Btm im Straßenverkehr

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

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Btm im Straßenverkehr

Beitragvon mk1nrw » Do 8. Mär 2018, 19:04

Guten Abend,

ich möchte unbedingt eine Ausbildung im mittleren Dienst beginnen, jedoch plagt mich seit Tagen die Frage, ob dies aufgrund einer Verfehlung in meiner Vergangenheit, überhaupt möglich ist.

Vor zwei Jahren, wurde bei mir durch eine Verkehrskontrolle festgestellt, dass ich mein Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis geführt habe.

Darauf folgte eine Geldstrafe von 500€, ein einmonatiges Fahrverbot sowie die Anordnung einer MPU.

Die MPU inkl. eines sechsmonatigen Abstinenznachweises habe ich ohne Probleme bestanden und somit den Verdacht auf eine Wiederholungstat bzw. eine Drogenabhängigkeit aus dem Weg geräumt.

Seit dem Tag meiner Auffälligkeit habe ich selbstverständlich keine Betäubungsmittel mehr konsumiert.

Natürlich sehe ich mein Fehlverhalten ein und bereue es sehr.

Was denkt Ihr, wie die Personalabteilung beim Zoll auf diesen Vorfall reagiert, insofern dieser Überhaupt Aktenkundig ist? Dies ist das einzige mal, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin.

Mit freundlichen Grüßen

mk1nrw

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon 2fast4u » Do 8. Mär 2018, 20:38

Stell dir vor du betreibst eine KiTa. Du suchst Personal und hast auch einige Bewerber. Nun ist da einer dabei, der ist dir vor ca. zwei Jahren schonmal im Freibad aufgefallen, wie er Kindern nachstellt. Wen von diesen Bewerbern würdest du nicht einladen?

Unter Jugendsünde fällt dein Vergehen wohl kaum, da du angibst mit einem Fahrzeug in der Kontrolle gewesen zu sein, was ja ein entsprechendes Alter voraussetzt.

mk1nrw hat geschrieben:
Do 8. Mär 2018, 19:04
ich möchte unbedingt eine Ausbildung im mittleren Dienst beginnen
Was sind deine Beweggründe?

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon mk1nrw » Do 8. Mär 2018, 21:11

Unter meine Beweggründe fällt unter anderem, dass es beim Zoll viele Tätigkeitsbereiche gibt in denen ich meine Fähigkeiten gut einzubringen glaube.

Ich habe mich ausreichend über das Berufsbild informiert und weiß auch, dass es nicht nur Ein- und Ausfuhr von Gütern beinhaltet.

Kannst Du mir beantworten, ob meine Verfehlung in dem Führungszeugnis für Behörden aufgeführt sein könnte?

Mfg.

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon Fusle » Do 8. Mär 2018, 22:57


mk1nrw hat geschrieben:
Kannst Du mir beantworten, ob meine Verfehlung in dem Führungszeugnis für Behörden aufgeführt sein könnte?

Mfg.
Ob es aufgeführt ist oder nicht spielt keine Rolle wenn du aufgefordert wirst Angaben über vergangene Ermittlungsverfahren gegen dich zu machen.

Hier musst du ehrlich antworten da eine Falschangabe auch nachträglich zur Entlassung führen kann.

Fordert der Zoll auch einen Auszug aus dem FAER? Da steht das auf jedenfall drin.

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 9. Mär 2018, 10:48

Ich gehe davon aus, dass die Einstellungsverfahren Zoll, BuPol, LaPo im groben gleichartig sind. Irgendwo ticken wir alle gleich.

Meiner Meinung nach stehen die Chance eher schlecht. Es sollen schon gegen einen Kollegen auf Probe, ein Verfahren mit dem Ziel der Entlassung eingeleitet wurden sein, weil der Kollege privat hinter dem Steuer positiv auf THC getestet wurde.

@TE
Ich weiß nicht wo du erwischt wurdest. In unseren Breiten wird automatisch ein Verfahren eingeleitet, weil der Verdacht auf Besitz von BtM bestand. Hast du jemals Post von der Staatsanwaltschaft bekommen oder hattest du die Möglichkeit dich als Beschuldigter zu äußern, dann ist da auf jeden Fall "etwas aktenkundig".

