrag kaum annehmen

Du wirst dort hin wiedereingestellt, wo (erhöter) Bedarf ist unter Beachtung deiner sozialen Gründe. Etwa ähnlich der Verteilung nach dem Laufbahnlehrgang, nur dass Härtefallgründe nicht so zwingend sind. Es kann sein, dass du jedoch etwas wählen kannst.

Wenn du in deine alte Inspektion kommst, wirst du nach Bedarf und Planung der Behörde verteilt. Wenn der IL meint, es sei das beste du kommst in die alte DG dann kommst du in die alte DG, wenn die Einschätzung ist, du solltest in eine andere, dann kommst du in eine andere. Wenn der IL gut ist, unterhält er sich vor der Entscheidung mit dir.
Alles klar.Vielen Dank für deine Antwort.Rein aus Interesse, kennst du jmd der das schonmal gemacht hat?Den Antrag auf Wiedereinstellung müsste ich dann wahrscheinlich bei der Direktion stellen wo ich vorher war oder doch Akademie? :?: :?:

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon vladdi » Fr 5. Jan 2018, 12:40

Persönlich kenne ich keinen.

Ich würde, wenn es soweit wäre, Kontakt mit dem Einstellungsberater aufnehmen. Der würde dir helfen können.

Besser jedoch: Hintern zusammenkneifen und dein gD bestehen.
Ein Netz ist vorhanden, musst es aber nicht nutzen!

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Re: Wiedereinstellung

Beitragvon Daniel030 » Mi 24. Jan 2018, 10:08

Grüßt euch,

Mir gehts wie dir. Ich war PM bei der LaPo Berlin und befinde mich ebenfalls seit dem 01.09 als Kommissaranwärter im Dienst des Landes NRW.

Ich selbst habe selber gemerkt, dass ich lieber wieder in den Alltag zurück möchte und dabei stellt sich auch die Frage, ob ich nun nur einen Antrag auf Wiedereinstellung im Land Berlin oder aber zB auch bei der Bundespolizei stellen kann.

Auch nehme ich gerne Infos zur Wiedereinstellung im selben Bundesland entgegen.


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