Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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Skorpion69
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Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Di 4. Apr 2017, 19:26

Skorpion69 hat geschrieben:Die neue Einstellungsrunde der Zollverwaltung für Einstellungen zum 01.08.2018 ist eröffnet.

Bewerben kann man sich bis zum 22. September 2017 bei einem Hauptzollamt im Bundesgebiet unter Angabe eines alternativen Hauptzollamts. Mehrfache Bewerbungen bei unterschiedlichen Hauptzollämtern sind dabei nicht zulässig.



Weitere Infos unter:
Talent im Einsatz - der neuen Website der Zollverwaltung für die Nachwuchsgewinnung
oder
Zoll.de - der Internetseite der Bundeszollverwaltung


Viele Fragen wurden auch schon unter:
>> ZOLL-FAQ'S: Bewerbung und Ausbildung <<
und in den vorangegangenen Einstellungsrunden beantwortet.
Daher lest bitte auch dort oder nutzt die Suchfunktion - vielen Dank!




Das Team Zoll wünscht allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg!
:zustimm:

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Geh. Dienst Zoll Allg. Fragen

Beitragvon alexander2346 » Mi 31. Mai 2017, 19:36

Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Fragen zur Ausbildung im gehobenen Dienst und allg. Fragen zum Auabildungsverlauf in Münster.

Wie verhält es sich mit Lebenspartnern in Münster? Stimmt es das Partner NICHT bei einem übernachten dürfen? Ich bin 26 und würde meine Partnerin gerne öfters sehen. Falls das nicht gestattet ist, darf man sich auch eine Wohnung nehmen in Münster? Oder muss man im BWZ wohnen?

Ist es vom Lernaufwand möglich am WE nach hause zu fahren?


Wie verhält es sich nach der Ausbildung (oder auch während der Ausbildung) mit einem Versetzungswunsch? Wenn man zB. mit dem Partner in ein anderes Bundesland ziehen will?

Wann bekommt man die erste Vergütung? Bei der BW geh. Dienst erhält man bereits 1 Monat zuvor etwas Geld um alles vorzubereiten.

Das HZA wo mein praktischer Teil statt findet, vollzieht keine Zollfahndungen. Kann ich den Schwerpunkt im Studium trotzdem darauf setzen? Oder ist das Unsinn?

Kann man sich auch nach der Ausbildung an anderen Standorten bewerben (bin aus Hessen). Würde gerne nach NRW wegen meiner Partnerin später.

Letzte Frage:
Wie empfanden bereits gehoben Dienst ausgebildete die Ausbildung? Sehr schwer/lernintensiv?


Vielen Dank im Voraus!
Hoffe mir kann jemand helfen

Beitrag verschoben! Bitte nicht für jede Einzelfrage (die sich auch aus den anderen Themen beantworten lassen) ein neues Thema eröffnen!

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Skorpion69
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Re: Geh. Dienst Zoll Allg. Fragen

Beitragvon Skorpion69 » Mi 31. Mai 2017, 19:50

alexander2346 hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Fragen zur Ausbildung im gehobenen Dienst und allg. Fragen zum Auabildungsverlauf in Münster.

