Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Ivolution » Mo 14. Mai 2018, 22:12

2fast4u hat geschrieben:
Mo 14. Mai 2018, 18:22
Ivolution hat geschrieben:
Mo 14. Mai 2018, 18:00
Zollamt ca. 1 Jahr, Waffenträger ca. 1,5 Jahre - zumindest gilt das für die Zweitverwendung in Bremerhaven.
Wie kann man das verstehen?
Die, die an "Ihrem" HZA eine Zollamt-Stelle inne haben, gehen 1 Jahr und die neuen Kollegen von "C" gehen 1,5 Jahre an die Hotspots?
Oder wer am Hotspot eine waffentragende Stelle bekommt, bleibt 1,5 Jahre und nichtwaffentragend 1 Jahr?
Uns wurde es nach deiner 2. Alternative erklärt.
Zweitverwendung (an den Hotspots) als Nichtwaffenträger 1 Jahr, Waffenträger 1,5 Jahre.
Alles natürlich unter Vorbehalt. Es kann auch länger gehen.

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Ranger92 » Do 17. Mai 2018, 12:57

Zu dieser Thematik habe ich auch ne Frage:

Wie sieht es aus, wenn ich nach dem AL eine Stelle in meinem HZA in einem Bereich außerhalb von C oder E bekomme; sprich Vollzugsdienst und jetzt aber an einen Hotspot soll/möchte.
Kann ich dann ebenfalls nur in einen nicht Vollzugsdienst Bereich kommen, oder wäre bspw. hier im Rahmen der Abordnung eine Stelle im Vollzugsdienst möglich?

Bsp: Nach bestandenem AL komme ich an das Zollamt X meines Stamm HZA's in die Zollabfertigung, könnte man im Zuge der Abordnung zum Hotspot dann in der Reisendenkontrolle in FFM landen, oder muss man dann schon aus dem Vollzugsdienst kommen? :gruebel:

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Ivolution » Do 17. Mai 2018, 16:51

@Ranger92:
Du kannst in deiner Zweitverwendung am Hotspot durchaus in den Vollzug kommen, auch wenn deine Erstverwendung keine waffentragende Stelle ist.
Dafür dauert die Zweitverwendung am Hotspot auch ein halbes Jahr länger. Immerhin muss beachtet werden, dass du noch deinen Waffenlehrgang bekommst.

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Ranger92 » Fr 25. Mai 2018, 00:45

Danke dir!

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon J12 » Fr 29. Jun 2018, 06:10

Ich wünsche dem AL gutes Gelingen bei den schriftlichen Klausuren und viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung.
Schmeißt euch nochmal ins Zeug - wir brauchen euch!

Gruß,
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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Vollzugsbub » Mi 4. Jul 2018, 17:28

Dem schließe ich mich an.....
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Pioneer92 » Di 24. Jul 2018, 08:27

Gestern ging mit der mündlichen die Ausbildung zu Ende.
Kaum zu fassen, dass 2 Jahre schon vorbei sind.

Alle Kollegen die diese Woche noch dran sind: VIEL GLÜCK (und keine Bange, die mündliche ist tatsächlich nicht so schlimm :D)

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Re: Ausbildungserfahrungen mittlerer Dienst - Einstellung 2016

Beitragvon Ivolution » Mi 25. Jul 2018, 22:13

So, für mich hat die Ausbildung heute (endlich) ihr Ende gefunden. :)
"Endlich", weil man nach den zwei Jahren irgendwann den Anwärtertitel doch satt hat. ;D Es waren keine leichten zwei Jahre, aber dafür tolle.

Freue mich auf meine zukünftigen Kollegen und wünsche den restlichen Anwärtern noch viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung! :zustimm:

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Nachprüfung AL

Beitragvon smash1221 » Mi 7. Nov 2018, 07:43

Hallo zusammen,

am Ende des Monats findet die Nachprüfung des AL´s statt. Hat jemand Erfahrung in Ablauf, Schwierigkeit und Durchfallquote?

Danke!

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Re: Nachprüfung AL

Beitragvon Skorpion69 » Mi 7. Nov 2018, 18:17

smash1221 hat geschrieben:
Mi 7. Nov 2018, 07:43
Hallo zusammen,

am Ende des Monats findet die Nachprüfung des AL´s statt. Hat jemand Erfahrung in Ablauf, Schwierigkeit und Durchfallquote?

Danke!
Die Nachholungs- und Wiederholungsprüfungen sind im gleichen Schwierigkeitsgrad wie die regulären Prüfungen - und insofern machbar. Die Durchfallerquote liegt dabei regelmäßig zwischen 30% und 50%.
Der Ablauf ergibt sich aus den Schreiben des BWZ (Ort, Beginn, Dauer usw.), näheres weiß auch die Ausbildungsleitung.


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