Zoll & Ausbildung mD von A-Z

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

Gast

Zoll & Ausbildung mD von A-Z

Beitragvon Gast » Do 7. Feb 2013, 08:10

Informationen von A-Z

Liebe Forenbesucher/innen, Bewerber/innen und "Neueinsteiger/innen,

ihr habt vor, euch beim Zoll für den mittleren Dienst zu bewerben - oder habt dies schon getan - möchtet jedoch mehr über diesen Beruf, seine Anforderung und dessen Ausbildung erfahren und habt noch etliche Fragen?

In diesem Unterforum der Sektion "Zoll" versuchen die Moderatoren "J12", "zoellner" und "Skorpion69" sowie etliche Kollegen eure Fragen zu beantworten.
Erfahrungsgemäß werden jedoch jedes Jahr immer ein- und dieselben Fragen gestellt, so dass wir in mühevoller Kleinstarbeit für euch eine Übersicht der meistgestellten Fragen und Antworten von A-Z stichwortartig alphabetisch sortiert hier zusammengestellt haben. Oftmals verlinken wir hier auch zu offiziellen Seiten entsprechender Thematiken, um diesen Post so übersichtlich wie möglich zu halten.
Bitte nutzt im Vorfeld diesen Thread, bevor ihr weitere Fragen postet, die im Raume stehen und euch beschäftigen. Auch wenn es einige Zeit in Anspruch nimmt, so nehmt dieses Angebot wahr.
Kritik und Anregungen zur Vervollständigung/Verbesserung dieses Threads werden gerne entgegengenommen.


A - wie Ausbildungsbeginn & Ausbildungsverlauf

Derzeit werden nur einmal im Jahr - und zwar jeweils zum 01.08. - neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt. Nach erfolgreich absolviertem Einstellungstest (schriftlich & mündlich, Amtsarzt/BAD - findet an verschiedenen Tagen sowie Orten statt, welche euch schriftlich rechtzeitig bekanntgegeben werden - Achtung, diese Reihenfolge kann von Hauptzollamt zu Hauptzollamt variieren! - und unter der Voraussetzung eines einwandfreien Führungszeugnisses, werden die "Besten der Besten" ein Einladungsschreiben erhalten, sich an einem bestimmten Termin an ihrem für sie zuständigem Ausbildungshauptzollamt (AHZA) einzufinden. Meist werdet ihr dann nach Vorstellung von der Dienststellenleitung, eures zukünftigen Ausbildungsleiters und weiterer Bediensteter "vereidigt". Die Vereidigung findet jedoch nur im kleinen Rahmen statt, nicht zu vergleichen mit der Vereidigung bei Polizei oder Bundeswehr, bei der noch zahlreiche Familienangehörige und Besucher dieser beiwohnen und mitverfolgen können!

Die ersten 7-8 Tage am Ausbildungshauptzollamt bezeichnet man als „Einführungspraktikum Teil 1“. Hier werdet ihr über den Behördenaufbau, dessen Struktur und weitere wichtige Dinge, wie z.B. Trennungsgeldanträge, informiert. Dann geht es direkt zum Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ). Je nach Ausbildungshauptzollamt sind das dann die Dienstsitze Sigmaringen, Plessow, Lehnin oder Rostock (ab 2017 zusätzlich Münster) des BWZ. Dies erfahrt ihr in den ersten Tagen nach eurem Dienstantritt, wohin es euch verschlägt.
Im BWZ werdet ihr dann bis Ende Januar in die Grundstrukturen des Zolls und dessen Aufgabenbereiche in den verschiedensten Fächern im Einführungslehrgang (EL) geschult. Meist Mitte November finden Aufsichtsarbeiten statt, bei denen euer Wissensstand abgefragt wird, bevor es zur nächsten Hürde geht, nämlich Ende Januar zur Zwischenprüfung. Diese findet in den Hauptfächern (Vollzugsrecht, Zollrecht und Berufliche Grundbildung), einbezogen mit einem gewissen Prozentanteil der andern Fächer statt. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung kann im Regelfall einmal wiederholt werden.

Nach der Zwischenprüfung werdet ihr in den kommenden knapp 12 Monaten verschiedene Arbeitsbereiche der Zollverwaltung in der Praxis besuchen. Diese Praxissequenzen werden unterbrochen von drei Praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (PL), sowie 3 Ausbildungs-Arbeitsgemeinschaften (AbAG), in denen euer vorhandenes Wissen in theoretischer und praktischer Hinsicht gefordert und vertieft wird.

Mitte Februar des übernächsten Jahres geht es dann wieder an das BWZ zum Abschlusslehrgang (AL) mit anschließender schriftlicher und mündlicher Laufbahnprüfung. Innerhalb des AL werden 4 Aufsichtsarbeiten in Vorbereitung auf die schriftlichen Laufbahnklausuren geschrieben. Die schriftliche Laufbahnprüfung findet in 4 (Haupt)fächern statt (Zollrecht, Vollzugsrecht, Ausländer- und Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit Strafrecht und ggf. Vollstreckungsrecht). Wenn diese bestanden ist, werdet ihr noch zur mündlichen Prüfung eingeladen. Ist auch diese bestanden, werdet ihr in aller Regel aus dem Vorbereitungsdienst entlassen und per Verfügung in den aktiven Dienst als Zollsekretäre bzw. Zollsekretärinnen eingestellt und dürft nach dem wohlverdienten Urlaub euren Dienst als ausgebildete Zöllner/innen an der euch zugewiesenen Dienststelle antreten. Eine Übernahmegarantie gibt es von Seiten des BMF nicht, jedoch werden in aller Regel - sofern sich der Anwärter nichts hat zuschulden kommen lassen - die ausgebildeten Kollegen und Kolleginnen in den aktiven Dienst übernommen.
Siehe hierzu auch:

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... 58B419B705
Quelle: http://www.Zoll.de

