Sachgebiet D Außenprüfungsdienst gD

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

michi966
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Sachgebiet D Außenprüfungsdienst gD

Beitragvon michi966 » Sa 16. Okt 2021, 21:04

Hallo zusammen, :hallo:

ich bin ganz neu hier und noch kein Teil des Zolls, habe jedoch ein Stellenangebot im Sachgebiet D als Außenprüfer im gD vorliegen.
Nach sehr langer Überlegung möchte ich dieses eigentlich auch gerne annehmen. Allerdings habe ich noch ein paar offene Fragen bevor ich mich endgültig binde. Eventuell finden sich hier ein paar Personen, die mir dabei weiterhelfen können.

- wie realistisch ist grundsätzlich die bundesweite Versetzungsmöglichkeit nach der Verbeamtung, insb. in dem Sachgebiet?

- wie steht es um die Arbeitsmittelausstattung? Erhält man einen eigenen Arbeitsplatz im jeweiligen Zollamt (innerhalb des Prüfungsareales), einen Dienstlaptop und Diensthandy?

- wie läuft es mit der Arbeitszeiterfassung im Außendienst? Stempelt man sich einfach über ein Programm auf dem Laptop zum Dienst ein und nach Dienstschluss wieder aus oder muss man morgen immer zum Zollamt zum Einstempeln?

- Wenn man irgendwann eigenständig Prüfungen durchführt, hat man dann trotzdem noch Ansprechpartner aus dem HZA oder ZA, wenn Fragen auftauchen?

- und zuletzt, wie empfindet ihr das Arbeiten als Außenprüfer bzw. als Mitarbeiter im SG D? Meine Vorstellung ist sehr positiv, da der Job sehr viel Individualität und Freiheit bei der Verrichtung des Dienstes verspricht. Dass das ein Höchstmaß an Eigenverantwortlichkeit voraussetzt ist mir bewusst.

Vielen Dank schonmal für eure Mühen. :)

Viele Grüße

Zöllner
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Re: Sachgebiet D Außenprüfungsdienst gD

Beitragvon Zöllner » Di 26. Okt 2021, 12:57

Hallo Michi,

ich bin kein Außenprüfer, war jedoch im Rahmen meiner Ausbildung 6 Wochen mit 2 Betriebsprüfern im Bereich Zoll und Energie- und StromSt unterwegs. Vielleicht kann ich dir dazu wenigstens ein paar erhellende Antworten geben.

- Die bundesweite Versetzung ist wie bereits festgestellt grundsätzlich möglich. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich, wenn dir erstmal eine Stammstellenbezeichnung zugewiesen wurde. Selbst wenn eine Prüfung außerhalb des originären Amtsbezirks (z.B. bei Sonderprüfungen oder im Bereich AWR) stattfindet, ist dafür keine Versetzung von Nöten, da man ja nicht fest am HZA arbeitet, sondern bei dem Unternehmen vor Ort.

Eine Abordnung innerhalb des HZA Bezirks ist jedoch grundsätzlich jederzeit möglich. Das kommt natürlich darauf an, ob das SG D mehrere Dienstorte hat. (Mein HZA hat das zB nicht, sodass dieses Szenario eher unwahrscheinlich wäre.) Dabei muss man noch erwähnen, dass im Falle einer Abordnung ein vorheriges Gespräch stattfindet und das nicht von jetzt auf gleich passiert.

- An meinem HZA Ist es in Bezug auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes so, dass es ein paar Räumlichkeiten innerhalb des HZA gibt, wo die Prüfer arbeiten können.
Der Großteil der Betriebsprüfung erfolgt innerhalb des Unternehmens mit einem dienstlich gelieferten Laptop. Ob es auch dienstlich gelieferte Handys im Prüfungsdienst gibt, weiß ich nicht. Damals als ich noch in der Ausbildung dort war, gab es die auf jeden Fall nicht.

