Guten Abend,
ich hatte bedauerlicherweise vor über 5 Jahren eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, woraufhin ich eine MPU absolvieren musste. Ich habe diese bestanden und nach einer Zahlung von 200 Euro wurde das Verfahren eingestellt; es gab keine Eintragung in das Führungszeugnis.
Meine Frage ist nun, inwiefern mein Vergehen bei meiner Bewerbung überprüft wird und ob mir aufgrund dessen die Chance für eine Einstellung in den gehobenen Dienst verwehrt ist. Wäre nett wenn mir da jemand von euch Auskunft geben könnte
LG
Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Moderator: Team Zoll
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- Corporal
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Re: Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Ich würde mal behaupten, dass dies eine Einzelfallentscheidung werden wird. Dazu werden die Gesamtumstände im Strafverfahren betrachtet und dann wird dir eine Rückmeldung gegeben. Dabei wird auch beachtet, dass das Ereignis bereits 5 Jahre zurückliegt und wie alt du zur Tatzeit warst. Das Ergebnis der Bewertung wird dir hier niemand vorhersagen können.
Sicher ist jedoch, dass eine Trunkenheit im Verkehr mit einem KFZ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung geführt hätte.
Also abwarten.
PS: Eintragung in das "Führungszeugnis" und BZR-Einträge sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Sicher ist jedoch, dass eine Trunkenheit im Verkehr mit einem KFZ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung geführt hätte.
Also abwarten.
PS: Eintragung in das "Führungszeugnis" und BZR-Einträge sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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Re: Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Sieht der Zoll das bei Trunkenheitsfahrten denn so eng wie die Polizei?
Re: Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Ok, danke für die Infos.
1) Würdet ihr mir nun empfehlen, Kontakt bei der Zollbehörde aufzunehmen, und diesbezüglich nachzufragen?
2) Wird man falls dieser Eintrag Probleme machen sollte, schon zu Beginn darüber in Kenntnis gesetzt, oder erst ganz am Ende des Bewerbungsverfahrens?
LG
1) Würdet ihr mir nun empfehlen, Kontakt bei der Zollbehörde aufzunehmen, und diesbezüglich nachzufragen?
2) Wird man falls dieser Eintrag Probleme machen sollte, schon zu Beginn darüber in Kenntnis gesetzt, oder erst ganz am Ende des Bewerbungsverfahrens?
LG
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- Corporal
- Beiträge: 517
- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Dass wir im Unterforum des Zolls sind, war mir nicht aufgefallen - Danke.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Sieht der Zoll das bei Trunkenheitsfahrten denn so eng wie die Polizei?
@TE
Also im Bezug auf den Zoll kann ich das gar nicht einschätzen. Abwarten und Tee trinken (ohne Rum).
- Skorpion69
- Moderator
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- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Wenn diese "Verfehlung" nicht im Führungszeugnis für Behörden erscheint, dann passiert gar nichts und Du kannst das ganze als "Jugendsünde" abhaken.
Erscheint es doch im Führungszeugnis muss man schauen, was dort genau aufgeführt ist und trifft dann eine Einzelentscheidung (nach Deiner Schilderung ist das zwar unwahrscheinlich, aber Du wärst auch nicht der Erste, der eine kleine Überraschung erlebt).
Verlässliche Aussagen sind erst nach Vorliegen des behördlichen Führungszeugnisses möglich - und das wird erst angefordert, wenn eine Einstellung aufgrund des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.
Erscheint es doch im Führungszeugnis muss man schauen, was dort genau aufgeführt ist und trifft dann eine Einzelentscheidung (nach Deiner Schilderung ist das zwar unwahrscheinlich, aber Du wärst auch nicht der Erste, der eine kleine Überraschung erlebt).
Verlässliche Aussagen sind erst nach Vorliegen des behördlichen Führungszeugnisses möglich - und das wird erst angefordert, wenn eine Einstellung aufgrund des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.
Re: Chancen nach positiver Alkohol-MPU mit dem Fahrrad
Ok, das beruhigt mich zumindest ein wenig.
Also ist es nicht zwangsläufig so, dass alle Einträge aus dem BZR im Führungszeugnis für Behörden erscheinen?
Also ist es nicht zwangsläufig so, dass alle Einträge aus dem BZR im Führungszeugnis für Behörden erscheinen?
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