Re: >> ZOLL-FAQ'S: Bewerbung und Ausbildung <<

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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zoellner
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Re: >> ZOLL-FAQ'S: Bewerbung und Ausbildung <<

Beitragvon zoellner » So 4. Sep 2011, 15:36

Update: 09/18

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!

Der Zoll: Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Quelle: zoll.de.

Das müssen Sie mitbringen:

Schulabschluss

... für den mittleren Dienst mindestens den Realschulabschluss oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Damit können sich nunmehr auch Abiturienten für den mittleren Dienst bewerben.
In Ausnahmefällen genügt auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer so genannten förderlichen Berufsausbildung (kaufmännische Berufe oder Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich).
Als weitere Bewerbungsvoraussetzung muss das Deutsches Sportabzeichen des DOSB mind. in Bronze erworben worden sein, das bei Vorlage nicht älter als ein Jahr sein darf. Die Vorlage muss bis zum 15. Juni des Einstellungsjahres erfolgen.
.

Der Zeugnisdurchschnitt aller Bewerber/innen wird jedes Jahr neu ermittelt. Unter dem Durchschnitt liegende Bewerber/innen werden nicht zum EAV eingeladen.

... für den gehobenen Dienst das Abitur, die vollständige Fachhochschulreife (also schulischer und praktischer Teil beendet) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.

Der Zeugnisdurchschnitt aller Bewerber/innen wird jedes Jahr neu ermittelt. Unter dem Durchschnitt liegende Bewerber/innen werden nicht zum EAV eingeladen.

Alter/Staatsangehörigkeit
Eine Altersbegrenzung gibt es auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes nicht.
Sie sind deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.


Sonstiges
Sie müssen körperlich fit und gesundheitlich geeignet sein.
Ab dem Einstellungsjahr 2016 gelten darüber hinaus keine besonderen Voraussetzungen für eine Mindestgröße oder Augenwerte.

VORSICHT: Dies sind nur die ALLGEMEINEN Voraussetzungen um in die Zollverwaltung zu kommen. Für einen Einsatz im Vollzugsdienst gelten ggf. besondere Anforderungen. Hierfür gibt es ein gesondertes ärztl. Gutachten Mehr im FAQ Amtsarzt.

Bei Einstellungen in den Wasserzolldienst (KEZB) benötigen Sie zusätzlich das nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis, das nach den Schiffsbesetzungsvorschriften gefordert ist.

Wir erwarten von Ihnen:

Flexibilität,
Mobilität,
Teamfähigkeit,
Engagement,
Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein.

Sie müssen grundsätzlich bereit sein, Dienstkleidung und eine Schusswaffe zu führen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
Wir streben an, den Frauenanteil zu erhöhen, und sind daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Auswahlverfahren mittlerer Dienst

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Teilen:

dem schriftlichen Auswahlverfahren und
dem mündlichen Auswahlverfahren.

Das schriftliche Auswahlverfahren

Das schriftliche Auswahlverfahren findet üblicherweise in der ersten Woche im November statt.
Mit dem schriftlichen Auswahlverfahren wird überprüft, ob Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Ihres Arbeitsverhaltens für die theoretische Ausbildung am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) und für den Vorbereitungsdienst geeignet sind. Das schriftliche Auswahlverfahren dauert 3,5 Zeitstunden. Der Test wird jedes Jahr neu erstellt.

Das schriftliche Auswahlverfahren besteht derzeit aus folgenden Teilen:

Zahlenverständnis,
Sprachverständnis,
Arbeitsprobe,
Wissenstest.

Das schriftliche Auswahlverfahren gilt als bestanden, wenn Sie die Mindestpunktzahlen in den Bereichen Zahlen-, Sprachverständnis und Arbeitsprobe sowie insgesamt mindestens 50 von 100 Wertungspunkten erreicht haben.

Die Aufgaben

Im Zahlenverständnis sollen Sie Ihre mathematischen Grundfähigkeiten nachweisen und müssen eine Mindestpunktzahl erreichen. Mit den Aufgaben werden insbesondere abgefragt:

mathematische Grundregeln,
Dreisatz bzw. Vergleichsrechnung,
Prozentrechnen und
Zinsberechnungen.

Bei der Lösung der Aufgaben ist ein Taschenrechner zugelassen.

Im Teil Sprachverständnis werden festgestellt:

sprachliche Grundfähigkeiten,
Textverständnis und
die Fähigkeit, Rechtsvorschriften anzuwenden.
Auch in diesem Aufgabenbereich muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden.

Im Teil Arbeitsprobe zeigen Sie mit ihrem schriftlichen Ausdruck die Fähigkeit,

- einen Sachverhalt oder ein Problem zu durchdringen und gedanklich zu strukturieren,
- Gedanken logisch und überzeugend darzulegen,
- einer sicheren und gewandten Ausdrucksweise und
der korrekten Anwendung der Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung,
zu einem Thema Stellung zu nehmen, z.B. zur Frage "Sollte Ihrer Meinung nach für Schülerinnen und Schüler eine einheitliche Kleidung an Schulen eingeführt werden?"

Im Wissenstest werden Ihnen Fragen aus dem Bereich der Allgemeinbildung gestellt.

Auswahlverfahren gehobener Dienst

Schriftliches Auswahlverfahren

Prüfungsbereiche:
Zahlenverständnis
Sprachverständnis
Arbeitsprobe
Wissenstest

Die Dauer beträgt etwa 4 Zeitstunden.
Aufgaben

Sie weisen im Bereich Zahlenverständnis Ihre mathematischen Fähigkeiten nach, durch:

mathematische Grundregeln,
Dreisatz bzw. Vergleichsrechnung,
Prozentrechnen,
Zinsberechnung,
lineare Funktionen.

Ein Taschenrechner ist zugelassen.
Beispiel einer Übungsaufgabe: Zahlenverständnis

Im Teil Sprachverständnis zeigen Sie

Ihre Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik,
Ihr Textverständnis und
Ihre Fähigkeit, Rechtsvorschriften anzuwenden.

Beispiel einer Übungsaufgabe: Sprachverständnis

Bei der Arbeitsprobe weisen Sie mit ihrem schriftlichen Ausdruck die Fähigkeit nach,

einen Sachverhalt oder ein Problem zu durchdringen und gedanklich zu strukturieren,
Gedanken logisch und überzeugend darzulegen,
einer sicheren und gewandten Ausdrucksweise und
der korrekten Anwendung der Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung,
zu einem Thema Stellung zu nehmen, z.B. zur Frage "Welche Vor- und Nachteile bringt die Ausrichtung eines sportlichen Großereignisses für das gastgebende Land?"

Beispiel für eine Übungsaufgabe: Arbeitsprobe

Mit dem Wissenstest prüfen wir Ihre Allgemeinbildung.

Beispiel einer Übungsaufgabe: Wissenstest

Mündliches Auswahlverfahren

Nach Bestehen des schriftlichen Teils laden wir Sie in der Regel zum mündlichen Auswahlverfahren ein.

Sie stellen sich persönlich vor und präsentieren Ihre Fähigkeiten

bei einer Gruppenübung mit Diskussionsbeiträgen,
in einem Rollenspiel,
bei einem Aktenvortrag zur Erläuterung eines Sachverhalts sowie
in einem Interview.

Ausbildung im mittleren Dienst

Der fachtheoretische Teil (EL und AL) wird überwiegend am BWZ DO Plessow bei Werder/Havel, am BWZ DO Sigmaringen und am BWZ DO Rostock durchgeführt.

Mittlerer Dienst: Gliederung des Vorbereitungsdienstes für Zollsekretäranwärter/-innen:

:arrow: Einführungspraktikum: 5 bis 7 Tage Einführung in den Zolldienst (Vereidigung, Vordrucke, Anträge etc.); Ort: Ausbildungshauptzollamt

:arrow: Einführungslehrgang mit anschließender Zwischenprüfung: In der ersten Woche des EL erfolgt eine Einweisung in den Aufbau und die Aufgaben der BFV, Rundgänge auf dem Gelände (Bibliothek, Sporthalle etc.), erstes Arbeiten mit Gesetzestexten und vieles mehr, was einem den Start erleichtern soll.
Der EL läuft insgesamt 6 Monate beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) an den DOen Plessow, Rostock oder Sigmaringen und beeinhaltet Lehrgangsklausuren und eine Zwischenprüfung (3 Klausuren).

:arrow: Hauptpraktikum:
  • - 9 Wochen Zollabfertigung Warenverkehr, Zollamt

    - 4 Wochen praxisbezogene Lehrveranstaltung I (PL I) beim BWZ

    - 2 Wochen Ausbildungsarbeitsgemeinschaft beim BWZ

    - 15 Wochen Vollzugsdienstpraktikum (KEG, KEV, FKS, KEF, ggf. Zollfahndung)

    - 3 Wochen PL II am BWZ

    - 2 Wochen Ausbildungsarbeitsgemeinschaft

    - 6 Wochen Mitarbeitertätigkeit am Hauptzollamt
    • Sachbearbeitung Zölle, Zollabfertigung, Verbrauchsteuern

      Prüfdienste (Steueraufsicht, Betriebsprüfung)

      Vollstreckungsdienst
    - 3 Wochen PL III am BWZ

    - 9 Wochen Zollabfertigung an einem Zollamt

    - 2 Wochen Ausbildungsarbeitsgemeinschaft am BWZ
:arrow: Abschlusslehrgang mit anschließender Laufbahnprüfung

Abschlusslehrgang einschl.Laufbahnprüfung:6 Monate am BWZ in Plessow, Rostock oder Sigmaringen

Dies ist der offizielle Ablauf der Ausbildung im m.D.
Im EL und im AL ist in der Regel von 07:30 Uhr bis 12:50 Uhr Unterricht (6 Zeiteinheiten). Außerdem ist einmal wöchentlich Dienstsport am Nachmittag.

ESB in der Ausbildung

Der Lehrgang ESB findet nicht während der Ausbildung statt, sondern ist in die Fortbildung nach bestandener Laufbahnprüfung vorbehaltlich einer Verwendung in Waffen führenden Arbeitsbereichen ausgelagert.

Gehobener Dienst: Gliederung des Vorbereitungsdienstes für ZollinspektoranwärterInnen:

Einführung:
2 Wochen Einführung in den Zolldienst (Vereidigung, Vordrucke, Anträge etc.);
Ort: Ausbildungshauptzollamt

Der fachtheoretische Teil (Grundstudium, Hauptstudium I-III) wird überwiegend am BWZ Münster durchgeführt.

Grundstudium:

Fächer:

FB Verwaltungsrecht
:arrow: Einführung in das Recht
:arrow: Verwaltungsrecht
:arrow: Europarecht
:arrow: Grundlagen des Rechts des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
:arrow: Verbrauchsteuerrecht

FB Organisationslehre und Betriebswirtschaft
:arrow: Betriebswirtschaft
:arrow: Haushaltsrecht

FB Staats- und Verfassungsrecht
:arrow: Staats- und Verfassungsrecht
:arrow: Politik

FB Volkswirtschaftslehre
:arrow: Volkswirtschaftslehre

FB Pädagogik-Soziologie-Psycholgie
:arrow: Pädagogik-Soziologie-Psycholgie

Vor Studienbeginn braucht man nicht viel zu besorgen. Block, Stifte, Ordner und ein Taschenrechner reichen.
Der Taschenrechner kann wissenschaftliche Funktionen aufweisen. Nähere Infos bekommt ihr dann von den Dozenten.

