Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Fusle » Fr 1. Jul 2016, 19:27

Resturlaub, der dir aufgrund deiner Tätigkeit bei deinem aktuellen Arbeitgeber zusteht, ist grundsätzlich vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen bzw. Auszuzahlen.

Hab ich noch nie gehört das man Urlaub "mitnehmen" könnte.

Selbiges gilt für Überstunden...

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Vykyn » Sa 2. Jul 2016, 01:08

Skorpion69 hat geschrieben:Warum sollte die Zollverwaltung Urlaub anderer Arbeitgeber abgelten? :o
Ab 01.08. bekommt man anteilig 13 Tage Urlaub. Wer bereits im öffentlichen Dienst des Bundes war bekommt ggf mehr oder weniger, denn dann wird tatsächlich verrechnet - und nur dann.
Wer also noch Urlaub von einem anderen Arbeitgeber beanspruchen kann, sollte diesen bis 01.08. nehmen, sonst verfällt er.
Sorry, hast recht, bei mir als Soldat ist das nämlich der Fall mit der Verrechnung :banned:

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Alicegilee » So 3. Jul 2016, 00:45

Hallo :) nachdem ich nun lange mitgelesen habe, melde ich mich nun auch zu Wort
Gibt es Leute die ab 1.8. in Erfurt anfangen? Würde mich sehr freuen, Voralpen auch wegen Fahrgemeinschaften etc :)

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon 2fast4u » So 3. Jul 2016, 09:27

Alicegilee hat geschrieben:... Erfurt... Voralpen...
Und ich dachte der neue Leitspruch lautet "Aus der Region für die Region."... :polizei3: *duckundweg*

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Xena2303 » So 3. Jul 2016, 10:09

Guten Morgen an Alle....

wann erfahren wir denn in welches BWZ (Rostock oder Plessow)
wir eingeteilt werden? In der Einführungswoche ab 01.08.?

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Alicegilee » So 3. Jul 2016, 21:10

2fast4u hat geschrieben:
Alicegilee hat geschrieben:... Erfurt... Voralpen...
Und ich dachte der neue Leitspruch lautet "Aus der Region für die Region."... :polizei3: *duckundweg*

Blöde Autokorrektur :polizei10: ich meinte natürlich vorallem wegen Fahrgemeinschaften.

Hat jemand von euch schon eine Art Bücherzettel bekommen? Oder weiß jemand von euch was darüber?

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon 2fast4u » So 3. Jul 2016, 22:49

Es gibt keinen Bücherzettel. Alles was ihr benötigt, also Laptop und Skripte, bekommt ihr gestellt.
Auf dem Laptop ist die elektronische Formelsammlung der Bundesfinanzverwaltung (E-VSF) installiert sowie ein Ordner mit digitalisierten Gesetzestexten die nicht in der Offlineversion der E-VSF verfügbar sind.

Und damit habt ihr mehr als genug zu tun. Versprochen. :verweis: :machkaputt:

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon JellyBelly75 » Mo 4. Jul 2016, 01:11

Hallo Skorpion!

Wie ist das eigentlich mit dem Familienzuschlag?


Ich bin geschieden und alleinerziehend. Meine Tochter lebt bei mir.
Hätte ich Anspruch auf Familienzuschlag?
Auf der Seite des "Landesamt für Besoldung" steht, dass es einen ehegattenbezogenen und einen kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag geben soll.
Muss ich mich darum selbst kümmern, oder wird das durch das Hauptzollamt gemacht, weil ich die Besoldungsaufnahme dorthin geschickt habe?

Wäre dankbar für Informationen. :)


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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Xena2303 » Mo 4. Jul 2016, 15:51

Lieber Skorpion, ich hätte neben der Frage wann wir erfahren in welches BWZ wir eingeteilt werden, gerne noch eine andere Info:

Mein Fahrtweg zum BWZ in Rostock (wenn ich dorthin eingeteilt werde) würde ca. 180 km betragen (einfache Strecke). Besteht die Möglichkeit, bei täglicher Pendelei eine Fahrkostenpauschale (Zuschuss zu den Fahrkosten) zu erhalten. Es fällt dann ja die Übernachtung und die Verpflegung im BWZ weg.
Ich meine gelesen zu haben, dass es zumutbar ist zu pendeln, wenn man nicht mehr als 12 Stunden "unterwegs" ist, das wäre bei einer Schulzeit nur bis mittags ja gegeben.

Ich danke im Vorraus für eine Information. :zustimm:

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Skorpion69 » Mo 4. Jul 2016, 19:00

JellyBelly75 hat geschrieben:Hallo Skorpion!

Wie ist das eigentlich mit dem Familienzuschlag?


Ich bin geschieden und alleinerziehend. Meine Tochter lebt bei mir.
Hätte ich Anspruch auf Familienzuschlag?
Auf der Seite des "Landesamt für Besoldung" steht, dass es einen ehegattenbezogenen und einen kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag geben soll.
Muss ich mich darum selbst kümmern, oder wird das durch das Hauptzollamt gemacht, weil ich die Besoldungsaufnahme dorthin geschickt habe?

Wäre dankbar für Informationen. :)
Das Landesamt für Besoldung ist hier uninteressant, denn inzwischen solltest Du gemerkt haben, dass Du in einer BUNDESverwaltung anfängst.
Nach Bundesrecht erhalten geschiedene, zum Unterhalt verpflichtete Beamtinnen den Familienzuschlag der Stufe 1 (126,70 EUR) zusätzlich zum Anwärtergehalt. Die Auszahlung erfolgt automatisch nach Vorliegen der Informationen bei der Besldungsstelle. Dazu musst Du im Einführungspraktikum noch die "Erklärung zum Familienzuschlag" ausfüllen, sofern man Dir diesen Vordruck nicht vorab gesandt hat.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Skorpion69 » Mo 4. Jul 2016, 19:12

Xena2303 hat geschrieben:Lieber Skorpion, ich hätte neben der Frage wann wir erfahren in welches BWZ wir eingeteilt werden, gerne noch eine andere Info:

Mein Fahrtweg zum BWZ in Rostock (wenn ich dorthin eingeteilt werde) würde ca. 180 km betragen (einfache Strecke). Besteht die Möglichkeit, bei täglicher Pendelei eine Fahrkostenpauschale (Zuschuss zu den Fahrkosten) zu erhalten. Es fällt dann ja die Übernachtung und die Verpflegung im BWZ weg.
Ich meine gelesen zu haben, dass es zumutbar ist zu pendeln, wenn man nicht mehr als 12 Stunden "unterwegs" ist, das wäre bei einer Schulzeit nur bis mittags ja gegeben.

Ich danke im Vorraus für eine Information. :zustimm:
Im Grundsatz kannst Du erstmal immer pendeln, was ich bei einer einfachen Entfernung von 180 km einen sportlichen Ansatz nenne :o Wenn ich dafür mal zwei Stunden rechne, dann müsstest Du täglich um 05:30 Uhr losfahren, um pünktlich im Unterricht zu sein.

Der Unterricht geht meist bis 12:50 Uhr, allerdings gibt es auch mal nachmittags Unterricht und ein Mal die Woche ist Dienstsport. Nach Unterricht ist allerdings nicht "frei", sondern Selbststudium, denn als Beamtin hast Du einen 8-Stunden-Arbeitstag. So gerechnet dürftest Du zumindest zeitweise auf über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung kommen, wobei dies nur eine Rolle spielt, wenn Du einen eigenen Hausstand hast.
Da die Rechnung, ob jemand Anspruch auf Unterkunft hat, auf Entfernung und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel basiert, wird man dir (bei eigenem Hausstand) eine amtlich unentgeltliche Unterkunft anbieten. Verzichtest Du darauf erhältst Du die Fahrtkosten, aber maximal in Höhe der Unterkunftskosten, aber keinen Zuschuss zur Verpflegung usw. Ich habe Zweifel, ob die Erstattung die tatsächlichen Kosten dann decken würde.

Hast Du keinen eigenen Hausstand gibt es gar nichts, denn dann musst mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach Rostock umziehen und bekommst nur die erste Anreise erstattet. Alle weiteren täglichen Fahrten zahlst Du dann selbst (statt Miete im BWZ zu zahlen, was vermutlich günstiger wäre).