Wie verhält es sich mit Lebenspartnern in Münster? Stimmt es das Partner NICHT bei einem übernachten dürfen? Ich bin 26 und würde meine Partnerin gerne öfters sehen. Falls das nicht gestattet ist, darf man sich auch eine Wohnung nehmen in Münster? Oder muss man im BWZ wohnen?
Lebenspartner, Freunde und Verwandte dürfen NICHT im Zimmer des BWZ übernachten. Im Hotel kann man schließlich auch kein Einzelzimmer buchen, dann aber zu zweit übernachten.
Man kann sich aber auch außerhalb eine Unterkunft nehmen (in jedem Fall auf eigene Kosten).
Ist es vom Lernaufwand möglich am WE nach hause zu fahren?
Das hängt von Deinem Fleiß in der Woche und dem Verständnis für die Materie ab. Im Regelfall kann man am Wochenende durchaus nach Hause fahren.
Wie verhält es sich nach der Ausbildung (oder auch während der Ausbildung) mit einem Versetzungswunsch? Wenn man zB. mit dem Partner in ein anderes Bundesland ziehen will?
Während der Ausbildung und während der Probezeit (3-Jahre nach Laufbahnprüfung) ist eine Bewerbung nicht möglich, aber durchaus der Tausch, sofern man einen Tauschpartner findet.
Wann bekommt man die erste Vergütung? Bei der BW geh. Dienst erhält man bereits 1 Monat zuvor etwas Geld um alles vorzubereiten.
Geld gibt es am ersten Tag nach der Vereidigung - und keinen Tag früher.
Das HZA wo mein praktischer Teil statt findet, vollzieht keine Zollfahndungen. Kann ich den Schwerpunkt im Studium trotzdem darauf setzen? Oder ist das Unsinn?
Kein Hauptzollamt "vollzieht Zollfahndungen" (?), dafür gibt es die Zollfahndungsämter, an die man sich nach der Ausbildung bewerben kann. Es gibt auch keine Schwerpunkte im Studium, sondern nur einen Studienplan, den man absolviert - nach vorgegebenem Plan.
Kann man sich auch nach der Ausbildung an anderen Standorten bewerben (bin aus Hessen). Würde gerne nach NRW wegen meiner Partnerin später.
siehe oben
Letzte Frage:
Wie empfanden bereits gehoben Dienst ausgebildete die Ausbildung? Sehr schwer/lernintensiv?
Das ist eine Frage des persönlichen Geschmacks, die andere sicher gern beantworten werden... :ja:
Vielen Dank im Voraus!
Hoffe mir kann jemand helfen

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon DnnL5 » Di 27. Jun 2017, 10:05

Servus,


mein erster Beitrag ist leider kein Highlight (hey, Mods :flehan: ), aber ich habe alle Seiten im Forum durchblättert und es nicht wirklich konkret gefunden (oder wieder vergessen, da ich auch zu anderen Themen unterwegs bin).

Ich würde auf jeden Fall (evtl auch für den Rest interessant) gerne den zeitlichen Ablauf der Bewerbung etwas konkreter haben.

Meines Wissens nach:


Bewerbung bis 22.09.

Einladungen gehen im Oktober raus

Auswahlverfahren ab November


Dann ist es auch vorbei bei mir... die Auswertung der schriftlichen Tests dauert nach meiner Erinnerung etwas und je nach Punktzahl wird man für die mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Wann passiert dieser Vorgang? Irgendwie habe ich noch im Kopf, dass die letzten schriftlichen Prüfungen im Dezember ablaufen.

Endgültige Entscheidung über Einstellung dann im Frühjahr (für Sommer 2018)



Ich weiß, dass es immer ein wenig anders abläuft, aber eine möglichst konkrete Einschätzung wäre super, da mich Warterei generell fertig macht. Am schlimmsten, wenn ich nicht weiß, ob eine Frist schon abgelaufen ist ;)


Vielen Dank!

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Di 27. Jun 2017, 18:42

DnnL5 hat geschrieben:Servus,


mein erster Beitrag ist leider kein Highlight (hey, Mods :flehan: ), aber ich habe alle Seiten im Forum durchblättert und es nicht wirklich konkret gefunden (oder wieder vergessen, da ich auch zu anderen Themen unterwegs bin).

Ich würde auf jeden Fall (evtl auch für den Rest interessant) gerne den zeitlichen Ablauf der Bewerbung etwas konkreter haben.

Meines Wissens nach:


Bewerbung bis 22.09.

Einladungen gehen im Oktober raus

Auswahlverfahren ab November


Dann ist es auch vorbei bei mir... die Auswertung der schriftlichen Tests dauert nach meiner Erinnerung etwas und je nach Punktzahl wird man für die mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Wann passiert dieser Vorgang? Irgendwie habe ich noch im Kopf, dass die letzten schriftlichen Prüfungen im Dezember ablaufen.

