Ablauf Studium

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

angel89
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Ablauf Studium

Beitragvon angel89 » Mo 20. Jan 2014, 14:54

Hallo,

erstmal ich bin neu hier im Forum und ich habe einen Teil meiner Fragen schon gesucht, aber nichts gefunden. Also ruhig Blut, falls doch irgendetwas doppelt sein sollte :)

Ich wurde nun zum mündlichen Einstellungstest eingeladen, nun stellen sich mir doch aber einige Fragen, weil ich ziemlich unsicher bin...

1.) Ich habe zwar im Internet gelesen, wie das Studium grob aufgebaut ist, aber kann mir einer konkreter sagen, was man ungefähr für Themen durchnimmt. Auf Uni-Seiten gibt es meistens diverse Modulbeschreibungen, hier wird nochmals z. B. detaillierter darauf eingegangen, was man bei VWL usw. macht. Gibt es soetwas auch für den gD?

Inwiefern kommt eigentlich sowas wie Doppisches Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung uä vor?

Zum Studium gehöre auch etwas Sozialwissenschaften. Wie stark ist das vertreten? An sich interessiert mich Sozialwissenschaften schon sehr, aber ich befürchte, dass SoWi im Studium des Zolls nicht soo stark vertreten ist...

2.) Das BWZ wäre Münster. Kann man pauschal sagen, wo ich meinen praktischen Teil erlernen werde? Handelt es sich hierbei um die Stadt, in der ich auch meinen schriftlichen Einstellungstest hatte? (Wobei mein mündlicher Einstellungstest nochmals ganz wo anders ist, nämlich in Dortmund...)Sollte dies so sein, wären das bei mir mind 230 km Entfernung, die ich dann regelmäßig "pendeln" müsste.
Man kann sich ja schlecht zwei Wohnungen nehmen.. Ich weiß, dass es auch ein Wohnheim gibt, aber ich bin nicht sonderlich "Fan" von Wohnheimen, WGs usw...
Oder findet der praktische Teil generell in verschiedenen Städten statt? Wie wäre das dann hier mit den Wohnungen..?

3.) Bei Bestehen des Studiums im gehobenen Dienst arbeitet man später "nur" im Büro oder? Die Zöllner, die Personen kontrollieren usw. sind die jenigen im mittleren Dienst bzw. die eine Ausbildung gemacht haben (?) Oder in welchen Bereichen arbeitet man meisten im gD?

4.) Wenn ich merken würde, dass mir das Studium nicht gefällt oder dass mir der ganze Stoff nicht liegt, und ich es abbrechen würde, müsste ich die bisher erhaltene Vergütung zurück zahlen müssen (?) Gibt's hier einen pauschalen Betrag? Wenn man ein "normales" Studium abbricht, muss man dem bafögamt max. 10.000 € zurückzahlen...Oder ist das irgendwie prozentual geregelt? In welchem Zeitraum müsste man das Geld ggf zurückzahlen?

Danke für die Beantwortung! :)

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Skorpion69
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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Skorpion69 » Mo 20. Jan 2014, 17:37

Hallo,

das sind ja recht detailierte Fragen. Mal sehen, ob wir die beantworten können...
angel89 hat geschrieben: 1.) Ich habe zwar im Internet gelesen, wie das Studium grob aufgebaut ist, aber kann mir einer konkreter sagen, was man ungefähr für Themen durchnimmt. Auf Uni-Seiten gibt es meistens diverse Modulbeschreibungen, hier wird nochmals z. B. detaillierter darauf eingegangen, was man bei VWL usw. macht. Gibt es soetwas auch für den gD?

Inwiefern kommt eigentlich sowas wie Doppisches Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung uä vor?