Und wenn Du mir jetzt verrätst, zu welchem HZA Du kommst, dann verrate ich Dir, welches BWZ vorgesehen ist ;D

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Xena2303 » Di 5. Jul 2016, 12:29

Skorpion69 hat geschrieben:
Xena2303 hat geschrieben:Lieber Skorpion, ich hätte neben der Frage wann wir erfahren in welches BWZ wir eingeteilt werden, gerne noch eine andere Info:

Mein Fahrtweg zum BWZ in Rostock (wenn ich dorthin eingeteilt werde) würde ca. 180 km betragen (einfache Strecke). Besteht die Möglichkeit, bei täglicher Pendelei eine Fahrkostenpauschale (Zuschuss zu den Fahrkosten) zu erhalten. Es fällt dann ja die Übernachtung und die Verpflegung im BWZ weg.
Ich meine gelesen zu haben, dass es zumutbar ist zu pendeln, wenn man nicht mehr als 12 Stunden "unterwegs" ist, das wäre bei einer Schulzeit nur bis mittags ja gegeben.

Ich danke im Vorraus für eine Information. :zustimm:
Im Grundsatz kannst Du erstmal immer pendeln, was ich bei einer einfachen Entfernung von 180 km einen sportlichen Ansatz nenne :o Wenn ich dafür mal zwei Stunden rechne, dann müsstest Du täglich um 05:30 Uhr losfahren, um pünktlich im Unterricht zu sein.

Der Unterricht geht meist bis 12:50 Uhr, allerdings gibt es auch mal nachmittags Unterricht und ein Mal die Woche ist Dienstsport. Nach Unterricht ist allerdings nicht "frei", sondern Selbststudium, denn als Beamtin hast Du einen 8-Stunden-Arbeitstag. So gerechnet dürftest Du zumindest zeitweise auf über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung kommen, wobei dies nur eine Rolle spielt, wenn Du einen eigenen Hausstand hast.
Da die Rechnung, ob jemand Anspruch auf Unterkunft hat, auf Entfernung und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel basiert, wird man dir (bei eigenem Hausstand) eine amtlich unentgeltliche Unterkunft anbieten. Verzichtest Du darauf erhältst Du die Fahrtkosten, aber maximal in Höhe der Unterkunftskosten, aber keinen Zuschuss zur Verpflegung usw. Ich habe Zweifel, ob die Erstattung die tatsächlichen Kosten dann decken würde.

Hast Du keinen eigenen Hausstand gibt es gar nichts, denn dann musst mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach Rostock umziehen und bekommst nur die erste Anreise erstattet. Alle weiteren täglichen Fahrten zahlst Du dann selbst (statt Miete im BWZ zu zahlen, was vermutlich günstiger wäre).

Und wenn Du mir jetzt verrätst, zu welchem HZA Du kommst, dann verrate ich Dir, welches BWZ vorgesehen ist ;D
Hallo Skorpion, vielen Dank für die Info erstmal :banned:
Bei mir gehte es am 01.08. im HZA Hamburg-Stadt los. Bei dem Infotag sagte man uns, dass 6 Plätze in Plessow verteilt werden, der Rest in Rostock.
Ja, die Pendelei schlaucht bestimmt auf Dauer. Ich habe einen eigenen Hausstand, und daher wohl den Anspruch auf die Unterkunft. Ivh vermuet mal, dass ein Mix aus beidem nicht geht? :polizei10: also quasi 2x die Woche dort übernachten und 2x bzw. 3x heimfahren?

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon fwnet18528 » Di 5. Jul 2016, 17:02

Skorpion69 hat geschrieben:
Xena2303 hat geschrieben:Lieber Skorpion, ich hätte neben der Frage wann wir erfahren in welches BWZ wir eingeteilt werden, gerne noch eine andere Info:

Mein Fahrtweg zum BWZ in Rostock (wenn ich dorthin eingeteilt werde) würde ca. 180 km betragen (einfache Strecke). Besteht die Möglichkeit, bei täglicher Pendelei eine Fahrkostenpauschale (Zuschuss zu den Fahrkosten) zu erhalten. Es fällt dann ja die Übernachtung und die Verpflegung im BWZ weg.
Ich meine gelesen zu haben, dass es zumutbar ist zu pendeln, wenn man nicht mehr als 12 Stunden "unterwegs" ist, das wäre bei einer Schulzeit nur bis mittags ja gegeben.

Ich danke im Vorraus für eine Information. :zustimm:
Im Grundsatz kannst Du erstmal immer pendeln, was ich bei einer einfachen Entfernung von 180 km einen sportlichen Ansatz nenne :o Wenn ich dafür mal zwei Stunden rechne, dann müsstest Du täglich um 05:30 Uhr losfahren, um pünktlich im Unterricht zu sein.