A - wie Amtsarzt, bzw. BÄD - Betriebsärztlicher Dienst

Jede/r Bewerber/in wird sich im Laufe des Eignungs- und Auswahlverfahrens (EAV) dem Amtsarzt/BAD stellen müssen. Gewisse gesundheitliche Grundvoraussetzungen müssen auch beim Zoll erfüllt werden.
Siehe hierzu auch:

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Quelle: http://www.Zoll.de

Der Amtsarzt überprüft euren Gesundheitszustand (Sehtest inkl. eines Tests zur Feststellung, ob eine Rot-Grünschwäche vorliegt, EKG, Blutentnahme, Urintest, Beweglichkeit der Gelenke, die Wirbelsäule, Zähne, Fingernägel, Einhaltung des BMI-Wertes, etc.) und wird euch dann entsprechend für tauglich oder gar untauglich erklären. Je nach Amtsarzt kann diese Untersuchung auch unterschiedlich intensiv sein. Der Betriebsärztliche Dienst übernimmt oftmals die Tauglichkeitsprüfung für die Bewerber/innen von der Bundeswehr und grundsätzlich die der schwerbehinderten Bewerber/innen.

Für schwerbehinderte Bewerber gelten hier abweichende (geringere) Anforderungen.

B - wie Bewerbung für den mittleren Dienst

Bewerben können sich Interessenten für den mittleren Zolldienst, welche entweder
- einen Hauptschulabschluss zuzüglich einer förderlichen Berufsausbildung (Berufe im Rechtsanwalts- oder Steuerbereich bzw. kaufmännische Berufe) abgeschlossen haben, oder - dies in Kürze anstreben
oder
- einen Realschulabschluss, bzw. einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand absolviert haben, oder dies in Kürze erreichen
- oder einen gleich- oder höherwertigen Schulabschluss haben/erreichen.
Der geforderte Notendurchschnitt wird dabei durch das Hauptzollamt anhand der eingegangenen Bewerbungen ermittelt.

Eine Altersbeschränkung wie sie z.B. bei den verschiedenen Polizeien existiert, ist bei der Zollverwaltung auf Grundlage der bestehenden höchtrichterlichen Rechtsprechung und der Gesetzeslage grds. nicht vorgesehen.
Siehe auch:

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... 58B419B705
Quelle: http://www.Zoll.de

B - wie Beihilfe

Beamtinnen und Beamte sind durch das GKV-Weiterentwicklungsgesetz verpflichtet worden, im Wege der Eigenvorsorge das Risiko von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit für sich und ihre Familien abzusichern.
Dies kann durch den Abschluss einer privaten Versicherung, deren Beiträge aus den Dienst- und Versorgungsbezügen zu bezahlen sind oder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.
Ergänzend dazu haben Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Beihilfeleistungen seitens ihres öffentlichen Arbeitsgebers. Diese tritt an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten und deren Familien werden die notwendigen und angemessenen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen in einem festgelegten Umfang erstattet. Diese Bemessungssätze sind im Bundesdienst personenbezogen gestaffelt. Danach erhalten aktive Beamte auf ihre eigenen beihilfefähigen Krankheitskosten eine Beihilfe in Höhe von 50 %, Ruhestandsbeamte von 70 %. Für Krankheitskosten der Ehegatten werden 70 % erstattet, für Krankheitskosten der Kinder 80 %.
Sofern berücksichtigungsfähige Angehörige selbst versichert sind, verdrängt dieser Leistungsanspruch den Anspruch auf Beihilfe.
Beamtinnen und Beamte, die bis zu ihrer Verbeamtung Mitglied in der gesetzlichen Krankversicherung gewesen sind, können unmittelbar nach ihrer Verbeamtung – statt einer privaten Krankenversicherung – ihr bisheriges Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen. Sie müssen ihre Beiträge dann jedoch allein tragen, haben also im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Anspruch auf Beitragszuschüsse des Dienstherrn.
Das Bundesministerium des Innern hat neben der Rechtsverordnung zur Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Verwaltungsvorschriften erlassen, die der näheren Erläuterung der Beihilfevorschriften dienen und eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Festsetzungsstellen sind. In ihnen werden die Regelungen der Beihilfeverordnung weiter konkretisiert.

Quelle: http://www.bmi.bund.de


B- wie Besoldung

Siehe hier:

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Quelle: http://www.Zoll.de

Achtung! Anwärter/innen erhalten unter anderem aufgrund der Höhe der Besoldung weder Unterstützung durch BAFÖG, noch durch ALG II (besser bekannt unter Hartz IV)!!! Einzig der Familienzuschlag wird gewährt bei verheirateten Anwärtern/Anwärterinnen mit Kindern, sowie in vereinzelten Fällen vielleicht noch Wohngeld, was aber dann (bezüglich des Wohngeldes) eure Behörden vor Ort entscheiden müssen.


B - wie bundesweite Versetzung

Bitte seid euch bewusst, dass ihr Bundesbeamte bzw. Bundesbeamtinnen werdet!
In diesem Beruf werdet ihr euch darauf einstellen müssen, dass ihr nach der Ausbildung bundesweit eingesetzt werden könnt. Oft kommt es zu "Überraschungseffekten", wenn der/die frisch ausgebildete Zöllner/in aus dem Norden ganz runter in den Süden zur Deutsch-Schweizer Grenze muss. Zudem kann es auch passieren, dass ihr trotz eurer zöllnerisch orientierten Ausbildung auch in der Reisekostenstelle, Bundeskasse oder gar Beihilfestelle der ZV landet. Seid euch dessen immer bewusst! Das Jammern und Wehklagen nach Bekanntgabe der Erstverwendungsdienststellen ist jedes Jahr das gleiche. Es ist auch nicht garantiert, dass ihr in den Zollvollzugsdienst direkt nach der Ausbildung kommt.
Wer diesen Berufsweg einschlägt, sollte sich dessen immer bewusst sein, dass es sein kann, dass er unter Umständen reine Bürotätigkeiten verrichten wird, wie z.B. in einem Zollamt Zollanmeldungen bearbeitet oder vielleicht im Sachgebiet B eines Hauptzollamtes (HZA) Zölle und Steuern berechnet.


D – wie Dienststellen

Welche Dienststellen ihr im Laufe eurer Ausbildung durchlaufen werdet, hängt in erster Linie von den vorhandenen Ressourcen und eurem Ausbildungsplan ab. Eure Ausbildungsleitung wird euch rechtzeitig einen "Ausbildungsplan" für die Praxiszeit aushändigen. Es kann durchaus passieren, dass der/die ein/e oder andere Anwärter/in vielleicht nicht das Sachgebiet "G" - Vollstreckung - oder evtl. einen Teil des Sachgebiets "C" - z. Bsp. KEV (Kontrolleinheit Verkehrswege) oder die Zollfahndung während der Ausbildung durchlaufen wird.

E - wie Einstellungstests oder Eignungs- und Auswahlverfahren (EAV)

Siehe hierzu:
http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Quelle: http://www.Zoll.de


E - wie ESB-Lehrgang

Auf Basis der aktuellen Erlasslage des BMF ist der ESB-Lehrgang seit dem Einstellungsjahrgang 2014 nicht mehr Bestandteil der Ausbildung! Diesen Lehrgang wird man dann, sofern man als Vollzugsbeamter bzw. – beamtin eingesetzt werden soll, im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme nach der Ausbildung am BWZ in Plessow oder Sigmaringen absolvieren.

In diesem 8-wöchigen Lehrgang werden den Teilnehmenden fachtheoretische, rechtliche, sowie praktische Inhalte im Umgang mit der Dienstwaffe, einsatzorientierter Selbstverteidigung, Handlungs- und Verhaltenstrainings (Herantreten an Fahrzeuge, Durchführen von Kontrollmaßnahmen, zulässiger Schusswaffengebrauch etc.) und natürlich das Schießen selbst vermittelt. Jede einzelne Komponente wird mit einer Prüfung (insgesamt 4 Prüfungen; Zulässigkeit des Schusswaffengebrauchs - multible choice Test, einsatzorientierte Selbstverteidigung, Schießtest und Einsatztraining abgeschlossen.

Sollte eine Prüfung nach einmaliger Wiederholung nicht geschafft werden, ist der Lehrgang für den/die entsprechende/n Teilnehmer/in vorzeitig beendet. Der Lehrgang kann einmal wiederholt werden. In diesem Lehrgang werden die Teilnehmer/innen genauestens beobachtet, ob diese die geistigen und die charakterlichen Fähigkeiten und Eignungen haben, eine Dienstwaffe zu führen.

Es erfolgt unter anderem auch eine intensive Beobachtung der Teilnehmer/innen während des Lehrganges. Erfüllt ein/e Teilnehmende/r die an Schusswaffenträger/innen zu stellenden Anforderungen nicht, wird er/sie auch nicht zur Waffenträger/in ausgebildet und hat somit vorerst auch keine Möglichkeit, in den Waffen tragenden Zollvollzugsdienst zu gelangen.

F - wie Führungszeugnis

Vor der Einstellung wird ein Behördliches Führungszeugnis abverlangt. Was das ist, was in diesem Dokument aufgeführt ist, wie lange dort gewisse "Delikte" gespeichert werden, erfahrt ihr hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... __nnn=true
Quelle: http://www.bundesjustizamt.de


F - wie Förderung & Fehlzeiten

Förderung

Da die Ausbildungsbesoldung entsprechend hoch ist, wird diese Ausbildung weder von BAFÖG, noch von anderer offizieller Seite aus finanziell gefördert. Siehe auch unter Buchstabe "B" - Besoldung

Fehlzeiten während der Ausbildung

Sollte ein/e Anwärter/in während der theoretischen Ausbildungsabschnitte (EL, AL) mehr als 15 Arbeitstage oder während der praktischen Ausbildung mehr als 2 Monate krank sein, wird dem/der Anwärter/in nach Anhörung die Möglichkeit gegeben, die Ausbildung zu verlängern und dadurch versäumte Abschnitte nachzuholen.
Bei unentschuldigten Fehlzeiten (Dienstvergehen) wird die Ausbildung für den/die Anwärter/in vorzeitig beendet werden (Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst).


G - wie Gewerkschaften & Grenzwächter

Gewerkschaften

Folgende Gewerkschaften spielen in der ZV eine wesentliche Rolle (alphabetische Aufzählung):
BDZ
GdP
Ver.di

Bei einzelnen Gewerkschaften ist im monatlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag (wird direkt vom Gehalt abgezogen) auch die eine oder andere Versicherungsleistung enthalten. Ausschlaggebend für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind jedoch deren Ziele, die in den jeweiligen Programmen niedergelegt sind. Darum wägt vor eurer Unterschriftsleistung unter dem Mitgliedsantrag gut ab.


Nähere Informationen über die einzelnen Gewerkschaften findet ihr im Internet.


