Aber nur im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung, oder?Das kann dir wahrscheinlich niemand so recht sagen.
Bei uns wurde damals zumindest Blut- und Urinprobe genommen.
Wie auch immer, ein Drogenscreening bedarf immer der Zustimmung der Probandin/des Probanden, stillschweigendes Einverständnis gilt dabei nicht.
Bei der Blutprobe, die z. B. im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung durchgeführt wird, handelt es sich in der Regel um ein kleines Blutbild, dass keinen Aufschluss über den Konsum von BTM Aufschluss gibt. Gleiches gilt für die Urinuntersuchung. Hier untersucht man lediglich krankhafte Veränderungen der Harnwege, wie z. B. Hämaturie (Blut im Urin).