Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

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kel92
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Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon kel92 » Sa 10. Nov 2018, 07:51

Hallo zusammen,

manchmal fragt man sich bei der Abgabe der Bewerbung ob bei einer privaten zivilen Angelegenheit wie z.B.einem normalen Verkehrsunfall das Aktenzeichen angeben soll, weil ein dritter unbekannter beteiligt und geflüchtet war, und der zweite geklagt hat weil ich ihn draufgefahren bin.
Nun beginnt der Prozess schriftlich bis zum Landesgericht und dann wieder zurück an das Amtgericht da Land unzuständig. Beschluss erhalten , an die Bewerbung angehängt und die Unterlagen wurden von der Einstellungsberstung an die Personalgewinnung weitergeleitet. :zustimm:

Yippie dachte ich , die Einladung zum Test dauert nicht mehr lange . Doch bis heute nichts erhalten.ich habe mich gewagt dort anzurufen , die Dame war sehr nett und nahm sich meine Akte zur Hand bzw Bewerbung. Siehe da !! Strafanzeige ?! Auch wenn es ein Verkehrsunfall war, nennen sie es Strafanzeige . Die BP hat die Akte vom Amtgericht angefordert um meine Stellungnahme zu überprüfen ob diese mit der die ich in der Bewerbung angegeben habe übereinstimmt . Solange die Akte noch nicht da ist, keine Einladung !

Natürlich sollen wir alles angegeben , nur möchte ich euch mitteilen dass es länger dauert als gedacht , und man Geduld mitbringen soll.

LG :polizei1:

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon vladdi » Sa 10. Nov 2018, 08:15

Puh.... dein Text ist schwer zu lesen.


Soweit ich das verstanden habe, hattest du einen Verkehrsunfall.
Es ist insoweit richtig, dass ein Verkehrsunfall eine zivilrechtliche Streitigkeit ist. Jedoch können im Bewerbungsverfahren auch zivilrechtliche Streitigkeiten überprüft werden. Ein Verkehrsunfall und daraus resultierende haftungsrechtliche Fragestellungen führen nicht zum Ausschluss.

Weiterhin scheint bei dem Unfall eine Person verletzt worden zu sein. Das ganze erfüllt dann den gesetzlichen Tatbestand der Körperverletzung, bzw. der fahrlässigen KV.
Vielleicht mag ein Kollege der Landespolizei, der regelmäßig Unfälle aufnimmt, hier etwas zu sagen? Ich vermute, dass automatisch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Somit würde dann gegen dich ein strafrechtliches Verfahren laufen.

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon MICHI » Sa 10. Nov 2018, 08:17

Und das bedarf nun eines eigenen Themas, obwohl es sicherlich bereits ein Thema zu deinem gewünschten Einstellungsdatum gibt?

Gruß
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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 10. Nov 2018, 08:22

Die nennen das Strafanzeige, weil es - wie du selber schreibst - eine Straftat gemäß § 142 StGB darstellt, wenn man sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne schadensregulierende Maßnahmen einzuleiten.
Wo Vladdi da jetzt den Verletzten herbei zaubert, weiß mal wieder keiner.
:lah:

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon vladdi » Sa 10. Nov 2018, 08:43

K C

Ich verstand den TE so, dass eine Anzeige gegen ihn eingeleitet wurde. Der TE ist wohl jemandem draufgefahren. Daher die Vermutung, dass sich dabei der, dem draufgefahren wurde, verletzt hat.
Eine weitere Person, nicht der TE, hat sich wohl unerlaubt entfernt.

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon PotionMaster » Sa 10. Nov 2018, 08:48

kel92 wenn du derart schlecht den Sachverhalt wiedergibst, dann kann dir hier keiner helfen. Du wirst dich schon bemühen müssen, hier ein paar gerade Sätze zu formulieren und ein paar konkrete Angaben zum Geschehen zu nennen. Wenn du dir diese Mühe nicht machst, dann lohnt sich die Mühe einer Antwort eigentlich auch nicht....

Schon am Aktenzeichen könnte man erkennen, ob es sich um eine Zivil- oder Strafsache handelt. Das kannst du ja leicht selbst ergoogeln und musst das Aktenzeichen hier nicht posten.
In Zivilsachen ist man beim Landgericht recht schnell bei einem Verkehrsunfall wegen der Schadenshöhe. Das kann also schon passen. Beim Strafgericht kannst du auch landen. Allerdings verstehe ich durch deine Schilderung den Vorwurf nicht. Du bist nicht geflüchtet und du hast niemanden verletzt. Zumindest hast du das nicht geschrieben. Wie sollen wir erraten was passiert sein könnte?

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon Diag » Sa 10. Nov 2018, 10:02

Ich glaube, dass kel92 nur kundtun wollte, dass es halt mal länger dauern kann... :polizei3:

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon PotionMaster » Sa 10. Nov 2018, 10:03

Dann Danke für diese überraschende Information :polizei2:

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 10. Nov 2018, 10:10

Im Grunde genommen hat der TE doch nichts anderes gesagt als:
kel92 hat geschrieben:
Sa 10. Nov 2018, 07:51
Natürlich sollen wir alles angegeben , nur möchte ich euch mitteilen dass es länger dauert als gedacht , und man Geduld mitbringen soll.

LG :polizei1:
Lediglich Vladdi hatte das Bedürfnis, eine nicht gestellte Frage zu beantworten.
:applaus:

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon kel92 » Sa 10. Nov 2018, 11:57

PotionMaster hat geschrieben:
Sa 10. Nov 2018, 08:48
kel92 wenn du derart schlecht den Sachverhalt wiedergibst, dann kann dir hier keiner helfen. Du wirst dich schon bemühen müssen, hier ein paar gerade Sätze zu formulieren und ein paar konkrete Angaben zum Geschehen zu nennen. Wenn du dir diese Mühe nicht machst, dann lohnt sich die Mühe einer Antwort eigentlich auch nicht....

Schon am Aktenzeichen könnte man erkennen, ob es sich um eine Zivil- oder Strafsache handelt. Das kannst du ja leicht selbst ergoogeln und musst das Aktenzeichen hier nicht posten.
In Zivilsachen ist man beim Landgericht recht schnell bei einem Verkehrsunfall wegen der Schadenshöhe. Das kann also schon passen. Beim Strafgericht kannst du auch landen. Allerdings verstehe ich durch deine Schilderung den Vorwurf nicht. Du bist nicht geflüchtet und du hast niemanden verletzt. Zumindest hast du das nicht geschrieben. Wie sollen wir erraten was passiert sein könnte?

Hey,

ich war im Halbschlaf und habe einfach eine Erfahrung weitergeben wollen . Kann etwas unverständlich sein , aber es soll einfach nur ein Hinweis an euch sein, dass es viel länger dauert als sonst. Person war nicht verletzt . Es ging darum dass die Versicherung wohl nicht zahlen wollte , da der geflüchtete unbekannte nicht ermittelt werden konnte .

Danke und viele Grüße !

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Re: Verzögerung Berwebungsprozess wegen gerichtlichen Schriftwechsel

Beitragvon MICHI » Sa 10. Nov 2018, 12:08

Diag hat geschrieben:Ich glaube, dass kel92 nur kundtun wollte, dass es halt mal länger dauern kann... :polizei3:
Und deshalb braucht man ja auch nicht weiter zu diskutieren.

Closed
Gruß
MICHI


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