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon mk1nrw » Fr 9. Mär 2018, 17:47

Ghostrider1 hat geschrieben:
Fr 9. Mär 2018, 10:48
Ich gehe davon aus, dass die Einstellungsverfahren Zoll, BuPol, LaPo im groben gleichartig sind. Irgendwo ticken wir alle gleich.

Meiner Meinung nach stehen die Chance eher schlecht. Es sollen schon gegen einen Kollegen auf Probe, ein Verfahren mit dem Ziel der Entlassung eingeleitet wurden sein, weil der Kollege privat hinter dem Steuer positiv auf THC getestet wurde.

@TE
Ich weiß nicht wo du erwischt wurdest. In unseren Breiten wird automatisch ein Verfahren eingeleitet, weil der Verdacht auf Besitz von BtM bestand. Hast du jemals Post von der Staatsanwaltschaft bekommen oder hattest du die Möglichkeit dich als Beschuldigter zu äußern, dann ist da auf jeden Fall "etwas aktenkundig".
Das Verfahren bzgl Verdacht auf Besitz von Btm wurde kurzerhand von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da ich ohnehin keine Btm mitgeführt habe.

Die Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Btm wurde lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet, und mit einer Geldbuße abgegolten.

Gehe ich Recht der Annahme, dass eingestellte Strafverfahren, sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht im Bundeszentralregister geführt werden, jedoch die Verkehrsauffälligkeit im FAER?

Mfg.

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon Fusle » Fr 9. Mär 2018, 18:44

Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, dann wurde auch eines eröffnet. Darüber musst du ( Ich kenne jetzt den Bogen vom Zoll nicht) wahrscheinlich Auskunft geben.

Über den Sachverhalt wurde höchstwahrscheinlich auch deine Führerscheinstelle unterrichtet. Punkte wirst du bekommen haben denke ich und daher wohl auch einen Eintrag im FAER.

Mein Tipp: Wenn du dich bewirbst, Gehe mit dem Sachverhalt ehrlich um. Wenn du etwas verschweigst und es später rauskommt ist der Schaden unter Umständen groß.

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon grenzwertig » Fr 9. Mär 2018, 20:50

du musst im Bewerbungsbogen nur angeben, ob du vorbestraft bist (nach deinen Angaben ist das nicht der Fall) bzw. ob gegen dich aktuell ein Verfahren anhängig ist. Alles andere musst du nicht angeben und würde ich auch nicht. Es macht vielleicht Sinn, sich bei der Polizei und der StA im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eine Auskunft einzuholen, ob bzw. welche Daten von dir noch gespeichert sind. Diese Info muss dir gegeben werden und ist gratis. Damit kannst du prüfen, was evt. Noch in den Datenbanken über dich gespeichert ist, wie,lange noch und ob es ggfs. gelöscht werden muss, was du dann wiederum beantragen kannst.

Grundsätzlich sind solch geringen Verfehlungen kein Ablehnungsgrund, können aber natürlich zu unangenehmen Nachfragen führen. Aber auch nicht jede Info darf verwertet werden.

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon Bones65 » Fr 9. Mär 2018, 21:04

grenzwertig hat geschrieben:
Fr 9. Mär 2018, 20:50
Grundsätzlich sind solch geringen Verfehlungen kein Ablehnungsgrund, können aber natürlich zu unangenehmen Nachfragen führen. Aber auch nicht jede Info darf verwertet werden.
Ich bin sehr erschrocken, dass ein Zollbeamter in einem öffentlichen Forum den Konsum (und somit den Erwerb und indirekt den Handel) sowie die Teilnahme am Strassenverkehr unter der Wirkung berauschender Mittel als „geringe Verfehlung“ abtut.
:snoopy:

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon grenzwertig » Fr 9. Mär 2018, 21:14

Bones65 hat geschrieben:
Fr 9. Mär 2018, 21:04
grenzwertig hat geschrieben:
Fr 9. Mär 2018, 20:50
Grundsätzlich sind solch geringen Verfehlungen kein Ablehnungsgrund, können aber natürlich zu unangenehmen Nachfragen führen. Aber auch nicht jede Info darf verwertet werden.
Ich bin sehr erschrocken, dass ein Zollbeamter in einem öffentlichen Forum den Konsum (und somit den Erwerb und indirekt den Handel) sowie die Teilnahme am Strassenverkehr unter der Wirkung berauschender Mittel als „geringe Verfehlung“ abtut.
Lass die Kirche mal im Dorf, Sheriff...

Zum einen handelt es sich nach seinen Angaben um ein OWi- Verfahren, was per se schon mal nicht mit einem Strafverfahren zu vergleichen ist und als eine geringfügige Verletzung der Rechtsnormen definiert ist.
Weiterhin ist es rechtsstaatlich bedenklich, wenn du einem (per Gesetz straflosen) Konsumenten auch noch Erwerb und Handel unterstellst. Zumal angeblich eine Einstellung nach §170 II erfolgte.

Bei so viel Verfolgungswut bin ich erschrocken :o

Vieleicht sollte man auch maleinsehen, dass Menschen Fehler machen und sich bessern.... und würdest du genau so reagieren, wenn er mal mit etwas Alkohol am Steuer erwischt worden wäre?

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon Controller » Fr 9. Mär 2018, 21:16

hm

wenn das richtig ist und stimmt:
Die Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Btm wurde lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet, und mit einer Geldbuße abgegolten.
haben das Andere schon zuvor ähnlich gesehen :gruebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon mk1nrw » Fr 9. Mär 2018, 22:03

Controller hat geschrieben:
Fr 9. Mär 2018, 21:16
hm

wenn das richtig ist und stimmt:
Die Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Btm wurde lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet, und mit einer Geldbuße abgegolten.
haben das Andere schon zuvor ähnlich gesehen :gruebel:
Es gibt Fälle in denen dieses Vergehen durchaus als Straftat ausgelegt wird. Meines Wissens nach, hängt das mit der Höhe des im Blut festgestellten aktiven Wirkstoffs bzw. der Abbauprodukte zusammen und auch die persönliche Verfassung, die der Bereitschaftsarzt zur Tatzeit feststellt, spielt eine Rolle.

Wie bereits erwähnt kam so etwas seit dem nie wieder vor, da sich meine Einstellung zu diesem Thema um 180° gedreht hat.

Falls es diesbezüglich zu Fragen im Laufe des Einstellungsverfahrens kommen sollte, werde ich mich diesen natürlich stellen und sie wahrheitsgemäß beantworten, den Psychologen vom TÜV, am Tag der MPU, konnte ich jedenfalls auch überzeugen :zustimm:

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 10. Mär 2018, 19:38

@Grenzwertig
Die häufigsten Unfallursachen in Deutschland sind?
- Alkohol
- Drogen
- Geschwindigkeit

Der Konsum ist straffrei. Der Klassiker: für den Joint der die Runde macht, A und B dürfen jeweils daran ziehen. => Davon war nix zu lesen.
Ich gehe hier von einem bewußten Ankauf aus. Desweiteren nimmt die Gefahr im Straßenverkehr nimmt zu. => Es besteht eine Unterrichtungspflicht gem. § 2/12 StVG an die Fahrerlaubnisbehörde - aber eh, es ist ne Owi, ist nicht so doll.
Wir reden hier nicht von Bier trinken auf einem Spielplatz!!

Ich sehe es in Teilen sogar anders herum. Jut, Gras gekauft und geraucht. Strafrechtlich eher im unteren Bereich angesiedelt. Aber dann noch ein Fahrzeug führen, dass ist für mich das No-Go. Ein Fahrzeug ist ein potenziell gefährliches Gerät. Nicht umsonst fordert § 2(2),(4) StVG die körperliche und geistige Geeingetheit. Die stelle ich in Frage. Nicht nur bei dem TE, sondern bei jedem positiven Aufgriff.

Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil der Besitz nicht nachzuweisen war. Das ist in den wenigsten Fällen der Fall, es sei denn, der Beschuldigte hat noch etwas dabei.

@TE
Baust du unter dem Einfluss von Btm einen Unfall oder hast sonstige Ausfallerscheinungen, dann besteht der Verdacht einer 316 bzw. 315c StGB. Im Gegensatz zu Alk, kennt BtM-Einfluss keine absolute Ungeeignetheit. Bei Alk (1,1 Promille für Kfz, 1,6 Promille für Radfahrer)

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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon mk1nrw » Sa 10. Mär 2018, 23:42

Ghostrider1 hat geschrieben:
Sa 10. Mär 2018, 19:38
@Grenzwertig
Die häufigsten Unfallursachen in Deutschland sind?
- Alkohol
- Drogen
- Geschwindigkeit

Der Konsum ist straffrei. Der Klassiker: für den Joint der die Runde macht, A und B dürfen jeweils daran ziehen. => Davon war nix zu lesen.
Ich gehe hier von einem bewußten Ankauf aus. Desweiteren nimmt die Gefahr im Straßenverkehr nimmt zu. => Es besteht eine Unterrichtungspflicht gem. § 2/12 StVG an die Fahrerlaubnisbehörde - aber eh, es ist ne Owi, ist nicht so doll.
Wir reden hier nicht von Bier trinken auf einem Spielplatz!!

Ich sehe es in Teilen sogar anders herum. Jut, Gras gekauft und geraucht. Strafrechtlich eher im unteren Bereich angesiedelt. Aber dann noch ein Fahrzeug führen, dass ist für mich das No-Go. Ein Fahrzeug ist ein potenziell gefährliches Gerät. Nicht umsonst fordert § 2(2),(4) StVG die körperliche und geistige Geeingetheit. Die stelle ich in Frage. Nicht nur bei dem TE, sondern bei jedem positiven Aufgriff.

Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil der Besitz nicht nachzuweisen war. Das ist in den wenigsten Fällen der Fall, es sei denn, der Beschuldigte hat noch etwas dabei.

@TE
Baust du unter dem Einfluss von Btm einen Unfall oder hast sonstige Ausfallerscheinungen, dann besteht der Verdacht einer 316 bzw. 315c StGB. Im Gegensatz zu Alk, kennt BtM-Einfluss keine absolute Ungeeignetheit. Bei Alk (1,1 Promille für Kfz, 1,6 Promille für Radfahrer)
Zur Tatzeit war ich offensichtlich körperlich und geistig nicht geeignet ein Kfz zu führen, sonst wäre es ja kaum soweit gekommen. Ein Medizinisch-Psychologisches-Gutachten erklärt jedoch auf mehreren Seiten haargenau, dass dieses Defizit weiterhin nicht besteht.

Ein Fahrzeug führen und Betäubungsmittel passen nicht zusammen, da sind wir einer Meinung :polizei2:

vladdi
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Re: Btm im Straßenverkehr

Beitragvon vladdi » So 11. Mär 2018, 07:44

Ghost

A
Zu häufigen Unfallursachen.
Du hast meiner Meinung nach Alkohol und Dogen zu hoch gelobt.

Abkommen von der Fahrbahn
Zu hohe / nicht angepasste Geschwindigkeit
Falsches / fehlerhaftes überholen
Vorfahrt missachtet
unterschrittener Abstand
Von der Fahrbahn nach links oder rechts abkommen
Ablenkung (Radio, Navi, Handy)

https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... sachen.php

B
Der kreisende Joint
Jeder kennt die Geschichte, der straffreie Konsum des kreisenden Joint

Das Btmg sagt unter anderem:

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.

Betäubungsmittel unerlaubt ... abgibt, sonst in den Verkehr bringt, ...sich in sonstiger Weise verschafft,

Dazu kommt dann noch mittelbare Täterschaft und Beihilfe

Dadurch wird es tasächlich gar nicht so einfach bei dem kreisenden Joint straffrei zu bleiben. Einzelne Personen könnten in der Runde straffrei bleiben, aber andere in der Runde machen sich weiterhin strafbar.






Mk1
So verwerflich ist ein Joint nicht.
Ich denke, dass die Drogenpolitik sich ändern sollte.
(@bones, das sage ich offen!)

Aber als Beamter bist du an Recht und Gesetz gebunden. Als Bewerber sollte dein Vorleben so ordentlich sein, dass du für die Zukunft den beamtenrechtlichen Pflichten als Anwärter angemessen erscheinst.

Unter Einfluss von BtM / Alkohl ein Fahrzeug zu führen ist ebenfalls nicht richtig.

Dieses Vorverhalten kann sich auf deine Bewerbung negativ auswirken.

Du musst genau prüfen, zu welchen Angaben zu verpflichtet bist (Fragestellung Bewerbungsunterlagen)
Bei der BPol müsstest du das Verfahren angeben.
Wie die Fragestellung beim Zoll sind, weiß ich nicht. Hier im Thema kam der Hinweis, dass die Fragestellung des Zolls dir die Möglichkeit bietet zu schweigen.
Fakt ist, dieser "Fehler" kann dir eine Ablehnung bringen.





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