Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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Diesig
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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Di

Beitragvon Diesig » Fr 9. Jun 2017, 20:25

Hallo
Skorpion69 hat geschrieben:
Linchen1389 hat geschrieben:Hallo Skorpion, ich mal wieder !:-) spielt es Eigtl. Eine Rolle wie man den schriftlichen Test besteht ? Also sagen wir, wenn man 80% richtig hat, hat es Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, oder reicht es wenn man 50% erreicht hat ? Danke für die Info !
Das Bestehen des Tests (mind. 50% der erreichbaren Punktzahl) reicht nicht. Nach dem schriftlichen Teil wird im Rahmen der Bestenauslese eine Rangfolge gebildet. Nur die Besten werden dann zum mündlichen Teil eingeladen.
Ausnahme: Schwerbehinderte Bewerber werden IMMER zum mündlichen Teil eingeladen, unabhängig vom Ergebnis bzw. einer Platzierung in der Rangfolge.

Auf Basis der Ergebnisse des schriftlichen Teils und des mündlichen Teils wird ein Gesamtergebnis errechnet (schriftlich: 40%, mündlich: 60%). Aus der daraus folgenden Rangfolge werden die Besten dann eingestellt. Für schwerbehinderte Bewerber wird dabei im Rahmen der Vergabe der sog. Vorbehaltsstellen (7% aller Stellen) eine eigene Rangfolge erstellt.

@scorpion: Du schreibst, dass ein Gesamtergebnis 40:60 für das Ranking erstellt wird. Ist das nur mi mD so?

Denn für denn gD schriebst du, dass zum mündlichen alles wieder auf Null gesetzt wird! :polizei13:
viewtopic.php?f=35&t=76599&start=240
Ist das bei gD anders?
Gilt die 40:60 Regelung erst ab dem Auswahlverfahren 2015/2016? http://www.bdz.eu/fileadmin/img/Medien/ ... 160226.pdf
Kannst du das bitte aufklären?



Zudem schreibst du oben, Schwerbehinderte werden nur(?) auf den Vorbehaltsstellen berücksichtigt. Zumindest verstehe ich das so. In der HPR aktuell (Ausgabe Sep. 15, Seite 4) vom BDZ http://www.bdz-sachsen.de/hpr/hpr2015/hpr_2015_09.pdf wird davon berichtet, dass die Schwerbehinderten auch auf die normalen Stellen gesetzt werden. Sollten dann noch welche übrig sein, dann kommen erst die Vorbehaltsstellen zur Geltung. Die Schwerbehinderten nehmen also erst mal am normalen Ranking teil. Kannst du das bitte auch aufklären?

Grüße

diesig

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon El Zollo » Fr 9. Jun 2017, 20:51

Hallo Diesig,

seit dem letztem Jahr gilt die 40:60 Regelung für den gehobenen wie für den mittleren Dienst. Die Verlinkung die du gepostet hast stammt aus 2015, zu dem damaligen Zeitpunkt war es noch anders.

Gruß El Zollo

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon Diesig » Fr 9. Jun 2017, 21:20

@ El Zollo

Danke

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Skorpion69
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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Di

Beitragvon Skorpion69 » Sa 10. Jun 2017, 18:12

Diesig hat geschrieben:Hallo
Skorpion69 hat geschrieben:
Linchen1389 hat geschrieben:Hallo Skorpion, ich mal wieder !:-) spielt es Eigtl. Eine Rolle wie man den schriftlichen Test besteht ? Also sagen wir, wenn man 80% richtig hat, hat es Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, oder reicht es wenn man 50% erreicht hat ? Danke für die Info !
Das Bestehen des Tests (mind. 50% der erreichbaren Punktzahl) reicht nicht. Nach dem schriftlichen Teil wird im Rahmen der Bestenauslese eine Rangfolge gebildet. Nur die Besten werden dann zum mündlichen Teil eingeladen.
Ausnahme: Schwerbehinderte Bewerber werden IMMER zum mündlichen Teil eingeladen, unabhängig vom Ergebnis bzw. einer Platzierung in der Rangfolge.