H - wie Hauptzollamt (HZA)

Das HZA ist eine örtliche Behörde in der Verwaltungsstruktur der Zollverwaltung. Das HZA - als sog. "Stammdienststelle" - wird intern unterteilt in mehrere Dienststellen, in denen die verschiedenen Sachgebiete untergebracht sind. Folgende Sachgebiete finden sich bei den einzelnen HZÄ: SG "A": = Personal; SG "B" = Nacherhebung, Erlass, Erstattung von Steuern und Zöllen,. also den Einfuhrabgaben; SG "C" = Kontrollen (Das sind z.B. die KEV - Kontrolleinheiten Verkehrswege, KEG - Kontrolleinheiten Grenznaher Raum, KEFR - Kontrolleinheiten Reiseverkehr auf Flughäfen und Häfen; KEP - Kontrolleinheiten Prävention zur Bekämpfung der Schwarazarbeit und der illegalen Beschäftigung ; SG "D" - Prüfungsdienst; SG "E" – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS); SG „F“ – Ahndung und Strafsachen- und Bußgeldstelle; SG "G" - Vollstreckung

I+J - wie Interessen- Jugendauszubildendenvertretung & J12

Jugendauszubildendenvertretung

Die Jugendauszubildendenvertretung kümmert sich um die Belange der Anwärter/innen. Namen von Ansprechpartnern erhaltet ihr an eurer jeweiligen Dienststelle und könnt dort über das Intranet auch entsprechende Personen kontaktieren.


K - wie Krankenkasse

Vor Antritt der Ausbildung sollte man sich im Vorfeld sehr viel Zeit lassen, um eine entsprechende private oder auch gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Es ist von Vorteil, wenn Ihr zum Dienstantritt eine Bescheinigung eurer Krankenversicherung vorlegen könnt. Folgende Kriterien sollten erfüllt sein:

50A - Ambulante Behandlungen 50%
50Z - Zahnärztliche Behandlungen; Zahnersatz 50%
50K - stationäre Behandlung im Krankenhaus 50%
50C - stationäre Heilbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer (Vorsicht - Beihilfe zahlt nur Zweibettzimmer; die Differenz ist selbst zu tragen oder über KHT abzusichern) 50%
BET - Beihilfeergänzungstarif (wichtig)
KM/KHT - Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung (muss man selbst wissen)
PVB - Pflegeversicherung -Beihilfeberechtigte- (kommt man nicht dran vorbei)
+ ggf. Tarife für die Beitragsreduzierung im Pensionsalter

Schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte werden leider immer noch häufig von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt. Bitte beachtet hier die sog. Öffnungsaktion, die es schwerbehinderten Menschen ermöglichen soll, mit einem geringen "Risikozuschlag" in die PKV einzutreten (siehe: http://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/oeffnu ... uer-beamte
Ansonsten bleibt dem ein oder anderem nichts anderes übrig, als sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Kosten hierzu betragen 14,6% der Bruttobesoldung, derzeit (Stand: Juni 2017) also rund 150,-- Euro monatlich.
Bei den privaten Krankenversicherungen differenzieren die Beiträge im Anwärtertarif je nach "gebuchtem" Leistungskatalog recht stark und betragen in der Regel zwischen 70,-- und 130,-- Euro monatlich (Stand: 2013).
Für die etwas "älteren" Bewerber/innen ein Hinweis: Es gibt nur sehr wenige PKVen, welche noch bis zum 36. Lebensjahr eine "Anwärterversicherung" zu den o.g. günstigen Bedingungen anbieten. In der „reiferen Altersklasse“ wird es schwierig sein, die günstige Variante der "Anwärterversicherung" zu erhalten.
Anfragen, Diskussionen, Vor- und Nachteile über die verschiedenen Krankenkassen möchten wir gerne hier im Forum vermeiden, denn wir sind keine Versicherungsvermittler/innen. Auch hier gilt: Jeder sollte sich selbst ein Urteil bilden. Welche Kriterien euer abgeschlossener Vertrag beinhalten sollte/könnte, haben wir euch oben erläutert. Preis- und Leistungsvergleiche lohnen sich auf jeden Fall.

Vielleicht werden eure Fragen auch hier schon beantwortet:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 35&t=55517

K - wie Kosten für die Unterbringung inkl. Verpflegung am BWZ

DS Sigmaringen: Aktuell (Stand: August 2017) ca. 290,-- Euro monatlich - Doppelzimmerbelegung
DS Plessow, Rostock, Lehnin Aktuell (Stand: August 2017) ca. 390,-- Euro monatlich - Einzelzimmer
DS Münster: 340,-- bzw. 390,-- EUR (Stand: August 2017; Einzelzimmer versch. Kategorien)

Weitere Antworten bezüglich der Unterkünfte im BWZ findet ihr unter den Buchstaben "S" - für Sigmaringen und "P" - für Plessow
Unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen (u.a. eigener Hausstand) muss für die Unterkunft und Verpflegung nichts unmittelbar bezahlt werden; das heißt, man wird unentgeltlich untergebracht und verpflegt. Hierzu mehr unter dem Buchstaben "T" - wie Trennungsgeld

L - wie Lehrmaterial für die Anwärter des mittleren Dienstes

Jede/r Anwärter/in erhält in den ersten Tagen vom BWZ leihweise und kostenfrei einen Laptop ausgehändigt, welchen er/sie für die gesamte Dauer seiner Ausbildung behält und dafür verantwortlich ist. Ein Verlust oder die Beschädigung des Gerätes kann im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes zu Regressforderungen des Dienstherrn führen.
Dieser Laptop darf ausschließlich nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.
Die USB-Anschlüsse sind gesperrt, so dass keine externe Speichermedien bzw. WLAN-Sticks angeschlossen werden können. Genauere Auskünfte über die Nutzung der Laptops erhaltet ihr dann vor Ort und bei Übergabe. Auf diesen Geräten sind alle benötigten Gesetzesgrundlagen zur Begleitung des Unterrichts vorhanden.
Unterrichtsskripte werden zu jedem einzelnen Fach ebenfalls ausgegeben, um den geforderten Wissensstand in Schrift und Bild zu verdeutlichen, sowie entsprechend zu vertiefen.

M - wie Münster

In Münster befindet sich die Hochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen für die Studiumsanwärter/innen des gehobenen Dienstes der Zollverwaltung sowie ab Einstellung 2017 auch für vier Klassen des mittleren Dienstes.