Zum Studium gehöre auch etwas Sozialwissenschaften. Wie stark ist das vertreten? An sich interessiert mich Sozialwissenschaften schon sehr, aber ich befürchte, dass SoWi im Studium des Zolls nicht soo stark vertreten ist...
Die wichtigsten Studienfächer sind ja unter http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html aufgeführt. Zu jedem dieser Fächer (und einigen mehr) gibt es natürlich Lehrpläne, in denen genau aufgeführt ist, was man vermitteln möchte.
Im Moment sollte es aber reichen, dass man die wichtigsten (weil prüfungsrelevanten) Fächer kennt.
SoWi gehört sicher nicht zu den Schwerpunkten, sondern ist eher als Ergänzung zu verstehen. Schwerpunkt sind halt die Rechtsfächer, zunächst die "allgemeineren" im Grundstudium, dann die fachspezifischen im Hauptstudium.
2.) Das BWZ wäre Münster. Kann man pauschal sagen, wo ich meinen praktischen Teil erlernen werde? Handelt es sich hierbei um die Stadt, in der ich auch meinen schriftlichen Einstellungstest hatte? (Wobei mein mündlicher Einstellungstest nochmals ganz wo anders ist, nämlich in Dortmund...)Sollte dies so sein, wären das bei mir mind 230 km Entfernung, die ich dann regelmäßig "pendeln" müsste.
Man kann sich ja schlecht zwei Wohnungen nehmen.. Ich weiß, dass es auch ein Wohnheim gibt, aber ich bin nicht sonderlich "Fan" von Wohnheimen, WGs usw...
Oder findet der praktische Teil generell in verschiedenen Städten statt? Wie wäre das dann hier mit den Wohnungen..?
Der praktische Teil findet bei Deinem jeweiligen Ausbildungs-Hauptzollamt statt. Da Du offensichtlich aus der BFD West kommst, kommen da als Ausbildungs-HZA Münster, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Frankfurt/Main in Betracht.
Jedes Ausbildungs-HZA betreut dabei auch andere Bezirke ohne eigenes Ausbildungs-HZA. So setzt Frankfurt/Main auch im Bezirk Gießen ein, Düsseldorf in Duisburg und Krefeld usw.
Du kannst also davon ausgehen, dass Du während der berufspraktischen Ausbildung in Deiner Wohnung bleiben kannst. Nur zum Studium wärst Du dann eben in Münster.
3.) Bei Bestehen des Studiums im gehobenen Dienst arbeitet man später "nur" im Büro oder? Die Zöllner, die Personen kontrollieren usw. sind die jenigen im mittleren Dienst bzw. die eine Ausbildung gemacht haben (?) Oder in welchen Bereichen arbeitet man meisten im gD?
Sowohl der mittlere wie auch der gehobene Dienst kann nach der Ausbildung in allen Bereichen eingesetzt werden, d.h. auch der gD geht z.B. in den Vollzugsdienst oder die Zollabfertigung und führt Kontrollen aus.
4.) Wenn ich merken würde, dass mir das Studium nicht gefällt oder dass mir der ganze Stoff nicht liegt, und ich es abbrechen würde, müsste ich die bisher erhaltene Vergütung zurück zahlen müssen (?) Gibt's hier einen pauschalen Betrag? Wenn man ein "normales" Studium abbricht, muss man dem bafögamt max. 10.000 € zurückzahlen...Oder ist das irgendwie prozentual geregelt? In welchem Zeitraum müsste man das Geld ggf zurückzahlen?
Wer das Studium aus eigenem Verschulden oder eigenem Wunsch vorzeitig beendet, muss die Anwärterbezüge, die einen Grundbetrag (derzeit rund 350,--EUR) übersteigen, vollständig zurückzahlen. Die Zahlungsmodalitäten werden dann im Einzelfall entschieden.

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon angel89 » Di 21. Jan 2014, 20:53

danke, für dich schnelle Antwort :)

ja, ich weiß, dass es sehr detailliert ist. Nur ich habe lange geschwankt zwischen normalem Studium und gehobenen Dienst, und man will ja schon eine gewisse Gewissheit und Sicherheit haben, ob das ganze wirklich was für einen ist. Immerhin arbeitet man bis zu seiner Pension in diesem Beruf ^^

