Jippieh, Fragen zum kompliziertesten Teil der Ausbildung
Versuchen wir es mal:
Das Trennungstagegeld beträgt in den ersten zwei Wochen:
24,- EUR für ganze Tage der Abwesenheit vom Wohnort, sonst 12,- EUR (also z.B. nur 16 Stunden abwesend).
Wird Verpflegung amtlich bereitgestellt, werden davon 4,80 EUR für das Frühstück und 9,60 EUR für das Mittagessen abgezogen.
Nach den ersten zwei Wochen ändern sich die Beträge:
Nun gibt es als Tagegeld den nach der Sozialversicherungsentgeltordnung festgelegten Betrag von derzeit 11,45 EUR.
Auch hier gilt: Wird Frühstück und/oder Mittagessen bereitgestellt, verringert sich dieser Satz entsprechend. Als Tagegeld wird dann nur der Anteil für das Abendessen ausgezahlt.
Die abgezogenen Beträge für Frühstück/Mittagessen entsprechen den auf der Mensa-Karte zur Verfügung stehenden Beträgen. Man bekommt sein Tagegeld also im Prinzip unbar über die Karte wieder zurück, muss sie aber in die Ernährung investieren. Nicht ausgenutzte Beträge verfallen dabei.
Wer am Wochenende im BWZ bleibt (dann ohne amtliche Verpflegung) bekommt für die vollen Tage (also Samstag und Sonntag) den vollen Satz von 11,45 EUR ausgezahlt.
Vielleicht als Hinweis: das Tagegeld dient dem Ausgleich des Verpflegungs
mehraufwandes, also sozusagen für die Differenz zwischen den heimischen Kosten und den aushäusigen Kosten. Man berücksichtigt dabei also, dass Du daheim ja auch Kosten hättest, die jetzt wegfallen und gesteht Dir zu, dass es auswärts halt etwas teurer als daheim ist und gibt Dir die Mehrkosten wieder. Man bezahlt Dir also nicht die gesamte Mahlzeit, sondern nur den Teil, der die häuslichen Kosten übersteigt.
So, ich hoffe, ich konnte das verständlich machen