Krankenversicherung

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

Mike9191
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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Mike9191 » Mi 8. Jul 2015, 10:27

Moin Moin, ich hatte gestern einen Termin mit einem Versicherungsberater, da ich mich über die Krankenversicherung informieren wollte.
Hierbei erzählte er mir auch von einer Dienstunfähigkeitsversicherung, die schon ab dem ersten Monat haften würde, bei eventueller Dienstunfähigkeit.
Wenn man dies nicht in Anspruch nehmen würde, hätte man zusätzlichen Rentenanspruch.
Kann mir eventuell jemand sagen ob es empfehlenswert ist dies mit abzuschließen?
Die Kosten für beide Versicherungen wären ca. 170 Euro, nur die Krankenversicherung kostet ca. 70 €....
Vielen Dank und eine schöne Restwoche

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uwewittenburg
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Re: Krankenversicherung

Beitragvon uwewittenburg » Mi 8. Jul 2015, 10:37

Wenn Du keinen Dienstunfall erleidest, nützt dem Beamten die Rentenversicherung gar nichts.
Wirst Du im Dienst verletzt, gibt es andere Haftungen, also wäre es nur überlegenswert für den Fall eines Privatunfalles, so dass hier ev. auch gleich Rentenbeiträge abgeführt werden.
So bekommst Du im Fall der Fälle anteilig Pension und anteilig die Rente.
Ich würde da eher eine Unfallversicherung überlegen.
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
Nur wer höflich widerspricht ist ein würdiger Diskussionspartner.

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Zeus » Mi 8. Jul 2015, 11:46

Wie kommst du denn dadrauf?

Natürlich bringt eine DU-Versicherung etwas. Das wird das sein was er mit "Rentenversicherung" meint! Und das ist eine private "Rente" und die kommt immer oben drauf. Hat natürlich mit einer "Rente" im üblichen Sinne nichts zutun.

Du hast einen Unfall oder eine Erkrankung und wirst PDU. Muss NICHT im Dienst sein, das ist absoluter Quatsch!

Als BaL erhältst du dann entweder je nach Dienstalter und Grund der DU zumindest die Mindestpension. Zzgl privater Absicherung, wenn vorhanden. ZB DU-Versicherung mit echter DU-Klausel.

Als BaP sieht es schon schlechter aus, denn der BaP wird bei privat verursachter DU entlassen und nachversichert. Nur ein Dienstunfall führt zur Pension!Zzgl. privater Absicherung, wenn vorhanden. ZB DU-Versicherung mit echter DU-Klausel!

Beim BaW sieht es ganz Mau aus! Definitiv Entlassung! Keine Pensionsansprüche! Max eine Ausgleichszahlung beim Dienstunfall. Da sollte man definitiv eine DU-Versicherung haben! Gerade wenn man als Anwärter lebensälter ist!

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon uwewittenburg » Mi 8. Jul 2015, 13:36

Ich bekomme derzeit ca. 35 % Pension(genaue Zahl müsste ich nachsehen) und einen Ausgleich gem. § 14a Bundesbesoldungsgesetz, der bei Erreichen des regulären Rentenalters (in ca. 3 Jahren) wegfällt und die reguläre Rente (aus Vorzeiten) gezahlt wird.
Na gut, war kein DU.
Nach meinem Wissen müßte die DU-Versicherung mit der Unfall- oder Lebensversicherung gekoppelt sein, aber nicht mit der Krankenversicherung.
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Cologne » Mi 8. Jul 2015, 18:57

Ja, eine DU ist sinnvoll.

Wenn ich's richtig interpretiere hat dein Versicherungsvertreter ein Kombiangebot aus DU und Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung greift wenn vorher keine Leistungen auf Grund einer DU gezahlt wurden.
Hört sich gut an, das Modell kannte ich bis jetzt in der Form noch nicht.

Oftmals bieten Versicherer an eine DU mit einer kapitalbildenden Versicherung zu koppeln.

Vergiss ggfls. eine Dynamisierung nicht.

LG

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon suboptimal » Mi 8. Jul 2015, 20:17

also zur DU-Versicherung, sollte vielleicht noch was zum Kleingedruckten gesagt werden...
:gruebel: ich hab' mir am Anfang das "Komplett-Packet" andrehen lassen, mit Bausparvertrag und allem Pipapo von der Versicherung, ...ach ich sag' nur: "80% der Berliner Polizeibeamten können nicht irren!"

Im Falle einer pdu als BaW oder BaP werden die vereinbarten Leistungen (800€/Monat) "nur" für die Dauer von 6 Jahren gewährt. Darüber hinaus ebenfalls, aber nur wenn man in Folge von Krankheit oder Körperverletzung dauernd (mind. 3 Jahre) nicht mehr im Stande ist den vorher ausgeübten Beruf (PVB) und jetzt kommts:
"oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden
kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung
entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten
berücksichtigt werden."
...glücklicherweise, hab' ich das noch innerhalb der Widerrufsfrist erkannt und meine DU-Versicherung widerrufen.

