Hallo!
Nachdem ich abgelehnt wurde, würde mich interessieren, wie lange die Bewerbungsunterlagen und die ärztlichen Befundberichte gespeichert bleiben.
Werden diese eine bestimmte Zeit behalten, oder direkt gelöscht?
Falls jemand etwas dazu weiß, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße, danke.
Speicherung der Bewerbungsunterlagen
Moderatoren: Oeli, Old Bill, supporter, Holger73
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- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 11:19
Re: Speicherung der Bewerbungsunterlagen
Moin,
Auszug aus der Datenschutzerklärung auf der Bewerberseite der PolizeiNRW:
„Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Ausbildungsverhältnis kommt, werden die Daten für die Dauer von 5 Jahren gespeichert und zum Teil in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 1 Jahr nach Zugang der Absage werden die Daten im Rahmen der wissenschaftlichen Erforderlichkeit anonymisiert. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.“
Quelle: https://www.polizeibewerbung.nrw.de/datenschutz.htm
Ich schätze, dass es bei anderen Behörden ähnlich ist.
Auszug aus der Datenschutzerklärung auf der Bewerberseite der PolizeiNRW:
„Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Ausbildungsverhältnis kommt, werden die Daten für die Dauer von 5 Jahren gespeichert und zum Teil in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 1 Jahr nach Zugang der Absage werden die Daten im Rahmen der wissenschaftlichen Erforderlichkeit anonymisiert. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.“
Quelle: https://www.polizeibewerbung.nrw.de/datenschutz.htm
Ich schätze, dass es bei anderen Behörden ähnlich ist.
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"Nein, ich bin bei der Polizei. Sie sind irgendwo da draußen und telefonieren"
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