Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

Senseo123
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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Senseo123 » Sa 14. Mai 2016, 22:18

Hallo, ich bin neu hier und habe bis jetzt immer nur mitgelesen, was schon unglaublich informativ ist :)
Jetzt zu meiner Frage/meinem Fall:
Ich habe mich auch für dieses Jahr im gehobenen Dienst in Frankfurt beworben und dann nachdem ich am 20. April angerufen hatte, mitgeteilt bekommen, dass ich auf der Warteliste auf Platzt 6 stehe. Am 25. April habe ich dann jedoch einen Brief bekommen, dass es doch beabsichtigt wird mich einzustellen, was mich natürlich sehr gefreut, wenn auch gewundert hat und ich wollte schon anrufen, da es doch meiner Meinung nach sehr schnell ging, und ich mir nicht vorstellen konnte schon aufgerückt zu sein.
Der beabsichtigte Anruf ging aber dann wegen Stess unter und ich habe mich einfach nur gefreut und schon angefangen zu planen.
Bis dann heute noch ein Brief für mich ankam, dass sie meine Zusage zur Einstellung leider wieder zurücknehmen müssen, da ein Fehler gemacht wurde... ihr könnt euch meine Enttäuschung vorstellen. Ich hätte wohl auf mein Gefühl hören sollen und doch anrufen sollen..

Denkt ihr, dass ich trotzdem noch Chancen habe eingestellt zu werden oder sehen meine Chancen eher schlecht aus?
Ich werde am Dienstag mal anrufen und nachfragen auf welchem Platz ich jetzt stehe.
Liebe Grüße :)

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon elwe » Fr 20. Mai 2016, 10:06

Hallo zusammen,
ich bin auch auf der Warteliste - Rang weiß ich allerdings nicht.
Ich musste ein Führungszeugnis beantragen, Passbilder schicken, beglaubigte Kopie des Abizeugnisses machen lassen..... alles für den Fall der Fälle.
Weiß jemand aus der Vergangenheit, wie lange man theoretisch damit rechnen kann, doch noch eingestellt zu werden. Ausbildungsbeginn ist der 1.8. und hoffen bis ...??
Ich glaube, ehrlich gesagt, nicht daran, noch vorzurücken. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt....

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon streetwise » Fr 20. Mai 2016, 10:54

Während der 2 Wochen Einführungspraktikum kannst du theoretisch auch noch nachrücken, also bis das Studium in Münster tatsächlich losgeht.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Candice » So 22. Mai 2016, 11:30

Hallo zusammen,

als ich vor ca zwei Wochen das Schreiben vom HZA bekommen habe, das ich zum Amtsarzt gehen soll etc. stand zum Ende des Schreibens "Weitere für eine eventuelle Einstellung in den mittleren Dienst (...) benötigten Unterlagen, werde ich mit einem gesonderten Schreiben anfordern".
Was genau hat dies zu bedeuten? Bedeutet dies, dass ich beim mD definitiv anfangen könnte? Vorausgesetzt, dass der Arzt sein ok gibt und andere Faktoren stimmen?
Danke!

Liebe Grüße

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Khelthrai » So 22. Mai 2016, 19:50

Candice hat geschrieben:Hallo zusammen,

als ich vor ca zwei Wochen das Schreiben vom HZA bekommen habe, das ich zum Amtsarzt gehen soll etc. stand zum Ende des Schreibens "Weitere für eine eventuelle Einstellung in den mittleren Dienst (...) benötigten Unterlagen, werde ich mit einem gesonderten Schreiben anfordern".
Was genau hat dies zu bedeuten? Bedeutet dies, dass ich beim mD definitiv anfangen könnte? Vorausgesetzt, dass der Arzt sein ok gibt und andere Faktoren stimmen?
Danke!