- Meine Prüfer während der Ausbildung haben ein Tagebuch geführt. Dieses ist auch maßgeblich für die Gewährung des Trennungsgeld. Wie das an anderen HZÄ gehandhabt wird, weiß ich nicht. In der Regel wirst du nicht vor Dienst ans HZA oder ZA fahren müssen, denn im SG D beginnt die Arbeitszeit mit Verlassen des Hauses und Abreise zur Prüffirma.

- Wie auch in anderen Bereichen des Zolls, steht es einem grundsätzlich frei bei diversen Fachstellen des HZA oder ggf. GZD nachzufragen. Gegebenenfalls wird er anfangs auch noch ein Gesprächspartner ausgewiesen. Das wird sich aber sicherlich auf den Einzelfall ankommen.
Meine Prüfer kannten sich relativ gut mit ihrem Bereich aus und alles was eben neu war, liest man sich dann an.

- Wie das Arbeiten in dem Sachgebiet D ist kann ich dir nicht genau sagen, da ich selber nur eine kurze Zeit da war. Jedoch waren meine Prüfer alle schon sehr lange in dem Bereich tätig und meinten dass es für sie die perfekte Aufgabe ist.
Ich fand die Arbeit ganz schön als Anwärter und auch mega spannend, die Unternehmen kennenzulernen und nicht so in der typischen Verwaltungsarbeit zu sein.
Man muss es jedoch mögen, alleine auf sich gestellt zu arbeiten und selbstständig Problemlösungen für komplexere Fälle und Rechtsgeschäfte zu entwickeln.



Ich hoffe das hilft ein bisschen. :-)

michi966
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Re: Sachgebiet D Außenprüfungsdienst gD

Beitragvon michi966 » Mo 1. Nov 2021, 13:19

Hi Zöllner,

vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast und deine Erfahrungen geschildert hast.
Ja, das hilft mir tatsächlich weiter.

Kannst du mir eventuell noch was zu den Arbeitszeiten aus dem Gebiet aus deiner Anwärterzeit sagen? Wurden die Betriebsprüfer bundesweit eingesetzt? Bei meinem forcierten Dienstposten würde es sich um eine Tätigkeit in einer festgelegten Region handeln, sodass Übernachtungen eigentlich kein Thema sind (das ist dann vielleicht nicht so gut vergleichbar). Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass sehr unregelmäßige und längere Dienstzeiten häufig anfallen.
Hattest du den Eindruck?

Zöllner
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Re: Sachgebiet D Außenprüfungsdienst gD

Beitragvon Zöllner » Mo 1. Nov 2021, 13:26

Hallo Michi,

das freut mich, dass dir die Antworten wenigstens etwas geholfen haben. :-)

Also bei den Prüfungen im Betrieb richtet sich das nach dem Betrieb. Denn es muss ja wer aus der Buchhaltung da sein, der einem die Unterlagen gibt bzw. kopiert und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dadurch waren die Zeiten meist 8/9 bis 16/17 Uhr. Längere Zeiten oder starke Abweichungen davon sind bei uns nicht passiert. Es wird am Anfang auch ein etwaiger Zeitrahmen nach Abschätzung des Prüfumfangs erarbeitet.

Wenn die Prüfer zuhause arbeiten sind sie da - so wie ich das verstanden habe - frei in ihrer Zeiteinteilung.

Bisher kenne ich nur Sonderprüfer, die gelegentlich bundesweit prüfen. „Reguläre“ Betriebsprüfer prüfen eigentlich in ihrem Bezirk. Ggf im Bereich Aussenwirtschaftsrecht (AWR) prüft man außerhalb des Bezirks, da nicht jedes HZA den Bereich AWR selbständig prüft.

michi966
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Re: Sachgebiet D Außenprüfungsdienst gD

Beitragvon michi966 » Mi 3. Nov 2021, 19:57

Hi,

nochmals vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast :).

Die Infos lassen sich bestimmt einigermaßen übertragen. Insofern steht für mich die Entscheidung auf jeden Fall fest.


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