Endgültige Entscheidung über Einstellung dann im Frühjahr (für Sommer 2018)



Ich weiß, dass es immer ein wenig anders abläuft, aber eine möglichst konkrete Einschätzung wäre super, da mich Warterei generell fertig macht. Am schlimmsten, wenn ich nicht weiß, ob eine Frist schon abgelaufen ist ;)


Vielen Dank!
Der dargestellte Fahrplan passt soweit - zumindest grob. Für Dich und alle anderen hier etwas genauer der übliche Ablauf (für 2017):
22.09.2017: Ende der Bewerbungsfrist (maßgeblich ist der Eingang beim Hauptzollamt, nicht der Poststempel)
bis Ende Oktober: Sichtung und Erstellung der Rangfolgen; Einladung zu den schriftlichen Auswahlverfahren
06.11. bis 09.11.2017: bundesweit schriftliches Auswahlverfahren (Mo/Di: mittlerer Dienst; Mi/Do: gehobener Dienst)
bis ca. Ende Dezember: Korrektur der Auswahltests aus dem November
Mitte Dezember: bundesweiter Nachholtermin des schriftlichen Tests für Bewerber, die im November z.B. krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten; bei manchen HZA auch weiterer "regulärer" Termin aus Kapazitätsgründen. Achtung: es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Nachholtermin!
Mitte Dezember bis Mitte Januar: Korrektur der Auswahltests aus dem Dezember
Anfang bis Mitte Januar: Erstellung der Rangfolgen und Einladung zum mündlichen Teil
Mitte Januar bis Mitte April: Durchführung der mündlichen Auswahlverfahren; die Termine legen die Hauptzollämter eigenständig fest, so dass Beginn und Ende stark variieren können
Mitte Februar bis Ende April: Erstellung der abschließenden Rangfolgen nach Beendigung der mündlichen Verfahren
Anfang März: die ersten Hauptzollämter erteilen Zusagen unter Vorbehalt
danach: Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung und Vorlage des Führungszeugnisses
01.08.2017: Einstellung

Die Erteilung der (ersten) Zusagen beginnt bei den ersten HZA Anfang März und endet bei den letzten HZA im Mai. Zusagen können aber noch bis zum Beginn des Grundstudiums bzw. Einführungslehrgangs erteilt werden, z.B. für Bewerber der Warteliste, wenn andere Bewerber zurückziehen.

Ansonsten ist der Zeitplan nur ein grober Anhalt für den Ablauf. Jedes HZA legt nach den schriftlichen Verfahren einen eigenen Terminplan fest, der u.a. auch von der Anzahl der Bewerber, der Stellen und anderen Faktoren abhängt. Insbesondere die großen HZA (z.B. Dresden, Köln) benötigen für Korrektur, Auswertung usw. mehr Zeit als die kleineren HZA, sind insofern also auch häufig später mit Einladungen zum mündlichen Teil und Zusagen.

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon DnnL5 » Di 27. Jun 2017, 22:24

Vielen Dank. Ausführlicher ging's ja nicht ;)


Gerade gemerkt, dass auch ein Anschreiben verlangt wird, ups... immerhin rechtzeitig.


Habt ihr da ein “großes Ding“ draus gemacht oder nur das “übliche“?


Als Abiturient kriegt man das ja hin.


Kann man überhaupt deswegen nicht eingeladen werden? Ich meine, außer man schreibt “Servus, I bims...“.


Gruß

ole.k
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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon ole.k » Do 29. Jun 2017, 00:00

DnnL5 hat geschrieben:Servus,


mein erster Beitrag ist leider kein Highlight (hey, Mods :flehan: ), aber ich habe alle Seiten im Forum durchblättert und es nicht wirklich konkret gefunden (oder wieder vergessen, da ich auch zu anderen Themen unterwegs bin).

Ich würde auf jeden Fall (evtl auch für den Rest interessant) gerne den zeitlichen Ablauf der Bewerbung etwas konkreter haben.

Meines Wissens nach:


Bewerbung bis 22.09.

Einladungen gehen im Oktober raus

Auswahlverfahren ab November


Dann ist es auch vorbei bei mir... die Auswertung der schriftlichen Tests dauert nach meiner Erinnerung etwas und je nach Punktzahl wird man für die mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Wann passiert dieser Vorgang? Irgendwie habe ich noch im Kopf, dass die letzten schriftlichen Prüfungen im Dezember ablaufen.

