Uns wurde es nach deiner 2. Alternative erklärt.2fast4u hat geschrieben: ↑Mo 14. Mai 2018, 18:22Wie kann man das verstehen?
Die, die an "Ihrem" HZA eine Zollamt-Stelle inne haben, gehen 1 Jahr und die neuen Kollegen von "C" gehen 1,5 Jahre an die Hotspots?
Oder wer am Hotspot eine waffentragende Stelle bekommt, bleibt 1,5 Jahre und nichtwaffentragend 1 Jahr?
Zweitverwendung (an den Hotspots) als Nichtwaffenträger 1 Jahr, Waffenträger 1,5 Jahre.
Alles natürlich unter Vorbehalt. Es kann auch länger gehen.