Liebe Grüße
Zum einen ist das hier der Thread für den gD. Zum anderen steht in dem Schreiben normal am Anfang so was wie "[...] Ich beabsichtige Sie zum 01. August 2016 ... in den mD einzustellen, sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ...". Wenn das da steht kannst du mit einer Einstellung rechnen, wenn so Sachen wie Amtsarzt & Führungszeugnis ok sind. Das mit den anderen Unterlagen sind für gewöhnlich beglaubigte Zeugnisse & Geburtsurkunde, Ausgefüllte Vordrucke zu so Sachen wie Unterbringung & Besoldung und Bilder für deinen Dienstausweis. Das "eventuell" ist in dem Satz weil dir Amtsarzt oder Führungszeugnis noch einen Strich durch die Rechnung machen können.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Candice » So 22. Mai 2016, 20:13

Khelthrai hat geschrieben:
Candice hat geschrieben:Hallo zusammen,

als ich vor ca zwei Wochen das Schreiben vom HZA bekommen habe, das ich zum Amtsarzt gehen soll etc. stand zum Ende des Schreibens "Weitere für eine eventuelle Einstellung in den mittleren Dienst (...) benötigten Unterlagen, werde ich mit einem gesonderten Schreiben anfordern".
Was genau hat dies zu bedeuten? Bedeutet dies, dass ich beim mD definitiv anfangen könnte? Vorausgesetzt, dass der Arzt sein ok gibt und andere Faktoren stimmen?
Danke!

Liebe Grüße
Zum einen ist das hier der Thread für den gD. Zum anderen steht in dem Schreiben normal am Anfang so was wie "[...] Ich beabsichtige Sie zum 01. August 2016 ... in den mD einzustellen, sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ...". Wenn das da steht kannst du mit einer Einstellung rechnen, wenn so Sachen wie Amtsarzt & Führungszeugnis ok sind. Das mit den anderen Unterlagen sind für gewöhnlich beglaubigte Zeugnisse & Geburtsurkunde, Ausgefüllte Vordrucke zu so Sachen wie Unterbringung & Besoldung und Bilder für deinen Dienstausweis. Das "eventuell" ist in dem Satz weil dir Amtsarzt oder Führungszeugnis noch einen Strich durch die Rechnung machen können.
Erstens ist es mir bewusst, dass dies hier die Thematik bezüglich des gehobenen Dienstes ist. :polizei2: Meine Frage passt meines Erachtens besser hier rein. Zweitens habe ich mich eigentlich für den gD beworben bin aber leider auf der Warteliste Platz drei gelandet. Dennoch wurde ich zum Amtsarzt geschickt und musste mein Führungszeugnis hinsenden.
Meine Frage ist nun, ob ich, obwohl ich mich für den gD beworben habe und dort alles erfolgreich absolviert habe und dort auf der Warteliste stehe, als Alternative im mD eingestellt werden kann? (Vorausgesetzt Arzt und Zeugnis stimmen)

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon MW2603 » So 22. Mai 2016, 22:13

Candice hat geschrieben:
Khelthrai hat geschrieben:
Candice hat geschrieben:Hallo zusammen,

als ich vor ca zwei Wochen das Schreiben vom HZA bekommen habe, das ich zum Amtsarzt gehen soll etc. stand zum Ende des Schreibens "Weitere für eine eventuelle Einstellung in den mittleren Dienst (...) benötigten Unterlagen, werde ich mit einem gesonderten Schreiben anfordern".
Was genau hat dies zu bedeuten? Bedeutet dies, dass ich beim mD definitiv anfangen könnte? Vorausgesetzt, dass der Arzt sein ok gibt und andere Faktoren stimmen?
Danke!

Liebe Grüße
Zum einen ist das hier der Thread für den gD. Zum anderen steht in dem Schreiben normal am Anfang so was wie "[...] Ich beabsichtige Sie zum 01. August 2016 ... in den mD einzustellen, sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ...". Wenn das da steht kannst du mit einer Einstellung rechnen, wenn so Sachen wie Amtsarzt & Führungszeugnis ok sind. Das mit den anderen Unterlagen sind für gewöhnlich beglaubigte Zeugnisse & Geburtsurkunde, Ausgefüllte Vordrucke zu so Sachen wie Unterbringung & Besoldung und Bilder für deinen Dienstausweis. Das "eventuell" ist in dem Satz weil dir Amtsarzt oder Führungszeugnis noch einen Strich durch die Rechnung machen können.
Erstens ist es mir bewusst, dass dies hier die Thematik bezüglich des gehobenen Dienstes ist. :polizei2: Meine Frage passt meines Erachtens besser hier rein. Zweitens habe ich mich eigentlich für den gD beworben bin aber leider auf der Warteliste Platz drei gelandet. Dennoch wurde ich zum Amtsarzt geschickt und musste mein Führungszeugnis hinsenden.
Meine Frage ist nun, ob ich, obwohl ich mich für den gD beworben habe und dort alles erfolgreich absolviert habe und dort auf der Warteliste stehe, als Alternative im mD eingestellt werden kann? (Vorausgesetzt Arzt und Zeugnis stimmen)[/


War bei mir auch ; ist nur ein Schreibfehler .

Also du kommst dann auch nur für den gD in frage.

Ist nur ein Formfehler

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon elwe » Mo 23. Mai 2016, 10:06

streetwise hat geschrieben:Während der 2 Wochen Einführungspraktikum kannst du theoretisch auch noch nachrücken, also bis das Studium in Münster tatsächlich losgeht.

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@ streetwise
Danke - das bedeutet, dass es theoretisch bis Mitte August sein kann, dass man noch angeschrieben / angerufen wird.....

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Bienchen10 » Fr 3. Jun 2016, 17:12

Ich hätte eine Frage bzgl. wohnen in Münster.
Besteht Pflicht sich ein Zimmer im BWZ zu nehmen oder könnte ich auch (vor dem 1.8.) meinen Erstwohnsitz nach Münster verlagern - sprich mir vorm 1.8. dort privat eine Wohnung suchen?
Falls ja, bekomme ich dann Probleme während der Praxiszeit weil die Wohnung zu weit von meinem HZA weg ist (ca 450 km, wohne zur Zeit aber auch 150km vom HZA entfernt) sodass mir ein Umzug "zugemutet" werden kann?
Wäre dankbar wenn mir da jemand weiterhelfen könnte :)
Schönen Abend noch.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Skorpion69 » Fr 3. Jun 2016, 18:37

Bienchen10 hat geschrieben:Ich hätte eine Frage bzgl. wohnen in Münster.
Besteht Pflicht sich ein Zimmer im BWZ zu nehmen oder könnte ich auch (vor dem 1.8.) meinen Erstwohnsitz nach Münster verlagern - sprich mir vorm 1.8. dort privat eine Wohnung suchen?
Falls ja, bekomme ich dann Probleme während der Praxiszeit weil die Wohnung zu weit von meinem HZA weg ist (ca 450 km, wohne zur Zeit aber auch 150km vom HZA entfernt) sodass mir ein Umzug "zugemutet" werden kann?
Wäre dankbar wenn mir da jemand weiterhelfen könnte :)
Schönen Abend noch.
Die Zimmer im BWZ sind ein Angebot und keine Verpflichtung. Allerdings werden andere Unterkünfte ggf. nicht bezahl, wenn man im Rahmen des Trennungsgeldes kostenfreie Unterkunft im BWZ erhalten könnte. Für UKV-Empfänger, die auch im BWZ Miete zahlen müssen, spielt es dann keine Rolle, wo sie zahlen.

Man sollte aber folgendes Bedenken:
1. Während der praktischen Ausbildung wird man im Bezirk des Hauptzollamts eingesetzt - und der Bezirk ist recht groß. Man ist also relativ oft in Wohnortnähe und nicht unbedingt im (weiter entfernten) "Mutterhaus" eingesetzt.
2. Nach der Ausbildung verbleibt man aufgrund der bedarfsgerechten Ausbildung im Bezirk des Ausbildungs-HZA, müsste also vermutlich nach Ende der Asubildung wieder zurückziehen.
3. Als Beamter ist man verpflichtet, seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Dienststelle (also im Umkreis von 30 km) zu nehmen. Nur dannn greifen auch die trennungsgeld- und reisekostenrechtlichen Regelungen. Man muss also damit rechnen, dass man nach einem Umzug nach Münster beim Einsatz im Bezirk Saarbrücken keinerlei TG oder Reisekosten erhält.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Bienchen10 » Fr 3. Jun 2016, 18:57

Danke für die schnelle Antwort.
Im Grunde geht es mir um den dritten Punkt. Ist das erst nach der Ausbildung der Fall ? Ich würde meinen jetzigen Wohnort als Zweitwohnsitz beibehalten (zahle hier keine Miete - also aktuell nicht TG berechtigt), habe aktuell nur Sorge dass ich keinen Anspruch auf Trennungsgeld habe, sollte ich direkt in Saarbrücken eingesetzt werden. Dass ich nach der Ausbildung wieder umziehen muss, ist mir bewusst. Geht mir aktuell nur um die Zeit des Studiums.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Skorpion69 » Fr 3. Jun 2016, 19:20