N – wie Nebenverdienst während der Ausbildung

Grundsätzlich ist erstmal jede geplante Ausübung einer Nebentätigkeit zu melden, sowie auch genehmigen zu lassen. Allerdings werden Nebentätigkeiten nur sehr selten von Seiten des Dienstherrn, insbesondere für Anwärter/innen (die sollen ja schließlich lernen) genehmigt. Solltet ihr also eine Nebentätigkeit ausüben wollen, so setzt auch auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit eurer Ausbildungsleitung in Verbindung.

O – wie OEZ - Observationseinheit Zoll

Die OEZ der Zollverwaltung ist eine Spezialeinheit, die in der mittleren und schweren Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden und den einzelnen Zollfahndungsämtern angegliedert sind. Weitere Informationen über die OEZ könnt ihr über das Internet finden.

P – wie Praktika beim Zoll; Plessow

Praktikum

Um sich einen Praktikumsplatz beim Zoll zu ergattern, solltet ihr euch bei den entsprechenden Hauptzollämtern rechtzeitig informieren. Telefonnummern der verschiedenen Hauptzollämter findet ihr hier, aufgegliedert in den jeweiligen Bundesfinanzdirektionen, welche für euren Wohnort zuständig sind:

http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html
Quelle: http://www.Zoll.de

Die Praktika dauern in der Regel zwischen 3 und 10 Tage und werden nicht vergütet.

Plessow

Der Dienstsitz Plessow des BWZ
(Auszug aus dem Intranet der BFinV):

Wohnen:
Für die Unterbringung stehen in der Außenstelle möblierte Einzelzimmer mit Dusche und WC zur Verfügung. Bis auf die Zimmer für schwerbehinderte Menschen sind alle Zimmer gleich ausgestattet. Schwerbehinderte Gäste werden gebeten, ihre Unterbringungswünsche möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Bei einem längeren Aufenthalt am DS Plessow bitten wir Sie zu beachten, dass im Ort Plessow nur beschränkte Einkaufsmöglichkeiten bestehen und öffentliche Verkehrsmittel am Wochenende jeweils nur einmal morgens, mittags und abends verkehren.
Mensa:
Die Öffnungszeiten der Mensa entnehmen Sie bitte den Hinweistafeln.

Kasino:
Das Kasino am See in Plessow wird privat betrieben und ist montags bis donnerstags ab 17.30 - 23.00 Uhr geöffnet.

Teeküchen:
Für die Zubereitung kleiner Mahlzeiten und warmer Getränke sind in den Etagen der Wohnbereiche Teeküchen eingerichtet, die mit Elektroherden, Mikrowellen- und Kochendwassergeräten ausgestattet sind. Töpfe, Pfannen usw. müssen Sie selbst mitbringen. Kühlschränke mit abschließbaren Kühlfächern gehören zur Ausstattung.

Post:
Eingehende Postsendungen für Fortbildungsteilnehmer/innen werden über die Postkästen an den jeweiligen Lehrsälen verteilt.
Einschreibsendungen, Pakete usw. sind persönlich abzuholen. Dazu wird Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung zugeleitet.
Bibliothek:
Ihnen steht am DS Plessow eine Bibliothek mit Fachbüchern, Fachzeitschriften, Tageszeitungen, Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung und ein Münzkopierer zur Verfügung.
Telefon:
Münzfernsprecher befinden sich in den Eingangsbereichen Mensa, Kasino, Wohnen 2 sowie in einigen Etagen der Wohnbereiche. Externe Anrufe können in den Unterkunftszimmern entgegengenommen werden. Dienstgespräche können nur mit Genehmigung in der Fernsprechzentrale geführt werden.
Parken:
Der DS Plessow verfügt über ausreichenden Parkraum für Lehrgangsteilnehmer/innen. Der Parkplatz ist nicht gesichert. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Es wird empfohlen, die Fahrzeuge sorgfältig zu verschließen und persönliche Wertgegenstände nicht im Fahrzeug zu belassen. Am "Wohnen 3" sind in begrenzter Anzahl Parkplätze für Fahrzeuge von Menschen mit Gehbehinderung eingerichtet. Orientieren Sie sich bitte an den Grundrissen bzw. beim Rundgang über das Gelände.
Wäsche, Zimmerreinigung:
In allen Zimmern liegen Bettwäsche und Handtücher bereit, die nach Bedarf eigenständig in der Wäschekammer gewechselt werden können. Für Ihre persönliche Wäsche stehen in den Wohnbereichen Münz-Waschautomaten und Münz-Trockner zur Verfügung.
Abfall:
Die Restmüllbehälter in Ihrem Zimmer werden vom Reinigungspersonal entleert. Sollte es darüber hinaus notwendig sein, Abfall zu entsorgen, so benutzen Sie bitte die zentral aufgestellten Behältnisse.
Freizeit:
Aufenthaltsräume mit Fernsehgeräten,
Party-Raum,
Kegelbahn,
Sporthalle mit "Mucki-Bude",
Kleinspielfeld im Freien,
Ruderboote,
Fahrräder,
Grillplatz,
Tischtennisplatten (In- und Outdoor),
IT-Gruppenarbeitsraum mit Internetanschluss.
Über die Nutzungsmöglichkeiten können Sie sich in der Hausverwaltung informieren. Die Nutzung der Kegelbahnanlage und der Sporthalle ist nur mit gesondert mitzubringenden Sportschuhen mit heller, abriebfester Sohle gestattet.
Anreise:
Der DS Plessow und die Schulungsstätte Lehnin sind mit der DB von den Bahnhöfen Berlin Zoologischer Garten, Potsdam Hauptbahnhof und Brandenburg Bahnhof aus mit dem/der Regionalexpress/Regionalbahn bis Werder/Havel zu erreichen.
Von Werder aus bietet der DS Plessow einen Transfer an, wenn dieser rechtzeitig, spätestens drei Werktage vor der Anreise unter der Telefon-Nr. 03327/467-213 angemeldet wird. Dieser Transfer gilt auch für die Rückreise. Desweiteren besteht die Möglichkeit, vom Hauptbahnhof Potsdam direkt vom Bahnhofsvorplatz mit dem Bus der Linie 580 - Richtung Belzig - nach Plessow zu fahren. Von der Bushaltestelle Plessower Eck" sind es bis zum DS Plessow ca. fünf Minuten Fußweg.
Wenn Sie mit dem Kfz anreisen, benutzen Sie am besten die Autobahn Berliner Ring.
Anreise aus Richtung Norden, Westen Verlassen Sie die Autobahn über Abfahrt Werder/Groß Kreutz. Fahren Sie von dort auf der B1 in Richtung Werder/Potsdam weiter, nach ca. 2,5 km biegen Sie links in den Ortsteil Plessow ab.
Anreise aus Richtung Osten, Süden
Verlassen Sie die Autobahn über die Abfahrt Glindow/Klaistow. Fahren Sie von dort in Richtung Werder und biegen nach Durchfahren der Ortschaft Glindow nach links auf die B 1 in Richtung Brandenburg ab. Nach ca. 3,5 km biegen Sie rechts in den Ortsteil Plessow ein.
Anreise aus dem Stadtgebiet Berlin
Sie können ab dem Stadtgebiet Wannsee die Autobahn (Auffahrt Dreilinden) in Richtung Hannover/Nürnberg benutzen und orientieren sich im weiteren wie bei der Anreise aus Richtung Osten,Süden. Eine weitere Möglichkeit der Anreise besteht über die B 1 ab Potsdam, Glienicker Brücke in Richtung Brandenburg

