Hallo zusammen,
Bin zurzeit im Bewerbungsverfahren des Zolles für den gehobenen Dienst.
Bei meiner Bewerbung habe ich meine Gleichstellung als Schwerbehinderter angegeben. Nun ist meine Frage an euch, ob überhaupt die Möglichkeit besteht durch den Amtsarzt für Diensttauglich befunden zu werden.
Meine Behinderung stört mich eigentlich nicht im Alltag und ich könnte sicherlich ganz normal eine Waffe tragen und die Herausforderungen des Dienstalltages erfüllen...
Falls dies möglich ist, kann ich etwas dazu beitragen das ich die Tauglichkeit bestehe wie zum Beispiel das Sportabzeichen machen obwohl ich dies nicht machen müsste ?
Mit freundlichen Grüßen und schon mal vielen Dank für jede Antwort
Bastian
Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Moderator: Team Zoll
- Bastian1710
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Für Schwerbehinderte und Gleichgestellte gelten andere Anforderungen an die Diensttauglichkeit als für nichtbehinderte Menschen, auch bei eingeschränkter Verwendungsbreite.Bastian1710 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Bin zurzeit im Bewerbungsverfahren des Zolles für den gehobenen Dienst.
Bei meiner Bewerbung habe ich meine Gleichstellung als Schwerbehinderter angegeben. Nun ist meine Frage an euch, ob überhaupt die Möglichkeit besteht durch den Amtsarzt für Diensttauglich befunden zu werden.
Meine Behinderung stört mich eigentlich nicht im Alltag und ich könnte sicherlich ganz normal eine Waffe tragen und die Herausforderungen des Dienstalltages erfüllen...
Falls dies möglich ist, kann ich etwas dazu beitragen das ich die Tauglichkeit bestehe wie zum Beispiel das Sportabzeichen machen obwohl ich dies nicht machen müsste ?
Mit freundlichen Grüßen und schon mal vielen Dank für jede Antwort
Bastian
Insofern steht eine (anerkannte) Schwerbehinderung oder Gleichstellung der Einstellung nicht entgegen - im Gegenteil: Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden im Rahmen einer besonderen Quote sogar bevorzugt eingestellt.
- Bastian1710
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Entschuldigen sie, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich möchte wissen, ob eine Vollzugdienst Tauglichkeit möglich ist trotz Behinderung.
Ich möchte wissen, ob eine Vollzugdienst Tauglichkeit möglich ist trotz Behinderung.
- Skorpion69
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Auch eine Tätigkeit im Vollzugsdienst ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.Bastian1710 hat geschrieben:Entschuldigen sie, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich möchte wissen, ob eine Vollzugdienst Tauglichkeit möglich ist trotz Behinderung.
Dies hängt aber von der Art der Behinderung ab. Selbst wenn die Einschränkung im Alltag keine Probleme macht, kann es für den Vollzugsdienst Einschränkungen geben (z.B. gut eingestellte Diabetes, die so nicht weiter einschränkt, aber bei längeren Stresssituationen zum Problem werden kann, weil dann eine rechtzeitige Insulian-Gabe oder aber eine pünktliche Nahrungsaufnahme vielleicht nicht möglich ist - mit entsprechenden Folgen).
Dies muss aber dann die ärztliche Untersuchung im Einzelfall zeigen.
- Bastian1710
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Habe ich mir ja auch fast schon gedacht, dass dies nicht pauschal zu sagen ist. Aber ich dachte mir ich Versuch es trotzdem mal.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Liebe Grüße
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Welcher Art die Behinderung ist, könnte der Antwort dienlich sein.
- Bastian1710
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Die Behinderung besteht darin, dass eine Nervenstörung im kleinen und Ringfinger der Linken Hand durch einen Unfall vorliegt.
Jedoch weder Kraft Minderung noch Funktionseinschränkung sprich komplett beweglich. Lediglich eine Taubheit.
Jedoch weder Kraft Minderung noch Funktionseinschränkung sprich komplett beweglich. Lediglich eine Taubheit.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Das wiederum könnte im Waffenhandling ein entscheidender Nachteil sein.
- Bastian1710
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Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Gibt es eine Möglichkeit dem Amtsarzt das Gegenteil zu beweisen ?
Womöglich durch die aktive Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder der Vorlage eines Sportabzeichens oder ähnliches ?
Womöglich durch die aktive Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder der Vorlage eines Sportabzeichens oder ähnliches ?
Re: Voll Diensttauglich trotz Gleichstellung
Naja. Im Schützenverein schießt du unter keinerlei Stress mit deiner Lieblingshand. Im Vollzug bist du in einer Stresssituation und kannst wohlmöglich aus welchem Grund auch immer nur die andere Hand nehmen.
Inwiefern das Sportabzeichen "etwas beweisen" soll in puncto Waffenhandhabung, erschließt sich mir nicht.
Inwiefern das Sportabzeichen "etwas beweisen" soll in puncto Waffenhandhabung, erschließt sich mir nicht.
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