Alle benötigten Vorschriften werden elektronisch bereitgestellt. Viele Dozenten geben auch noch zusätzlich Skripte aus, die hilfreich sind und in der Vorlesung kostenlos ausgegeben werden. Leider versuchen ältere Studiengänge gerne den Neulingen "wichtige Skripte" zu verkaufen, die sich leider als eigene Vorlesungsmitschriften oder Dozentenskripte, die man eh bekommt, rausstellen. Davon ist abzuraten. Die alten Mitschriften und Klausuren verteilen sich sowieso automatisch in den ersten Wochen.
Der Lernaufwand steigt mit der Dauer der Anwesenheit. So ist es am Anfang noch recht überschaubar. Empfehlenswert ist eine tägliche Nacharbeitungszeit von 2-4 Stunden. Damit bleibt man auf dem Laufenden und erreicht gute Ergebnisse.
Im Dezember werden so genannte Probeklausuren geschrieben, die denen der Zwischenprüfung ähneln und die Prüfungssituation proben sollen. Die Klausuren werden korrigiert, aber das Ergebnis nicht gewertet. Es dient der Lernstandsüberwachung.
Es zählen letztlich nur die Zwischenprüfungen:

- Verwaltungsrecht (80%) + ein Zusatzfach (20%) (Zivilrecht, Steuerrecht, Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs I und II, Europarecht, Verbrauchsteuerrecht. Was genau wird erst am Prüfungstag bekannt gegeben)

- Staats- und Verfassungsrecht (80%) + Politik (20%)

- Volkswirtschaft (80%) + öffentliche Finanzwirtschaft (20%)

- BWL mit Organisationslehre (Schwerpunkt von Klausur zu Klausur unterschiedlich)

Der Alltag sieht so oder so ähnlich aus:
7:30 Uhr bis 12:50 Uhr Vorlesungen. Jeden Tag 3 Fächer. Hauptsächlich: Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Org (BWL), VWL
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist „Vorlesungsfreie Arbeitszeit“. Das heißt: das BWZ ist für den Lehrbetrieb geschlossen und es braucht kein Urlaub genommen zu werden. Weiter geht’s dann in der Regel am ersten Arbeitstag nach Neujahr. Weiteres auf Ansage im BWZ.

Hauptstudium I-III
Unterrichtszeiten wie im Grundstudium

Fächer:

FB Abgabenordnung
:arrow: Abgabenordung
:arrow: Steuerstrafrecht
:arrow: Vollstreckungsrecht
:arrow: Recht der sozialen Sicherung von Arbeitnehmern

FB Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
:arrow: allgemeines Zollrecht
:arrow: Verbote und Beschränkunen im grenzüberschreitenden Warenverkehr (Markenrecht, Abfallrecht, Artenschutzrecht)
:arrow: Einfuhrumsatzsteuerrecht
:arrow: Zollwertrecht

FB Recht des grenzüberscheitenden Warenverkehrs II
:arrow: Marktordungsrecht
:arrow: Warenunrsprungs- und Präferenzrecht
:arrow: Aussenwirtschaftsrecht

FB Betriebswirtschaftslehre
:arrow: Betriebswirtschaftslehre

FB Verbrauchsteuerrecht
:arrow: Energiesteuerrecht
:arrow: Branntweinsteuerrecht
:arrow: Kaffeesteuerrecht
:arrow: Biersteuerrecht
:arrow: Tabaksteuerrecht

FB Zolltarifrecht
:arrow: Zolltarifrecht

Nach dem Hauptstudium I und II wird in jedem Fachbereich eine Klausur geschrieben. Also insgesamt 6 Klausuren innerhalb von 1,5 Wochen. Pro Klausur stehen 4 h zur Verfügung.
Die Laufbahnprüfung nach dem H III läuft genauso ab, nur ist da der Stoff des ganzen Studiums gefordert.

Ablauf des Studiums (Auszug)

:arrow: Grundstudium an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung Münster (BWZ Münster) (6 Monate)

:arrow: Praktikum I Zollämter und Hauptzollamt (18 Wochen), dazu 3 Wochen praxisbezogene Lehrveranstaltung und 2 Wochen Ausbildungs-Arbeitsgemeinschaft.
Ggf. findet in dieser Zeit auch der Fremdsprachen-Aufbauunterricht (4 Wochen) statt.

:arrow: Hauptstudium 1 am BWZ Münster (5 Monate)

:arrow: Praktikum IIa Zollämter und Hauptzollamt (12 Wochen)

:arrow: Hauptstudium 2 am BWZ Münster (4 Monate)

:arrow: 3 Wochen für Hausarbeit davon 1 Woche in Münster

:arrow: Praktikum IIb Hauptzollamt, Zollämter, Zollfahndungsämter (36 Wochen)

:arrow: Hauptstudium III BWZ Münster (3 Monate)

:arrow: Laufbahnprüfung BZ Münster, (1 Woche für schriftliche Prüfung 1 Tag für mündliche Prüfung)

Vollzugsausbildung für gD
Eine Ausbildung zum Waffenträger und Vollzugsbeamten findet in der Ausbildung des gehobenen Dienstes nicht statt. Dies geschieht erst, wenn man nach der Ausbildung eine Planstelle im Vollzugsdienst des Zolls (FKS, Zollfahndung, Kontrolleinheiten) bekommt. Hier wird man dann dementsprechend auf Lehrgänge geschickt und nimmt auch am ESB Lehrgang teil.
Als ZIAnw ist man zudem auch kein Dienstkleidungsträger. Bei Praktika in den Vollzugsbereichen des Zolls, nimmt man in zivil teil.



Absolute "No Go's" am BWZ mit seinen Dienstorten:

1. Offene Getränke im Lehrsaal
2. Während des Unterrichts im Intranet/Internet surfen
3. Unpassende Kleidung (man ist im Dienst)
4. Strafrechtlich relevantes oder unsoziales Verhalten


Begriffserklärungen:

Praxisbezogene Lehrveranstaltung: Theorieausbildung an den DOen des BWZ mit Praxisbezug und echten Fällen.

Ausbildungs-Arbeitsgemeinschaft: Kollegen aus der Praxis bringen Fälle mit, die sie mit den Anwärtern bearbeiten. Möglich sind auch kleine Rollenspiele.

