Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

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Chris_777
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Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

Beitragvon Chris_777 » Mo 18. Aug 2014, 15:54

    Hey kann mir jemand genau sagen wie hoch der tägliche TG Sstz ist?
    Wie läuft das mit der Verpflegung?
    Die 7€ werden jedem TG Empfänger täglich verrechnet ob er den Satz ausschöpft oder nicht?
    Ist der TG Satz und der Verpflegungssatz nicht identisch?
    Demnach bekommt man an TG nur den Satz für ein evtl. Wochenende?
    Wäre über ein paar Infos sehr dankbar, da hier diese Beratung erst am Ende des Monats stattfindet.

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    Skorpion69
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    Re: Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

    Beitragvon Skorpion69 » Mo 18. Aug 2014, 16:24

    Jippieh, Fragen zum kompliziertesten Teil der Ausbildung ;D

    Versuchen wir es mal:

    Das Trennungstagegeld beträgt in den ersten zwei Wochen:
    24,- EUR für ganze Tage der Abwesenheit vom Wohnort, sonst 12,- EUR (also z.B. nur 16 Stunden abwesend).
    Wird Verpflegung amtlich bereitgestellt, werden davon 4,80 EUR für das Frühstück und 9,60 EUR für das Mittagessen abgezogen.

    Nach den ersten zwei Wochen ändern sich die Beträge:
    Nun gibt es als Tagegeld den nach der Sozialversicherungsentgeltordnung festgelegten Betrag von derzeit 11,45 EUR.
    Auch hier gilt: Wird Frühstück und/oder Mittagessen bereitgestellt, verringert sich dieser Satz entsprechend. Als Tagegeld wird dann nur der Anteil für das Abendessen ausgezahlt.

    Die abgezogenen Beträge für Frühstück/Mittagessen entsprechen den auf der Mensa-Karte zur Verfügung stehenden Beträgen. Man bekommt sein Tagegeld also im Prinzip unbar über die Karte wieder zurück, muss sie aber in die Ernährung investieren. Nicht ausgenutzte Beträge verfallen dabei.

    Wer am Wochenende im BWZ bleibt (dann ohne amtliche Verpflegung) bekommt für die vollen Tage (also Samstag und Sonntag) den vollen Satz von 11,45 EUR ausgezahlt.

    Vielleicht als Hinweis: das Tagegeld dient dem Ausgleich des Verpflegungsmehraufwandes, also sozusagen für die Differenz zwischen den heimischen Kosten und den aushäusigen Kosten. Man berücksichtigt dabei also, dass Du daheim ja auch Kosten hättest, die jetzt wegfallen und gesteht Dir zu, dass es auswärts halt etwas teurer als daheim ist und gibt Dir die Mehrkosten wieder. Man bezahlt Dir also nicht die gesamte Mahlzeit, sondern nur den Teil, der die häuslichen Kosten übersteigt.

    So, ich hoffe, ich konnte das verständlich machen :pfeif:

    Chris_777
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    Re: Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

    Beitragvon Chris_777 » Mo 18. Aug 2014, 16:51

    Vielen Dank das nenn ich mal ne detaillierte Erklärung :-)
    Hat mir sehr geholfen.

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    Re: Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

    Beitragvon ron1 » Mi 20. Aug 2014, 20:06

    Die 11,45€ ab dem 15. Tag sind der Satz für die Verheirateten und ihnen Gleichgestellten (Ledige mit eigenem Kind im Haushalt).

    Ledige mit eigenem Hausstand bekommen 7,63€ - 1,63€ (Frühstück) - 3,00€ (Mittag). Bleiben 3,00€ für die Verpflegung am Abend übrig.

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    Skorpion69
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    Re: Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

    Beitragvon Skorpion69 » Mi 20. Aug 2014, 20:37

    ron1 hat geschrieben:Die 11,45€ ab dem 15. Tag sind der Satz für die Verheirateten und ihnen Gleichgestellten (Ledige mit eigenem Kind im Haushalt).

    Ledige mit eigenem Hausstand bekommen 7,63€ - 1,63€ (Frühstück) - 3,00€ (Mittag). Bleiben 3,00€ für die Verpflegung am Abend übrig.
    Du hast natürlich Recht - ich war offenbar in der falschen Zeile :buhu:

    Für Ledige sind es 7,63 €, für Verheiratete und andere 150% dieses Satzes, also 11,45 €

    Grundlage ist übrigens § 3 Abs. 3 Trennungsgeldverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__3.html), der auf die Sozialversicherungsentgeltverordnung verweist. Die jeweiligen Beträge werden jährlich neu festgesetzt.

    fwnet1979
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    Re: Trennungsgeldsatz und Verpflegung in Münster

    Beitragvon fwnet1979 » Mi 20. Aug 2014, 21:45

    Skorpion69 hat geschrieben:
    Die abgezogenen Beträge für Frühstück/Mittagessen entsprechen den auf der Mensa-Karte zur Verfügung stehenden Beträgen. Man bekommt sein Tagegeld also im Prinzip unbar über die Karte wieder zurück, muss sie aber in die Ernährung investieren. Nicht ausgenutzte Beträge verfallen dabei.
    Damit keine weitere Verwirrung aufkommt: Die Mensakarten in Münster, Plessow, Lehnin und Sigmaringen (in Rostock gibt es Essenmarken) beinhalten ein durch das BWZ Münster festgelegtes Guthaben für Frühstück und Mittag in Höhe von insgesamt 7,40 €. Dieser Betrag bleibt immer gleich, unabhängig davon, ob jemand noch Trennungsreise- oder mittlerweile "nur noch" Trennungstagegeld bezieht.

    Bei den Reisekosten- und Trennungsgeldabrechnungen rechnen wir in der zentralen Reisekostenstelle die Trennungsreisegelder entsprechend der TGV nach dem Einkommensteuergesetz (in den ersten 14 Tagen Trennungsgeldbezug, also ab dem ersten Tag nach dem Anreisetag) sowie die Trennungstagegelder (ab dem 15. Tag) nach der SVEntgVO ab.

    Die Tagegelder am An- und Abreisetag werden unabhängig von der Länge des Zeitraumes dazwischen entsprechend des BRKG nach dem Einkommensteuergesetz abgerechnet (dies verwirrt immer wieder einige Leute auf längeren Lehrgängen, welche vorher Trennungstagegeld bekamen und am Abreisetag plötzlich 12 Euro Tagegeld entdecken :verweis: )


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