Der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz, wenn ich doch (im hypothetischen Falle einer pdu) so oder so irgendwie arbeiten würde. Nur weil ich ne schlechte Sehstärke hätte, plötzlich Diabetiker wäre oder mir ein paar Mal zu oft das Kreuzband gerissen wäre, heißt das doch nicht, dass ich danach nie wieder einen Finger im Leben krumm machen würde. Dann macht man halt was anderes. Es sei denn, mir passiert etwas, was mich dauerhaft arbeitsunfähig macht... aber dafür hat man ja seine Unfallversicherung, die einen nur 10€, statt 70€ im Monat kostet.
Also ich weiß nicht, so ganz sinnlos ist die Versicherung ja nicht, immerhin hat man im Fall der Fälle ja 'ne kleine Finanzspritze... blöd nur, wenn man jahrelang seine Beiträge einzahlt und nichts rausbekommt.
Zugegeben, vielleicht hab' ich damals etwas vorschnell gehandelt, aber ich hab' mich einfach nur ein bisschen über's Ohr gehauen gefühlt, zumal mir der Versicherungsmitarbeiter was von Versorgungslücken bis zu meinem Pensionsalter vorgerechnet hat... von 6 Jahren hab' ich nichts gehört.

wollt's nur mal gesagt haben. :polizei2:

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Cologne » Do 9. Jul 2015, 09:37

Eine Unfallversicherung zahlt aber bei "allgemeinen"Krankheiten die zur DU/BU führen nicht.

Der "Normalzöllner" scheidet in der Regel nicht wegen einer DU aus dem Dienst aus sondern wird, wenn keine BU vorliegt, im Verwaltungsbereich weiterbeschäftigt.

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon fleckja » Mo 13. Jul 2015, 16:51

Ich habe auch eine Frage, worüber ich einmal eure Meinung bräuchte, denn die Versicherungsvertreter wollen einem immer etwas verkaufen, auch wenn man es nicht braucht.

Ich habe schon seit ein paar Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Beamter auf Widerruf als Zollinspektoranwärter weiss ich, dass ich eine DU benötige, das ist mir klar. Brauche ich dann trotzdem noch eine zusätzliche BU?Die Verteter sagen auf jeden Fall,das wären 2 paar unterschiedliche Fälle, was meint ihr dazu? Vielen Dank für eine Antwort.

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon grenzwertig » Mo 13. Jul 2015, 19:01

fleckja hat geschrieben:Ich habe auch eine Frage, worüber ich einmal eure Meinung bräuchte, denn die Versicherungsvertreter wollen einem immer etwas verkaufen, auch wenn man es nicht braucht.

Ich habe schon seit ein paar Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Beamter auf Widerruf als Zollinspektoranwärter weiss ich, dass ich eine DU benötige, das ist mir klar. Brauche ich dann trotzdem noch eine zusätzliche BU?Die Verteter sagen auf jeden Fall,das wären 2 paar unterschiedliche Fälle, was meint ihr dazu? Vielen Dank für eine Antwort.
Die Polizeidienstunfähigkeit (PDU) gibt es beim Zoll nicht, da keine Polizeivollzugsdiensttätigkeit vorliegt. Unabhängig davon, ob man eine Waffe trägt oder nicht.
Trotzdem ist die BU für junge Kollegen bis ca. 35 Jahre sinnvoll,weil bei einem Ereignis, das eine tatsächliche Berufsunfähigkeit nach sich zieht, nur minimale Rentenansprüche,nämlich in Abhängigkeit der geleisteten Dienstjahre, bestehen. Die BU schließt diese Lücke. Ab 30 Jahren kann man sich über die Beihilfestelle seine bis dahin erworbenen Versorgungsansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit berechnen lassen und die BU dann entsprechend kündigen.
Die oben bereits erwähnte "Verweisbarkeitsklausel" sollte man unbedingt vermeiden. Ich hatte meine BU bei der Nürnberger,die war mit einem Fondssparplan gekoppelt, sodass ich einen Teil der eingezahlten Beiträge nach Kündigung wieder ausbezahlt bekam.
Eine Unfallversicherung ist auch kein Fehler. Eine Dienstunfallversicherung ist meiner Meinung nach nicht notwendig, da bei einem anerkannten DU sowieso die Unfallkasse des Bundes für den Schaden aufkommt.