Verdienst und ev. Abzüge

Das Monatsbrutto für einen ledigen ZSAnwärter/innen im mittleren Dienst beträgt zur Zeit (Stand: 03/2018) 1.218,99 Euro (u.U. zzgl. 143,34 Euro Familienzuschlag der Stufe I)
Davon gehen insgesamt ca. 28 Euro an Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer ab.
Das Monatsbrutto für einen ZIAnwärter/innen im gehobenen Dienst beträgt zur Zeit (Stand: 03/2018) 1.273,38 Euro (u.U. zzgl. 143,34 Euro Familienzuschlag der Stufe I).
Davon gehen insgesamt ca. 50 Euro an Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer ab.
Die aktuellen Gehaltstabelle gibt es hier: https://www.dbb.de/mitgliedschaft-servi ... ellen.html
Quelle: dbb.de

Davon sollte noch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, die die 50% Beihilfe ergänzt. Die Versicherung gibt es je nach Anbieter, Vorgeschichte und Alter für 60 – 100 Euro. Das Vergleichen der Leistungen ist sehr wichtig. Ein Beihilfeergänzugstarif (BET) sollte unbedingt inkludiert sein.
Hier helfen http://www.warentest.de und unabhängige Vertreter weiter.

Kindergeld beziehen während der Ausbildung oder des Studiums

Durch eine gesetzliche Neuregelung entfällt die bisherige Einkünfte- und Bezügegrenze.
Eltern beziehen nunmehr Kindergeld für ihre in Ausbildung oder Studium befindlichen Kinder unabhängig vom Verdienst/Einkommen der Kinder in dieser Lebensphase.

Nähere Informationen gibt es hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... r/061.html

Umfassende Informationen findet ihr auch auf der Homepage des Dienstleistungsportals des Bund
>>klick hier <<

Zoll eine Alternative zur Polizei?

:!: :!: Mal grundsätzlich:
Den Zoll nur als Alternative zu sehen, falls man das Polizei-Auswahlverfahren nicht schafft, ist nicht zu empfehlen.
Nur wen die Arbeit des Zolls interessiert, sollte sich auch bewerben.
Dies setzt voraus, dass man sich mal mit der Arbeit des Zolls auseinandersetzt.
Wer nur die Fernsehberichte kennt und glaubt die Arbeit bestehe nur aus FKS, ZKA und KEV, dann ist der Weg zur Erkenntnis noch lang.
Der Bereich Vollzug ist nur ein kleiner Teil der Arbeit.
Der Teil der Zollverwaltung, der sich mit Vollzugsaufgaben befasst, ist nur bedingt mit der Polizei vergleichbar. Allerdings stellt der Vollzugsdienst mittlerweile den größeren Teil in der BFV dar. Aber Achtung! Nicht jeder Vollzugsbeamte ist auch Waffenträger!

Neben den Kontrolltätigkeiten fallen noch an:
Abfertigung von Zollpapieren aller Art bei der Ein- und Ausfuhr, Durchführung sämtlicher Kassentätigkeiten, Prüfung der Kosten- und Leistungsberechnung und vieles mehr. Das sind hauptsächlich Schreibtischarbeiten.
Ein undifferenzierter Vergleich zwischen Polizei und Zoll wäre fatal.


Das BWZ in Münster

Die Zimmer werden mittlerweile ausnahmslos zugewiesen, Zimmertausch nur für Allergiker oder Behinderte möglich.

Die Zimmer werden nach Kursen zusammengelegt, sodass die Ausbildungs HZA mit Absicht etwas auseinandergezogen werden.

Die Zimmer sind folgendermaßen eingerichtet:
- Bett
- Schreibtisch
- Schrank
- Pinnwand
- Kleiner Tisch
- 2 Stühle
- Regal

Jedes Zimmer hat eine Nasszelle mit WC, Handwaschbecken und Dusche. Das Bad wird zweimal in der Woche gereinigt. Für den Rest des Apartements ist jeder selbst verantwortlich.
Bettwäsche und Handtücher können kostenlos geliehen werden. Ausserdem können in der Wäschekammer auch Staubsauger kostenlos geliehen werden.
Auf jeder Etage gibt es Gemeinschaftsküchen (eigene Töpfe usw. muss jeder selber mitbringen) in welcher es auch für jeden ein kleines Kühlfach gibt.
TV/ Internet Bislang gibts in den Zimmern von "Wohnen 4" TV-, Internet- und Telefonanschluss. Die anderen Wohnblöcke werden nun schrittweise je nach Auslastung modernisiert. Fernsehzimmer gibt es derer drei im Erdgeschoß.
Das Aufstellen von Sat-Empfangsanlagen ist verboten.
Wer es dennoch tun möchte, sollte ein Zimmer mit gerader Nummer und Parkplatzblick haben.
Mittlerweile ist mit einer vernünftigen digitaltauglichen Zimmerantenne und Receiver der Empfang von DVB-T möglich. Mit der Verkabelung der Zimmer mit Internetanschlüssen sollen möglicherweise auch Fernsehanschlüsse verlegt werden. Dies sollte bautechnisch inzwischen abgeschlossen sein. Bisher ist der Internetzugang von 15-22 Uhr in den Lehrsälen mit den Dienstlaptops möglich. (:!: Benutzerregeln unbedingt beachten :!:)

Wer seine Ruhe haben will, sollte ein Zimmer in den höheren Ebenen, möglichst weit weg von Teeküche und Fahrstuhl, suchen.

Verpflegung:
Frühstück ist klassisch mit Wurst, Käse, Brot, Brötchen, Marmeladen, Obst, Säften, Joghurt, Müsli, Kaffee, Tee vom „Buffet“.
Das Mittagessen ist total unterschiedlich. Es gibt jeden Tag die Möglichkeit zwischen 3 Gerichten und Salaten zu wählen. Das Essen in der Mensa kann man im Allgemeinen als recht gut ansehen.

Im Casino kann man abends auch sehr gut essen.

Sportstätten:
Es gibt einen Sportplatz, der aber wegen Verletzungsgefahr nicht als Sportplatz benutzt werden darf (Maulwurfshügel und Kaninchenbauten), einen Kraftraum (im Keller von Wohnen 1, geöffnet bis 22 Uhr), einen Tischtennisraum, einen Tennisplatz, eine Kegelbahn, ein Basketballfeld, einen Billardraum und eine Turnhalle, die ganz ordentlich ausgestattet ist. Weiterhin kann man in der Gegend sehr gut joggen.
Besuch: Es ist nicht gestattet jemandem Unterkunft zu gewähren! Gemeint ist damit die Bereitstellung einer oder mehrerer Übernachtungsmöglichkeiten im eigenen Zimmer.

