Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Di 29. Aug 2017, 18:06

fwnet18528 hat geschrieben:
nuc_nuc hat geschrieben:Welches der beiden Zeugnisse würde dann berücksichtigt? Was passiert wenn ich nur das Zeugnis der Berufsschule verschicke?VG
Dann wird das andere Zeugnis nachgefordert, da ohne dieses die Stammdaten nicht angelegt werden können und damit auch die Bewerbung nicht weiter bearbeitet werden kann.
Maßgeblich ist das Zeugnis Klasse 10 als Abschlusszeugnis und damit für die Rangfolge entscheidendes Zeugnis.
Weitere Zeugnisse dienen dem lückenlosen Nachweis des Lebenslaufs, sofern es sich dabei nicht um Abschlusszeugnisse handelt.
Weitere Abschlusszeugnisse werden in der Rangfolge nur berücksichtigt, sofern der Abschluss höherwertig ist (z.B. Fachabitur, Abitur).

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon nuc_nuc » Mi 30. Aug 2017, 10:19

Skorpion69 hat geschrieben:
fwnet18528 hat geschrieben:
nuc_nuc hat geschrieben:Welches der beiden Zeugnisse würde dann berücksichtigt? Was passiert wenn ich nur das Zeugnis der Berufsschule verschicke?VG
Dann wird das andere Zeugnis nachgefordert, da ohne dieses die Stammdaten nicht angelegt werden können und damit auch die Bewerbung nicht weiter bearbeitet werden kann.
Maßgeblich ist das Zeugnis Klasse 10 als Abschlusszeugnis und damit für die Rangfolge entscheidendes Zeugnis.
Weitere Zeugnisse dienen dem lückenlosen Nachweis des Lebenslaufs, sofern es sich dabei nicht um Abschlusszeugnisse handelt.
Weitere Abschlusszeugnisse werden in der Rangfolge nur berücksichtigt, sofern der Abschluss höherwertig ist (z.B. Fachabitur, Abitur).
Alles klar, habe ich verstanden, vielen Dank für die Antwort/Rückmeldung.

Muss bei der Bewerbung eines Schwerbehinderten oder dessen gleichgestellten Menschen irgendetwas besonderes beachtet werden? Werden diese Personengruppen (körperliche Eignung vorausgesetzt) weiterhin auf jeden Fall zur schriftlichen und mündlichen Prüfung eingeladen?

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Mi 30. Aug 2017, 14:18

nuc_nuc hat geschrieben:
Alles klar, habe ich verstanden, vielen Dank für die Antwort/Rückmeldung.

Muss bei der Bewerbung eines Schwerbehinderten oder dessen gleichgestellten Menschen irgendetwas besonderes beachtet werden? Werden diese Personengruppen (körperliche Eignung vorausgesetzt) weiterhin auf jeden Fall zur schriftlichen und mündlichen Prüfung eingeladen?
Soweit die schulischen Voraussetzungen erfüllt sind und keine offensichtliche Nichteignung vorliegt, werden schwerbehinderte Menschen immer zum Auswahlverfahren eingeladen, zum mündlichen Teil auch dann, wenn das schriftliche Verfahren nicht bestanden wurde. Der mündliche Teil muss immer bestanden werden.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Can01 » Mi 30. Aug 2017, 16:53

Skorpion69 hat geschrieben:
nuc_nuc hat geschrieben:
Alles klar, habe ich verstanden, vielen Dank für die Antwort/Rückmeldung.

Muss bei der Bewerbung eines Schwerbehinderten oder dessen gleichgestellten Menschen irgendetwas besonderes beachtet werden? Werden diese Personengruppen (körperliche Eignung vorausgesetzt) weiterhin auf jeden Fall zur schriftlichen und mündlichen Prüfung eingeladen?
Soweit die schulischen Voraussetzungen erfüllt sind und keine offensichtliche Nichteignung vorliegt, werden schwerbehinderte Menschen immer zum Auswahlverfahren eingeladen, zum mündlichen Teil auch dann, wenn das schriftliche Verfahren nicht bestanden wurde. Der mündliche Teil muss immer bestanden werden.
Also auch, wenn man den Test als nicht schwerbehinderter nicht besteht, kommt man zum mündlichen Teil?