S – wie Schwerbehinderte; Sporttest; Sigmaringen

Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können sich ebenfalls beim Zoll bewerben. Immer wieder taucht die Frage auf, ob auch schwerbehinderte Menschen bei der ZV Waffenträger/innen werden können. Dies ist tatsächlich der Fall, vorausgesetzt, der/die Bewerber/in hat keinerlei körperlichen Einschränkungen wie spastische Lähmungen, fehlende Gliedmaße, multiple Sklerose oder eine Hörhilfe, bzw. Hörgerät. Die gesundheitlichen Voraussetzungen werden hierzu zusätzlich vom Betriebsärztlichen Dienst (BAD) überprüft, der dem/der Bewerber/in nicht nur eine uneingeschränkte Sporttauglichkeit bescheinigen muss, sondern auch die allgemeine gesundheitliche Tauglichkeit. Sollte dies dem/der Bewerber/in nicht attestiert werden, kann der/die Bewerber/in trotz allem nach erfolgreich durchlaufenem Eignungs- und Auswahlverfahren (EAV) für eine Aufgabe im Innendienst der ZV eingestellt werden..

Sporttest

Von einem Sporttest wird im EAV abgesehen. Stattdessen ist der Nachweis des deutschen Sportabzeichens in Bronze erfordderlich! Erst im Abschlusslehrgang wird dann ein Sporttest für alle verpflichtend durchgeführt.
Wie der derzeitige Sporttest der ZV aussieht und was dort verlangt wird, erfahrt ihr, wenn ihr auf folgender Seite rechts dem Download-Link "Sporttest" folgt, der eine PDF-Datei enthält.
http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Quelle: http://www.Zoll.de

Sofern diesbezüglich Änderungen eintreten, werden wir dies natürlich bekanntgeben!