Internet: Seid Oktober 05 sind die Lehrsäle vernetzt und man kann mit den dienstlichen Laptops ins Internet. Dabei sind die Internetverhaltensrichtlinien des BWZ und der BFinV zwingend zu beachten (u.a. keine Dowloads urheberrechtlich geschützter Daten und keine Pornos und Gewaltseiten). Das Projekt "Internet auf den Zimmern" wird gerade umgesetzt. Es wird wohl noch bis Ende 2009 dauern bis alle Zimmer verkabelt sind. Bisher ist "Wohnen 4" mit Internet und Telefonanschlüssen modernisiert worden.
Es gibt eine Art kostenloses Internetcafe, in dem man sich die sechs vorhandenen Rechner teilen muss.

Parties: Je nachdem wie ihr es organisiert finden des Öfteren im Partyraum „kollegiale Zusammenkünfte mit musikalischem Umtrunk“.

Kosten: Wer nicht Trennungsgeldberechtigt ist (siehe Punkt: Trennungsgeld), zahlt pro Monat 287,- Euro plus ca. 120,- Euro Verpflegung.

Fahrräder sind bestimmt sinnvoll, da Münster eine Fahrradfahrerstadt ist. Nachteil ist die hohe Diebstahlrate in Münster. Man kann aber auch Fahrräder im BWZ gegen Gebühr Stunden-, Tage- und Wochenendweise ausleihen.
Auf jeder Ebene gibt es einen Waschraum mit Waschmaschinen und Trockner, sowie einen Trockenraum im Keller. Waschpulver ist mitzubringen, Waschmünzen bekommt man im BWZ.

Der Dienstsitz Plessow
(Auszug aus dem Intanet der BFinV):


Ankunft:
Nach Ihrer Ankunft, die nach Möglichkeit nicht vor 14 Uhr erfolgen sollte, begeben Sie sich bitte zur "Information". Sie können Ihr Zimmer ab 14 Uhr beziehen.

Wohnen:
Für die Unterbringung stehen in der Außenstelle möblierte Einzelzimmer mit Dusche und WC zur Verfügung. Bis auf die Zimmer für Schwerbehinderte sind alle Zimmer gleich ausgestattet. Schwerbehinderte werden gebeten, ihre Unterbringungswünsche möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen, Vortragende, Lehrende, Mitglieder von Prüfungskommissionen, Prüfungsbeobachter und Dienstreisende, die wegen ihres Dienstgeschäftes Vergütungen nach dem BRKG oder § 3 der TGV erhalten, werden ihres Amtes wegen unentgeltlich untergebracht. Von anderen Personen ist ein nach der Dauer ihres Aufenthaltes gestaffelter Übernachtungspreis zu zahlen. Ein Hotelführer für die nähere Umgebung kann in der Bibliothek eingesehen werden.

Verpflegung:
Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen werden an Unterrichtstagen amtlich unentgeltlich teilverpflegt (Frühstück und Mittagessen), sofern Anspruch auf Vergütung nach dem BRKG oder § 3 der TGV besteht. Vortragende, Lehrende, Mitglieder von Prüfungskommissionen und Prüfungsbeobachter, die wegen ihres Dienstgeschäftes Vergütung nach dem BRKG oder § 3 der TGV erhalten, können auf Wunsch an der Verpflegung, jedoch nur amtlich unentgeltlich, teilnehmen.
Die Wahl ist vor Beginn des Dienstgeschäftes an der Außenstelle Plessow zu treffen. An die Entscheidung ist der Bedienstete unwiderruflich für die gesamte Dauer seines Aufenthaltes gebunden. Wer auf die amtlich unentgeltliche Verpflegung verzichtet, hat nur noch die Möglichkeit, die Zwischenverpflegung in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen werden in den Einberufungsschreiben mitgeteilt. In allen anderen Fällen wird Verpflegung gegen Entgelt gewährt.
Bei einem längeren Aufenthalt am DO Plessow bitten wir Sie zu beachten, dass im Ort Plessow nur beschränkte Einkaufsmöglichkeiten bestehen und öffentliche Verkehrsmittel am Wochenende jeweils nur einmal morgens, mittags und abends verkehren.

Mensa:
Die Öffnungszeiten der Mensa entnehmen Sie bitte den Hinweistafeln.
Die Heißgetränkeautomaten am DO Plessow können montags - donnerstags von 7.00 - 15.00 Uhr und freitags von 7.00 - 14.00 Uhr nur mit der Mensakarte genutzt werden. Die Getränkeautomaten im Vorraum der Mensa sind rund-um-die-Uhr nutzbar.

Kasino:
Das Kasino am See in Plessow wird privat betrieben und ist montags bis donnerstags ab 15.00 - 23.00 Uhr geöffnet.
In der Schulungsstätte Lehnin ist das Kasino montags - donnerstags von 15.00 - 22.00 Uhr geöffnet.

Zahlungssystem:
Bei der Ankunft an der Außenstelle Plessow erhalten Sie eine Ihrem Status entsprechende Mensakarte (Chipkarte), die zum Empfang bzw. Kauf von Verpflegung und anderen Waren, einschließlich Getränken aus Automaten, erforderlich ist. Der Anspruch auf Verpflegung wird in der Schulungsstätte Lehnin durch Essenmarken nachgewiesen. Speisen und Getränke können darüber hinaus gekauft werden.

Teeküchen:
Für die Zubereitung kleiner Mahlzeiten und warmer Getränke sind in den Etagen der Wohnbereiche Teeküchen eingerichtet, die mit Elektroherden, Mikrowellen- und Kochendwassergeräten ausgestattet sind. Töpfe, Pfannen usw. müssen Sie selbst mitbringen. Kühlschränke mit abschließbaren Kühlfächern gehören zur Ausstattung.

Post:
Eingehende Postsendungen für Fortbildungsteilnehmer werden über die Postkästen an den jeweiligen Lehrsälen verteilt.
Einschreibsendungen, Pakete usw. sind persönlich abzuholen. Dazu wird Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung zugeleitet.