Bienchen10 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Im Grunde geht es mir um den dritten Punkt. Ist das erst nach der Ausbildung der Fall ? Ich würde meinen jetzigen Wohnort als Zweitwohnsitz beibehalten (zahle hier keine Miete - also aktuell nicht TG berechtigt), habe aktuell nur Sorge dass ich keinen Anspruch auf Trennungsgeld habe, sollte ich direkt in Saarbrücken eingesetzt werden. Dass ich nach der Ausbildung wieder umziehen muss, ist mir bewusst. Geht mir aktuell nur um die Zeit des Studiums.
Die Logik erschließt sich mir nicht... :gruebel:
Warum soll ich nach Münster ziehen und Miete zahlen, nur um evtl TG in Saarbrücken zu erhalten?!

Zu Deinem Status:
Du hast keinen eigenen Hausstand. Damit bekommst Du eine Umzugskostenvergütung nach Münster und zahlst dort Miete (ob BWZ oder anderweitig).
Am Ende des Studienabschnitts bekommst Du erneut Umzugskostenvergütung für den Rückumzug an den ersten Einsatzort (der in der Regel in der Nähe Deines tatsächlichen Wohnorts liegt).
Wann immer Du dann bis zum nächsten Studienabschnitt an einem anderen Ort eingesetzt wirst, der mehr als 30 km entfernt ist bekommst Du Trennungsgeld, entweder in Form von Fahrtkostenerstattung (wenn die Rückkehr zum Wohnort zumutbar ist) oder in Form einer unentgeltlichen Unterkunft.
Wirst Du also z.B. im 150 km entfernten HZA eingesetzt, bekommst Du dort kostenfrei Unterkunft.
Nach dem Praktikum bekommst Du dann zum nächsten Studienabschnitt wieder eine Umzugskostenvergütung und zahlst in Münster Miete.

Verlagerst Du nun Deinen Wohnort an einen Ort, der nicht dienstlich motiviert ist (und das wäre auch in Münster der Fall) bekommst Du während der gesamten Praktikumsabschnitt gar nichts, denn die Verwaltung zahlt Dir nur dann etwas, wenn Du der Verpflichtung zur Wohnsitznahme am Dienstort folgst.
Auch ein Zweitwohnsitz ist kein Wohnsitz, da nicht Lebensmittelpunkt.

Ich kann Dir nur empfehlen, an Deinem jetzigen Wohnort zu bleiben! Und vielleicht auch mal über die Einstellung "irgendwie Trennungsgeld ergattern" nachzudenken!!! :o

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Bienchen10 » Fr 3. Jun 2016, 19:24

Das kam hier wohl falsch an. Mir geht es nicht darum, Geld zu bekommen. Ich hätte aus privaten Gründen gerne meine eigenen vier Wände in Münster. Nur kann ich eben nicht zweifach Miete zahlen, sollte ich so weit von meinem jetzigen Wohnort eingesetzt werden dass ich mir beispielsweise in Saarbrücken noch eine Unterkunft suchen müsste.

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon Skorpion69 » Fr 3. Jun 2016, 19:30

Bienchen10 hat geschrieben:Das kam hier wohl falsch an. Mir geht es nicht darum, Geld zu bekommen. Ich hätte aus privaten Gründen gerne meine eigenen vier Wände in Münster. Nur kann ich eben nicht zweifach Miete zahlen, sollte ich so weit von meinem jetzigen Wohnort eingesetzt werden dass ich mir beispielsweise in Saarbrücken noch eine Unterkunft suchen müsste.
Dann bleibt Dir nur, Dir eine kleine Wohnung in Münster für die Monate des Studiums zu suchen und diese dann im Rahmen des Rückumzugs wieder aufzugeben. Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass die Mieten in Münster ziemlich hoch sind, insbesondere für kleine Studentenwohnungen (so man überhaupt eine bekommt).

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Re: Einstellungsrunde 2015/2016 Zollverwaltung gehobener Die

Beitragvon JovonGoethe » Di 21. Jun 2016, 13:29

Wann in etwa kommen denn die endgültigen Zusagen, wenn man bereits beim Amtsarzt war und das Führungszeugnis vorliegen?


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