Sigmaringen
- Stand Juni 2017 -

Am Dienstsitz Sigmaringen des BWZ werden den Anwärtern und Anwärterinnen Doppelzimmer, ausgestattet mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Stühlen und einer Nasszelle, zur Verfügung gestellt (die im Neubau vorhandenen Einzelzimmer werden in der Regel von der Fortbildung belegt, nur selten stehen einige auch für Anwärter zur Verfügung). Diese wird man während der Ausbildung im EL und im AL beziehen. In Sigmaringen laufen derzeit noch verschiedene Arbeiten, da geplant ist, jedes Zimmer mit einem Internet- bzw. Intranetanschluss auszustatten. Ein Antennenanschluss ist in jedem Zimmer vorhanden. Fernseher sollte man aber mitbringen, wenn man nicht darauf verzichten möchte. Telefone gibt es in Sigmaringen derzeit nicht auf den Zimmern, dies soll wohl aber eingeführt werden. Achtung: Bezüglich der Rundfunkgebühren sollte man sich ggf. bei der GEZ über mögliche Gebührenentrichtung informieren!
Die Kosten für Zimmer und Verpflegung werden seitens der ZV übernommen, sofern man:
- eine eigene Wohnung hat und
- mehr als 30km Anfahrtsweg zum BWZ hat und dazu aber auch mehr als 1 1/2 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln von zu Hause bis zum BWZ benötigt.
Sollte man keine eigene Wohnung gemietet haben, wird man für Unterkunft und Verpflegung im BWZ bezahlen müssen.
In Sigmaringen sind das im Monat rund 390 Euro inkl. Verpflegung der Mensa (Frühstück und Mittagessen).
Anwärter/innen haben in Sigmaringen grds. keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Es besteht aber für die Doppelzimmer im Vorfeld die Möglichkeit, sich ggf. seinen Zimmernachbarn auszusuchen und dies der Verwaltung in Sigmaringen bekannt zu geben. Normalerweise wird im Einführungspraktikum (die ersten 5 bis 7 Tage beim Hauptzollamt) eine Liste durchgereicht, in der dieser Wunsch angegeben werden kann. Findet sich zufällig ein Pärchen und sind beide 18 Jahre alt, kann auch ein Partnerschaftszimmer gewünscht werden. Die Hausverwaltung in Sigmaringen ist in dieser Hinsicht sehr flexibel und berücksichtigt zu 95% diese Wünsche, wenn es aufgrund der Kapazitäten möglich ist.
In Sigmaringen befinden sich auf dem BWZ-Gelände ein großer Sportplatz, ein kleiner, aber recht gut ausgestatteter Fitnessraum, zwei kleine und eine große Sporthalle, welche auch in der Freizeit ab meist 18 Uhr und am Wochenende ganztägig genutzt werden können, sowie ein Hallenbad, welches nun hoffentlich endgültig geöffnet bleibt. Dies ist jedoch recht klein. Eine einzelne Kegelbahn mit Partyraum, der unentgeltlich gegen Reservierung bis jeweils 24 Uhr täglich genutzt werden kann, ist auch vorhanden.
Direkt neben dem Sportplatz befindet sich in einem Stückchen Wald auch ein großer Grillplatz mit überdachten Sitzgelegenheiten. Dieser kann auch gg. Reservierung unentgeltlich täglich genutzt werden und ist zumindest im Sommer regelrecht überfüllt.
Eine Mensa ist auch vorhanden. Dort bekommt man seine Verpflegung zur Frühstücks- und Mittagszeit, jedoch nur während der Unterrichtstage. Abends ist dann das sog. Casino geöffnet, in dem man Speisen und Getränke zu sich nehmen kann. Am Wochenende ist die Mensa geschlossen (Sa+So) ausser bei bevorstehendem Samstagsunterricht. Das Casino hat nur bis Freitagmittag 14 Uhr geöffnet und Sonntagabend wieder ab 18 Uhr. Feiertags sind beide geschlossen.
Für Kochtalente gibt es auf jedem Stockwerk eine Gruppenküche, welche mit einigen Kochplatten ausgestattet sind, so dass auch bis zu drei Leuten gleichzeitig kochen können. , Einen Herd/Backofen gibt es leider nur in einer Küche je Wohnblock, welche sich meist im Erdgeschoß befindet. Große Kühlschränke mit Schließfächern für jede/n Bewohner/in des Stockwerkes gibt es ebenfalls in den Küchen. Leider allerdings keine Gefrierfächer.
Jede Küche ist zusätzlich mit einem Wasserkocher und einer Mikrowelle ausgestattet.
Ein Aufenthaltsraum in jedem Wohnblock mit einem Fernseher in annehmbarer Größe ist ebenfalls vorhanden.
In vereinzelten Blöcken befinden sich auch mehrere Waschmaschinen und Trockner in den Kellerräumen, um den Bewohnern Gelegenheit zu geben, ihre Wäsche zu waschen. Pro Waschgang und Trocknung kostet dies derzeit jeweils 1,50 Euro.
Fahrräder werden gegen eine geringe Gebühr an der Pforte vermietet
Zusätzlich gibt es ein kleines Internet-Cafe. ; dieses hat täglich von 06 Uhr bis 24 Uhr geöffnet. Die Rechner können unentgeltlich genutzt werden.
Wir empfehlen jedoch die Mitnahme des eigenen Notebooks oder Laptops, um mit dem WLAN-Stick eines Providers ins Internet zu gelangen.
Die Lehrsääle sind ebenfalls von morgens 6 Uhr bis 24 Uhr abends geöffnet, so dass man sich auch dort einem Selbststudium widmen kann, wenn es auf den Zimmern oder der Umgebung etwas zu laut werden sollte.
Einkaufsmöglichleiten sind in unmittelbarer Nähe und man kommt gut zu Fuß in die Stadt. T

T - wie Trennungsgeld & Tattoos/Körperschmuck

Was ist das Trennungsgeld?
Viele Neulinge werden oft mit dem Thema Trennungsgeld konfrontiert.
Der Begriff des Trennungsgeldes hat jedoch nichts mit Scheidung oder Trennung vom Lebensgefährten zu tun, sondern eher mit der finanziellen Unterstützung einer sog. "doppelten Haushaltsführung", wenn es dem Beamten oder der Beamtin nicht zugemutet werden kann, täglich zwischen seiner Dienststelle und seinem Wohnort hin und her zu pendeln. Das Trennungsgeld beinhaltet einen finanziellen Ausgleich des Verpflegungsmehraufwandes und der eigenen am Heimatort laufenden Kosten (z.B. Miete). Oft wird vermutet, dass das Trennungsgeld in Höhe seiner eigenen Mietkosten ausbezahlt wird, was aber nicht der Fall ist!
Wer hat Anspruch darauf?
Die Regelungen/ Voraussetzungen zum Erhalt von Trennungsgeld sind in der Trennungsgeldverordnung (TRV) und dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) niedergeschrieben. Die Höhe des Trennungsgeldes beträgt in den ersten 14 Tagen täglich rund 24 Euro, ab der 3. Woche täglich rund 12 Euro, ab der 4. Woche täglich rund 7 Euro.
Unter folgenden Voraussetzungen hat man Anspruch auf Trennungsgeld:
1. Eine eigene Wohnung hat, oder zumindest im Mietvertrag mit eingetragen ist(da man z. Bsp. in einer WG wohnt),
2. Mehr als 30 km vom Wohnsitz bis zur Dienststelle entfernt wohnt, aber zugleich auch mehr als 1 1/2 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Haustüre ab bis zum erreichen der Dienststelle benötigt.
Bei jüngeren Kollegen/Kolleginnen, welche oftmals noch bei Ihren Eltern wohnen, wird lediglich eine einmalige Umzugskostenvergütung (UKV) ausbezahlt, welche auch die entstandenen Fahrtkosten zum Teil beinhaltet.
Entstandene Fahrtkosten bei Anreise oder Wochenend-Familienheimfahrten werden grundsätzlich nur in Höhe des günstigsten Bahntickets in Verbindung mit einer Bahncard erstattet.