Bibliothek:
Ihnen steht in der Außenstelle eine Bibliothek mit Fachbüchern, Fachzeitschriften, Tageszeitungen, Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung und ein Münzkopierer zur Verfügung.
Einzelheiten können Sie der Benutzungsordnung entnehmen. Das Bibliothekspersonal gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Reisekosten, Trennungsgeld:
Zuständig für die Abrechnung der Reisekosten, des Trennungsgeldes und der Reisebeihilfen für Familienheimfahrten aus Anlass Ihrer Abordnung ist (außer Oberbehörden) der DS Plessow.
Entsprechende Anträge erhalten Sie im Rahmen einer Einweisung zu Beginn der Fortbildungsveranstaltung. Beachten Sie bitte, dass Reisekostenvergütung nur insoweit gewährt werden kann, als Ihre Aufwendungen notwendig waren. Bei An- bzw. Rückreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Fahrkosten nur bei Nachweis entsprechender Belege erstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen können nicht ersetzt werden. Informieren Sie sich bitte deshalb rechtzeitig vor Antritt Ihrer Dienstreise bei Ihrer Dienststelle.
Alle Zahlungen für Reisekosten, Trennungsgeld und Reisebeihilfen erfolgen unbar.

Telefon:
Münzfernsprecher befinden sich in den Eingangsbereichen Mensa, Kasino, Wohnen 2 sowie in einigen Etagen der Wohnbereiche. Externe Anrufe können in den Unterkunftszimmern entgegengenommen werden. Dienstgespräche können nur mit Genehmigung in der Fernsprechzentrale geführt werden.

Parken:
Die Außenstelle verfügt über ausreichenden Parkraum für Lehrgangsteilnehmer. Der Parkplatz ist nicht gesichert. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Es wird empfohlen, die Fahrzeuge sorgfältig zu verschließen und persönliche Wertgegenstände nicht im Fahrzeug zu belassen. Am "Wohnen 3" sind in begrenzter Anzahl Parkplätze für Behinderte mit Gehbehinderung eingerichtet. Orientieren Sie sich bitte an den Grundrissen bzw. beim Rundgang über das Gelände.
(siehe Buttons links)

Wäsche, Zimmerreinigung:
In allen Zimmern liegen Bettwäsche und Handtücher bereit, die nach Bedarf eigenständig in der Wäschekammer gewechselt werden können. Für Ihre persönliche Wäsche stehen in den Wohnbereichen Münz-Waschautomaten und Münz-Trockner zur Verfügung.

Abfall:
Die Restmüllbehälter in Ihrem Zimmer werden vom Reinigungspersonal entleert. Sollte es darüber hinaus notwendig sein, Abfall zu entsorgen, so benutzen Sie bitte die zentral aufgestellten Behältnisse.

Hausordnung:
Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum macht bestimmte Regelungen notwendig. Sie sind in der Hausordnung zusammengefasst, die in Ihrem Zimmer ausliegt. Nehmen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen die Rücksicht, die Sie für sich selbst erwarten. Beachten Sie bitte, dass das Mitbringen von Tieren nicht gestattet ist.

Unfälle, Schäden, Fundsachen:
Bei Unfällen und Notfällen informieren Sie bitte unverzüglich die Information (Notruf 333). Schäden an Ihrem Zimmer oder dessen Einrichtung melden Sie unter Verwendung der in Ihrem Zimmer ausliegenden Vordrucke - bei der Hausverwaltung, oder benutzen Sie die Postkästen in den Eingangsbereichen "Wohnen 2" und "Wohnen 3". Fundsachen sind ebenfalls bei der Hausverwaltung bzw. der Information/Pforte abzugeben.

Freizeit:

:arrow: Aufenthaltsräume mit Fernsehgeräten,

:arrow: Party-Raum,

:arrow: Kegelbahn,

:arrow: Sporthalle mit angrenzender "Mucki-Bude",

:arrow: Kleinspielfeld im Freien,

:arrow: Ruderboote,

:arrow: Fahrräder,

:arrow: Grillplatz,

:arrow: Tischtennisplatten (In- und Outdoor),

:arrow: IT-Gruppenarbeitsraum mit Internetanschluss.

Über die Nutzungsmöglichkeiten können Sie sich in der Hausverwaltung informieren. Die Nutzung der Kegelbahnanlage und der Sporthalle ist nur mit gesondert mitzubringenden Sportschuhen mit heller abriebfester Sohle gestattet.

Anreise:
Der DO Plessow und die Schulungsstätte Lehnin sind mit der DB von den Bahnhöfen Berlin Zoologischer Garten, Potsdam Hauptbahnhof und Brandenburg Bahnhof aus mit dem/der Regionalexpress/Regionalbahn bis WerderlHavel zu erreichen.

Von Werder aus bietet der DO Plessow einen Transfer an, wenn dieser rechtzeitig, spätestens drei Werktage vor der Anreise unter der Telefon-Nr. 03327/467-213 angemeldet wird. Dieser Transfer gilt auch für die Rückreise. Desweiteren besteht die Möglichkeit, vom Hauptbahnhof Potsdam direkt vom Bahnhofsvorplatz mit dem Bus der Linie 580 - Richtung Belzig - nach Plessow zu fahren. Von der Bushaltestelle Plessower Eck" sind es bis zur Außenstelle ca.fünf Minuten Fußweg.


Wenn Sie mit dem Kfz anreisen, benutzen Sie am besten die Autobahn Berliner Ring.

Anreise aus Richtung Norden, Westen Verlassen Sie die Autobahn über Abfahrt Werder/Groß Kreutz. Fahren Sie von dort auf der B1 in Richtung Werder/Potsdam weiter, nach ca. 2,5 km biegen Sie links in den Ortsteil Plessow ab.

Anreise aus Richtung Osten, Süden
Verlassen Sie die Autobahn über die Abfahrt Glindow/Klaistow. Fahren Sie von dort in Richtung Werder und biegen nach Durchfahren der Ortschaft Glindow nach links auf die B 1 in Richtung Brandenburg ab. Nach ca. 3,5 km biegen Sie rechts in den Ortsteil Plessow ein.

