Hallo zusammen,
ein Freund von mir interessiert sich sehr für eine Ausbildung beim Zoll.
Er verfügt über einen Hauptschulabschluss, eine Ausbildung zum Dachdecker und den HWK Betriebswirt.
Demnach auch über die Facholschulreife. Reicht dieser Abschluss für den gD ? Ob das eine allgemeine Fachhochschulreife ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Ausserdem hat er eine Arthrose in der Schulter. Da der Zoll aber auch Menschen mit Behinderung einstellt, dachte ich das man mit einem Leiden evtl. auch Chancen hat. Ist ja viel im innendienst möglich.
Danke für evtl hilfreiche Antworten.
Vg fusle
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
Einstellungsvoraussetzung gD
Moderator: Team Zoll
Re: Einstellungsvoraussetzung gD
Hallo,
wenn Dein Freund mit seinem Berufsabschluss eine Studienberechtigung erlangt hat, kann er sich auch für den gehobenen Dienst bewerben. Im Zweifelsfall gibt die IHK dazu die fachlich richtige Auskunft. Sollte er den Meister haben oder machen, kann er in jedem Fall in den gD.
Im Gegensatz zu früher kann sich der Freund mit den o.a. Voraussetzungen dann logischerweise auch für beide Laufbahnen bewerben.
Um sich auf eine Vorbehaltsstelle für schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber bewerben zu können, muss diese Behinderung von der Agentur für Arbeit anerkannt sein bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt worden sein. Auskünfte hierzu können besser die Kollegen in den Einstellungsbereichen des zuständigen HZA geben.
wenn Dein Freund mit seinem Berufsabschluss eine Studienberechtigung erlangt hat, kann er sich auch für den gehobenen Dienst bewerben. Im Zweifelsfall gibt die IHK dazu die fachlich richtige Auskunft. Sollte er den Meister haben oder machen, kann er in jedem Fall in den gD.
Im Gegensatz zu früher kann sich der Freund mit den o.a. Voraussetzungen dann logischerweise auch für beide Laufbahnen bewerben.
Um sich auf eine Vorbehaltsstelle für schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber bewerben zu können, muss diese Behinderung von der Agentur für Arbeit anerkannt sein bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt worden sein. Auskünfte hierzu können besser die Kollegen in den Einstellungsbereichen des zuständigen HZA geben.
Re: Einstellungsvoraussetzung gD
Ok. Schulisch müsste es dann passen. Aber da ist nicht die IHK sondern die hwk (Handwerkskammer) zuständig. ;-)
Bzgl der Arthrose gebe ich ihm mal weiter das er beim HZA anfragen soll.
Sollte schon vorher geklärt sein. Sonst verwendet man ja unter Umständen viel Energie in eine aussichtslose Bewerbung...
Danke für die Auskunft
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
Bzgl der Arthrose gebe ich ihm mal weiter das er beim HZA anfragen soll.
Sollte schon vorher geklärt sein. Sonst verwendet man ja unter Umständen viel Energie in eine aussichtslose Bewerbung...
Danke für die Auskunft
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende