Eine WG erfüllt nicht die Voraussetzungen eines eigenen Hausstands.SkylineGTR hat geschrieben:So, da es ja nun bald erst wird, sind mir noch 2 Fragen aufgekommen.
Angenommen man wohnt mit jemanden in einer WG, der ebenfalls beim Zoll anfängt, bekommen dann beide Trennunsgeld, oder nur einer?
Und die zweite Frage: Muss man nach ein paar Jahren nochmal zum Amtsarzt, oder nur einmal zur Einstellung?
Danke im Voraus!
Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, dann kann dabei der Hauptmieter evtl. TG-berechtigt sein, der Untermieter in keinem Fall.
Eine amtsärztliche Untersuchung gibt es nur bei der Einstellung.
Ist später ein Einsatz im Vollzugsdienst geplant kann ggf eine betriebsärztliche Untersuchung erforderlich sein.