Hallo zusammen ,
ich habe mich für die Ausbildung beim Zoll beworben und verfüge über eine Gleichstellung als Schwerbehinderter. Wie viel besser sind meine Chancen ? und werde ich mein ganzes Berufsleben im Büro verbringen oder gibt es irgendwie die Möglichkeit an der Waffe ausgebildet zu werden ( Waffenschein habe ich schon).
Vielen Dank schon mal !!!
Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Moderator: Team Zoll
- Bastian1710
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- Beiträge: 12
- Registriert: Sa 18. Jun 2016, 21:38
Re: Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Absolut sinnvoll so eine Frage zu stellen und zu verschweigen, was genau du hast.
- Bastian1710
- Cadet
- Beiträge: 12
- Registriert: Sa 18. Jun 2016, 21:38
Re: Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Das ist schwer zu beschreiben, habe eine Teilweise Lähmung der linken Hand aber nicht so dramatisch, dass ich keine Waffe tragen kann. Bin seid 3 Jahren im Schützenverein und kann selbst die Langwaffen gut halten.
Re: Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Hey! Ich empfehle, einfach mal die für Schwerbehinderte zuständige Kontaktperson anzurufen. Die Nummer findest du über die Zoll-Homepage. Vorweg kann ich jedenfalls sagen, dass es sogenannte Vorbehaltsstellen für Schwerbehinderte gibt. Eine solche bekommt man, wenn die auf dem regulären Weg in den Einstellungstests erreichte Leistung nicht ausreichend ist, obwohl die Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Dabei werden aber nicht alle betroffenen Personen eingestellt, sondern es wird eine Rangliste erstellt, auf der nur Schwerbehinderte stehen und es werden dann von dieser Liste die Menschen ausgewählt, die die besten Leistungen gebracht haben, soweit Stellen verfügbar sind. Es sind meines Wissens nach 7% der Stellen Schwerbehinderten vorbehalten. Weitere Details dazu kann ich dir leider nicht nennen. Aber so ganz grob trifft es das jedenfalls. Über eine mögliche Verwendung kann ich nichts sagen. Das müsstest du dann bei oben genannter Person anfragen. Grundsätzlich jedenfalls ist die Verwendung von der Art deiner Behinderung abhängig.
Du hast wirklich einen Waffenschein? WBK kann ich mir schon vorstellen, aber für einen Waffenschein gibt es ja noch andere Voraussetzungen...
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Du hast wirklich einen Waffenschein? WBK kann ich mir schon vorstellen, aber für einen Waffenschein gibt es ja noch andere Voraussetzungen...
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Grüße,
fretb
fretb
Re: Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Genau, es gibt eine Vorschrift für die Waffeneignung bei Zoll und die hat nichts vergleichbares mit dem Waffenschein für sportschützen gemeinsam! Von daher wird ich mir da nicht soviel Hoffnung machen, da zu dem auch eine Waffenloseselbstverteidigung gehört!
-
- Corporal
- Beiträge: 566
- Registriert: Do 16. Okt 2008, 00:00
Re: Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Vielleicht meint er den "kleinen Waffenschein"?fretb hat geschrieben:(...)
Du hast wirklich einen Waffenschein? WBK kann ich mir schon vorstellen, aber für einen Waffenschein gibt es ja noch andere Voraussetzungen...
- Skorpion69
- Moderator
- Beiträge: 1503
- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Zoll Ausbildung mit Schwerbehinderung
Die besondere Förderung schwerbehinderter Bewerber im Einstellungsverfahren wurde oben bereits beschrieben. Insofern stehen die Chancen einer Einstellung grundsätzlich nicht schlecht, zumindest aber immer besser als für freie Bewerber.
Inwieweit bei einer Gleichstellung oder Schwerbehinderung ein Einsatz im Vollzugsdienst in Betracht kommt kann nur die Einzelfallprüfung ergeben. Zunächst gibt es aber keinen generellen Ausschluss für behinderte Menschen.
Sollte ein Einsatz im waffentragenden Bereich in Erwägung gezogen werden, wäre die Eignung im Rahmen einer eigenen BAD-Untersuchung festzustellen. Kommt man dabei zu dem Ergebnis, dass Deine Behinderung kein Hindernis darstellt kannst Du auch in den waffentragenden Bereich.
Eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein ist dabei vollständig irrelevant.
Inwieweit bei einer Gleichstellung oder Schwerbehinderung ein Einsatz im Vollzugsdienst in Betracht kommt kann nur die Einzelfallprüfung ergeben. Zunächst gibt es aber keinen generellen Ausschluss für behinderte Menschen.
Sollte ein Einsatz im waffentragenden Bereich in Erwägung gezogen werden, wäre die Eignung im Rahmen einer eigenen BAD-Untersuchung festzustellen. Kommt man dabei zu dem Ergebnis, dass Deine Behinderung kein Hindernis darstellt kannst Du auch in den waffentragenden Bereich.
Eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein ist dabei vollständig irrelevant.
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