MW2603 hat geschrieben:Skorpion69 hat geschrieben:MW2603 hat geschrieben:Hallo .
Ich habe eine FRAGE.
Wie lange muss man vorher gemeldet haben, dass man verheiratet ist, damit das ggf. noch bei der Stellenvergabe berücksichtigt werden kann ?
Also Heirat zb. Mitte Januar. StellenAusgabe Ende März.
Wäre sehr dankbar über eine Antwort.
Welche Stellenvergabe?!
Der Jahrgang 2016 wurde aus der Region für die Region eingestellt. Damit verbleiben grundsätzlich erstmal alle an ihrem Hauptzollamt bzw. Standort (oder im nahen Umkreis) - ob verheiratet, geschieden, Single oder irgendwas dazwischen
Wenn Du heiraten willst, dann heirate - der Stelle ist das zukünftig vollkommen egal...
Das halte ich mal für ein Gerücht. Nach einem Gespräch mit der GZD werden trotzdem einige überregional eingesetzt. Darum geht es ja auch grundsätzlich nicht. Aber mit Sozialpunkten ist die Chance auf die Wunschstelle einfach höher.
Natürlich weiß ich, dass man das nicht davon abhängig machen sollte. Ist mir alles klar. Trotzdem hat man so mehr Chancen, wenn man sowieso unabhängig vom Zoll heiraten möchte.
Aber vielen Dank für die Antwort, obwohl meine Frage nicht beantwortet wurde!
Ich habe schon bewusst "grundsätzlich" geschrieben...
Einzelne (aber nicht die Mehrheit) werden auch zukünftig überregional eingesetzt, da sich der zur Einstellung errechnete Bedarf bis zum Ausbildungsende drastisch ändern kann. Es ist aber noch immer nicht entschieden, wie dann die Auswahl erfolgen soll und welche HZÄ betroffen sein werden.
Es ist sicher auch davon auszugehen, dass in diesen Fällen die bisherigen Sozialpunkte weiter eine Rolle spielen werden, aber nicht mehr mit der bisherigen Bedeutung, da deutlich weniger überregionale Konkurrenzen bestehen werden als bisher.
Kommt es zur Konkurrenz, sind die Sozialpunkte ggf. gegeneinander zu stellen - und dann hat der Frischverheiratete ggf. das Nachsehen gegenüber dem länger Verheirateten. Der Anwärter in langjähiger Partnerschaft hat aber auch wieder Vorteile gegenüber dem Single.
Kurz: es sind keine Pauschalaussagen zur Bedeutung der jeweiligen Sozialpunkte zu treffen, sondern es kommt immer auf die individuelle Stellung der konkurrierenden Anwärter an. Und insofern schützt Dich auch eine Heirat vor der "Verteilung" nicht vor einem überregionalen Einsatz.
Im Zweifel: frühzeitig heiraten (wenn es ohnehin geplant ist). Bisher zählte auch eine Hochzeit am Tag vor der Vergabe mehr als eine Hochzeit nach der Vergabe (manchmal reichte aber auch der Nachweis der Aufgebitsbestellung). Da früher aber auch allgemein selbst bewohntes Wohneigentum zählte, heute aber nur noch, wenn dieses schon vor der Ausbildung bestand, ist nicht auszuschließen, dass man bei der Ehe irgendwann ähnlich vorgeht, wissend, dass die Eheschließungsquote sich vor der Verteilung immer drastisch erhöht.