Anreise aus dem Stadtgebiet Berlin
Sie können ab dem Stadtgebiet Wannsee die Autobahn (Auffahrt Dreilinden) in Richtung Hannover/Nürnberg benutzen und orientieren sich im weiteren wie bei der Anreise aus Richtung Osten,Süden. Eine weitere Möglichkeit der Anreise besteht über die B 1 ab Potsdam, Glienicker Brücke in Richtung Brandenburg

Der Dienstort Sigmaringen
Aus dem Intranet der BFV

Anfahrt
Sie erreichen Sigmaringen über eine der folgenden Autobahnausfahrten: Ulm-West (A8 )
Stuttgart-Degerloch (A8 )
Empfingen (A8 )
Die Zufahrt zum Bildungszentrum ist innerorts beschildert.
Zwischen dem Bahnhof Sigmaringen und dem Bildungszentrum
besteht keine direkte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Soweit ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, werden Sie auf Wunsch
(Tel. 736-307 o. -500) vom Bahnhof abgeholt; andernfalls stehen Taxen vor dem Bahnhofsgelände bereit.
Bei Lehrgangsende steht grundsätzlich ein Dienstfahrzeug
für die Fahrt zum Bahnhof Sigmaringen bereit.

Parken
Kraftfahrzeuge können auf den nicht bewachten Parkplätzen A und B1 abgestellt werden. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Das Befahren des BZ-Geländes
ist den Teilnehmern an Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sonderveranstaltungen innerhalb der angegebenen Zeiten für die Dauer von max. 20 Minuten gestattet:
Montag bis Donnerstag: 16.00 - 22.00 Uhr Freitag: 10.30 - 22.00 Uhr
Samstag und Sonntag/Feiertag: 08.00 - 22.00 Uhr zusätzlich an Ihrem Abreisetag : 06.15 - 07.15 Uhr

Verpflegung:
Die Ausgabe von Frühstück und Mittagessen erfolgt in der Mensa durch Vorlage Ihrer Giro-Vend-Karte.
Aufwerter und Auszahler für eigenes Guthaben befinden sich im Vorraum der Mensa. Sie erhalten:
Frühstück von 06.15 - 08.00 Uhr Zwischenverpflegung von 09.00 - 10.00 Uhr gegen Entgelt Mittagessen von 12.15 - 13.30 Uhr
Zum DO gehört ein privat betriebenes Kasino mit Biergarten. Hier erhalten Sie auch preiswerte Gerichte. Für Sportübertragungen o.ä. ist dort ein
Großbildfernseher aufgestellt.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 11.45 - 14.00 Uhr u. 17.00 - 24.00 Uhr Freitag 10.00 - 14.00 Uhr Sonntag 19.00 - 24.00 Uhr

Unterkünfte:
In den Unterkunftszimmern darf nicht gekocht werden. Daher sind in den Unterkunftsgebäuden Gemeinschaftsküchen mit einem Mikrowellenherd und Kochplatten
eingerichtet. Töpfe und Pfannen sind vorhanden. Abschließbare Kühlschränke stehen zur Verfügung.
In jedem Unterkunftszimmer ist eine Gegensprechanlage installiert, mit der Sie Gespräche innerhalb der Unterkünfte (jedoch keine Orts- und Ferngespräche) führen
können. Gleichzeitig dient die Gegensprechanlage als Türöffner für die Gebäudeeingangstür.
Schäden in Ihrem Zimmer oder an dessen Einrichtung melden Sie bitte der Information (Gebäude N Zi. Nr. 212). Die Vordrucke für eine Schadensmeldung hängen
in jedem Lehrsaal aus. Fundsachen geben Sie bitte bei der Information (Gebäude N Zi.Nr. 212) ab.
Sie können in der Wäschekammer während der Öffnungszeiten frische Handtücher, Bettwäsche und bei Bedarf eine Wolldecke erhalten.
Die Wäschekammer befindet sich im Untergeschoss des Wirtschaftsgebäudes G. Sie ist von montags bis donnerstags 13.00 - 15.00 Uhr für den Wäschetausch geöffnet.
Die in Block D / D1 vorhandenen Waschmaschinen und Trockner können entgeltlich benutzt werden.

Telefon:
Öffentliche Kartentelefone befinden sich im Eingangsbereich der Unterkunftsgebäude C und D1. Die Fernsprecher im Wirtschaftsgebäude G sind für alle zugänglich.
Die Annahme von Anrufen ist hier nicht möglich. Auf den Fluren der Unterkunftsgebäude sind Telefone mit einer eigenen Durchwahlnummer angebracht. Über diese
Apparate können Anrufe direkt entgegengenommen werden.

Post:
Post können Sie in der Information (Gebäude N Zi.Nr. 212) während der Öffnungszeiten abholen und abgeben.
Montag - Donnerstag von 07.00 - 16.00 Uhr sowie am Freitag 07.00. - 14.00 Uhr

Bibliothek:
In der Bibliothek, die sich im Erdgeschoss des Lehrsaalgebäudes F befindet, können Sie Unterhaltungs- und Fachliteratur, Zeitschriften, CD-ROMs sowie Spiele ausleihen.
Verschiedene Tageszeitungen stehen Ihnen zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie Informationen über Veranstaltungen und Ausflugsziele in der Region. Die Bibliothek ist
Montag bis Mittwoch von 07.30 - 16.00 Uhr am Donnerstag von 07.30 - 18.00 Uhr am Freitag von 07.30 - 13.00 Uhr geöffnet.

Freizeit:
Für die Freizeitgestaltung sind neben Sporthalle, Trainingshalle und dem Sportplatz auch ein Hallenbad, eine Kegelbahn, ein Grillplatz, ein Kraftraum und eine
Boule-Bahn vorhanden. Zusätzlich werden Trekking-Touren, sowie Sportveranstaltungen (siehe Aushang im Eingangsbereich Gebäude F) angeboten.
Die Aufenthaltsräume der Unterkunftsgebäude sind mit Fernsehgeräten ausgestattet.
Reservierungen für die Kegelbahn und den Grillplatz können Sie an der Pforte vornehmen. Fahrräder können ebenfalls an der Pforte gemietet werden.