angel89 hat geschrieben:
2.) Das BWZ wäre Münster. Kann man pauschal sagen, wo ich meinen praktischen Teil erlernen werde? Handelt es sich hierbei um die Stadt, in der ich auch meinen schriftlichen Einstellungstest hatte? (Wobei mein mündlicher Einstellungstest nochmals ganz wo anders ist, nämlich in Dortmund...)Sollte dies so sein, wären das bei mir mind 230 km Entfernung, die ich dann regelmäßig "pendeln" müsste.
Man kann sich ja schlecht zwei Wohnungen nehmen.. Ich weiß, dass es auch ein Wohnheim gibt, aber ich bin nicht sonderlich "Fan" von Wohnheimen, WGs usw...
Oder findet der praktische Teil generell in verschiedenen Städten statt? Wie wäre das dann hier mit den Wohnungen..?
Skorpion69 hat geschrieben:Der praktische Teil findet bei Deinem jeweiligen Ausbildungs-Hauptzollamt statt. Da Du offensichtlich aus der BFD West kommst, kommen da als Ausbildungs-HZA Münster, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Frankfurt/Main in Betracht.
Jedes Ausbildungs-HZA betreut dabei auch andere Bezirke ohne eigenes Ausbildungs-HZA. So setzt Frankfurt/Main auch im Bezirk Gießen ein, Düsseldorf in Duisburg und Krefeld usw.
Du kannst also davon ausgehen, dass Du während der berufspraktischen Ausbildung in Deiner Wohnung bleiben kannst. Nur zum Studium wärst Du dann eben in Münster.
Ich weiß, dass ich für das Studium nach Münster muss, aber das sind dann ja auch einige Wochen :) Und wie schon gesagt, wären mir (falls ich wirklich um die 200 km fahren müsste) zwei Wohnungen lieber. Wie schon erwähnt, ich will ungern ins Wohnheim, u.a. aus Lärmgründen. Bin da u. a. beim Lernen sehr penibel :D Wäre das auch möglich? bin mir nämlich unsicher, ob sich das alles mit der Vergütung bezahlen ließe....wobei ich ja froh bin, dass es eine Vergütung in so einer Höhe gibt, nicht falsch verstehen...Habe auch etwas vom Trennungsgeld gelesen. Kann man prägnant und einfach erläutern, wie dieses berechnet wird?
3.) Bei Bestehen des Studiums im gehobenen Dienst arbeitet man später "nur" im Büro oder? Die Zöllner, die Personen kontrollieren usw. sind die jenigen im mittleren Dienst bzw. die eine Ausbildung gemacht haben (?) Oder in welchen Bereichen arbeitet man meisten im gD?
Skorpion69 hat geschrieben:Sowohl der mittlere wie auch der gehobene Dienst kann nach der Ausbildung in allen Bereichen eingesetzt werden, d.h. auch der gD geht z.B. in den Vollzugsdienst oder die Zollabfertigung und führt Kontrollen aus.
Ich würde gerne in der Zollabfertigung arbeiten, stelle ich mir im Moment spannender vor :) Wenns diese Möglichkeit gibt, wäre das natürlich super.
4.) Wenn ich merken würde, dass mir das Studium nicht gefällt oder dass mir der ganze Stoff nicht liegt, und ich es abbrechen würde, müsste ich die bisher erhaltene Vergütung zurück zahlen müssen (?) Gibt's hier einen pauschalen Betrag? Wenn man ein "normales" Studium abbricht, muss man dem bafögamt max. 10.000 € zurückzahlen...Oder ist das irgendwie prozentual geregelt? In welchem Zeitraum müsste man das Geld ggf zurückzahlen?
Skorpion69 hat geschrieben:Wer das Studium aus eigenem Verschulden oder eigenem Wunsch vorzeitig beendet, muss die Anwärterbezüge, die einen Grundbetrag (derzeit rund 350,--EUR) übersteigen, vollständig zurückzahlen. Die Zahlungsmodalitäten werden dann im Einzelfall entschieden.
Tut mir leid, aber dass mit den 350 € verstehe ich nicht so ganz. Also jetzige Bruttovergütung liegt bei 1058 € und dann?

edit: was ist, wenn ich das Studium abbrechen würde, aber danach ein normales Studium beginne...

btw. inwiefern hat man Kontakt mit dem Ausland? Gegebenfalls auch so Art Auslandsreisen möglich?
Zuletzt geändert von angel89 am Mi 22. Jan 2014, 07:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 22. Jan 2014, 00:32

Skorpion, du machst hier einen guten Job und stellst deinen Verein sehr gut dar. :zustimm:
:lah:

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Conholio » Mi 22. Jan 2014, 17:50

Hallo angel89,
Tut mir leid, aber dass mit den 350 € verstehe ich nicht so ganz. Also jetzige Bruttovergütung liegt bei 1058 € und dann?
Dir wird der Betrag von ca. 350€/Monat als eine Art der Grundsicherung überlassen. Alles was Du bis zum Zeitpunkt Deines Studienabbruchs darüber hinaus an Geld erhalten hast, musst Du zurückzahlen. Wobei ich mir nicht sicher bin, wie das mit der bis dahin einbehaltenen Einkommenssteuer verrechnet wird.
edit: was ist, wenn ich das Studium abbrechen würde, aber danach ein normales Studium beginne...
Es steht Dir sicherlich frei nach Abbruch der Ausbildung/ des Studiums ein anderes Studium an einer Uni oder FH zu beginnen. Ich sehe da wenig Bezug auf die Ausbildung in der Bundeszollverwaltung. Für die Rückerstattung der Bezüge spielt das sicherlich keine Rolle falls Du das gemeint haben solltest.
btw. inwiefern hat man Kontakt mit dem Ausland? Gegebenfalls auch so Art Auslandsreisen möglich?
Ich habe das Gefühl, dass Du die Ausbildung beim Zoll etwas zu sehr mit einem Studium an "normalen" FHs/Unis vergleichst. Beim Zoll ist das alles etwas anders. Nicht nur, dass Du auf dem Campus wohnst sondern auch, dass die Dozenten viel zugänglicher sind als zum Beispiel an einer öffentlichen Universität. Der Studienablauf ist hier strikt vorgegeben (Akademische Freiheit genießt Du in Münster auch nicht - es herrscht Anwesenheitspflicht).
Auslandsaufenthalte oder sogar Auslandssemester sind nicht vorgesehen und auch aus meiner Sicht überhaupt nicht zielführend für die Ausbildung, weil der Fokus definitiv auf deutschem und europäischem Recht steht. Das muss man mögen, ansonsten tut man sich sehr schwer mit dem Stoff.
Ich kann verstehen, dass Du noch recht unsicher bist. Wenn Du aber mit Paragraphen umgehen kannst, dann bekommst Du das in Münster auch hin. Das Aufgabengebiet des Zoll ist so weit gefächert, dass niemand Dir am Anfang der Ausbildung sagen kann, wo Du landen wirst oder sogar ob Du Deine gesamte Karriere im selben Bereich bleibst.

Ich will hier nicht auf die Kacke hauen aber ich finds ziemlich gut hier in Münster :machkaputt:

Gruß Conholio

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Skorpion69 » Mi 22. Jan 2014, 20:00

So, ich habe noch mal nachgeschaut, um genauer sein zu können:
Anwärter/innen erhalten einen Grundbetrag und sog. Anwärtersonderzuschläge. Der Grundbetrag beträgt 383,47 EUR, alles andere sind Sonderzuschläge gem. § 63 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
Diese Sonderzuschläge werden zurückgefordert, wenn jemand:
1) Vorzeitig den Vorbereitungsdienst (also die Ausbildung) beendet
2) schuldhaft die Laufbahnprüfung nicht besteht oder
3) vor Ablauf von fünf Jahren nach der Prüfung aus dem Dienst ausscheidet.
(siehe § 63 Abs. 2 und 3 BBesG)
Zurückgefordert wird der volle Betrag der Sonderzuschläge bei gleichzeitiger Gegenrechnung ggf gezahlter Steuern. Die Zahlungsmodalitäten (volle Summe, Ratenzahlung) werden dann im Einzelfall festgelegt.