Endgültige Entscheidung über Einstellung dann im Frühjahr (für Sommer 2018)



Ich weiß, dass es immer ein wenig anders abläuft, aber eine möglichst konkrete Einschätzung wäre super, da mich Warterei generell fertig macht. Am schlimmsten, wenn ich nicht weiß, ob eine Frist schon abgelaufen ist ;)


Vielen Dank!
Moin! Falls du dich dazu entscheidest, dich beim Zoll zu bewerben, dann brauchst du erstmal nur eines: Geduld, Geduld und noch mehr Geduld :polizei7:

Vom Bewerbungsschluss über die Auswahlverfahren und der ärztlichen Untersuchung vergingen bei mir ganze 9 Monate :polizei10:

Und mehr als eine Zusage unter Vorbehalt bekommst du beim Zoll auch nicht, wirklich sicher kannst du dir erst sein, wenn du am 1. August bei der Vereidigung bist und den Eid abgelegt hast.

Also wenn dich Warterei fertig macht, dann bewirb' dich lieber woanders ;D ich bin schon ein ziemlich geduldiger Mensch, aber bei diesem zeitlichen Ablauf ging selbst mir das ganze Gewarte ziemlich auf die Nerven :ja:
09.11.2016 - schriftliches AV gD. :applaus:
09.02.2017 - mündliches AV gD. :applaus:
10.03.2017 - Zusage unter Vorbehalt :zustimm:
12.04.2017 - BAD Einstellungsuntersuchung - Tauglich! :zustimm:

HZA Hamburg-Hafen

SPC

Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Do 29. Jun 2017, 00:18

Moin! Falls du dich dazu entscheidest, dich beim Zoll zu bewerben, dann brauchst du erstmal nur eines: Geduld, Geduld und noch mehr Geduld :polizei7:

Vom Bewerbungsschluss über die Auswahlverfahren und der ärztlichen Untersuchung vergingen bei mir ganze 9 Monate :polizei10:
Ist bei den meisten Bundesbehörden, die solche Einstellungszahlen haben (Bundespolizei) nicht anders, bzw. z. T. mit noch längerer Warterei verbunden.
Und mehr als eine Zusage unter Vorbehalt bekommst du beim Zoll auch nicht, wirklich sicher kannst du dir erst sein, wenn du am 1. August bei der Vereidigung bist und den Eid abgelegt hast.

Falsch. Bzw. im "besten Fall" nur teilweise richtig.

Abschliesende Zusage gibt es, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei Bedarf fotografiere ich dir diese gerne ab. Solltest ja aber selbst eine haben.

Wenn man sich jetzt, da man die Zusage hat, noch etwas "leistet" (bestimmte Straftaten z. B.), dann kann es schon sein, dass man am 01.08 nicht zu erscheinen braucht. Gilt für alle Behörden. Ist zivil auch so. Oder meinst du, die Bank nimmt dich noch, wenn du zwischenzeitlich eine ausgeraubt hast?


Ist ja nett dass du dem Buben beschreibst wie DU das empfunden hast, jedoch lässt sich daraus mitnichten eine Allgemeingültigkeit ableiten.


Habt ihr da ein “großes Ding“ draus gemacht oder nur das “übliche“?
Du willst Bundesbeamter im gehobenen Dienst werden. Das "Standart0815Schreiben" sollte es nicht sein. Bring etwas persönliches mit rein. :zustimm:
Als Abiturient kriegt man das ja hin.
Täusch dich da mal nicht. :gruebel: Schau dich im Internet um und hol dir ggf. Rat bei entsprechendem Fachpersonal. (Lehrer können da oft auch helfen)
Zuletzt geändert von SPC am Do 29. Jun 2017, 00:53, insgesamt 1-mal geändert.

ole.k
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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon ole.k » Do 29. Jun 2017, 00:51

Also ich kann dir ganz frisch sagen, dass selbst in meiner Einladung zur Vereidigung noch drin steht, dass dies eine Zusage unter Vorbehalt ist. Eine abschließende Zusage habe ich bis heute nicht und werde ich auch nicht bekommen. Gerade wegen solch' Sachen, wie du sie beschrieben hast, z.B. Straftaten, ist dies natürlich legitim.

