Skorpion69 hat geschrieben:Das Bestehen des Tests (mind. 50% der erreichbaren Punktzahl) reicht nicht. Nach dem schriftlichen Teil wird im Rahmen der Bestenauslese eine Rangfolge gebildet. Nur die Besten werden dann zum mündlichen Teil eingeladen.Linchen1389 hat geschrieben:Hallo Skorpion, ich mal wieder !:-) spielt es Eigtl. Eine Rolle wie man den schriftlichen Test besteht ? Also sagen wir, wenn man 80% richtig hat, hat es Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, oder reicht es wenn man 50% erreicht hat ? Danke für die Info !
Ausnahme: Schwerbehinderte Bewerber werden IMMER zum mündlichen Teil eingeladen, unabhängig vom Ergebnis bzw. einer Platzierung in der Rangfolge.
Auf Basis der Ergebnisse des schriftlichen Teils und des mündlichen Teils wird ein Gesamtergebnis errechnet (schriftlich: 40%, mündlich: 60%). Aus der daraus folgenden Rangfolge werden die Besten dann eingestellt. Für schwerbehinderte Bewerber wird dabei im Rahmen der Vergabe der sog. Vorbehaltsstellen (7% aller Stellen) eine eigene Rangfolge erstellt.
@scorpion: Du schreibst, dass ein Gesamtergebnis 40:60 für das Ranking erstellt wird. Ist das nur mi mD so?
Denn für denn gD schriebst du, dass zum mündlichen alles wieder auf Null gesetzt wird!
viewtopic.php?f=35&t=76599&start=240
Ist das bei gD anders?
Gilt die 40:60 Regelung erst ab dem Auswahlverfahren 2015/2016? http://www.bdz.eu/fileadmin/img/Medien/ ... 160226.pdf
Kannst du das bitte aufklären?
Zudem schreibst du oben, Schwerbehinderte werden nur(?) auf den Vorbehaltsstellen berücksichtigt. Zumindest verstehe ich das so. In der HPR aktuell (Ausgabe Sep. 15, Seite 4) vom BDZ http://www.bdz-sachsen.de/hpr/hpr2015/hpr_2015_09.pdf wird davon berichtet, dass die Schwerbehinderten auch auf die normalen Stellen gesetzt werden. Sollten dann noch welche übrig sein, dann kommen erst die Vorbehaltsstellen zur Geltung. Die Schwerbehinderten nehmen also erst mal am normalen Ranking teil. Kannst du das bitte auch aufklären?
Grüße
diesig