journes hat geschrieben:Hallo,
ich hab da mal eine Frage
meinen Interessenbekundungsbogen (Stellenwunsch etc.) muss ich demnächst abgeben. Meine Verlobte und ich haben einen Termin beim Standesamt, wenn ich nun noch also "vorher" heirate wird mir dies noch "gutgeschrieben" ? Viele sagen, es wird nicht als "Sozialpunkt o.Ä." anerkannt, da es nicht VOR Ausbildungsbeginn passiert ist. Meine Frage also wie wird das gehandhabt? Ich meine heiraten tun wir so oder so aber wäre schön zu Wissen, ob das noch Berücksichtigung findet
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Als Sozialpunkte gelten:
- berufstätige Ehefrau
- schulpflichtige Kinder
- selbstbewohntes Wohneigentum (sofern es schon vor der Ausbildung bestand)
- Schwerbehinderung
Daneben werden aber auch andere
trifftige Gründe berücksichtigt.
Im Normalfall genügt es, die geplante Hochzeit nachzuweisen (z.B. durch Beifügung der Aufgebotsbestellung und ggf. Nachweis, das die Beziehung schon vor der Ausbildung bestand mittels gemeinsamen Mietvertrag o.ä.). Ganz sicher geht man natürlich mit der Hochzeit vor Verteilung.
Im Extremfall (z.B. bei Konkurrenz mit einem anderen Verheirateten, der schon vor der Ausbildung geheiratet hat und/oder Kinder hat) nützt das aber evtl. auch nichts. Entscheidend ist also zunächst mal, wer sich alles auf den gewünschten Posten neigt und wie deren Sozialpunkte und Gründe aussehen. Garantien gibt Dir keiner!