Zur Wohnung:
Wer weiter als 30 km von Münster entfernt wohnt und einen eigenen Hausstand hat, bekommt in Münster Trennungsgeld. Dieses erhält man in Form von unentgeltlicher Unterkunft und freier Teilverpflegung (Frühstück und Mittag von Montag bis Freitag). Zusätzlich bekommt man einen kleinen Zuschuss für das Abendessen ausbezahlt.
Auch ein bis zwei Familienheimfahrten pro Monat (je nach Familienstand) werden von der Verwaltung erstattet, so dass man bequem seine Wohnung zu Hause behalten kann.
Alle, die keinen "eigenen Hausstand" haben, z.B. weil sie noch zu Hause bei den Eltern wohnen, müssen im Bildungszentrum Miete und auch die Verpflegung bezahlen.

Beide Gruppen können natürlich auf die Unterkunft im BWZ verzichten und sich was eigenes suchen. Allerdings werden bei den Trennungsgeldempfängern diese Kosten nur übernommen, wenn sie geringer sind als die Kosten für das Zimmer im BWZ - und das ist in Münster mehr oder weniger aussichtslos ;-(

Persönlich kann ich aber jedem nur empfehlen, im BWZ zu wohnen. Man findet besseren Kontakt zu den neuen Kollegen, kann sich beim Lernen gegenseitig unterstützen - und die gemeinsamen Partys sind meist auch gern genommen ;D
Im übrigen ist es auch sehr angenehm, vom Frühstück in der Mensa direkt zur Vorlesung gehen zu können, bei denen tatsächlich Präsenzpflicht besteht (schließlich werdet ihr als Beamte für das Studium bezahlt und seid somit im Dienst).
Und zu den Inhalten des Studiums hat sich Conholio (der sich offenbar gerade im Grundstudium befindet) ja bereits sehr zutreffend geäußert :zustimm:

Wenn Du noch unsicher bist oder weitere Infos brauchst, solltest Du vielleicht auch mal eine der zahlreichen Berufsmessen besuchen (z.B. Horizon, http://horizon-messe.de/). Auf diesen Messen ist meist auch der Zoll vertreten :ja:

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Conholio » Mi 22. Jan 2014, 22:19

Und zu den Inhalten des Studiums hat sich Conholio (der sich offenbar gerade im Grundstudium befindet) ja bereits sehr zutreffend geäußert
Vollkommen korrekt Skorpion69, gut kombiniert. :lupe:

Also falls jemand Fragen zum Grundstudium (GS) haben sollte, dann nur zu! Frischer gehts kaum :hallo:

Gruß Conholio

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Trajan » Sa 14. Mai 2016, 15:28

Bis wann ist es möglich (und unter welchen Bedingungen) vom Studium zurückzutreten?

Ich nehme mal an, es gibt, wenn man bereits im Studium selbst ist, eine beiderseitige Probezeit, innerhalb man abbrechen kann, solange man etwaige erhaltene Anwärterbezüge zurückzahlt.
Aber wie ist das, wenn man die endgültige Zusage erhalten und quasi bestätigt hat, aber zurücktritt, bevor man das Studium am 1. August aufnimmt?

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Skorpion69 » Sa 14. Mai 2016, 15:50

Trajan hat geschrieben:Bis wann ist es möglich (und unter welchen Bedingungen) vom Studium zurückzutreten?

Ich nehme mal an, es gibt, wenn man bereits im Studium selbst ist, eine beiderseitige Probezeit, innerhalb man abbrechen kann, solange man etwaige erhaltene Anwärterbezüge zurückzahlt.
Aber wie ist das, wenn man die endgültige Zusage erhalten und quasi bestätigt hat, aber zurücktritt, bevor man das Studium am 1. August aufnimmt?
Du kannst bis zum 01.08.2016 jederzeit ohne Angabe von Gründen Deine Bewerbung zurückziehen.
Ab dem 01.08.2016 kannst Du jederzeit kündigen unter Rückzahlung der einen Mindestbetrag überschreitenden Anwärterbezüge. Die Rückzahlung von Anwärterbezügen gilt immer innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Ende des Studiums.

Solltest Du vor dem tatsächlichen Beginn des Grundstudiums (15.08.) zurückziehen/kündigen rückt noch der nächste Bewerber auf der Warteliste nach. .

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Re: Ablauf Studium

Beitragvon Trajan » So 15. Mai 2016, 12:24

Danke die für die Information.

Echt toll, wie fix hier in dem Forum alles geht! :)


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