Nun, wenn man einfach mal über die Art des "Ernstfalls" nachdenkt, kommt von selbst zum Ergebnis.Pioneer92 hat geschrieben:Mal eben noch eine Frage:
Warum ist es beim Zoll so, dass sobald ich eine Sehstärke von - 3.0 Dioptrien habe, ich nicht mehr für den Vollzugsdienst "geeignet" bin?Bei der Bundeswehr erhält man bis zu einem Dioptrienwert von - 8.0 Dioptrien noch T2 und man ist in so gut wie allen Bereichen tauglich.Wenn Ihr aber Zollvollzugsbeamter (ZVB) werden wollt, dürfen eure Augenwerte nicht mehr Dioptrien haben als : [/b] -3,0 und + 2,0
Inwiefern kann jetzt jemand sagen (vom Ernstfall zu sehen), dass ein Zöllner mit - 2.5 Dioptrien besser zum Beispiel mit der Waffe oder Verfolgung umgeht als der Soldat im Kampf mit - 6.0 Dioptrien?
Der Soldat schießt im Verteidigungsfall nicht mehr gezielt, sondern im Zweifel auf alles, was sich bewegt. Er muss also keine hohe Treffergenauigkeit mehr erzielen.
Der Zöllner, Polizist usw. schießt zur Eigen- oder Fremdverteidigung mit dem Ziel, einen Angreifer kampfunfähig zu machen, nicht mit dem Ziel des Tötens. Er kann also nicht wahllos in die Menge schießen (denn auch im Einsatzgebiet liegt ein Unterschied) und damit Unschuldige gefährden, sondern gezielt nur auf den Aggressor - und ohne Tötungsabsicht. Dazu muss er aber auch erkennen, wohin und auf was er schießt - und benötigt daher gute Augen!