"Ich beabsichtige, unter Vorbehalt dass keine Einstellunshinderungsgründe bekannt werden und die Personalvertretung dem zustimmt, Sie in den gehobenen Dienst des Bundes einzuberufen" ist einfach keine 100%ige Zusage, sondern eine Zusage unter Vorbehalt.
Deshalb sehe ich meine Aussage auch nicht als falsch an.

Der Vergleich mit Job's in der freien Wirtschaft hinkt auch ein wenig, da ich ja vor Antritt der Ausbildung oder des dualen Studiums einen Arbeitsvertrag unterschreibe und mein Platz somit quasi "Safe" ist. Dies trifft beim Zoll auch nicht zu.
09.11.2016 - schriftliches AV gD. :applaus:
09.02.2017 - mündliches AV gD. :applaus:
10.03.2017 - Zusage unter Vorbehalt :zustimm:
12.04.2017 - BAD Einstellungsuntersuchung - Tauglich! :zustimm:

HZA Hamburg-Hafen

SPC

Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Do 29. Jun 2017, 01:06

"Ich beabsichtige, unter Vorbehalt dass keine Einstellunshinderungsgründe bekannt werden und die Personalvertretung dem zustimmt, Sie in den gehobenen Dienst des Bundes einzuberufen" ist einfach keine 100%ige Zusage, sondern eine Zusage unter Vorbehalt.
Deshalb sehe ich meine Aussage auch nicht als falsch an.
Das ist eine 100% Zusage, außer es entstehen eben Einstellungshinderungsgründe. Sollte das nicht der Fall sein --> 100%

Es ist ja nicht so dass dein HZA plötzlich feststellt, dass ihnen dein Nachname oder die Größe deiner Nase nicht passt und du deswegen nicht eingestellt wirst.

Bei mir stand übrigens:

"Sehr geehrter Herr SPC,

ich stelle Sie zum 01. August 2017 in den Vorbereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ein..."

Auch wenn nichts von Vorbehalt i.S.v. "Einstellungshinderungsgründen" in diesem Schreiben stand, ist es für mich dennoch logisch und bedarf (für mich) auch keiner expliziten Erwähnung.

Der Vergleich mit Job's in der freien Wirtschaft hinkt auch ein wenig, da ich ja vor Antritt der Ausbildung oder des dualen Studiums einen Arbeitsvertrag unterschreibe und mein Platz somit quasi "Safe" ist. Dies trifft beim Zoll auch nicht zu.
"Safe" ist, sollten "Einstellungshinderungsgründe" auftreten, da erstmal nichts. Man fühlt sich vielleicht besser weil man etwas "Unterschrieben" hat, bringen wird es einem aber nichts wenn z. B. eine, den Beruf be- / verhindernde, Straftat vorliegt. Wenn ich die Volksbank ausgeraubt habe, dann wird es der Sparkasse, bei der ich meine Ausbildung zeitnah antreten wollte, ziemlich egal sein, dass wir ja einen "Ausbildungsvertrag" haben. (Überspitztes Beispiel).

@all

Bei mir waren es von dem Versenden der Bewerbung bis zur (vorab) mündlichen Zusage per Telefon etwas über 5 Monate. Jedes HZA macht das ein wenig anders, was mit der Anzahl der Bewerber und den, dementsprechend evtl. länger andauernden Auswahlverfahren zu tun hat. Wenn ihr ernsthaftes Interesse an diesem Beruf habt, bewerbt euch! Bereitet euch entsprechend auf das schriftliche Auswahlverfahren (definitiv machbar, selbst wenn man schon eine gewisse Zeit aus der Schule raus ist) und das mündliche Auswahlverfahren (auch hier gibt es mittlerweile sehr gute, wenn auch kostenpflichtige, Trainings) vor und wer weiß - vielleicht sehen wir uns in etwas über einem Jahr in Münster... :zustimm:

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon Jaquu » Do 29. Jun 2017, 06:00

ole.k hat geschrieben:Also ich kann dir ganz frisch sagen, dass selbst in meiner Einladung zur Vereidigung noch drin steht, dass dies eine Zusage unter Vorbehalt ist. Eine abschließende Zusage habe ich bis heute nicht und werde ich auch nicht bekommen. Gerade wegen solch' Sachen, wie du sie beschrieben hast, z.B. Straftaten, ist dies natürlich legitim.