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Cologne » Mo 13. Jul 2015, 19:34

Ich kann's nur wiederholen,
ich kenne keinen Fall auf Grund dessen ein Zollbeamter dienstunfähig und nicht zugleich berufsunfähig geworden wäre.
Vielleicht kennen Kollegen hier aus dem Forum Fälle?

Warum Berufsunfähigkeitsversicherung?
1.
Aus den von Grenzwertig genannten Fällen, in der Regel zahlt der Dienstherr erst nach einer Dienstzeit von 5 Jahren eine "Rente",

2.
Mit einer BU sollte man den Unterschiedsbetrag zwischen fehlendem Einkommen und bis dato erreichten Versorgungsbezügen decken.
Also angenommenes Beispiel (frei erfunden)
In 20 Jahren wirst du berufsunfähig, Verdienst bis dato 2500,- € netto,
Versorgungsbezüge wegen Berufsunfähigkeit 1800,- €
"Versorgungslücke" 700,- €

Wie viel man absichern möchte muss jeder selbst wissen.
Dynamisierung ist (meine Meinung) zu empfehlen.
Die überwiegende Teil wird nicht in jungen Jahren berufsunfähig sondern verstärkt ab 50, da ab diesem Alter (so ungefähr) die schweren Krankheiten auftreten.
Ob man daher eine BU-Versicherung mit mitte 30 kündigt muß jeder für sich selbst entscheiden.

Hab früher auch gedacht das braucht man nicht, mit steigendem Lebensalter sieht man wie Kollleginnen und Kollegen aus dem direkten beruflichen Umfeld betroffen sind, da ändert man seine Meinung schon mal.....

Auszug aus Wiki
Anteil der Berufsunfähigen nach Alter

Altersgruppen

20-35
6 %

36-45
20 %

46-50
16 %

51-55
26 %

56-60
27 %

60+
5 %

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Gugu Sufu » Mo 13. Jul 2015, 21:44

Mal ne dumme Frage:

Muss ich mich um meine private Krankenversicherung schon vor Dienstantritt gekümmert haben , also vorher schon abgeschlossen haben? Ist die Dienstunfähigkeitsversicherung Pflicht? Wie viel darf die kosten ? Und macht die als Zollbeamter überhaupt Sinn? Man wird ja denke ich mal trotzdem in der Verwaltung irgendwie weiter verwendet ...

Vielen Dank schon mal Leute
Signatur folgt in kürze .... oder länge...

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Skorpion69 » Mo 13. Jul 2015, 22:48

Die private Krankenversicherung sollte bei Dienstantritt abgeschlossen sein.
Mit der Verbeamtung am 01.08. erlischt automatisch jeder Anspruch und Schutz in der gesetzlichen Pflichtversicherung (auch, wenn man ggf über die Eltern mitversichert ist).
Ist die private Krankenversicherung dann noch nicht abgeschlossen trägt man alle Kosten einer Erkrankung selbst zu 50% (der Beihilfeanspruch von 50% tritt ebenfalls mit der Verbeamtung ein).

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist keine Pflicht. Ob diese sinnvoll ist muss jeder für sich entscheiden. Ziel der Dienstunfähigkeitsversicherung ist immer die Schließung der finanziellen Lücke zwischen den "erarbeiteten" Pensionsansprüchen bei Eintritt der Dienstunfähigkeit und dem bisherigen Gehalt oder der vollen Pension.
Dieser Unterschied kann erheblich sein, wenn ich in jungen Jahren dienstunfähig werde und nur die Mindestversorgung erhalte (35% meiner ruhegehaltsfähigen Bezüge nach mindestens 5 Dienstjahren). Nach 40 Dienstjahren erreicht man 71,5 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge, für jedes Jahr, das man früher in Pension geht, verringert sich das Ruhegehalt um 1,7375%. Werde ich also nach 20 Dienstjahren dienstunfähig, verringert sich die Pension um 34,75%, verbleiben also 36,75% Pension.
Statt z.B. 2.500,- EUR als aktiver Beamter erhalte ich nur noch 918,75 EUR. Die Dienstunfähigkeitsversicherung würde dann das Einkommen bis zu den vollen Bezügen von 71,5% (= 1787,50 EUR) aufstocken (je nach Tarif Festbetrag oder vollständige Differenz).

Eine zuvor bereits abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung tritt nur ein, wenn sie eine sog. "Beamtenklausel" enthält, sonst nicht.
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits eintritt, wenn ich meinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann (aber u.U. einen anderen), tritt die Dienstunfähigkeitsversicherung (DUV) erst dann ein, wenn ich als Beamter meinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann (also keinerlei Dienst mehr ausüben kann).

