Hallo alle miteinander,
ich würde sehr gerne wissen, ob es möglich ist, sich nach nichtbestandenen mündlichen Auswahlverfahren erneut zu bewerben?
LG Johnnywu
Bewerben nach Nichtbestehen des Auswahlverfahren
Moderator: Team Zoll
- Skorpion69
- Moderator
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- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Bewerben nach Nichtbestehen des Auswahlverfahren
Bei Nichtbestehen sowohl des schriftlichen als auch des mündlichen Teils des Auswahlverfahrens kann man sich jederzeit neu bewerben.
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