Hallo zusammen,
ich bin 16.Jahre alt und möchte mich für nächstes Jahr beim Zoll bewerben.
Ich habe eine Lese- und Rechtschreibschwäche, welche mir in der Schule anerkannt wurde,wie ist das beim Auswahlverfahren? Muss ich hier ein Attest vorlegen oder wird es prinzipiell nicht anerkannt?
Danke schonmal für die Hilfe
Wird LRS bei den Einstellungstest anerkannt?
Moderator: Team Zoll
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- Skorpion69
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Re: Wird LRS bei den Einstellungstest anerkannt?
Bei einer als Schwerbehinderung anerkannten Leserechtschreibstörung (= Legasthenie) erhält man im Auswahlverfahren auf Antrag einen Nachteilsausgleich (in der Regel Zeitverlängerung) gegen Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung über das Erfordernis. Die anerkannte Schwerbehinderung sollte dann auch rechtzeitig vor den Testterminen dem HZA mitgeteilt werden.
Handelt es sich um eine weniger ausgeprägte Leserechtschreibschwäche ohne Anerkennung einer Schwerbehinderung ist der Test im normalen Zeitrahmen zu absolvieren, ohne weiteren Nachteilsausgleich.
Handelt es sich um eine weniger ausgeprägte Leserechtschreibschwäche ohne Anerkennung einer Schwerbehinderung ist der Test im normalen Zeitrahmen zu absolvieren, ohne weiteren Nachteilsausgleich.
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- Cadet
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Re: Wird LRS bei den Einstellungstest anerkannt?
Öhm ja,
also bis jetzt wurde nur eine Schwäche festgestellt
Dann frag ich doch mal bei meinem Arzt nach.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,ist ein super Forum.
also bis jetzt wurde nur eine Schwäche festgestellt
Dann frag ich doch mal bei meinem Arzt nach.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,ist ein super Forum.
- Skorpion69
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Re: Wird LRS bei den Einstellungstest anerkannt?
Nachfragen kann da nicht schaden...
Sollte es sich tatsächlich um eine Legasthenie handeln, solltest Du anschließend schnellstens den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen und diesen dann auch dem HZA in Kopie senden, denn bei Schwerbehinderung kommt nicht nur ein Nachteilsausgleich in Betracht, sondern auch diverse andere Maßnahmen. Dazu zählt auch ggf. die Einstellung auf einer sog. Vorbehaltsstellen, also Stellen, die ausdrücklich für Schwerbehinderte "reserviert" sind.
Sollte es sich tatsächlich um eine Legasthenie handeln, solltest Du anschließend schnellstens den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen und diesen dann auch dem HZA in Kopie senden, denn bei Schwerbehinderung kommt nicht nur ein Nachteilsausgleich in Betracht, sondern auch diverse andere Maßnahmen. Dazu zählt auch ggf. die Einstellung auf einer sog. Vorbehaltsstellen, also Stellen, die ausdrücklich für Schwerbehinderte "reserviert" sind.
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- Cadet
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Re: Wird LRS bei den Einstellungstest anerkannt?
Mal sehen, was der Arzt sagt. Ich werd wohl weiter täglich an meiner Schwäche üben, denn ich will niemandem der so eine Stelle verdient,den Platz wegnehmen.
Danke für die tollen Informationen .
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