Auf Basis der Ergebnisse des schriftlichen Teils und des mündlichen Teils wird ein Gesamtergebnis errechnet (schriftlich: 40%, mündlich: 60%). Aus der daraus folgenden Rangfolge werden die Besten dann eingestellt. Für schwerbehinderte Bewerber wird dabei im Rahmen der Vergabe der sog. Vorbehaltsstellen (7% aller Stellen) eine eigene Rangfolge erstellt.

@scorpion: Du schreibst, dass ein Gesamtergebnis 40:60 für das Ranking erstellt wird. Ist das nur mi mD so?

Denn für denn gD schriebst du, dass zum mündlichen alles wieder auf Null gesetzt wird! :polizei13:
viewtopic.php?f=35&t=76599&start=240
Ist das bei gD anders?
Gilt die 40:60 Regelung erst ab dem Auswahlverfahren 2015/2016? http://www.bdz.eu/fileadmin/img/Medien/ ... 160226.pdf
Kannst du das bitte aufklären?
Wie die angegebene HPR-Info erkennen lässt, gab es dazu ab dem Einstellungsjahrgang 2016 kurzfristig die Änderung. War zuvor das schriftliche Verfahren nur die "Eintrittskarte", zählt es seit 2016 zu 40% zum Gesamtergebnis. Verankert ist dies nun auch in den Verordnungen über den Vorbereitungsdienst, für den mittleren Dienst in § 16 MntZollDVDV
Diesig hat geschrieben:Zudem schreibst du oben, Schwerbehinderte werden nur(?) auf den Vorbehaltsstellen berücksichtigt. Zumindest verstehe ich das so. In der HPR aktuell (Ausgabe Sep. 15, Seite 4) vom BDZ http://www.bdz-sachsen.de/hpr/hpr2015/hpr_2015_09.pdf wird davon berichtet, dass die Schwerbehinderten auch auf die normalen Stellen gesetzt werden. Sollten dann noch welche übrig sein, dann kommen erst die Vorbehaltsstellen zur Geltung. Die Schwerbehinderten nehmen also erst mal am normalen Ranking teil. Kannst du das bitte auch aufklären?
Schwerbehinderte Menschen sind IMMER zum schriftlichen und (unabhängig vom Ergebnis) auch zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens einzuladen §§ 10 Abs. 2 Satz 4, 14 Abs. 3 MntZollDVDV). Das ist das, was Du zitierst und hat nichts mit der Frage der Vorbehaltsstellen zu tun.
Besteht ein schwerbehinderter Bewerber das schriftliche und mündliche Verfahren mit gutem Ergebnis wird er auf einer "normalen" (sog. freien) Stelle eingestellt. Hat er das Auswahlverfahren insgesamt bestanden, konnte sich im Ranking aber nicht durchsetzen, kann er nachfolgend noch auf einer Vorbehaltsstelle eingestellt werden (7% aller Stellen sind ausschl. für schwerbehinderte Bewerber reserviert). Die Vorbehaltsstellen sind insofern eine Zusatzchance.

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon Diesig » Sa 10. Jun 2017, 21:50

@Skorpion69

Danke

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon El Zollo » Di 13. Jun 2017, 11:54

Hallo nochmal,

mein Post ist anscheinende ein wenig untergegangen, daher zitiere ich mich mal selbst.
El Zollo hat geschrieben:Mich würde interessieren, ob meine Zeiten im ÖD, vor Berufung in das Beamtenverhältnis, anerkannt werden, auch wenn diese nicht zur Ernennung geführt haben?! Sollte meine Zeiten nicht anerkannt werden, wird es ja so sein, dass ich meine 40 Jahre als Beamter nicht voll bekomme und somit auch nicht die volle Pension beziehe. Wird es dann so laufen, dass ich eine Kombination aus Pension und gesetzlicher Rente bekomme?!
Des Weiteren würde mich interessieren, ob ich meine bisher erreichten Erfahrungsstufen aus dem ÖD mitnehmen kann, bei den Soldaten ist dies ja möglich.
Meines Wissens regelt der § 10 Beamtenversorgungsgesetz meine Versorgungszeiten als Beamter, richtig?!