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon unbekannte » Mi 6. Sep 2017, 11:39

Can01 hat geschrieben:
Skorpion69 hat geschrieben:
nuc_nuc hat geschrieben:
Alles klar, habe ich verstanden, vielen Dank für die Antwort/Rückmeldung.

Muss bei der Bewerbung eines Schwerbehinderten oder dessen gleichgestellten Menschen irgendetwas besonderes beachtet werden? Werden diese Personengruppen (körperliche Eignung vorausgesetzt) weiterhin auf jeden Fall zur schriftlichen und mündlichen Prüfung eingeladen?
Soweit die schulischen Voraussetzungen erfüllt sind und keine offensichtliche Nichteignung vorliegt, werden schwerbehinderte Menschen immer zum Auswahlverfahren eingeladen, zum mündlichen Teil auch dann, wenn das schriftliche Verfahren nicht bestanden wurde. Der mündliche Teil muss immer bestanden werden.
Also auch, wenn man den Test als nicht schwerbehinderter nicht besteht, kommt man zum mündlichen Teil?
Nein, wer als schwerbehinderter Mensch den schriftlichen Teil nicht besteht wird zum mündlichen Teil eingeladen. Ein nicht schwerbehinderter Mensch muß den schriftlichen Teil bestehen um die Chance zu bekommen zum Mündlichen eingeladen zu werden.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon unbekannte » Mi 6. Sep 2017, 11:46

fwnet18528 hat geschrieben:
Wer als Trennungsgeldempfänger abgeordnet wird und damit mehr als 30 km entfernt wohnt, bekommt am BWZ die Unterkunft und Verpflegung amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt und erhält nach § 3 TGV Trennunsgeld (in den ersten 14 Tagen Trennungsreisegeld - 24 € abzüglich 4,80 für Frühstück und 9,60 fürs Mittag, außer am Wochenende und an Feiertagen wenn man da am BWZ bleibt und nicht nach Hause fährt - da gibts dann die vollen 24 € - und ab dem 15. Tag Trennungstagegeld (Trennungsgeld und Abzüge richten sich da nach den Sätzen im SGB)). Zusätzlich erhält man als Lediger einmal im Monat eine Reisebeihilfe für eine Familienheimfahrt und als Verheirateter oder Alleinstehender mit Kind zweimal im Monat. Natürlich kann man jedes Wochenende nach Hause fahren, dann aber auf eigene Kosten ;).

Das ist nicht ganz korrekt. Es reicht nicht aus nur 30 km weit entfernt zu wohnen. Man muß auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 1,5 Stunden pro Strecke Anfahrtsweg haben, um ein Zimmer zu bekommen. Alles was dazwischen liegt, bekommt Trennungsgeld nach § 6 (vereinfacht gesagt, Kilometergeld) und keine Verpflegung. (da bin ich mir aber nicht 100% sicher)

Irgendwo hatte noch jemand den Trennungsgeldempfänger erklärt und dabei klang es so, als wenn man nur als Verheirateter oder wenn man ein Kind hat, Trennungsgeldempfänger werden kann. Das ist nicht richtig. Ob Trennungsgeldempfänger oder nicht hat allein damit zu tun, ob man einen eigene Wohnung hat oder nicht. Der Familienstand ist dabei völlig irrelevant.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Borea2008 » Di 12. Sep 2017, 11:58

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, deswegen die Frage:

Ich habe Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung, welches Zeugnis schicke ich für die Bewerbung im mittleren Dienst ab?
Abschlusszeugnis 10 Klasse oder Abizeugnis? Und welches Zeugnis zählt für die Rangliste, falls beide eingeschickt werden müssen?
Habe zwar schon nachgelesen, aber so richtig klar ist es mir nicht.

Viele Grüße und sorry falls ich doppelt frage.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon theCrack » Mi 13. Sep 2017, 19:05

Guten Abend zusammen,
ich habe mich Anfang August auch für den mittleren Dienst beworben und bin durch Recherche auf dieses Forum gestoßen. :hallo:

2015 hatte ich mich bereits schon einmal für den gehobenen Dienst beworben. Leider bin ich mit nur einem Punkt durch das schriftliche Auswahlverfahren gefallen, sodass ich nicht zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen worden bin. Durch das Mitlesen hier im Forum habe ich jedoch erfahren, dass ich zum mündlichen Auswahlverfahren hätte eingeladen werden müssen, da ich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB 50) bin.
Wie kann das sein? Meiner Meinung nach stellt mein Ergebnis des schriftlichen Teils keine offensichtliche Nichteignung dar.