"Ich beabsichtige, unter Vorbehalt dass keine Einstellunshinderungsgründe bekannt werden und die Personalvertretung dem zustimmt, Sie in den gehobenen Dienst des Bundes einzuberufen" ist einfach keine 100%ige Zusage, sondern eine Zusage unter Vorbehalt.
Deshalb sehe ich meine Aussage auch nicht als falsch an.

Der Vergleich mit Job's in der freien Wirtschaft hinkt auch ein wenig, da ich ja vor Antritt der Ausbildung oder des dualen Studiums einen Arbeitsvertrag unterschreibe und mein Platz somit quasi "Safe" ist. Dies trifft beim Zoll auch nicht zu.

Ich habe eine 100%ige Zusage per Mail nach Einreichung meiner Unterlagen und des Arztberichts bekommen. Das Vorgehen bei danach anfallende Anklagen etc. Versteht sich von selbst, da ist man dann aber selbst Schuld.

Jedenfalls steht bei mir wortwörtlich "Sie sind nach betriebsärztlichen Gutachten tauglich und werden auf jeden Fall zum 01.08.17 eingestellt.
Im Juli geht Ihnen dann noch die Einstellungsverfügung zu mit allen Informationen, die Sie für den 01.08.2017 haben müssen.

Macht wohl jedes HZA anders, aber ein "auf jeden Fall" ohne die Klausel, dass kein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht, klingt für mich stark nach einer eindeutigen Zusage bei der ich mir ziemlich sicher sein kann, wirklich eingestellt zu werden .


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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon DnnL5 » Do 29. Jun 2017, 09:19

Habt ihr da ein “großes Ding“ draus gemacht oder nur das “übliche“?
Du willst Bundesbeamter im gehobenen Dienst werden. Das "Standart0815Schreiben" sollte es nicht sein. Bring etwas persönliches mit rein. :zustimm:
Als Abiturient kriegt man das ja hin.
Täusch dich da mal nicht. :gruebel: Schau dich im Internet um und hol dir ggf. Rat bei entsprechendem Fachpersonal. (Lehrer können da oft auch helfen)



Okay, danke für die Antworten. Dann seh ich mal vom Standard ab ;)



Ich habe schon ein paar Ideen, bin mir aber unsicher, ob z.B. auch die Motivation, also warum man zum Zoll möchte, in das Anschreiben gehört. Immerhin quetschen sie dich im Erfolgsfall ja noch in der mündlichen Runde aus.




*Edit: mit dem Zitieren hab ich's anscheinend noch nicht so.

SPC

Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Do 29. Jun 2017, 09:32

DnnL5 hat geschrieben:Ich habe schon ein paar Ideen, bin mir aber unsicher, ob z.B. auch die Motivation, also warum man zum Zoll möchte, in das Anschreiben gehört. Immerhin quetschen sie dich im Erfolgsfall ja noch in der mündlichen Runde aus.
Hm,
Als Abiturient kriegt man das ja hin.

:mrgreen:

Schau dir an, wie ein anständiges Bewerbungsschreiben aufgebaut sein muss. Einfach bei Google mal "Aufbau des Bewerbungsschreibens" eingeben... :zustimm:

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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon DnnL5 » Do 29. Jun 2017, 09:47

Hm?


Ja, das kriege ich hin. Wie gesagt, den Inhalt kann man ja sehr variieren. Deswegen wundere ich micht, ob es auch Inhalte eines Motivationsschreiben beinhalten sollte.

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2fast4u
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Re: Einstellungsrunde 2017/2018 - Zollverwaltung gehobener Dienst

Beitragvon 2fast4u » Do 29. Jun 2017, 10:05

Wie haben es die Leute, bevor es das Internet gab, bloß geschafft beim Zoll eingestellt zu werden? :gruebel: :polizei10:


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