Laut § 10 Abs. 2 BeamtVG, können Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit, im öffentlichen Dienst, anerkannt werden. Gibt es da Erfahrungen, wie man mit Angestellten des ÖD im Regelfall verfährt?!
Zu meinen Tätigkeiten:

Sachbearbeiter, mittlerer bzw. auch gehobener technischer Dienst, 50% Büro, 50% kontrollierende Tätigkeiten.

Für die Stufenfestsetzung kommt dann sicher, der § 28 des Bundesbesoldungsgesetz zu tragen, richtig.

Fragen über Fragen…

Gruß El Zollo

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Di 13. Jun 2017, 12:24

El Zollo hat geschrieben:Hallo nochmal,

mein Post ist anscheinende ein wenig untergegangen, daher zitiere ich mich mal selbst.
El Zollo hat geschrieben:Mich würde interessieren, ob meine Zeiten im ÖD, vor Berufung in das Beamtenverhältnis, anerkannt werden, auch wenn diese nicht zur Ernennung geführt haben?! Sollte meine Zeiten nicht anerkannt werden, wird es ja so sein, dass ich meine 40 Jahre als Beamter nicht voll bekomme und somit auch nicht die volle Pension beziehe. Wird es dann so laufen, dass ich eine Kombination aus Pension und gesetzlicher Rente bekomme?!
Des Weiteren würde mich interessieren, ob ich meine bisher erreichten Erfahrungsstufen aus dem ÖD mitnehmen kann, bei den Soldaten ist dies ja möglich.
Meines Wissens regelt der § 10 Beamtenversorgungsgesetz meine Versorgungszeiten als Beamter, richtig?!

Laut § 10 Abs. 2 BeamtVG, können Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit, im öffentlichen Dienst, anerkannt werden. Gibt es da Erfahrungen, wie man mit Angestellten des ÖD im Regelfall verfährt?!
Zu meinen Tätigkeiten:

Sachbearbeiter, mittlerer bzw. auch gehobener technischer Dienst, 50% Büro, 50% kontrollierende Tätigkeiten.

Für die Stufenfestsetzung kommt dann sicher, der § 28 des Bundesbesoldungsgesetz zu tragen, richtig.

Fragen über Fragen…

Gruß El Zollo
Für die als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhälst du Rente - und Beamtenpension ... die Pension wird allerdings um die Rente gekürzt ... sodass Du letzten Endes nicht mehr erhälst als den Höchstbetrag der erreichbaren Pension

siehe auch

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Di 13. Jun 2017, 12:32

Die förderlichen Zeiten können bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden ... (nach dem Ende Ausbildung) - damit überhaupt gezahlt werden kann, wird erstmal die Stufe 1 zugrundegelegt und dann geprüft ...

es könnten aber auch Zeiten auf die Probezeit angerechnet werden

https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__29.html

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 29 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten

---

das ist aber insgesamt ein ganz schwieriges Thema, weil das alles "Kann-Vorschriften" sind - das heißt es ist Ermessen auszuüben und jeder Fall ist irgendwie anders

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon El Zollo » Di 13. Jun 2017, 12:51

Vielen Dank für die Antworten!

Ich denke auch, dass es viel Ermessensspielraum zu diesem Thema gibt, frei nach dem Motto: "Alles kann nichts muss".

Zum Punkt Rente und Pension.

Hier liegt der Hund begraben. Da Pension und Rente nicht mehr als ca. 71% des letzen Bruttolohns übersteigen darf und ich mich für´s Alter relativ gut abgesichert habe, überlege ich mir, meine gesetzliche Rente auszahlen zu lassen, damit mir mein Geld nicht verloren geht. Natürlich erst wenn alles sicher ist. Hierfür ist für mich natürlich wichitg, wie viele Jahre mir anerkannt werden, damit ich damit kalkulieren kann.