Muss ich mir jetzt erneut Gedanken machen, falls ich den schriftlichen Teil nicht bestehe, dass ich wieder nicht zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen werde? Mein Ziel ist ganz klar, den schriftlichen Teil zu bestehen, aber man macht sich natürlich seine Gedanken...

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Do 14. Sep 2017, 22:45

Borea2008 hat geschrieben:Hallo,

ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, deswegen die Frage:

Ich habe Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung, welches Zeugnis schicke ich für die Bewerbung im mittleren Dienst ab?
Abschlusszeugnis 10 Klasse oder Abizeugnis? Und welches Zeugnis zählt für die Rangliste, falls beide eingeschickt werden müssen?
Habe zwar schon nachgelesen, aber so richtig klar ist es mir nicht.

Viele Grüße und sorry falls ich doppelt frage.
Aktueller Regelungsstand ist, dass das Abi-Zeugnis als höchster Schulabschluss vorzulegen ist und in die Rangliste eingeht. Bei einer Bewerbung im mittleren Dienst bedeutet das, dass automatisch alle FOR-/Realschul-Abschlüsse hinter dem Abi zurückstehen, der Abiturient also immer über den Realschülern steht.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Do 14. Sep 2017, 22:51

theCrack hat geschrieben:Guten Abend zusammen,
ich habe mich Anfang August auch für den mittleren Dienst beworben und bin durch Recherche auf dieses Forum gestoßen. :hallo:

2015 hatte ich mich bereits schon einmal für den gehobenen Dienst beworben. Leider bin ich mit nur einem Punkt durch das schriftliche Auswahlverfahren gefallen, sodass ich nicht zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen worden bin. Durch das Mitlesen hier im Forum habe ich jedoch erfahren, dass ich zum mündlichen Auswahlverfahren hätte eingeladen werden müssen, da ich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (GdB 50) bin.
Wie kann das sein? Meiner Meinung nach stellt mein Ergebnis des schriftlichen Teils keine offensichtliche Nichteignung dar.

Muss ich mir jetzt erneut Gedanken machen, falls ich den schriftlichen Teil nicht bestehe, dass ich wieder nicht zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen werde? Mein Ziel ist ganz klar, den schriftlichen Teil zu bestehen, aber man macht sich natürlich seine Gedanken...

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
2015 galt noch die LAPV-mZD, also altes Recht. Ab 2016 (zunächst mit Erlass aufgrund eines Urteils, dann durch neues Recht (MntZollDVDV)) wurde auch geregelt, dass schwerbehinderte Bewerber auch dann zum mündlichen Teil einzuladen sind, wenn sie den schriftlichen Teil nicht bestanden haben. Insofern ist 2015 alles richtig gewesen, nun aber wäre es anders.
Das Nichtbestehen des schriftlichen Teils bedeutet grundsätzlich auch die Nichteignung. Schwerbehinderte Bewerber erhalten aber durch die Teilnahme am mündlichen Teil die Möglichkeit, die Auswahlkommission von Ihrer Eignung zu überzeugen und müssen insofern auch Defizite im schriftlichen Teil ausgleichen. D.h., aus einer Einladung zum mündlichen Teil allein erwächst noch keine Zusage, nur eine "zweite Chance" - und aufgrund der geringeren Gesamtpunktzahl dann meist auch nur in der Konkurrent um eine Vorbehaltsstelle.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon nuc_nuc » So 17. Sep 2017, 12:50

Hallo zusammen,

ich habe noch ein- oder zwei Fragen zum finanziellen. Hier kurz die Eckdaten:
Ich bin geschieden, habe ein Kind (lebt bei der Mutter, regelmäßiger Kontakt, beide Sorgerecht, 0.5 auf Lohnsteuerkarte) und einen eigenen Hausstand.
Aufgrund der eigenen Wohnung gehe ich davon aus, dass ich Trennungsgeld Empfänger bin?
Aber wie steht das mit dem Familienzuschlag aus? Und inwiefern gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Fahrten zum HZA? (ca. 80km entfernt, min. 1,26h mit öffentlichen Verkehrsmitteln). In einem anderen Thread habe ich folgende Nachricht von Skorpion69 gelesen:

Während der Ausbildung bekommst Du an allen Einsatzorten, die mehr als 30 km von Deiner Wohnung (eigener Hausstand) entfernt sind, Trennungsgeld - entweder in Form der Fahrtkosten bei täglicher Heimkehr (wenn die Dienststelle in weniger als 1,5 Stunden mit öffentl. Verkehrsmitteln erreichbar ist) oder in Form einer kostenfreien Unterkunft und Verpflegung am Dienstort.
In Münster erhältst Du z.B. Unterkunft sowie Frühstück und Mittagessen kostenfrei, für das Abendessen erhältst Du eine Pauschale ausgezahlt. Außerdem bekommst Du zweimal im Monat eine Familienheimfahrt bezahlt.
Außerdem bekommst Du die Kosten der Dienstantrittsreise, also immer die erste Fahrt zu einem neuen Dienstort, und die Rückreise bei Beendigung eines Einsatzes erstattet.

Ich danke für eure Rückmeldung

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Elin98 » Sa 23. Sep 2017, 10:20

Hey,

ich habe mich ebenfalls für den m.D beworben, nur habe habe ich sehrsg viel Angst vor dem Einstellungstest. Ich lerne jeden Tag dafür, trotzdem habe ich angst es nicht zu packen. Habt ihr Tipps für ,ich ?

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon 2fast4u » Sa 23. Sep 2017, 19:32

Elin98 hat geschrieben:
Sa 23. Sep 2017, 10:20
Hey,

ich habe mich ebenfalls für den m.D beworben, nur habe habe ich sehrsg viel Angst vor dem Einstellungstest. Ich lerne jeden Tag dafür, trotzdem habe ich angst es nicht zu packen. Habt ihr Tipps für ,ich ?
Von deinem kurzen Text kann ich jedenfalls schon einmal ableiten, dass ein wenig mehr Aufmerksamkeit und eine Vertiefung der Rechtschreibung nicht schaden können.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon AgentSmecker » Di 26. Sep 2017, 19:31

Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 4. Aug 2017, 16:30
...
Ich muss aber leider auch darauf hinweisen, dass in der Rangfolge Abiturienten immer vorgehen, also auch ein 4,0-Abi stärker wiegt als ein 1,0-Realschulabschluss
...
Ist das die einheitliche Vorgehensweise oder kann sich das zwischen den HZAs unterscheiden? Kann es sein, dass teilweise doch nur die mittlere Reife Zeugnisse verglichen werden?

Ich hab mich mit meinem Abiturzeugnis beworben und hab heute (26.09.) vom HZA Frankfurt Post bekommen, in der steht dass ich bis zum 22.09. mein 10. Klasse Zeugnis nachreichen soll, ansonsten bin raus :banned:

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung mittlerer Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Di 26. Sep 2017, 19:36

AgentSmecker hat geschrieben:
Di 26. Sep 2017, 19:31
Skorpion69 hat geschrieben:
Fr 4. Aug 2017, 16:30
...
Ich muss aber leider auch darauf hinweisen, dass in der Rangfolge Abiturienten immer vorgehen, also auch ein 4,0-Abi stärker wiegt als ein 1,0-Realschulabschluss
...
Ist das die einheitliche Vorgehensweise oder kann sich das zwischen den HZAs unterscheiden? Kann es sein, dass teilweise doch nur die mittlere Reife Zeugnisse verglichen werden?

Ich hab mich mit meinem Abiturzeugnis beworben und hab heute (26.09.) vom HZA Frankfurt Post bekommen, in der steht dass ich bis zum 22.09. mein 10. Klasse Zeugnis nachreichen soll, ansonsten bin raus :banned:
Das Verfahren ist so per Erlass geregelt und gilt bundesweit.
Aber: Wenn das 10. Klasse-Zeugnis ein Abschlusszeugnis ist, muss es immer mit vorgelegt werden ("beglaubigte Kopie aller Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse") - unabhängig von der genannten Regelung!


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