Der Unterricht geht meist bis 12:50 Uhr, allerdings gibt es auch mal nachmittags Unterricht und ein Mal die Woche ist Dienstsport. Nach Unterricht ist allerdings nicht "frei", sondern Selbststudium, denn als Beamtin hast Du einen 8-Stunden-Arbeitstag. So gerechnet dürftest Du zumindest zeitweise auf über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung kommen, wobei dies nur eine Rolle spielt, wenn Du einen eigenen Hausstand hast.
Da die Rechnung, ob jemand Anspruch auf Unterkunft hat, auf Entfernung und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel basiert, wird man dir (bei eigenem Hausstand) eine amtlich unentgeltliche Unterkunft anbieten. Verzichtest Du darauf erhältst Du die Fahrtkosten, aber maximal in Höhe der Unterkunftskosten, aber keinen Zuschuss zur Verpflegung usw. Ich habe Zweifel, ob die Erstattung die tatsächlichen Kosten dann decken würde.

Hast Du keinen eigenen Hausstand gibt es gar nichts, denn dann musst mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach Rostock umziehen und bekommst nur die erste Anreise erstattet. Alle weiteren täglichen Fahrten zahlst Du dann selbst (statt Miete im BWZ zu zahlen, was vermutlich günstiger wäre).

Und wenn Du mir jetzt verrätst, zu welchem HZA Du kommst, dann verrate ich Dir, welches BWZ vorgesehen ist ;D
Moin,

1. eine Mischvariante geht nicht. Entweder auswärtiges Verbleiben oder tägliche Rückkehr.

2. Die tägliche Heimkehr gilt als zumutbar gem. § 6 (1) S. 1 i. V. m. § 3 (1) S. 2 TGV, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (ÖPNV, Bahn...) die Abwesenheit von der Wohnung bis zu zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück nicht mehr als drei Stunden beträgt.

3. Beim Trennungsgeld nach § 3 TGV (auswärtiges Verbleiben) gibt es die Möglichkeit, einmal (Ledige) oder zweimal (Verheiratete bzw. gleichgestellte) im Monat eine Familienheimfahrt mit Reisebeihilfe durchzuführen. Die Reisebeihilfe nach § 5 TGV ist jedoch keine vollständige Kostenerstattung, sondern ein Vergleichsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt: billigste Fahrkarte (ohne IC/EC und ICE) hin und zurück abzüglich Großkundenrabatt oder (wenn vorhanden) BahnCard, und Zu- und Abgang zum Bahnhof mit ÖPNV, falls dieser nicht in der gleichen politischen Gemeinde wie die Wohnung bzw. das BWZ liegt (nur in Plessow oder Lehnin relevant).

Ledige Minderjährige ohne eigenen Hausstand bekommen auch Familienheimfahrten mit Reisebeihilfe 2 x im Monat.

Nachtrag: tägliche Rückkehr auf eigenen Wunsch geht natürlich auch. Jedoch bekommt man dann nur die erste An- und die letzte Rückreise sowie fiktiv Trennungsgeld wie beim auswärtigen Verbleiben nach § 3 TGV abzüglich der Mahlzeiten, welche man eigentlich bekommen hätte und in diesem Fall dann auch keine Familienheimfahrt mit Reisebeihilfe.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Xena2303 » Di 5. Jul 2016, 20:21

fwnet18528 hat geschrieben:
Skorpion69 hat geschrieben:
Xena2303 hat geschrieben:Lieber Skorpion, ich hätte neben der Frage wann wir erfahren in welches BWZ wir eingeteilt werden, gerne noch eine andere Info:

Mein Fahrtweg zum BWZ in Rostock (wenn ich dorthin eingeteilt werde) würde ca. 180 km betragen (einfache Strecke). Besteht die Möglichkeit, bei täglicher Pendelei eine Fahrkostenpauschale (Zuschuss zu den Fahrkosten) zu erhalten. Es fällt dann ja die Übernachtung und die Verpflegung im BWZ weg.
Ich meine gelesen zu haben, dass es zumutbar ist zu pendeln, wenn man nicht mehr als 12 Stunden "unterwegs" ist, das wäre bei einer Schulzeit nur bis mittags ja gegeben.

Ich danke im Vorraus für eine Information. :zustimm:
Im Grundsatz kannst Du erstmal immer pendeln, was ich bei einer einfachen Entfernung von 180 km einen sportlichen Ansatz nenne :o Wenn ich dafür mal zwei Stunden rechne, dann müsstest Du täglich um 05:30 Uhr losfahren, um pünktlich im Unterricht zu sein.

Der Unterricht geht meist bis 12:50 Uhr, allerdings gibt es auch mal nachmittags Unterricht und ein Mal die Woche ist Dienstsport. Nach Unterricht ist allerdings nicht "frei", sondern Selbststudium, denn als Beamtin hast Du einen 8-Stunden-Arbeitstag. So gerechnet dürftest Du zumindest zeitweise auf über 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung kommen, wobei dies nur eine Rolle spielt, wenn Du einen eigenen Hausstand hast.
Da die Rechnung, ob jemand Anspruch auf Unterkunft hat, auf Entfernung und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel basiert, wird man dir (bei eigenem Hausstand) eine amtlich unentgeltliche Unterkunft anbieten. Verzichtest Du darauf erhältst Du die Fahrtkosten, aber maximal in Höhe der Unterkunftskosten, aber keinen Zuschuss zur Verpflegung usw. Ich habe Zweifel, ob die Erstattung die tatsächlichen Kosten dann decken würde.

Hast Du keinen eigenen Hausstand gibt es gar nichts, denn dann musst mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach Rostock umziehen und bekommst nur die erste Anreise erstattet. Alle weiteren täglichen Fahrten zahlst Du dann selbst (statt Miete im BWZ zu zahlen, was vermutlich günstiger wäre).

Und wenn Du mir jetzt verrätst, zu welchem HZA Du kommst, dann verrate ich Dir, welches BWZ vorgesehen ist ;D
Moin,

1. eine Mischvariante geht nicht. Entweder auswärtiges Verbleiben oder tägliche Rückkehr.

2. Die tägliche Heimkehr gilt als zumutbar gem. § 6 (1) S. 1 i. V. m. § 3 (1) S. 2 TGV, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (ÖPNV, Bahn...) die Abwesenheit von der Wohnung bis zu zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück nicht mehr als drei Stunden beträgt.

3. Beim Trennungsgeld nach § 3 TGV (auswärtiges Verbleiben) gibt es die Möglichkeit, einmal (Ledige) oder zweimal (Verheiratete bzw. gleichgestellte) im Monat eine Familienheimfahrt mit Reisebeihilfe durchzuführen. Die Reisebeihilfe nach § 5 TGV ist jedoch keine vollständige Kostenerstattung, sondern ein Vergleichsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt: billigste Fahrkarte (ohne IC/EC und ICE) hin und zurück abzüglich Großkundenrabatt oder (wenn vorhanden) BahnCard, und Zu- und Abgang zum Bahnhof mit ÖPNV, falls dieser nicht in der gleichen politischen Gemeinde wie die Wohnung bzw. das BWZ liegt (nur in Plessow oder Lehnin relevant).

Ledige Minderjährige ohne eigenen Hausstand bekommen auch Familienheimfahrten mit Reisebeihilfe 2 x im Monat.

Nachtrag: tägliche Rückkehr auf eigenen Wunsch geht natürlich auch. Jedoch bekommt man dann nur die erste An- und die letzte Rückreise sowie fiktiv Trennungsgeld wie beim auswärtigen Verbleiben nach § 3 TGV abzüglich der Mahlzeiten, welche man eigentlich bekommen hätte und in diesem Fall dann auch keine Familienheimfahrt mit Reisebeihilfe.

Vielen Dank für die Infos....

Pioneer92
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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung mittlerer Die

Beitragvon Pioneer92 » Mi 6. Jul 2016, 19:09

Mal eben noch eine Frage:
Warum ist es beim Zoll so, dass sobald ich eine Sehstärke von - 3.0 Dioptrien habe, ich nicht mehr für den Vollzugsdienst "geeignet" bin?
Wenn Ihr aber Zollvollzugsbeamter (ZVB) werden wollt, dürfen eure Augenwerte nicht mehr Dioptrien haben als : [/b] -3,0 und + 2,0
Bei der Bundeswehr erhält man bis zu einem Dioptrienwert von - 8.0 Dioptrien noch T2 und man ist in so gut wie allen Bereichen tauglich.
Inwiefern kann jetzt jemand sagen (vom Ernstfall zu sehen), dass ein Zöllner mit - 2.5 Dioptrien besser zum Beispiel mit der Waffe oder Verfolgung umgeht als der Soldat im Kampf mit - 6.0 Dioptrien?


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