Schwieriges Thema, aber nochmals danke für die Hilfe!

Gruß El Zollo

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Di 13. Jun 2017, 13:02

El Zollo hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten!

Ich denke auch, dass es viel Ermessensspielraum zu diesem Thema gibt, frei nach dem Motto: "Alles kann nichts muss".

Zum Punkt Rente und Pension.

Hier liegt der Hund begraben. Da Pension und Rente nicht mehr als ca. 71% des letzen Bruttolohns übersteigen darf und ich mich für´s Alter relativ gut abgesichert habe, überlege ich mir, meine gesetzliche Rente auszahlen zu lassen, damit mir mein Geld nicht verloren geht. Natürlich erst wenn alles sicher ist. Hierfür ist für mich natürlich wichitg, wie viele Jahre mir anerkannt werden, damit ich damit kalkulieren kann.

Schwieriges Thema, aber nochmals danke für die Hilfe!

Gruß El Zollo
auszahlen geht nur, wenn die 5 Jahre noch nicht voll sind - also ohnehin kein Anspruch gegen die DRV besteht .....

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Di 13. Jun 2017, 13:07

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /V0910.pdf

siehe auch hier ....


Wann besteht ein Anspruch auf Beitragserstattung?

Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht in der Regel für

- Versicherte, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine
Wartezeit von 5 Jahren Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben
, nach Ablauf einer Wartefrist von
24 Kalendermonaten. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht z. B. für Beamte und Richter auf Lebenszeit,
für Berufssoldaten oder für Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze.

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon El Zollo » Di 13. Jun 2017, 13:24

... habe in meinem Eifer, dass mit den fünf Jahren, falsch gelesen, vielen Dank für den Hinweis!

Spannendes Thema, werde mich wohl damit noch intensiver befassen müssen, vielen Dank für deine Hilfe! :zustimm:

Gruß El Zollo

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon Currywurst53 » Di 13. Jun 2017, 14:29

Ab wann kann man mit Gewissheit erfahren, in welches BWZ einer kommt? Mein Ausbildungsamt ist das HZA Köln (m. D.).

Man musste ja noch Angaben zu seiner Körpergröße und Augenfarbe etc. machen, für die Erstellung des Dienstausweises. Wofür ist dieser Ausweis? Ich habe ja eigentlich erst nach der Ausbildung damit gerechnet. Und wie sieht dieser aus? :lupe:

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon frodo_beutlin » Di 13. Jun 2017, 14:56

Currywurst53 hat geschrieben:Ab wann kann man mit Gewissheit erfahren, in welches BWZ einer kommt? Mein Ausbildungsamt ist das HZA Köln (m. D.).

Man musste ja noch Angaben zu seiner Körpergröße und Augenfarbe etc. machen, für die Erstellung des Dienstausweises. Wofür ist dieser Ausweis? Ich habe ja eigentlich erst nach der Ausbildung damit gerechnet. Und wie sieht dieser aus? :lupe:
Eine grüne (gefaltete) Papierkarte in einer Plastikhülle - mit Lichtbild - Name und den von Dir genannten Angaben - damit Du Dich als Angehöriger der Zollverwaltung ausweisen kannst ... (falls du mal mit zu Gericht musst / darfst etc.)

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Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Mittlerer Dienst

Beitragvon Currywurst53 » So 18. Jun 2017, 14:49

Kann jemand vlt. etwas Neues über das BWZ Sigmaringen berichten, alle Infos die man so findet, sind schon relativ veraltet. Es wäre auch super wenn das Thema „Zoll & Ausbildung mD von A-Z“ aktualisiert werden würde.


Gibt es unter der Community, Leute, die ebenfalls im Aug. beim HZA Köln im m. D. anfangen? :)

---


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