Haustiere:
Auf dem Gelände sind 2 Hundezwinger vorhanden. Das Mitnehmen eines Hundes zu Veranstaltungen ist nach vorheriger Abstimmung möglich.


Bilder von den verschiedenen Dienstsitzen des BWZ findet ihr u.a HIER



Laptops in der Ausbildung

Während der Ausbildung bekommt jeder Anwärter ein eigenes Notebook. Die Geräte sind nagelneu.
Das Notebook wird für den elektronischen Zolltarif, sowie für die elektronische Vorschriftensammlung -eVSF- benötigt. Weiterhin ist das Office-Paket installiert.
Der Laptop ist nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Software kann nur begrenzt installiert werden. "Sicherheitskopien" sollten nicht mal in die Nähe des Computers kommen. Die Geräte werden für Pflege und Wartung manchmal eingesammelt. Ebenso werden nach dem Zufallsprinzip Laptops in der Prüfung eingesammelt und überprüft. Es gibt einen Druckerraum in dem jeder seine Skripte und Mitschriften ausdrucken kann.

Trennungsgeld

Trennung hat hier nichts mit Trennung vom (Ehe-)Partner zu tun. Es geht um die Trennung vom eigenen Dienst- bzw. Wohnort.
Eigener Wohnort bedeutet nicht "Hotel Mama", sondern die eigene Wohnung, in der Verwaltung auch "eigener Hausstand" genannt. Ein eigener Hausstand ist gegeben, wenn man über "eine geschlossene Einheit von mehreren Räumen (also mindestens zwei) verfügt, von denen ein Raum über Toilette, Abfluss und Waschgelegenheit verfügt". Außerdem muss eine Kochgelegenheit und die Möglichkeit, einen eigenen Haushalt zu führen vorhanden sein. Ein abgetrenntes Zimmer im Haus der Eltern ohne eigenen Eingang, Küche und Bad oder das WG-Zimmer zählt da nicht.

Nähere Informationen gibt es hier.
Quelle: Bundesverwaltungsamt

Zitat: § 22 BRKG

"(...)
(3) Werden Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst zum Zwecke ihrer Ausbildung einer Ausbildungsstelle an einem anderen Ort als dem bisherigen Dienst- und Wohnort zugewiesen, so können ihnen die dadurch entstehenden notwendigen Mehrauslagen ganz oder teilweise erstattet werden. "
Informationen dazu erhält man zu Beginn der Ausbildung im Hauptzollamt und im BWZ.

Weitere Infos zum BWZ

Weitere Informationen zum BWZ mit seinen zurzeit 21 Standorten findet ihr unter dem nachfolgenden Link:
http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur ... _node.html

Die ZUZ und wie komm ich da hin
Die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll ist die Spezialeinheit des Zolls. Ansässig ist sie beim Zollkriminalamt in Köln. Gegen Ende der Ausbildung im mD gibt es in Plessow und Sigmaringen Veranstaltungen bei denen die ZUZ Werbung macht.
Hier ist der Flyer mit den Anforderungen.
ZUZ Flyer


Hinweise zum Einsatz auf einem Zollboot/Zollschiff

Neben der erfolgreich absolvierten regulären Ausbildung im mittleren oder gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst müssen Sie für einen Einsatz auf einem Zollboot/Zollschiff Inhaber/in eines nautischen oder eines maschinentechnisches Befähigungszeugnisses sein.

Als minimale Voraussetzung im nautischen Bereich ist hier der/die Wachoffizierin auf Kauffahrteischiffen in der nationalen Fahrt mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) bis 500 oder Nautischer Schiffsoffizier BKW mit der Befugnis Wahrnehmen der Aufgaben eines nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei erforderlich.
Im maschinentechnischen Bereich ist die Minimalanforderung Zweiter technischer Offizier auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 Kilowatt notwendig.
Link zum Beitrag auf Zoll.de

Allgemeiner Hinweis

Die hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich, sondern sind lediglich als Tipps und Hinweise zu verstehen. Verbindliche Aussagen erhaltet ihr jeweils von den entsprechenden Zolldienststellen und insbesondere vom BWZ!

FAQ - ENDE

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Re: >> ZOLL-FAQ'S: Bewerbung und Ausbildung <<

Beitragvon zoellner » Sa 14. Jul 2012, 17:30

Hinweise zum Körperschmuck
Hinweise
für die Bewertung von Körperschmuck (Tätowierungen, Piercings, Flesh Tunnel, Flesh
Plugs, Brandings etc.) an sichtbaren Körperstellen anlässlich der Bewerbung für die Einstellung
in den Verwaltungsdienst der Zollverwaltung.
Nach Einstellung in die Zollverwaltung werden Sie Bundesbeamtin
bzw. Bundesbeamter. Als solcher repräsentieren Sie die
Bundesrepublik Deutschland. Um dieser Aufgabe gerecht zu
werden, gelten hinsichtlich Ihres äußeren Erscheinungsbildes
bestimmte Anforderungen, mit denen Sie sich bereits im
Bewerbungsprozess auseinandersetzen sollten.
Das Tragen von Körperschmuck der oben genannten Art an
sichtbaren Körperstellen (insbesondere Arme, Hals und Kopf) kann
zu Einschränkungen bei Ihrer dienstlichen Verwendung führen und
ist grundsätzlich nicht erwünscht (Gesicht, Kopf, Hals, Unterarme, Hände).
Einstellungshinderungsgründe bestehen insbesondere, wenn der
oben genannte Körperschmuck Kennzeichen von
verfassungsfeindlichen Organisationen, wie z. B. Fahnen, Abzeichen,
Uniformstücke oder Parolen darstellt oder mit solchen
verwechselt werden kann oder anderweitig das Ansehen der
Bundesrepublik Deutschland oder der Zollverwaltung beeinträchtigt.
Von einer Ansehensschädigung ist grundsätzlich auszugehen,
wenn die Motive
· rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
· entwürdigende,
· sexistische oder frauenfeindliche,
· Gewalt verherrlichende oder Menschen verachtende
Darstellungen beinhalten.
Link zum Infoblatt auf zoll.de


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