Beamtenanwärter Steuererklärung

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

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ZIT
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Beamtenanwärter Steuererklärung

Beitragvon ZIT » Fr 2. Feb 2018, 07:51

Moin zusammen.
Kurze Infos vorab: Ich bin Anwärter im mD Jahrgang 2016, also kurz vorm AL.
Vor dem Zoll hab ich eine 3 jährige Ausbildung gemacht, bin mittlerweile 25 Jahre alt.

Ich weiß nicht wie ich drauf komme, aber ich frage mich, wie sinnvoll es ist jetzt schon als Beamtenanwärter die Steuererklärung abzugeben.
Nebenbei geb ich zu, ich habe, da ich noch nie eine gemacht habe, keine Ahnung davon was es zu beachten gibt und wie es abläuft.
Ich hab mich natürlich vorher etwas schlau gemacht und rausgefunden, dass Fahrtkosten ab 10 km Fahrtweg geltend gemacht werden können. Da ich einen täglichen Weg von 35 km habe, hört sich das ja erstmal gut an.

Ebenso hab ich noch im Gefühl, dass sobald man die steuererklärung einmal abgegeben hat, man dies jährlich machen muss.


Hat einer der Anwärter bereits sowas gemacht oder jemand anders Tipps geben?

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Re: Beamtenanwärter Steuererklärung

Beitragvon MICHI » Fr 2. Feb 2018, 09:03

Es gibt in diversen Rubriken über die Jahre hinweg einiges zu diesem Thema.

Die Nutzung der Suche wäre hier sehr sinnvoll gewesen.
Gruß
MICHI


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MW2603
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Re: Beamtenanwärter Steuererklärung

Beitragvon MW2603 » Mo 1. Mär 2021, 09:55

Abgabe ist sinnvoll.
Man erhält allerdings nur so viel zurück ,wie man eingezahlt hat.

Alles weitere, also Werbungskosten, welche nicht verarbeitet werden in dem Jahr werden als Verlustvortrag für das nächste Jahr berücksichtigt.

Alle Fahrten zu deinem Stammdienststelle (Ausbildungshauptzollamt) sind einfache Fahrten, also Wege zur Arbeiten.

Alle Fahrten darüber hinaus, sind Dienstreise, bei denen du die Hin- und Rückfahrt ansetzen, sowie Verpflegungsmehraufwand ( 12€ bei An-/Abreisetag pro Tag, also quasi jeder Fahrtag, sowie 24€ bei 24 h Aufenthalt pro Tag)
Darüber erhälst du auch eine Abordnung, oder einen Ausbildungsplan, welchen das Finanzamt vermutlich sehen möchte.

Zusammengerechnet der Kosten für die Dienstreisen, werden die Erstattungen gegen gerechnet (ja man bekommt weniger erstattet, als man Anspruch auf Werbungskosten hat) . Somit erhält man eine Summe X als Werbungskosten.

Dann kann man Wohnkosten, ggf. Miete ansetzen, falls nicht Trennungsgeldberechtigt etc.
Außerdem: Gewerkschaftsbeiträge etc.


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Also es lohnt sicht. Da meist im 1. Jahr ein Vrlustvortrag entsteht und man das halt mit in die nächsten Jahre schleppen kann.
Durch die Dienstreisen, kann je nach Entfernung schon etwas zusammen kommen.

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Re: Beamtenanwärter Steuererklärung

Beitragvon MICHI » Mo 1. Mär 2021, 11:22

Uralt Thread. Geschlossen.

Threadersteller seit 2018 nicht mehr hier aktiv.
Gruß
MICHI


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