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon grenzwertig » Mo 13. Jul 2015, 23:08

Die Frage ist halt, wie viel Geld brauchst du tatsächlich im Fall der Fälle. Ein geschäftsfreudiger Versicherungsberater wird natürlich nach dem Motto "viel hilft viel" argumentieren. Aber ist das tatsächlich so? Man wird auf Pflege angewiesen sein, wird eine barrierefreie Wohnung oder sogar eine Platz im Pflegeheim brauchen, Auto kann weg, Party am Wochenende, Reisen in ferne Länder und was sonst noch alles Geld unterm Jahr kostet sind passe. Das ist mit dem jetzigen Lebenstil absolut nicht vergleichbar.
Zudem gibt es ja auch noch die Krankenkasse und die Beihilfe,sodass man ab einem gewissen Rentenbetrag, der ausgezahlt wird, schon darüber nachdenken sollte, ob man die Versicherung weiterlaufen lässt (Stichwort "Überversicherung"). Mein Versicherungsberater hat das jedenfalls auch so gesehen und mich darin bestätigt, sie zu kündigen (auf Nachfrage natürlich). Und die Rentenansprüche steigen ja mit jedem Jahr, wo die BU nicht eintritt, weiter. Wenn ich also ab 51 BU werde (statistische Wahrscheinlichkeit nach deinen Angaben >50%) habe ich einen sicher mehr als ausreichenden Betrag zur Verfügung, um mir das Leben einigermaßen lebenswert gestalten zu können.
Das ist meine Sicht der Dinge, die jungen Kollgen sollten sich jedenfalls gegen BU versichern und haben dann noch genug Zeit,darüber nachzudenken,wieder auszusteigen, wenn sie ausreichend Ansprüche erworben haben.

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon Sammelzoellner » Di 14. Jul 2015, 00:33

Soo groß ist die Lücke bei DU in jungen Jahren auch wieder nicht.

Erstmal gilt der Grundsatz, dass Reha vor Rente bzw. Pension geht und man eben auch mit körperlichen Einschränkungen im Innendienst beschäftigt werden kann.

Nach 5 Dienstjahren hat man nach §14 (4) BeamtVG einen Mindestpensionsanspruch von 65% der Endstufe von A4 zzgl. einem Fixbetrag von 30,68 Euro. Enstufe A4 ist derzeit 2.420,56 Euro x 65% = 1.573,36+30,68= 1.604,04 brutto. Knappe 150 Euro Steuern (I) weg, bleiben also 1.454 Euro übrig. Wird allerdings um 10,8% gekürzt, weil die Regelaltersgrenze nicht erreicht wurde. Wenn du in Pension bist, erhöht sich dann dein Beihilfeanspruch von 50% auf 70%, d.h. deine PKV wird um 40% günstiger. Auch entfallen die Fahrtkosten zur Arbeit.

Jetzt wird es aber wirklich fies: Hast du eine DU-Versicherung abgeschlossen, mit der du diese ersten 5 Jahre überbrücken willst und du wirst innerhalb dieser Zeit DU, wirst du entlassen und vom Dienstherr in der GRV nachversichert. Das bedeutet zu 99%, dass du auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückfallen wirst und da wird dann deine eigene DU-Versicherung angerechnet... Zudem müsste die dann so hoch sein, dass man in 40-60 Jahren davon auch noch leben kann (oder Leistungsdynamik muss drin sein)... Auch begrenzen manche Versicherer die Höhe der Rente auf z.B. 90% vom Netto-Verdienst... Da muss man sehr auf Details achten.

Verbundene Produkte sollte man bei Versicherungen grundsätzlich meiden. Es gibt keinen Grund (aus Sicht des Versicherungsnehmers), eine DU-Versicherung mit einer Rentenversicherung zu koppeln. Die versteckten Kosten sind bei solchen Produkten in der Regel viel zu hoch.

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Re: Krankenversicherung

Beitragvon fleckja » Di 14. Jul 2015, 09:19

fleckja hat geschrieben:Ich habe auch eine Frage, worüber ich einmal eure Meinung bräuchte, denn die Versicherungsvertreter wollen einem immer etwas verkaufen, auch wenn man es nicht braucht.

Ich habe schon seit ein paar Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Beamter auf Widerruf als Zollinspektoranwärter weiss ich, dass ich eine DU benötige, das ist mir klar. Brauche ich dann trotzdem noch eine zusätzliche BU?Die Verteter sagen auf jeden Fall,das wären 2 paar unterschiedliche Fälle, was meint ihr dazu? Vielen Dank für eine Antwort.
Ich möchte erwähnen,dass ich eine BU ohne "Beamtenklausel "habe, ich kann die BU nicht um die DU aufstocken. Meine Frage ist jetzt, benötige ich weiterhin die "normale BU" und dann zusätzlich eine DU,die ich jetzt bei der Debeka abschließen würde.
Würde ich im Schadensfall von beiden Versicherungen Leistungen bekommen?


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