Tattoos/Körperschmuck

Tattoos oder Körperschmuck (Piercings/Ohrringe, Nasenstecker etc.) sind nicht grundsätzlich untersagt; hierbei ist die laufende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu beachten. Tattoos dürfen beim Dienst in Dienstkleidung nicht sichtbar sein, bzw. rassistische oder abstoßende Merkmale aufweisen.
Auf folgender Seite findet ihr Informationen bezüglich Körperschmuck und Tattoos. Auf der rechten Seite hiervon befindet sich ein Download-Link für eine PDF-Datei.

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Quelle: http://www.Zoll.de

U – wie Urlaub während der Ausbildung

Während des EL, der PLen und AbAGen sowie des AL (also dem fachtheoretischen Teil der Ausbildung) wird dem/der Anwärter/in kein Urlaub genehmigt (Ausnahmen bei Notfällen natürlich ausgenommen). Der Urlaub kann also nur zu den Zeiten der Berufspraktika bei den Hauptzollämtern in Anspruch genommen werden. Plant also euren Urlaub entsprechend und stimmt diesen mit eurer Ausbildungsleitung ab.

W – wie Wunschliste, wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, Warteliste, Wohnung, Wasserzoll, W-Lan

Wunschliste

Die sog. Wunschliste wird dem/der Anwärter/in kurz vor Ende der Ausbildung ausgehändigt. Dort sind Dienstposten aufgelistet, die zu besetzen sind. Die Nachwuchskraft kann sich hierbei für drei verschiedene Posten bewerben. Ob er/sie diese allerdings auch bekommt, kann nicht garantiert werden.

Wirtschaftlich geordnete Verhältnisse

Um sich beim Zoll erfolgreich bewerben zu können, muss der Interessent bzw. die Interessentin über so genannte „wirtschaftlich geordnete Verhältnisse“ verfügen. Das heißt z.B., dass der/die Bewerber/in nicht im höchsten Maße verschuldet sein darf..

Warteliste

Sollten mehr geeignete Bewerber/innen im EAV überzeugt haben, als Stellen zu vergeben sind, erfolgt ein Punktezahlranking und es wird ggf. eine Warteliste gesetzt. Sollten sich also geeignete Bewerber/innen, welche schon für eine Einstellung vorgesehen waren, gegen eine Verwendung in der ZV entscheiden, werden Bewerber/innen aus der Warteliste nachrücken. Eine veröffentlichte Warteliste gibt es nicht, bei der man evtl. nachlesen kann, auf welchem Platz man steht. Dies erfahrt ihr ggf. aber bei eurem zuständigen HZA auf telefonische/schriftliche Nachfrage.

Wohnung

Wie eine Wohnung definiert wird, erfahrt ihr hier:
§ 10 (3) BUKG
Dies kann unter Umständen wichtig sein, damit ihr das sog. Trennungsgeld erhaltet.

Wasserzoll

Wer unbedingt zum Wasserzoll möchte, sollte sich im Vorfeld mit der BFD absprechen. Da auch der Wasserzoll etliche Nachwuchsprobleme hat, kann es durchaus möglich sein, dass ihr für eine solche Stelle vorgesehen werdet. Allerdings sind einige Vorgaben hierzu zu erfüllen, wie der Besitz eines nautischen Zeugnisses, Seefahrtspatente etc. Wer dies also evtl. schon besitzt, hat gute Chancen, beim Wasserzoll unterzukommen.
Informationen diesbezüglich erhaltet ihr auf telefonische/schriftliche Nachfrage bei eurer BFD.

W-Lan

Beim BWZ gibt es kein W-Lan, welches den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Veranstaltungen des BWZ zur Verfügung gestellt wird (ausgenommen Hotspots beim BWZ Münster). Wer also privat ins Internet möchte, sollte sich mittels seines eigenen Rechners und eines UMTS-Sticks darum bemühen.

Z – wie zukünftige Verwendung, Zusage unter Vorbehalt, zoellner, ZUZ

Zukünftige Verwendung

Seid euch bewusst, dass ihr Bundesbeamte bzw. -beamtinnen werdet. Ihr könt also nach der Ausbildung im gesamten Bundesgebiet in jedem Sachgebiet eingesetzt werden. Es gibt keine Garantie den/die Dienstposten zu erhalten, den ihr in eure "Wunschliste" eingetragen habt.

Zusage unter Vorbehalt

Sollte der/die Bewerber/in in allen Sparten des EAV überzeugt haben, so werden diese evtl. eine Zusage unter Vorbehalt schriftlich per Post zugesandt bekommen. Dies ist allerdings noch keine endgültige Einstellungszusage! Die Zusage unter Vorbehalt bedeutet, dass ihr in die engere Auswahl gekommen seid und einer erfolgreichen Einstellung insofern nichts entgegensteht, sofern ihr vom Amtsarzt für tauglich erklärt werdet, ihr ein reines Führungszeugnis besitzt und natürlich der Haushaltsausschuss die Planstellen auch genehmigt. Wenn es also zu einer endgültigen Einstellung kommt, so werdet ihr Post erhalten, indem ihr unter Terminsetzung aufgefordert werdet, euch zu eurem Ausbildungsbeginn am Ausbildungshauptzollamt einzufinden. Erst nach Urkundenüberreichung zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Widerruf seid ihr voll und ganz mit allen Rechten und Pflichten ernannt und somit eingestellt.


ZUZ

Die ZUZ (Zentrale Unterstützungseinheit Zoll) ist eine Spezialeinheit, welche mit der GSG 9 zu vergleichen ist. Seit einigen Jahren dürfen sich auch geeignete Kollegen/Kolleginnen, welche sich noch in der Probezeit befinden, also direkt nach der Ausbildung zu dieser Spezialeinheit bewerben. Die Anforderungen dieses speziellen EAV sind jedoch sehr hoch, so dass sich jede/r Bewerber/in langfristig dafür vorbereiten sollte.
Informationen über die ZUZ könnt ihr im Internet finden.


Viel Erfolg bei eurer Bewerbung und dem EAV!

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