Ob es so einen Fall schon mal gab, kann ich auch nicht sagen, aber:Elphi hat geschrieben: Wie sinnvoll erscheint es eigentlich wenn man bereits eine Anwärter-Ausbildung mD begonnen hat und diese aus z.B. gesundheitlichen oder persönlichen Gründen beenden musste und/oder sie beendet wurde nach einigen Monaten?
Wird man bei einer erneuten Bewerbung 2 Jahre später nicht vorab "aussortiert"? Oder beginnt es immer bei 0?? Bitte ehrliche Antworten....Gab es mal einen Anwärter, der ein 2.Mal eingestellt wurde?
Und wie ist es wenn man sich bei einem anderen HZA bewirbt...?
Viele Grüße und Dank für Antworten
im Normalfall endet die Ausbildung nicht wegen einer Erkrankung, es sei denn, die Erkrankung führte zu einer 24-monatigen Verlängerung der Ausbildung, konnte in dieser Zeit aber nicht beendet werden. Dann erfolgt die gesetzliche Entlassung.
Die Ausbildung kann auch vorzeitig beendet werden, wenn durch die Erkrankung eine Dienstunfähigkeit eingetreten ist.
In beiden Fällen kann man sich erneut bewerben, das Auswahlverfahren durchlaufen - und unterzieht sich dann einer amtsärztlichen Untersuchung, um festzustellen, ob die Dienstfähigkeit (wieder) gegeben ist.
Wurde die Ausbildung dagegen beendet, weil die Zwischenprüfung oder Laufbahnprüfung nicht bestanden wurde, ist eine erneute Einstellung ausgeschlossen, da man bereits nachgewiesen hat, dass es an der Befähigung für die Laufbahn fehlt. Bewerben kann man sich dann nur für eine "niedrigere" Laufbahn (in diesem Fall der einfache Dienst, den es in der Zollverwaltung aber nicht mehr gibt).
In allen Fällen ist es auch unerheblich, ob man sich beim gleichen oder einem anderen Hauptzollamt bewirbt. Schon in der Bewerbung (Lebenslauf, Bewerberbogen) sind Angaben zur begonnenen Ausbildung zu machen, so dass die Umstände der Entlassung geprüft werden können.