Zettel zur Verwendung nach der Ausbildung
Verfasst: Di 16. Jul 2019, 12:54
Hallo zusammen,
nachdem ich das Forum durchforstet und nichts darüber gefunden habe, frage ich einfach in die Runde:
Bei meiner Einstellungszusage (m.D. 01.03.2019) habe ich einen Zettel unterschrieben und zurückgeschickt, auf dem sinngemäß draufstand, dass ich im Einzugsgebiet der Direktion Sankt Augustin wohne und ob ich Interesse habe, dort nach der Ausbildung verwendet zu werden.
Diesen habe ich mit „ja“ beantwortet.
Ich weiß von einigen aus meiner Lehrgruppe, dass sie ebenfalls so einen Zettel bekamen.
Während der Ausbildung wird nun immer wieder mehr oder weniger gesagt „ihr kommt eh alle nach München oder Frankfurt“
Nun meine/unsere Frage an jemanden der sich auskennt:
Wie aussagekräftig ist denn nun dieser Zettel?
Einen Rechtsanspruch begründet dieser sicherlich nicht, aber wie hoch geht es ins Gewicht, dass die Direktion diesen ausfüllen lässt?
Viele Grüße und Danke im Voraus
Alina Stein
nachdem ich das Forum durchforstet und nichts darüber gefunden habe, frage ich einfach in die Runde:
Bei meiner Einstellungszusage (m.D. 01.03.2019) habe ich einen Zettel unterschrieben und zurückgeschickt, auf dem sinngemäß draufstand, dass ich im Einzugsgebiet der Direktion Sankt Augustin wohne und ob ich Interesse habe, dort nach der Ausbildung verwendet zu werden.
Diesen habe ich mit „ja“ beantwortet.
Ich weiß von einigen aus meiner Lehrgruppe, dass sie ebenfalls so einen Zettel bekamen.
Während der Ausbildung wird nun immer wieder mehr oder weniger gesagt „ihr kommt eh alle nach München oder Frankfurt“
Nun meine/unsere Frage an jemanden der sich auskennt:
Wie aussagekräftig ist denn nun dieser Zettel?
Einen Rechtsanspruch begründet dieser sicherlich nicht, aber wie hoch geht es ins Gewicht, dass die Direktion diesen ausfüllen lässt?
Viele Grüße und Danke im Voraus
Alina Stein